Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

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1 (Verbände Krankenkassen) 1/5 Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) () den Ersatzkassen - BARMER GEK - Techniker Krankenkasse (TK) - DAK-Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK - Hanseatische Krankenkasse - hkk gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband Ersatzkassen e.v. (vdek) vertreten durch die Leiterin vdek-landesvertretung Berlin/ dem BKK Landesverband Mitte (BKK) Siebstraße Hannover IKK und Berlin (IKK) () Knappschaft Regionaldirektion Cottbus und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten (nachfolgend Verbände Krankenkassen genannt) in Fassung vom: gültig ab:

2 2/5 (Verbände Krankenkassen) 1. Soweit gesetzlich, wie bespielsweise im 116b SGB V, o auf Bundesebene nichts anes geregelt ist, vereinbaren die Vertragspartner zur Sicherstellung flächendeckenden ambulanten onkologischen Versorgung im Land gemäß 3 Abs. 7 Satz 1 Onkologie-Vereinbarung mit Wirkung ab dem eine Modifizierung Patientenzahlen nach 3 Abs. 4 Onkologie-Vereinbarung. Die Vorgaben des 3 Abs. 4 Punkt 2 Onkologie-Vereinbarung werden für Vertragsärzte Ane Fachgruppen wie folgt neu festgesetzt: Die Betreuung von durchschnittlich 40 Patienten je Quartal und Arzt mit soliden Neoplasien, darunter 30 Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon mindestens 10 mit intravenöser und/o intrakavitärer antineoplastischer und/o intraläsionaler Behandlung, muss nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die Sicherstellung einer flächendeckenden qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten erfolgt durch die Vertragspartner jährlich eine Prüfung Fallzahlmodifikation. 2. Entsprechend 3 Abs. 7 Satz 5 Onkologie-Vereinbarung wird für Vertragsärzte, die ab dem 01. Januar 2011 nach 3 Abs. 6 Onkologie-Vereinbarung zur Teilnahme zugelassen werden und en Facharztweiterbildung die Inhalte Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie nicht vollständig umfasst, ab dem von den in Nr. 4 dieser Anwendungsvereinbarung genannten Kostenpauschalen ein Abschlag von Vergütung in Höhe von 10 % vorgenommen. Diese Kostenpauschalen werden im Formblatt 3 separat bis zur Ebene 6 ausgewiesen. Die teilt unverzüglich den Verbänden Krankenkassen diejenigen Vertragsärzte mit, die von dieser Regelung betroffen sind. 3. Entsprechend Anlage teilt die den Verbänden Krankenkassen bis spätestens zum Ablauf des III. Quartals des Folgejahres, erstmals zum , mit, welche Vertragsärzte den Nachweis über die Erfüllung Voraussetzungen gemäß 7

3 (Verbände Krankenkassen) 3/5 Onkologie-Vereinbarung erbracht bzw. nicht erbracht haben und welche Vertragsärzte aufgrund Regelung nach 3 Abs. 7 Onkologie-Vereinbarung an Vereinbarung teilnehmen. 4. Die Vertragspartner vereinbaren in Anwendung von 9 in Verbindung mit Anhang 2 Onkologie-Vereinbarung folgende Kostenpauschalen: Behandlung flori Hämoblastosen 35, Behandlung soli Tumoren 25, Zuschlag zu den Pauschalen und für die intrakavitäre zytostatische Tumortherapie Zuschlag zu den Pauschalen und für die intravenös und/o intraarteriell applizierte zytostatische Tumortherapie Zuschlag zu den Pauschalen und für die Palliativversorgung 25,56 150,46 150,46 Potsdam, Berlin, Cottbus, Hoppegarten, den 20. April 2010 Kassenärztliche Vereinigung AOK Berlin- - Die Gesundheitskasse Verband Ersatzkassen e.v. (vdek) vertreten durch die Leiterin vdek-landesvertretung BKK Landesverband Mitte Landesvertretung Berlin- IKK und Berlin

4 4/5 (Verbände Krankenkassen) Knappschaft Regionaldirektion Cottbus LKK Mittel- und Ostdeutschland

5 Anlage zur Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung Teilnehmende Vertragsärzte Nr. LANR BSNR Titel, Vorname, Name Praxisadresse Fachgruppe Beginn Teilnahme Patientenzahl im Vorjahr (durchschnittlich je Quartal)* Qualifikationsnachweis gem. 7 Abs. 1-3 * Anzahl Patienten mit soliden Neoplasien // antineoplastischer Therapie // intravenöser und/o intrakavitärer antineoplastischer und/o intraläsionaler Behandlung (Verbände Krankenkassen) 5/5

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