Workshop MID-Richtlinie

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1 v1 BDEW-Workshop Workshop MID-Richtlinie Einführung in die Europäische Messgeräterichtlinie MID Hamburg Bergedorf Dr. Rainer van der Huir,, LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG Hinterm Hagen 13, Wolfsburg Folie: 1

2 Folie 1 v1 vdhuir;

3 Unternehmensprofil LSW LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG (LSW) besteht seit ist durch Kooperation von LandE GmbH und Stadtwerke Wolfsburg AG entstanden ist in folgenden Bereichen tätig - Stromversorgung - Gasversorgung - Fernwärmeversorgung - Wasserversorgung - Betriebsführungen Abwasserentsorgung, Straßenbeleuchtung) Folie: 2

4 MID: Measuring Instruments Directive Ziele: freier Handel von richtlinienkonformen Messgeräten in der EU europaweit gleiche Bedingungen für das Inverkehrbringen von Messgeräten Sachstand: Verabschiedung am 31.März 2004 Veröffentlichung als RL 2004/22/EG im EG-Amtsblatt: Umsetzungsfrist in nationales Recht: 2 Jahre (bis ) ab : EU-weite einheitliche Anwendung der MID 1. Änderung der MID durch RL 2009/137/EG vom 10.November 2009 Folie: 3

5 Fundstellen: EU-Amtsblatt vom bzw. Internet Struktur: Folie: 4

6 Abgrenzung des unmittelbaren Wirkungsbereiches der MID: Entwicklung von Messgeräten Grenze: Inverkehrbringen Herstellung von Messgeräten Verwendung von Messgeräten Gültigkeitsbereich der MID Europa rein national geregelt! Einzelstaat Folie: 5

7 Nationale Umsetzung der MID-Richtlinie in Deutschland 1. Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes vom Zuständigkeit des BMWi für Anerkennung und Überwachung der benannten Stellen Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften zur Überwachung des Inverkehrbringens von Messgeräten 2. Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom besondere Vorschriften für Wasser-, Gaszähler u. Mengenumwerter, Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch u. Wärmezähler Messgeräte, die ein Konformitätsverfahren durchlaufen haben und entsprechend gekennzeichnet sind, gelten als erstgeeicht Folie: 6

8 Anmerkung zur geänderten Eichordnung vom Richtigstellung eines Formulierungsfehlers in der neuen Eichordnung 12 neuer Absatz 1a: Der Beginn der Eichgültigkeitsdauer für MID-Geräte ist das Jahr nach dem Aufbringen der CE-Kennzeichnung (gleiche Behandlung wie national geeichte Geräte). Übergangsvorschriften: Messgeräte mit befristeten Bauartzulassungen dürfen bis zum Ablauf der Zulassung in Verkehr gebracht werden. Messgeräte mit unbefristeten Bauartzulassungen dürfen bis zum 30. Oktober 2016 in Verkehr gebracht werden. Nacheichungen, Befundprüfungen und Stichprobenprüfungen sind weiterhin unbegrenzt möglich Folie: 7

9 Von der MID-Richtlinie sind folgende Messgerätearten betroffen: MI-001 Wasserzähler MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch MI-004 Wärmezähler MI-005 Messanlagen für die.. Messung.. von Flüssigkeiten außer Wasser MI-006 Selbsttätige Waagen MI-007 Taxameter MI-008 Maßverkörperungen MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen MI-010 Abgasanalysatoren Messgeräte-spezifische Anhänge EVU-Bereich Folie: 8

10 Kennzeichnungen auf Messgeräten Konformität mit allen zutreffenden EG-Richtlinien Metrologie-Kennzeichnung mit Jahr der Kennzeichnung Kennnummer der benannten Stelle Folie: 9

11 Sonderfall: Zähler mit Lastgangmessung MID-Kennzeichnung für Wirkverbrauch CE M nationale Kennzeichnung für Blindverbrauch und Zusatzfunktionen ist erforderlich EG Folie: 10

12 Benannte Stellen in Europa: 588 davon für Messgeräterichtlinie MID: 141 Modul B: 41 Modul F: 131 Deutschland 3 Deutschland 16 nicht Behörde 1 nicht Behörde 3 Quelle: Nando-Datenbank, Folie: 11

13 Anforderungen an benannte Stellen in Deutschland 1. Nachweis Fachkompetenz (in Deutschland) Akkreditierung durch Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Basis z.b. EN (Prüflaboratorien), EN (Inspektionsstellen) Qualitätsmanagementhandbuch Messunsicherheitsbudgets aller Prüfanlagen Benennung Qualitätsmanager regelmäßige interne / externe Audits 2. Nachweis der Unabhängigkeit (gem. Art. 12 MID) die Stelle darf nicht Entwickler, Hersteller, Lieferant, Aufsteller oder Anwender sein sie darf nicht am Entwurf, Herstellung, Vertrieb oder Instandhaltung beteiligt sein Folie: 12

14 Aufgaben benannter Stellen MID-Richtlinie - Konformitätsbewertung für mindestens eine Messgeräteart und mindestens ein Modul (A1 bis H1) - Produktprüfung (Entwurf, Baumuster, Einzelgerät) - Anerkennung von Messergebnissen des Herstellers oder anderer Laboratorien - Auditierung und Bewertung des QM-Systems - Überwachung des Herstellers (QMS, Produkt) und das alles im Wettbewerb mit anderen benannten Stellen in Europa Folie: 13

15 Neues Aufgabengebiet der Landeseichbehörden (LEB) gemäß Art. 18 MID Metrologische Überwachung Metrologische Überwachung Marktüberwachung Überwachung Messgeräteverwendung Herstellung Inverkehrbringen und Inbetriebnahme Verwendung der Messgeräte national geregelter Bereich LEB s führen bundesweite Schwerpunktaktionen durch Folie: 14

16 Anhang I der MID-Richtlinie: Grundlegende Anforderungen Alle Messgeräte nach MID müssen allgemein folgende Bedingungen erfüllen Messgerät muss hohes Niveau an Messsicherheit gewährleisten Entwurf und Herstellung müssen hohes Qualitätsniveau aufweisen Fehlertoleranzen: ohne Störgrößen: Messabweichung darf max. zulässige Fehlergrenzen (MPE) nicht überschreiten mit Störgrößen: Funktion des Messgeräts muss Festlegung in gerätespezifischen Anhängen entsprechen Messgerät muss Sichtanzeige haben, die für den Verbraucher ohne Hilfsmittel zugänglich ist. Hersteller muss Umgebungsbedingungen für Messgerät angeben Folie: 15

17 Anhang I der MID-Richtlinie: Grundlegende Anforderungen Klimatische Umgebungsbedingungen: Der Hersteller legt unter Verwendung der nachstehenden Tabelle die Temperaturgrenzen fest, sofern in den gerätespezifischen Anhängen nichts anderes bestimmt ist. Temperaturgrenzen obere Temperaturgrenze 30 C 40 C 55 C 70 C untere Temperaturgrenze 5 C -10 C -25 C -40 C Mechanische Umgebungsbedingungen: M1: Orte mit unbedeutenden Schwingungen und Erschütterungen (z.b. zuschlagende Türen) M2: Orte mit erheblichen Schwingungen und Erschütterungen (z. B. Maschinen in der Nähe, vorbeifahrende Fahrzeuge) M3: Orte mit starken bis sehr starken Schwingungen und Erschütterungen (Geräte an Maschinen, Förderbändern) Elektromagnetische Umgebungsbedingungen: E1: Wohn- und Gewerbebereiche, Leichtindustrie E2: Industriebereich E3: Geräte mit Stromversorgung durch Fahrzeugbatterie Folie: 16

18 Anhang MI 003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch Fehler (%) Beispiel: Fehlergrenzen (symmetrisch zur Nulllinie) für DS-Zähler, symmetrische Last, Temp.-bereich +5 C C I min I tr I max MID Klasse A EO 20, direkt MID Klasse B EO 20, Messwandler MID Klasse C Anmerkung zu Fehlergrenzen: MID spricht von MPE: maximum permissible error; in Deutschland: Eichfehlergrenze in Deutschland gilt nach wie die Regel: Verkehrsfehlergrenze = 2 x Eichfehlergrenze Folie: 17

19 Änderungen der MID-Richtlinie Verbot der Einseitigkeit von Messabweichungen für Geräte nach MI-001 MI-005 (Richtlinie 2009/137/EG vom ) Der Zähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien begünstigen nationale Umsetzung bis geplante Änderung im Bereich Elektrizitätszähler (ca. 2012) u.a. Einführung der Klasse D (Kl. 0,2; Kl. 0,2s) Aufnahme von Wandlern Aufnahme von Zusatzfunktionen (Leistung, Blindenergie, Lastgang) Folie: 18

20 Auswirkungen der MID-Richtlinie Eichbehörden - Personalabbau im technischen Bereich - Tätigkeitsverlagerung zu mehr Überwachung statt Eichung Prüfstellen - Qualitätsüberwachung des Zählerbestandes im Netz - Annahmeprüfungen bei Neubeschaffungen - Prüfung und Bewertung neuer Technologien Hersteller - Kostenvorteile durch europaweit gültige Zulassungen - freie Wahl der benannten Stelle und Modulkombinationen - erhöhte Produktverantwortung Folie: 19

21 Nachteile / Schwächen der MID-Richtlinie Die begrenzte Reichweite nur bis zum Inverkehrbringen die Verwendung ist nach wie vor national geregelt (Hinweis auf Folien 4, 5) keine EU-weit einheitliche Regelung der Eichgültigkeitsdauer Wichtige Messgerätearten bzw. Messgrößen sind nicht erfasst z.b. Blindverbrauch, Kombizähler, Lastprofilzähler, Verbundwasserzähler, Kältezähler (Hinweis auf Folie 10) Fehlende EU-weit einheitliche Standards für benannte Stellen jeder Mitgliedsstaat legt Anforderungen eigenständig fest (Hinweis auf Folie 12) Gleichwertigkeit von Baumusterprüfbescheinigungen ist per se nicht gegeben Fehlende Transparenz der durchgeführten Konformitätsbewertung es ist an den Geräten nicht erkennbar, nach welchen Modulkombinationen geprüft wurde (Hinweis auf Folie 9) Folie: 20

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie: 21

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