Dipl. Soz.päd. Diana Brückner FH Würzburg Schweinfurt Fachbereich Sozialwesen Pflegemanagement. Dipl. Soz.päd. Diana Brückner

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1 Dipl. Soz.päd. Diana Brückner FH Würzburg Schweinfurt Fachbereich Sozialwesen Pflegemanagement

2 30 Firmen verschiedener Sparten in Unterfranken wurden angeschrieben. Schriftliche Befragung, ob eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Alkohol im Betrieb vorhanden ist und ob diese zur Verfügung gestellt wird. 20% 7% 7% 23% Aufteilung nach Branchen 43% Metallverarbeitende Industrie Dienstleistungsunterneh men Lebensmittelindustrie Bekleidungsindustrie Sozialer Bereich Inhaltsanalyse dieser, falls vorhanden.

3 Wie wird der Umgang mit Alkohol im Betrieb geregelt, sind schriftliche Vereinbarungen vorhanden oder wird aus dem Bauch heraus gehandelt? Was ist der Inhalt der schriftlichen Regelungen, geht es nur um die akute Problemlösung oder wird der Themenbereich der Prävention angesprochen? Wie klienten- und praxisorientiert sind die Betriebsvereinbarungen?

4 Rücklaufquote von 83,33%. 19,35% der angeschriebenen Unternehmen besitzen eine Betriebsvereinbarung. Folgende Personengruppen sind beteiligt: Betroffener; Personalabteilung; Betriebsrat bzw. Personalrat; Vorgesetzter und Betriebsarzt In 4 von 6 Fällen werden externe Dienste miteinbezogen Interventionskette (5 Stufenplan) steht bei allen Betriebsvereinbarungen im Vordergrund.

5 welche in Betriebsvereinbarungen genannt/vorgeschrieben sind: Arbeitskreis Sucht 100,00% 80,00% 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% 1 Ehrenamtliche Suchtkrankenhelfer Alkoholverbot/ Alkoholausschank Suchtbeauftragter Betriebliche Selbsthilfegruppe Betrieblicher Sozialdienst

6 Stufe 1 Stufe 2 Erstgespräch Nur der Betroffene und der Vorgesetze sind beteiligt. Folgegespräch falls keine Veränderungen eintraten,obwohl mit dem Betroffen ein Ziel vereinbart wurde. 3. und 4. Stufe 5. Stufe 3. Gespräch und 1. Abmahnung 4. Gespräch und 2. Abmahnung Notwendig, falls der Betroffene Hilfe nicht annimmt oder an seinem Verhalten arbeitet. Kündigung Manche Betriebe bieten die Rückkehr nach erfolgreiche absolvierter Therapie an. Zwischen den Stufen liegen verschiedene Zeiträume, damit der Betroffen reagieren kann.

7 Es geht darum, die Betriebe/Unternehmen für das Thema Alkohol zu sensibilisieren, um verantwortungsbewusst mit der Problematik umgehen zu können, nicht nur eine Lösung für den Fall der Fälle bereitzustellen. Es geht vielmehr um Prävention statt Reaktion, um Human-Ressources zu stärken. Die Betriebsvereinbarung sollte individuell auf den Betrieb zugeschnitten werden, um auch wirklich effektiv zu sein. Nach meiner eigenen Einschätzung sind sich die Betriebe des Problems bewusst, jedoch das genaue Ausmaß der Betroffenen wird verleugnet.

8 Nach Schätzung des DHS gelten 10% der Arbeitnehmer/Angestellten eines Betriebes als alkoholgefährdet, sogar 5% als alkoholkrank. Eine Betriebsvereinbarung nach 87 Abs. 1 und 77 Abs. BetrVG ist ein vom Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam beschlossenes, klares und von allen einsehbares Regelwerk, das die Hilfeleistung des Unternehmens/ Betriebes beschreibt und verbindlich festlegt.

9 zum Thema Alkohol sollte folgende Kernpunkte enthalten: Gegenstands- / Geltungsbereich und dauer Ziele Maßnahmen der Prävention (Alkoholausschank, Aufklärung, Fortbildung und Schulung, sowie Beseitigung von Ursachen) Maßnahmen der Hilfe (Interventionskette, Rückfallregelung, Wiedereingliederung, Vertraulichkeit und Schweigepflicht) Einsatz von Fachkräften für Suchtprobleme (Suchtberatung, ehrenamtlichen Helfern, etc.)

10 schriftliche festgelegte Regelungen/Teilbereiche 100,00% 80,00% 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% 1 Information und Aufklärung Schulungen Unfallverhütungsvorschriften

11 schriftliche festgelegte Regelungen/Teilbereiche 100,00% 80,00% 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% 1 Früherkennung Erstgespräch Interventionskette

12 schriftliche festgelegte Regelungen/Teilbereiche 100,00% 80,00% 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% 1 Nachsorge Wiedereingliederung Betriebliche Selbsthilfegruppe Rückfallregelung

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