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- Cathrin Fuchs
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1 25. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte 2 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl der Bezirksvertretung 3 Ronsdorf Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Nachfolge eines Bezirksvertreters für 4 die Bezirksvertretung Vohwinkel Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 5 Öffentliche Zustellungen 6 Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter:
2 2 von 22 Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte Das Einwohnermeldeamt darf 1. Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften von Wahlberechtigten erteilen ( 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes BMG), 2. Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk bei Alters-oder Ehejubiläen von Einwohnern Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade, Anschriften und Datum und Art des Jubiläums erteilen ( 50 Abs. 2 BMG) 3. Adressbuchverlagen über alle volljährigen Einwohner Auskunft aus dem Melderegister über Vor-und Familiennamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften erteilen ( 50 Abs. 3 BMG) 4. soweit Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige haben, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören von diesen Familienangehörigen Vor-und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren nach 51 BMG und Sterbedatum übermitteln.( 42 Abs. 3 BMG) Die Betroffenen haben jedoch das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen ( 42 Abs. 3, 50 Abs. 5 BMG) Auf dieses Widerspruchsrecht wird hiermit hingewiesen. Der Widerspruch, der sich einzeln oder insgesamt gegen die Auskunftserteilung richten kann, ist schriftlich bei der Stadt Wuppertal, Bürgeramt, 003.1, Wuppertal, einzulegen. Er kann auch persönlich im Verwaltungsgebäude Steinweg 20, Wuppertal-Barmen, Erdgeschoss oder in den Bürgerbüros abgegeben oder zur Niederschrift erklärt werden. Bereits früher beim Einwohnermeldeamt Wuppertal eingelegte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit; sie bleiben bei Umzügen innerhalb Wuppertals erhalten. Wuppertal, den Der Oberbürgermeister Einwohnermeldeamt
3 3 von 22 Bekanntmachung Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl der Bezirksvertretung Ronsdorf Der aus dem Listenwahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - für die Bezirksvertretung Ronsdorf gewählte Bewerber, Herr Bülent Tülü Bektas Kremser, geb. Yildiz, hat auf sein Mandat verzichtet. Der Verzicht soll mit Ablauf des 31. Mai 2016 wirksam werden. Der als Nachfolger unter der lfd. Nr. 4 des Listenwahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - benannte Bewerber, Herr Reinhard Georg Hermann Clement, hat die Annahme der Wahl abgelehnt. Die für die Bezirksvertretung Ronsdorf aufgestellt Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN -GRÜNE- ist erschöpft. Nach 45 Abs. 1 Satz 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bleibt der Sitz mit Ablauf des 31. Mai 2016 unbesetzt, die gesetzliche Mitgliederzahl der Bezirksvertretung Ronsdorf vermindert sich um einen Sitz. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 1. Juni 2016 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal gez. Dr. Slawig Stadtdirektor
4 4 von 22 Bekanntmachung Der aus dem Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE DIE LINKE für die Bezirksvertretung Vohwinkel gewählte Bewerber, Herr Karl Hundsdörfer, hat gem. 37 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) sein Mandat mit Ablauf des verloren. Als Nachfolger wird der unter der lfd. Nr. 4 des Listenwahlvorschlages der Partei DIE LINKE benannte Bewerber, festgestellt. Herr Thomas Wilhelm Fox geb in Schwaan, Heinrich Bammel Weg 27, Wuppertal Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes Rau Platz 1, Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal gez. Dr. Slawig Stadtdirektor
5 5 von 22 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern Einleitung von Aufgebotsverfahren und Kraftloserklärungen über in Verlust geratene Sparkassenbücher 1. Aufgebote Aufgebote vom Sparkassenbuch Nr Nr Nr Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im Kassenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. Wuppertal, den STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand 2. Kraftloserklärungen Kraftloserklärungen vom Sparkassenbuch Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Wuppertal, den STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand
6 22 von 22 Herausgeber Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Johannes Rau Platz Wuppertal Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus Johannes Rau Platz Wuppertal Telefon E Mail bekanntmachungen@stadt.wuppertal.de Internet und Newsletter Bestellung Der Stadtbote Amtsblatt der Stadt Wuppertal erscheint bei Bedarf in der Regel alle 2 Wochen. Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) erhältlich im Rathaus Barmen Johannes Rau Platz Wuppertal Jahresbezugspreis: 100,00 EURO (einschließlich MwSt. und Postzustellungsgebühr)
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