BARRIEREFREIES BAUEN ZUKUNFTSWERKSTATT TOURISMUS UND DORF UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN

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1 BARRIEREFREIES BAUEN UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN DIPL.-ING. HANS-JÜRGEN WOLF FREIER STADTPLANER AK RHEINLAND-PFALZ

2 Gesetzlicher Rahmen

3 Planungsbüro Wolf 3

4 Planungsbüro Wolf 4

5 Planungsbüro Wolf 5

6 Planungsbüro Wolf 6

7 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz 51 Barrierefreiheit (1) Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind so herzustellen und instand zu halten, dass von den ersten drei Wohnungen eine und von jeweils acht weiteren Wohnungen zusätzlich eine Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Bei Gebäuden mit mehr als einer nach Satz 1 herzustellenden Wohnung genügt es, wenn von jeweils bis zu drei weiteren dieser Wohnungen die erste Wohnung barrierefrei nutzbar ist. (2) Bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen genutzt werden, wie Tages- und Begegnungsstätten, Werkstätten, Einrichtungen zum Zweck der Pflege oder Betreuung und ähnliche Einrichtungen der Gesundheitspflege, müssen entsprechend ihrer speziellen Erfordernisse barrierefrei sein.... Planungsbüro Wolf 7

8 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz 51 (3) Folgende allgemein zugängliche bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen müssen barrierefrei sein: Versammlungsstätten einschließlich der für den Gottesdienst bestimmten Anlagen, Verkaufsstätten; Läden und ähnliche Geschäftsräume in Erdgeschossen müssen barrierefrei zugänglich sein, Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Gerichte, Schalter- und Abfertigungsräume der Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sowie Einrichtungen für Finanz- und Postdienstleistungen, Gaststätten, Kantinen, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen sowie Forschungsinstitute, Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Planungsbüro Wolf 8

9 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz 51 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen der Gesundheitspflege, Notariate, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien und sonstige Nutzungseinheiten für freiberuflich Tätige und solche Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, jeweils mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m2; kleinere Nutzungseinheiten für diese Berufe in Erdgeschossen müssen barrierefrei zugänglich sein, Büro- und Verwaltungsgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Räume, die einer Büro- und Verwaltungsnutzung dienen und insgesamt eine Nutzfläche von mehr als 400 m2 je Geschoss haben; entsprechende Räume mit geringerer Nutzfläche in Erdgeschossen müssen barrierefrei zugänglich sein, Museen, öffentliche Bibliotheken, Messe- und Ausstellungsräume, Sport- und Freizeitstätten, Spielplätze und ähnliche Anlagen, öffentliche Toilettenanlagen, Planungsbüro Wolf 9

10 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz 51 Stellplätze und Garagen mit mehr als m2 Nutzfläche sowie Stellplätze und Garagen, die zu den Anlagen und Einrichtungen nach den Nummern 1 bis 13 gehören. Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind; entsprechendes gilt für erforderliche Toilettenräume. Notwendige Stellplätze müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein. (4) Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen an die Barrierefreiheit der Absätze 1 bis 3 zulassen, soweit sie nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können, insbesondere wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs, bei baulichen Maßnahmen im Gebäudebestand oder bei der Änderung der Nutzung Planungsbüro Wolf 10

11 DIN : (D) Erscheinungsdatum: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Inhalt der DIN Ausgabe Oktober 2010 (30 Seiten) Vorwort DIN "Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz). 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." Berücksichtigt werden insbesondere die Bedürfnisse von Menschen - mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) - mit motorischen Einschränkungen - die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen Planungsbüro Wolf 11

12 DIN : (D) einige Anforderungen dieser Norm führen auch zu Nutzungserleichterungen für Personen die großwüchsig oder kleinwüchsig sind mit kognitiven Einschränkungen, die bereits älter sind, Kindern mit Kinderwagen oder Gepäck Die DIN beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen. Nicht mehr enthalten sind Arbeitsstätten. Planungsbüro Wolf 12

13 Planungsbüro Wolf 13

14 Bauliche Anforderungen an Bauwerke und Einrichtungen: - Zugang (Rampe) - innere horizontale und vertikale Erschließung (Gänge und Fahrstuhl - breite Wohnungs- bzw. Zimmertür, Farbkontraste, Tastelemente - WC und Dusche/Bad - Notrufhilfen Planungsbüro Wolf 14

15 DIN Gefälle/Steigung 6 % Radius 1,50 m zum drehen und wenden WC-Abmessungen Fahrstuhl Selbsttätige Türöffnung (Taster oder Sensor (Lichtschalter) und Automatik) Planungsbüro Wolf 15

16 Quelle: Leitfaden der AK Bayern Planungsbüro Wolf 16

17 Planungsbüro Wolf 17

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20 Planungsbüro Wolf 20

21 Bei öffentlichen Bauten oder Einrichtungen mit Bezuschussung: Förderauflage, Verfahren mit Beteiligung und Abstimmung mit Behinderten-Beauftragten Planungsbüro Wolf 21

22 Rat- und Bürgerhaus Neuhemsbach Eingang Kartoffelmuseum Fußgönheim Planungsbüro Wolf 22

23 OG Siefersheim Funktionsverbesserung Dorfgemeinschaftshaus Planungsbüro Wolf 23

24 Planungsbüro Wolf 24

25 Planungsbüro Wolf 25

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29 Planungsbüro Wolf 29

30 Planungsbüro Wolf 30

31 Planungsbüro Wolf 31

32 BV Bähr OG Flörsheim-Dalsheim Barrierefreie Ferienwohnung Planungsbüro Wolf 32

33 Mobilität Tourismus Freizeit Welche Anforderungen gibt es? (1)* Welche Möglichkeiten der Fortbewegung stehen zur Verfügung? (2)* Bauliche Anforderungen im öffentlichen Bereich? Erreichbarkeit von öffentlichen Anlagen Stehen Freizeitprogramme zur Verfügung? (5)* Leitfaden Ausbau barrierefreier Angebote (6)* Fördermöglichkeiten *siehe Anlage Skript Flipchart Planungsbüro Wolf 33

34 Welche Anforderungen stellen Sie an Ihren Kreis/ an Ihre VG / an Ihre Ortsgemeinde Planungsbüro Wolf 34

35 Welche Fortbewegungsmöglichkeiten für unseren Bereich wünschen (fordern) wir? Planungsbüro Wolf 35

36 Zusätzliche oder besondere bauliche Anforderungen im öffentlichen Bereich? Planungsbüro Wolf 36

37 Erreichbarkeit von öffentlichen Anlagen Planungsbüro Wolf 37

38 STÄDTEBAULICHE BETREUUNG Freizeitprogramme? Planungsbüro Wolf, Kaiserslautern Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Wolf, Freier Stadtplaner 38

39 Leitfaden? ZUKUNFTSWERKSTATT Vgl. Auf dem Weg zum barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz Planungsbüro Wolf 39

40 Fördermöglichkeiten? ZUKUNFTSWERKSTATT Projektbezogene Förderung bei Maßnahmen im öffentlichen Bereich - Dorferneuerung I-Stock GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Privat: KfW, Krankenkassen Planungsbüro Wolf 40

41 Danke für Ihr Zuhören und Mitwirken!!! Planungsbüro Wolf 41

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