Die organisatorische und pädagogische Gesamtverantwortung für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) obliegt dem Rektor.
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- Theodor Esser
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1 BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION PFLICHTENHEFT: Rektor/Rektorin Stelleninhaber 1 Name Vorname Geburtsdatum Direktion Verwaltungseinheit Bildungs- und Kulturdirektion Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri Stellen- bzw. Funktionsbezeichnung Rektor bwz uri Vorgesetzte Instanz Schulkommission / Präsident der Schulkommission Die Stelleninhaber/ wird vertreten von Abteilungsleiter der betroffenen Abteilung Mindestanforderung an den Stelleninhaber Berufsbildung und Berufserfahrung sowie Zusatzkenntnisse Lehrbefähigung auf der Sekundarstufe II Betriebswirtschaftliche Grund- oder Weiterbildung und/oder Erfahrung Fach-, Sozial- und Personalkompetenzen Vorbildliches Führungsverhalten Die organisatorische und pädagogische Gesamtverantwortung für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) obliegt dem Rektor. Ihm zur Seite stehen drei Abteilungsleiter: Der Abteilungsleiter Handwerk/Technik/ Gesundheit (Ha- TeGe), der Abteilungsleiter Wirtschaft/Verkauf (WiVe) sowie der Abteilungsleiter Landwirtschaft. Sie 1 Alle geschlechterspezifischen Bezeichnungen gelten auch für die weibliche Form. Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 1/
2 bilden gemeinsam die Schulleitung. ist Vorsitzender der Schulleitung und trägt die Hauptverantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Einhaltung der Rahmenbedingungen. Er hat die Personalverantwortung. 1 VISION/LEITBILD/STRATEGIE/STRUKTUR, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, erarbeitet die Visionen und die strategischen Zielsetzungen und unterbreitet sie der Schulkommission. Er setzt sie im Schulalltag um erarbeitet und aktualisiert das Leitbild setzt das von der Schulkommission erarbeitete Organigramm um realisiert die von der Schulkommission vorgegebene Personalpolitik erarbeitet, realisiert und aktualisiert die Schulordnung erarbeitet und aktualisiert das Raumkonzept erarbeitet, realisiert und aktualisiert das pädagogische Konzept 2 ORGANISATION / PROZESSE sorgt für die Einhaltung des von der Schulkommission erlassenen Reglements über den Schulbetrieb (BWV Art.14c) beantragt anstehende Geschäfte der Schulkommission überwacht und/oder führt die in der Schulleitung beschlossenen Geschäfte aus setzt den Jahresplan um entscheidet über die Nutzung der Räume trifft Entscheide betreffend Fächer und Pensen ist verantwortlich für die schulischen Qualifikationsverfahren entscheidet bei Beschwerden entscheidet über Disziplinarmassnahmen entscheidet bei Archivierungsfragen ist verantwortlich für den Datenschutz 3 FÜHRUNG UND FÖRDERUNG 3.1 Personell entscheidet über die Anstellung von unbefristetem Personal, Pensum bis 50 % entscheidet über die Anstellung von befristetem Personal ist verantwortlich für alle Stellenbeschreibungen (exkl. Rektorat und Abteilungsleitungen) qualifiziert die Mitarbeitenden der Schulverwaltung (gemäss Organigramm) und betreut sie qualifiziert die Lehrpersonen mit einem Personalentwicklungsgespräch ist verantwortlich für die Weiterbildung der Mitarbeitenden und die Intensivfortbildung der Lehrpersonen Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 2/
3 3.2 Fachlich / Pädagogisch ist verantwortlich für den Bereich Unterricht (gemäss Schulhandbuch auf Administrativ / Organisatorisch beauftragt die Erstellung von Statistiken erlässt Stellungnahmen 4 SCHULENTWICKLUNG / SICHERHEIT 4.1 Schulentwicklung ist verantwortlich für die Schulentwicklung, das Qualitätsmanagement und die entsprechenden Dokumente. 4.2 Sicherheit ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit, den Gesundheits- und den Brandschutz sowie die Krisenintervention. 5 INFORMATION / KOMMUNIKATION 5.1 Interne Information und Kommunikation wendet die von der Schulkommission erlassenen Führungsgrundsätze an schreitet ein bei Krisen und trifft Entscheidungen ist verantwortlich für den Internetauftritt 5.2 Externe Information und Kommunikation ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit ist verantwortlich für den Austausch mit den Amtsstellen sorgt für den Informationsfluss zur Schulkommission ist in Kontakt mit Abgeber- und Abnehmerschulen ist verantwortlich für die Durchführung der Schlussfeiern 6 INFRASTRUKTUR 6.1 Bauliches schlägt dem Amt für Hochbau bauliche Massnahmen vor. Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 3/
4 6.2 Beschaffungen von Mobilien und Unterrichtsmaterial wird seitens der Abteilungsleitungen betreffend Bedarf und Anschaffungen von Mobilien und Unterrichtsmaterial informiert. Er entscheidet über deren Anschaffung wird seitens IT betreffend Bedarf und Anschaffungen informiert und entscheidet über Anschaffungen 6.3 Betriebliche Grundsätze entscheidet über die Nutzung von Mobilien und Immobilien durch Dritte trifft Entscheide im Zusammenhang mit dem Kiosk ist verantwortlich für das Schliesskonzept/ die Schlüsselverwaltung entscheidet über die Anschaffung von Verbrauchsmaterial ist verantwortlich für die Bibliothek 7 FINANZEN 7.1 Jahresbudget / Voranschlag / Globalkredit beantragt bei der Schulkommission das Jahresbudget zur Genehmigung plant ein eventuelles Baubudget (Investitionsbudget) beantragt die Löhne (im Rahmen der Personalverordnung, zuhanden Amt für Personal) entscheidet über Entschädigungen für Lehrpersonen ist verantwortlich für das Inkasso der Schulgelder von auswärtigen Lernenden und anderer Schulgelder beantragt bei der Schulkommission die Kursgelder 7.2 Jahresrechnung / Jahresbericht erstellt Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden der Schulkommission. 7.3 Budgetverwaltung / Buchführung kontrolliert den Personalaufwand ist verantwortlich für die Einhaltung der Budgetvorgaben 7.4 Controlling beauftragt ein internes Controlling bereitet in Zusammenarbeit mit der betriebswirtschaftlichen Leitung ein externes Controlling vor Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 4/
5 entscheidet über die schulinterne Ausgabenkompetenz erstellt den Rechnungskommentar 8 ZUSATZAUFGABEN 8.1 BM (technisch und gesundheitlich-sozial, Vollzeitmodell) ist verantwortlich für die Organisation der Werbung des Vorkurses der Aufnahmeprüfung des Schuljahres der Diplomprüfung der Repetenten 8.2 Weiterbildung ist verantwortlich für die Abteilung Weiterbildung am bwz uri ist Vorgesetzter der Mitarbeitenden der Abteilung Weiterbildung wirkt mit bei der Erarbeitung des Kursprogrammes unterstützt die Abteilung bei der Erarbeitung von neuen Kursideen entscheidet über die Durchführung von Kursen 8.3 Brückenangebote (BVS/KBA) ist verantwortlich für die Organisation der Brückenangebote am bwz uri ist Vorgesetzter der Mitarbeitenden in den Brückenangeboten führt das Aufnahmeverfahren durch ist Mitglied der Aufnahmekommission Berufsvorbereitungsschule entscheidet über Veränderungen von Ausbildungsinhalten Ergänzende Bemerkungen Grundlage dieses Pflichtenhefts bildet das Funktionendiagramm vom Das Organigramm des bwz uri wurde aktualisiert und am von der Schulkommission genehmigt. Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 5/
6 Unterschriften Der Stelleninhaber Ort, Datum Die vorgesetzte Person Ort, Datum Pflichtenheft: Rektor/Rektorin Seite 6/
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