Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank
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1 Impfmüdes Österreich Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum Wilhelm Frank
2 Der Beruf des Arztes 2. (1) Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen. (2) Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfaßt jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird, insbesondere 1. die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Mißbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind; 2. die Beurteilung von in Z 1 angeführten Zuständen bei Verwendung medizinisch-diagnostischer Hilfsmittel; 3. die Behandlung solcher Zustände (Z 1); 4. die Vornahme operativer Eingriffe einschließlich der Entnahme oder Infusion von Blut; 5. die Vorbeugung von Erkrankungen;
3 Aufklärung Aufklärungspflicht d. Arztes (Ärztin) Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren ( 49 (1) ÄrzteG) Berufsrecht Ärzte Sozialversicherungsrecht State of the art (Anerkannter Stand der medizinischen Wissenschaften bzw. auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhend) Gesundheit im Sinne der WHO (v.a. Prävention) Behandlungsvertrag (wesentliche Elemente des Beratungsvertrags) Unterlassung von Leistungen ( Schaden?) Aufklärungspflicht Impfen ist Vorbehaltstätigkeit für Ärzte/innen
4 Aufklärung Nach der geltenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat sich der Arzt in erster Linie am Wohl des Patienten zu orientieren und erst in zweiter Linie auf dessen Selbstbestimmungsrecht Bedacht zu nehmen. Den Arzt trifft als Teil der Heilbehandlung die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung sowie darüber zu unterrichten, dass daneben auch noch andere, weniger gefährliche, wenngleich vielleicht länger dauernde Behandlungsmethoden Erfolgsaussichten haben.
5 Unterlassung einer Heilbehandlung Aufklärungspflichten bestehen nicht nur dann, wenn die Einwilligung des Patienten zur Durchführung einer ärztlichen Heilbehandlung erreicht werden soll, sondern auch dann, wenn dem Patienten eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen ist, ob er eine ärztliche Behandlung unterlassen kann. Heilbehandlung umfasst alles (Diagnostik, Therapie, Prävention, )
6 Schlussfolgerungen Teil 1 Impfen ist kein Laienthema Zuständigkeit eindeutig bei Ärzteschaft Ärzteschaft hat ausreichend Regeln. und Kenntnis (!) Desinformation hat keinen Platz Vorgehen gegen bewusste Desinformation? Rechtsdurchsetzung?
7 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten 178. Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört. Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten 179. Wer die im 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
8 Schlussfolgerungen Teil 2 Es entsteht durch Nichtimpfung potenzieller Schaden Impfschäden - Impfschadensgesetz Ärzte handeln oft im Rahmen von SV-Verträgen Versicherung: Subsidiaritätsprinzip Schadensvermeidung ist obligat
9 Ökonomie der Impfungen Klassisches Thema mit viel höherem Nutzen als Kosten Positives Kosten-Nutzenverhältnis Spiel mit der Zeitachse Einzelfall Public Health Kollektivthema Einfache Bewertung Nun?
10 Impfungen generell Keine Impfpflicht Schaden durch Nichtimpfung (Ausbreitung) Sozialer Aspekte des Impfens oder Nichtimpfens Individuell inkorrekte Einschätzung (Wahrscheinlichkeitsverzerrung) Spezielle Zielgruppen Treffsicherheit
11 Was tun? Impfungen zu einem Teil des Systems machen (Prävention) Verantwortlichkeiten, Anreize? Blockaden beseitigen Information von offizieller Seite Reduktion von Desinformation Aufwertung von Auskunftsstellen
12 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Was tun wir, was könnten wir tun? Grippeimpfung Information von offizieller Seite Bestehende Strukturen nutzen (Ärzte, Verpflichtungen, ) Rechtsprobleme bereinigen (Meinungsäußerung) Krankenkassen Impftage Informationen Beilage zur Abrechnung 1 Zettel Info auf Homepages der KK Bereinigen von Friendly Fire Überhaupt Kosten?
13 Schlussfolgerungen Teil 3 Wir haben alles, was wir brauchen Probleme liegen in der Systemdynamik des Gesundheitswesens Wiederaufbau eines Vertrauens.
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