EnEV 2009 im Gebäudebestand
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- Andrea Schmidt
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1 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/ EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren. Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Loseblattwerk EnEV 2009 im Gebäudebestand. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button Zur Bestellung oder wenden sich bitte direkt an: FORUM Verlag Herkert GmbH Mandichostr Merching Telefon: / Telefax: / [email protected] Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.
2 Seite Der Energieverbrauchs ausweis Der Bedarfsausweis 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs (1) Werden Energieausweise für zu errichtende Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den 3 bis 5 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Die Ergebnisse sind in den Energieausweisen anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ist. (2) Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, ist auf die erforderlichen Berechnungen 9 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Die Ergebnisse sind in den Energieausweisen anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ist. Der Berechnung des Energiebedarfs bei Bestandsgebäuden werden die äußeren Randbedingungen wie das Nutzerverhalten der Bewohner und das Außenklima des Standorts als normierte Randbedingung zugrunde gelegt. Der Energiebedarf setzt sich somit ausschließlich aus dem energetischen Standard und der Effizienz der Anlagentechnik eines Gebäudes zusammen, unabhängig von standortspezifischen klimatischen Einflüssen und dem individuellen Nutzerverhalten. Hierdurch wird eine Vergleichbarkeit der energetischen Qualität eines Bestandsgebäudes erreicht. In den bedarfsbasierten Energieausweisen für Wohnund Nichtwohngebäude werden folgende Angaben gemacht: Randbedingungen für Nutzerverhalten und Klima Angabe im Bedarfsausweis
3 2.2.3 Seite 2 Angaben zum Berechnungsverfahren Angaben zum Gebäude und zum Anlass der Ausstellung des Energieausweises Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes Angabe des Endenergiebedarfs und des Primärenergiebedarfs ( Gesamtenergieeffizienz ) Angaben zur eingesetzten Lüftung Mehrfachnennungen beim Baujahr der Anlagentechnik Angabe der Transmissionswärmeverluste Angaben zu den eingesetzten erneuerbaren Energien nach dem EEWärmeG für Neubauten, die Einhaltung der verschärften Anforderungswerte um 15 % für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlusten, die Einhaltung der verschärften Anforderungswerte an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Datenerfassung für den Bedarfsausweis Bei der Berechnung für den Bedarfsausweis muss die gesamte Gebäudehülle mit allen Umfassungsflächen wie Außenwänden, Fenstern, Dachflächen, Bodenplatten, oberster Geschossdecke usw. erfasst werden. Weiterhin wird die Anlagentechnik mit dem Versorgungssystem energetisch bewertet. Die Daten werden den Bestandsplänen oder Baubeschreibungen entnommen. Liegen
4 Seite keine Pläne vor oder sind diese nicht dem Gebäudebestand entsprechend, ist das Gebäude vor Ort zu begutachten und eine Datenaufnahme des Ist-Zustands zu erfassen, um eine Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs zu erlangen. Ein vereinfachtes Aufmaß sowie die Verwendung von pauschalen Erfahrungs- und Tabellenwerten sind erlaubt. Bei der Ausstellung des Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude wird das Datenblatt 3 der Anlage 6 und 7 zur EnEV 2009 über den erfassten Energieverbrauch des Gebäudes nicht ausgefüllt. Es ist dennoch Bestandteil des Energieausweises und wird beigelegt. Hinweis Der Verbrauchsausweis 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs (1) Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt, ist der witterungsbereinigte Energieverbrauch (Energieverbrauchskennwert) nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu berechnen. Die Ergebnisse sind in den Energieausweisen anzugeben, soweit ihre Angabe für Energieverbrauchskennwerte in den Mustern der Anlagen 6, 7 und 9 vorgesehen ist. Die Bestimmungen des 9 Absatz 2 Satz 2 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden. (2) Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben. Die Gebäudenutzfläche kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Der Energieverbrauch für Heizung ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.
5 2.2.3 Seite 4 (3) Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind 1. Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für das gesamte Gebäude, 2. andere geeignete Verbrauchsdaten, insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen, oder 3. eine Kombination von Verbrauchsdaten nach den Nummern 1 und 2 zu verwenden; dabei sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt. Bei der Ermittlung nach Satz 1 sind längere Leerstände rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Der maßgebliche Energieverbrauch ist der durchschnittliche Verbrauch in dem zugrunde gelegten Zeitraum. Für die Witterungsbereinigung des Energieverbrauchs ist ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Verfahren anzuwenden. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit bei der Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten Vereinfachungen verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. (4) Als Vergleichswerte für Energieverbrauchskennwerte eines Nichtwohngebäudes sind in den Energieausweis die Werte einzutragen, die jeweils vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. Bezugsfläche bei Wohngebäuden Für Wohngebäude ist der jährliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung zu berechnen. Dieser wird in kwh/(m²a) angegeben und aus der Gebäudenutzfläche ermittelt. Die Nutzfläche des Gebäudes kann
6 Seite bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35-fachen Wert bei sonstigen bestehenden Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert, der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung sowie für den Strom für Kühlung, Lüftung und für die Beleuchtung zu ermitteln und in kwh/(m²a) anzugeben. Dieser Wert bezieht sich auf die Nettogrundfläche. Die Witterungsbereinigung ist für den Energieverbrauch der Heizung vorzunehmen. Dem Verbrauchsausweis ist der konkrete Energieverbrauch und somit das individuelle Nutzerverhalten zugrunde gelegt. Er spiegelt nicht die energetische Qualität eines Gebäudes wider. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs werden die Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen nach der Heizkostenverordnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode mit einschließt, herangezogen. Betrachtet wird hier das gesamte Gebäude. Liegt keine Heizkostenabrechnung vor, können auch geeignete Verbrauchsdaten, wie z. B. die Abrechnung des Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmengenmessungen zugelassen werden. Längere Leerstände von Nutzungseinheiten oder Gebäuden sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Der maßgebliche Energieverbrauch ergibt sich aus dem Durchschnitt des zugrunde gelegten Zeitraums. Die Witterungsbereinigung bei der Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte findet nach den anerkannten Bezugsfläche bei Nichtwohngebäuden Grundlage für die Ermittlung des Energieverbrauchs Leerstände von Nutzungseinheiten Witterungsbereinigung
7 2.2.3 Seite 6 Regeln der Technik statt. Zur Erleichterung des entsprechenden Verfahrens dürfen Vereinfachungen verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. Bei Nichtwohngebäuden sind als Vergleichswerte für die Energieverbrauchskennwerte ebenso Werte einzutragen, die im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. Hinweis Alle Daten sollten vom Eigentümer immer schriftlich übergeben werden. Bei der Ausstellung des Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude wird das Datenblatt 2 der Anlage 6 und 7 zur EnEV 2009 für den Energiebedarf nicht ausgefüllt. Es ist dennoch Bestandteil des Energieausweises und wird beigelegt.
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 21.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Nichtwohngebäude 11.927,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung teilweise
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße Frankfurt/Main. Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 1 3.4.224 Gebäude Hauptnutzung/ Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße 125 658 Frankfurt/Main Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Gebäude für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude bis einschl. 3.500 m² (ohne
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig : 1.11.225 1 Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien 214 214 214 1.168 m² foto (freiwillig) Lüftung RLT-Anlage Anlass der Ausstellung
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 27.06.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude, temperiert und belüftet Hohe Bleichen 10, 2035 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2003 Anzahl Wohnungen 44 Gebäudenutzfläche (A ) N 2408 m² Erneuerbare Energien
Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung
gültig bis: 23.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1900 Baujahr Anlagentechnik 1995 Anzahl Wohnungen 109 Mehr-Familienwohnhaus Wickrathberger Str. 2+10+12+16 41189 Mönchengladbach
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 17.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1928 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1994 Anzahl Wohnungen 12 Gebäudenutzfläche (A N
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Energiebedarf CO 2 -Emissionen 3 16 kg/(m² a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes 53,3 kwh/(m² a) A+ A B C D E F G H 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250 66,1 kwh/(m²
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Plattenmittelbau 977 2007 20 8.296,2 m² Erneuerbare Energien
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 19.09.0 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürohaus Bockenheimer Warte Bauteil
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.10.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1974 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1974 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N )
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Gültig bis: 24.03.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Friedrichshagener
Energieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
Energieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 31 Gebäudenutzfläche (A ) N 1608 m² Erneuerbare Energien
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 29.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Danziger Straße 2-12, Wilhelmsbader Str. 2, a-d 63477 Maintal -- Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen
DOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.09.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Dr.-Winter-Straße 1, 3, 1964 2003 12 870,0
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 24.02.2024 1 Hauptnutzung / kategorie teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude größer 3.500 m² NGF Miraustraße 27-29
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 26.03.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, temperiert, mechanisch belüftet, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) 1975 1975 (Fernwärme) Splitgeräte
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 20.03.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohngebäude mit 1890 1996 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2)
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.4.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Distlhofweg, Bauvorhaben Brenner Park
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Für Gebäude Gültig bis: Gebäudetyp Strasse PLZ, Ort Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Nutzungseinheiten Gebäudenutzfläche (A N ) Wohnfläche Anlass der Ausstellung 29.07.2018 Alte Potsdamer
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 0.09.209 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Büros, Läden / DIN 899-0 Knesebeckstraße 9-6, 079 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig)
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Freiherr von Thüngen Straße 4-6, 1477 Brand 2 91 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 5 [kg/(m² a)] 5 1 15 2 25 3 35 4 43 kwh/(m² a) "Gesamtenergieeffizienz"
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Auszug aus der Energieeinsparverordnung 2014 Nichtamtliche Lesefassung zu der am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossenen, noch nicht in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 09.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamiliengebäude Adresse Kaiserstr. 5, 40479 Düsseldorf Gebäudeteil Wohngebäudeteil Baujahr Gebäude 1971 Baujahr Anlagentechnik
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 06.03.2024 Anlage-Nr: 100-901014500 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1963 Baujahr Anlagetechnik 1993 Anzahl Wohnungen 26 Mehrfamilienhaus Curiestr. 27-31, 02977 Hoyerswerda
Entwurf. Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Gültig bis: 8.7.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Garatshausener Straße 6 81479 München Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N )
