Zweite Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)
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- Cornelius Zimmermann
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1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) om 15. Mai 2018 (Fundstelle: Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1 sowie Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung in erbindung mit 1 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 1. Juli 2015 (Fundstelle: erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Änderungssatzung: 1 Die fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) vom 20. Oktober 2015 (Fundstelle: zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 9. August 2017 (Fundstelle: werden wie folgt geändert: Die Anlage SFB der fachspezifischen Bestimmungen (Studienfachbeschreibung) erhält die folgende Fassung:
2 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für den Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) (erantwortlich: Juristische Fakultät) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursion, K = Kolloquium, L = Lehrveranstaltung(en), NUM = Numerische Notenvergabe, O = Konversatorium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Projekt, S = Seminar, SS = Sommersemester, T = Tutorium, TN = Teilnehmer, Ü = Übung, L = orleistung(en), = orlesung, WS = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der Dozent oder die Dozentin in Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen bis spätestens 2 Wochen nach L- Beginn fest, welche Form für die im aktuellen Semester zutreffend ist und gibt dies ortsüblich bekannt. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der dieser SFB semesterweise. ersion Art der L 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, Pflichtbereich (40 ) G WS Grundkurs Bürgerliches Recht 1 Basic Course German Civil Code 1 Lecture with tutorial (5) O 10 1 Max NUM a) Klausur (ca ) Die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Bürgerliches Recht 1 ist oraussetzung für die Teilnahme an der. 2 G2a 2015-WS Grundkurs Bürgerliches Recht 2a Basic Course German Civil Code 2a Lecture with tutorial O 5 1 Max NUM a) Klausur (ca ) Empfohlen wird die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Bürgerliches Recht 2a. Bearbeitungsstand:
3 ersion Art der L 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, G2b 2015-WS Grundkurs Bürgerliches Recht 2b Basic Course German Civil Code 2b Lecture with tutorial O 5 1 Max NUM a) Klausur (ca ) Empfohlen wird die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Bürgerliches Recht 2b. G WS Grundkurs Bürgerliches Recht 3 Basic Course German Civil Code 3 Lecture with tutorial O 10 1 Max NUM a) Klausur (ca ) Empfohlen wird die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Bürgerliches Recht 3. HG A 2015-WS Handels- und Gesellschaftsrecht für Nichtjuristen Commercial and Business Law 2015-WS Arbeitsrecht Employment Law Wahlpflichtbereich (20 ) Ö-GF- G Deutsche und Europäische Rechtsund erfassungsgeschichte Legal History 1 Ü 5 1 Max NUM a) Klausur (ca Max NUM a) Klausur (ca. 120 W01 Römisches Privatrecht Roman Private Law 2
4 ersion Art der L 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, W02 Umwandlungsrecht Law of Corporate Restructuring W03 Kapitalgesellschaftsrecht Law of Corporations W04 Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht European Companies and Capital Markets Law W05 W06 W07 W08 Recht des unlauteren Wettbewerbs mit europäischen Bezügen Law of Unfair Competition including references to EU Law Markenrecht Trade Mark Law Urheberrecht Copyright Law Internationales Privatrecht Private International Law (1) (4) 3 1 Max NUM a) Klausur (ca Max NUM a) Klausur (ca NUM a) Klausur (ca. 120 (ca. 30 Min.) Einführung in die Rechtsvergleichung 3
5 W10 ersion Art der L Introduction to Comparative Law 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, W WS Europäisches Privatrecht European Private Law W12 Binnenmarktrecht Internal Market Law W13 Europäisches und Deutsches Kartellrecht I European and German Competition Law I 3 1 Max NUM a) Klausur (ca. 120 W14 Internationales Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit International Commercial Law and Litigation W15 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Collective Labour Law W16 Betriebsverfassungsrecht Law of Corporate Constitutions Kapitalgesellschaftsrecht mit Unternehmensmitbestimmung 2 1 NUM a) Klausur (ca
6 W17 ersion Law of Corporations with Employee Co-determination Art der L (1) 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, W18 Europäisches Arbeitsrecht European Employment Law W20 Arbeitsgerichtliches erfahren Labour Court Procedure (1) 2 1 NUM a) Klausur (ca. 120 W21 Europäisches und deutsches Kartellrecht II European and German Competition Law II 3 1 Max NUM a) Klausur (ca. 120 W22 Grundkurs Bürgerliches Recht 2c Basic Course German Civil Code 2c 5 1 NUM a) Klausur (ca. 120 W23 EU-Kartellrecht I (1) EU Competition Law I 2 1 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder Deutsch und/oder Englisch 2) Englisch W24 EU-Kartellrecht II (1) EU Competition Law II 2 1 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder Deutsch und/oder Englisch 2) Englisch W25 EU-Kartellrecht im globalen Kontext (1) 2 1 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) EU Competition Law in a Global oder Context 5
7 ersion Art der L 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, W26 Grundzüge des Familienrechts Fundamentals of Family Law (1) Für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft und des Bachelor-Nebenfachs Privatrecht erfolgt keine Begrenzung der Teilnahmeplätze. Für Studierende anderer Studienrichtungen werden insgesamt 20 Teilnahmeplätze zur erfügung gestellt. Für den Fall, dass die Zahl der Bewerbungen aus anderen Studienfächern die Anzahl der Plätze übersteigt, erfolgt die erteilung der Plätze wie folgt: orrangig werden Bewerber/-innen berücksichtigt, die sich nach nicht r Prüfung aus früheren Jahren bewerben. Die Zuweisung der verbleibenden Plätze erfolgt per Los. Nachträglich freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren verlost. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn der oder die Studierende in allen von der eranstaltungsleitung im erlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme ist auch dann noch anzunehmen, wenn maximal zwei eranstaltungen versäumt worden sind. Sie kann im Falle eines von dem oder der Studierenden nicht zu vertretenden Grundes auch bei darüber hinausgehenden Fehlzeiten angenommen werden. Das orliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist gegenüber dem Konversatoriumsleiter oder der Konversatoriumsleiterin entsprechend zu begründen. Für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung sowie für Studierende im Bachelor-Nebenfach Privatrecht erfolgt keine Begrenzung der Teilnahmeplätze. Für Studierende im MA International Economic Policy und im MA Management werden jeweils 10 Teilnahmeplätze zur erfügung gestellt. Für den Fall, dass die Zahl der Bewerbungen die Teilnehmerplätze übersteigt, erfolgt die erteilung der Plätze per Los. Nachträglich freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren verlost. (4) Für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft und des Bachelor-Nebenfachs Privatrecht erfolgt keine Begrenzung der Teilnahmeplätze. Für Studierende anderer Studienrichtungen werden insgesamt 10 Teilnahmeplätze zur erfügung gestellt. Für den Fall, dass die Zahl der Bewerbungen die 10 Plätze übersteigt, erfolgt die erteilung der Plätze wie folgt: orrangig werden Bewerber/-innen berücksichtigt, die sich nach nicht r Prüfung aus früheren Jahren bewerben. Die Zuweisung der verbleibenden Plätze erfolgt per Los. Nachträglich freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren verlost. (5) Für Studierende des Studiengangs Wirtschaftswissenschaften und des Bachelor-Nebenfaches Privatrecht erfolgt keine Begrenzung der Teilnahmeplätze. Für Studierende anderer Studienrichtungen werden insgesamt 20 Teilnahmeplätze zur erfügung gestellt. Für den Fall, dass die Zahl der Bewerbungen aus anderen Studienfächern 20 übersteigt, erfolgt die erteilung der Plätze wie folgt: orrangig werden Bewerber/-innen berücksichtigt, die sich nach nicht r Prüfung aus den früheren Jahren bewerben. Nachträglich freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren verlost. 6
8 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt für alle Studierende, die ihr Studium im Bachelor-Nebenfach Privatrecht an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg zum Wintersemester 2018/2019 beginnen oder aufnehmen.
9 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Würzburg vom 17. April Würzburg, den 14. Mai 2018 Der Präsident: Prof. Dr. A. Forchel Die Zweite Satzung zru Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) wurden am 14. Mai 2018 in der Universität niedergelegt; die Niederlegung wurde am 15. Mai 2018 durch Anschlag in der Universität bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Mai Würzburg, den 15. Mai 2018 Der Präsident: Prof. Dr. A. Forchel
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