Stadt Wörth a.d. Donau
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- Jörg Scholz
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1 Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die vom Ort: Ortsbesichtigung Marktplatz, anschließend Sitzungssaal Rathaus Wörth a.d. Donau Beginn: 18:30 Uhr Vorsitzender: 2. Bürgermeister Josef Schütz Anwesend: Dietlmeier Harald, Ostermeier Beate, Schmautz Gerhard, Schönberger Richard, Kaiser Christian Entschuldigt: -- Unentschuldigt: -- Schriftführer Siegfried Stadler Sonstige Verhandlungsteilnehmer: -- Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
2 Öffentlicher Teil Mit der Niederschrift zur öffentlichen Bauausschusssitzung vom besteht Einverständnis. 1 Ortsbegehung mit Blick auf die Bedürfnisse von Senioren, Familien und Behinderten Nachbearbeitung des Vorschlags: Geländer am Gebäudeeck Marktplatz 9 Auf Anregung des Sozialausschusses soll an der Ecke Marktplatz-Regensburger Straße (Reiger Modehaus) aufgrund der dort vorhandenen Steigung, ein Handlauf angebracht werden. Nachdem die Stelle sehr eng ist und Straßenlampe und Dachrinne als Hindernis im Weg stehen, werden verschiedene Varianten, von straßenseitiger Sperre bis zu an Hindernissen ausgesetztem Handlauf diskutiert. Schließlich einigt man sich, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gebäude- Eigentümer, auf folgende Variante: Es ist ein Handlauf (Rundrohr Farbe DB 703) von den Lüftungsschlitzen im Gebäude auf der Nordseite, umlaufend um die Dachrinne, um die Gebäudeecke, zwischen Lampe und Wand, bis auf Höhe der Fensterlaibung ans Gebäude anzubringen. 2 Antrag auf Neubau eines Geräteschuppens Fl. 90/4 Gem. Hofdorf / In der Point 29 Antragsteller: Kaiser, Christian Das Vorhaben liegt in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Geltungsbereich des B-Planes In der Point. Der Geräteschuppen soll außerhalb des Baufensters errichtet werden. Solche Nebenanlagen können gemäß 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb des festgesetzten Baufensters zugelassen werden, weil der B-Plan nichts Gegenteiliges regelt. Über diese Zulassung ist Beschluss zu fassen. Die im B-Plan festgesetzte GRZ von 0,4 ist unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in der BauNVO (Überschreitung um bis zu 50% durch Nebenanlagen) eingehalten. Nachbarunterschriften werden vom Antragsteller noch nachgereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Errichtung des 2
3 Geräteschuppens wird gemäß 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb des Baufensters zugelassen. 5 : 0 Stimmen Christian Kaiser enthält sich als persönlich Beteiligter 3 Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses Fl. 532/0 Gemarkung Wörth a.d.donau, Bayerwaldstraße Antragsteller: Erwin Schiegl Der Bauantrag war bereits Beratungsgegenstand der Bauausschusssitzung am Die Stellungnahme des Architekturbüro Dömges liegt nun vor und wird dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme und ggf. erneuten Beschlussfassung vorgelegt. 3
4 Es wurde von dem Bauwerber vorgeschlagen, ein Abstimmungsgespräch mit Beteiligung der Planer, Büro Dömges und Bauabteilung Landratsamt zu organisieren. Er hat auch Bereitschaft signalisiert, das Gebäude niedriger und damit weniger wuchtig zu realisieren, wenn eine Lösung für Garagen-Stellplätze außerhalb des Gebäudes gefunden wird. Das gemeindliche Einvernehmen wird (unter Vorbehalt des Ortstermins) aufrechterhalten. 4
5 4 Informelle Anfrage zur Errichtung eines Wohnhauses Fl. 362/0 Gemarkung Tiefental Antragsteller: Gall, Sarah Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet, am Ortsrand von Tiefenthal. Die Bauwerberin stellt eine informelle Anfrage zum gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Wörth a.d. Donau zu ihrem Bauvorhaben zu erfahren. Die Bauwerberin wird darauf hingewiesen, dass die baurechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens nur im Wege einer (formellen) Bauvoranfrage (über das Landratsamt Regensburg) abschließend geklärt werden kann. Es grenzt an ein allgemeines Wohngebiet an. Das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 5 : 0 Stimmen Richard Schönberger enthält sich als persönlich Beteiligter 5 Bauvoranfrage zum Abriss einer bestehenden Scheune und Neubau einer Lagerhalle Fl. 82 Gemarkung Tiefental Antragsteller: Schönberger, Richard und Irmgard Das Vorhaben befindet sich im Anschluss an den Ortsteil Tiefental. Der vorhandene baufällige Stadel soll durch eine neue Halle ersetzt werden. Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: 5 : 0 Stimmen Richard Schönberger enthält sich als persönlich Beteiligter 6 Antrag auf Erweiterung der Kfz-Werkstatt (Autohaus Radlbeck) Fl. 75/22 Gemarkung Oberachdorf Antragsteller: Radlbeck, Georg Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberachdorf in 5
6 einem Dorfgebiet (MD). Geplant ist eine Erweiterung der Hoffläche sowie ein Anbau an das die bestehende nördliche Gebäudeseite. Die Anbauverbotszone der Autobahn ist nicht berührt. Der Brandschutznachweis wird noch nachgereicht. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 7 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Fl. 51 (Teilfläche) Gemarkung Kiefenholz, Kiefenholz 40 Antragsteller: Feldmeier, Stefanie und Andreas Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kiefenholz in einem Dorfgebiet (MD). Es ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einer noch zu vermessenden Teilfläche der Fl. 51 geplant. Der städtebauliche Vertrag zur Erschließung wurde inzwischen weitgehend erfüllt. Wasser und Kanalanschluss sind hergestellt die Straße ist angelegt. Asphaltierung und Vermessung sind nach Fertigstellung der Gebäude geplant. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 8 Bauvoranfrage zum Versetzen der alten Scheune und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage am alten Standort der Scheune Fl. 61 Gemarkung Kiefenholz, Antragsteller: Peutl, Johann Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kiefenholz in einem Dorfgebiet (MD). Es ist geplant, die bestehende Scheune nach Westen in Richtung Donau zu versetzen. 6
7 Am jetzigen Standort der Scheune soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen errichtet werden. Das Grundstück hat keinen Wasser- und Kanalanschluss, lediglich ein Regenwasseranschluss für die Niederschlagswasserbeseitigung der bestehenden Nebengebäude ist vorhanden. Ein Wasser- und Kanalanschluss kann jedoch auf Kosten des Bauwerbers hergestellt werden (tatsächliche Kosten zzgl. Herstellungsbeiträge). Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhten Anforderungen in Bezug auf das Vakuumsystem hinzuweisen. Die Umsetzung eines solchen Anschlusses muss zwischen Bauwerber und Gemeinde im Rahmen eines späteren Genehmigungsverfahrens abgestimmt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 9 Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Einfachgarage und separatem Stellplatz Fl. 577/29 Gem. Wörth / Arberstraße 33 Antragsteller: Gärtner Martin Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Falkensteiner Siedlung II in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Der Bauwerber hatte bereits in der letzten Sitzung eine informelle Anfrage für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Der Bauausschuss hatte hier die Befreiungen zu Überschreitung der auf 6 m festgelegten talseitigen Wandhöhe am Süd-Ost-Eck auf 6,40 m und am Nord- West-Eck auf 6,80 m) erteilt. (Begründung siehe dort) Nun wurde der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht, mit dem neben der bereits zugesagten Befreiung noch eine weitere Befreiung zur Dachform der Garage beantragt wird. Der Bauwerber beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und begründet diese wie folgt: 7
8 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die beantragten Befreiungen zur talseitigen Wandhöhe sowie zur Dachform der Garage (Ausführung als begrüntes Flachdach) werden erteilt. Josef Schütz Siegfried Stadler 2. Bürgermeister Schriftführer 8
Stadt Wörth a.d. Donau
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