Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs

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1 Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs

2 Tagesordnung 1. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation Block I Block II 1.2 Abiturprüfungsformate 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 1.4 Zeitplan 2. Alternativen 2.1 Fachhochschulreife 2.2 Rücktritt 3. Fragen

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4 GEMEINSCHAFTSSCHULE MIT OBERSTUFE IN EINRICHTUNG

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7 GEMEINSCHAFTSSCHULE MIT OBERSTUFE IN EINRICHTUNG

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9 rechtliche Grundlage Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Vom 2. Oktober 2007 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

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13 1. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation Block I Block II 1.2 Abiturprüfungsformate 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 1.4 Zeitplan

14 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation 20 OAPVO Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen aus a) Block I (bestimmte Halbjahresleistungen in den Fächern der Qualifikationsphase) b) Block II (Abiturprüfungen)

15 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation 20 OAPVO Block I* 36 Halbjahresleistungen aus der Q-Phase in einfacher Wertung (mind. 200 P. und max. 600 P.) Block II** 4 Abiturprüfungsleistungen in fünffacher Wertung (mind. 100 P. und max. 300 P.) davon mind. 2x 5 P. (bei 5 Prüfungsleistungen 3x 5 P.) mind. 300 P. und max. 900 P. *E I= P 40 **bei 4 Prüfungsfächern mind. 4,0 und max. 1,0 ab 823 P. 36 E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 **bei 5 Prüfungsfächern E II = 4 x PF1 + 4 x PF2 + 4 x PF3 + 4 x PF4 + 4 x PF5

16 1.1.1 Block I Block I (36 Halbjahresleistungen aus der Q-Phase in einfacher Wertung) 4x Deutsch 4x Mathe 4x Englisch max. 7 Fehlkurse 4x Profil 4x profilergänzende Fächer 4x Naturwissenschaften mind. 2x neue Fremdsprache aus Q2 (falls belegt) 200 P. 2x Geschichte 2x Geo/ WiPo 2x Philosophie/ Religion 0x 0 Punkte 1x Kunst/ Musik/ DS Ergänzung auf 36 Leistungen (max. 3x Sport, 1x besondere Lernleistung)

17 1.1.2 Block II Block II (Abiturprüfungsleistungen in vierfacher oder fünffacher Wertung mind. 100 P. und max. 300 P.) bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 5 x 05P. + 5 x 05P. + 5 x 05P. + 5 x 05P. = 100 P. 5 x 00P. + 5 x 00P. + 5 x 10P. + 5 x 10P. = 100 P. [ ] bei 5 Prüfungsfächern (mind. 3x 5 P.) E II = 4 x PF1 + 4 x PF2 + 4 x PF3 + 4 x PF4 + 4 x PF5 4 x 05P. + 4 x 05P. + 4 x 05P. + 4 x 05P. + 4 x 05P. = 100 P. 4 x 00P. + 4 x 00P. + 4 x 10P. + 4 x 10P. + 4 x 05P. = 100 P. [ ]

18 1.2 Abiturprüfungsformate 1. schriftl. Prüfungen 2. mdl. Prüfungen 3. Präsentationsprüfung 4. besondere Lernleistung

19 1.2 Abiturprüfungsformate 1. schriftl. Prüfungen - Kernfächer (Zentralabitur) - Profil (Aufgaben dezentral) 2. mdl. Prüfungen - 2 Aufgaben - 30 Min. Vorbereitungszeit - 20 Min. Prüfung (je 10 Min.)

20 1.2 Abiturprüfungsformate 3. Präsentationsprüfung - mediengestützer Vortrag (max. 10 Min.) - anschl. Kolloquium (mind. 20 Min.) - 1 Monat Bearbeitungszeit - Abgabe der schriftl. Dokumentation 4. besondere Lernleistung - Facharbeit (20-30 Seiten) mit anschließendem Kolloquium - Einbringung möglich in a) Block I als eine der 36 Einzelleistungen b) Block II als fünftes Abiturprüfungsfach

21 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (1) Die Abiturprüfung besteht aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. Es werden drei Prüfungen schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt. Die vierte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Schülerin oder der Schüler kann wählen, ob sie oder er zusätzlich eine fünfte Prüfung ablegt. Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung in einem weiteren Fach auf grundlegendem Niveau oder als besondere Lernleistung erfolgen. Kernfächer können nur erstes oder zweites Prüfungsfach sein. Abiturprüfungsfächer können alle Fächer sein, für die Abiturprüfungsanforderungen in Schleswig-Holstein bestehen.

22 4 Prüfungen 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein

23 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (1) Die Abiturprüfung besteht aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. Es werden drei Prüfungen schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt. Die vierte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Schülerin oder der Schüler kann wählen, ob sie oder er zusätzlich eine fünfte Prüfung ablegt. Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung in einem weiteren Fach auf grundlegendem Niveau oder als besondere Lernleistung erfolgen. Kernfächer können nur erstes oder zweites Prüfungsfach sein. Abiturprüfungsfächer können alle Fächer sein, für die Abiturprüfungsanforderungen in Schleswig-Holstein bestehen.

24 5 Prüfungen 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung - 1x mündlich oder besondere Lernleistung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein

25 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (2) 3. Aus jedem Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach als Abiturprüfungsfach zu wählen. 1. Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld; 2. Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik, Religion und Philosophie im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld; 3. Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

26 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (2) 1. Erstes und zweites schriftliches Abiturprüfungsfach sind zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik). Kernfächer Deutsch Englisch Mathematik

27 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (2) 2. Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach ist das Profil gebende Fach. Profilfächer Geschichte/ Geographie Biologie Sport

28 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO (2) 3. Aus jedem Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach als Abiturprüfungsfach zu wählen. 1. Deutsch, Englisch, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld; 2. Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik, Religion und Philosophie im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld; 3. Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

29 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl die Mathematik Geographie/ Geschichte Aufgabenfelder und die Belegpflicht Englisch Sport berücksichtigen: (zentral) (dezentral) 1) sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 2) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 3) mathematischnaturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

30 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl die Mathematik Geographie/ Geschichte Aufgabenfelder und die Belegpflicht Englisch Sport berücksichtigen: (zentral) (dezentral) 1) sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 2) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 3) mathematischnaturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

31 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl nur die Mathematik Geographie/ Geschichte Belegpflicht berücksichtigen: Englisch Sport (zentral) (dezentral) 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein freie Wahl bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4

32 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl die Mathematik Geographie/ Geschichte Aufgabenfelder und die Belegpflicht Englisch Sport berücksichtigen: (zentral) (dezentral) 1) sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 2) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 3) mathematischnaturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

33 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl die Mathematik Geographie/ Geschichte Aufgabenfelder und die Belegpflicht Englisch Sport berücksichtigen: (zentral) (dezentral) 1) sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 2) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 3) mathematischnaturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

34 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) mdl./ Präsentationsprfg. Deutsch Biologie Bei Auswahl die Mathematik Geographie/ Geschichte Aufgabenfelder und die Belegpflicht Englisch Sport berücksichtigen: (zentral) (dezentral) 1) sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld 4 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 4 Prüfungsfächern (mind. 2x 5 P.) E II = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4 2) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 3) mathematischnaturwissenschaftlichen Aufgabenfeld.

35 1.3 Wahl der Abiturprüfungsfächer 8 OAPVO Kernfächer (2x schriftlich) Profil gebendes Fach (1x schriftlich) Deutsch Mathematik Englisch (zentral) Biologie Geographie/ Geschichte Sport (dezentral) 5 Prüfungen - 3x schriftlich (2x Kernfächer und 1x Profilfach) - 1x mündlich oder Präsentationsprüfung - 1x mündlich oder besondere Lernleistung Bedingungen der Wahl - Alle Aufgabenfelder abdecken - Alle Prüfungsfächer durchgängig belegt - Das 3. Kernfach kann kein Prüfungsfach mehr sein bei 5 Prüfungsfächern (mind. 3x 5 P.) E II = 4 x PF1 + 4 x PF2 + 4 x PF3 + 4 x PF4 + 4 x PF5 mdl./ Präsentations prfg. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geographie Wi/Po Geschichte Philosophie Religion mdl./ besondere Lernleistung mathematischnaturwissenschaftliches Aufgabenfeld Biologie Chemie Physik

36 1.4 Zeitplan (Probe) verbindliche Wahl der Abiturprüfungsfächer 21./ Abitur-Probesprechprfg. ENGLISCH Abiturprobeklausur DEUTSCH Abiturprobeklausur ENGLISCH Abiturprobeklausur MATHEMATIK Abiturprobeklausur PROFIL Nachschreibtermin PROBE-ABITUR

37 1.4 Zeitplan (Beratung) Beratung zur Meldung zum schriftlichen Abitur durch KL und OL bis Abgabe der Meldung zum schriftl. Abitur (ggf. Rücktritt nach 12.2) Zeugnisausgabe

38 1.4 Zeitplan (Abiturprüfung schriftlich) Belehrung Abiturprüfung Abiturprüfungen PROFIL Abitursprechprfg. ENGLISCH Zentralabitur ENGLISCH Zentralabitur DEUTSCH Zentralabitur MATHEMATIK (ab 09:00 Uhr) Unterrichtsende und Zeugnisausgabe

39 1.4 Zeitplan (Abiturprüfung mündlich) Bearbeitungszeitraum für die - Dokumentation der Präsentationsprüfungen ABITUR SPORT (praktisch) Notenbekanntgabe schriftl. Abitur und Beratung bis Abgabe Antrag auf Zulassung mdl. Abitur (ggf. Zuwahlen) Aushang Prüfplan mdl. Abitur mdl. Abiturprüfungen inkl. Präsent.prfg Entlassungsfeier XX.YY.ZZZZ Abiball

40 2. Alternativen 2.1 Erwerb der Fachhochschulreife 2.2 freiwilliger Rücktritt

41 2.1 Erwerb der Fachhochschulreife 23 OAPVO (1) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Wenn sie die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, wird ihnen auf Antrag hierüber ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 ausgestellt. Bei einer Wiederholung des Schuljahres gelten die Ergebnisse des ersten Durchgangs als nicht erbracht. Zum Erreichen der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann die Höchstdauer des Besuchs der Oberstufe beansprucht werden.

42 2.1 Erwerb der Fachhochschulreife 23 OAPVO (1) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Wenn sie die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, wird ihnen auf Antrag hierüber ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 ausgestellt. Bei einer Wiederholung des Schuljahres gelten die Ergebnisse des ersten Durchgangs als nicht erbracht. Zum Erreichen der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann die Höchstdauer des Besuchs der Oberstufe beansprucht werden.

43 2.1 Erwerb der Fachhochschulreife 23 OAPVO (1) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Wenn sie die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, wird ihnen auf Antrag hierüber ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 ausgestellt. Bei einer Wiederholung des Schuljahres gelten die Ergebnisse des ersten Durchgangs als nicht erbracht. Zum Erreichen der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann die Höchstdauer des Besuchs der Oberstufe beansprucht werden.

44 2.1 Erwerb der Fachhochschulreife 23 OAPVO (10) Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder 2. ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder 3. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst; abgeleistete Dienste von unter einem Jahr können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.

45 2.2 freiwilliger Rücktritt 2 OAPVO (9) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungsphase oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nach 18 Abs. 3 SchulG nicht überschritten wird. Im Falle der Wiederholung gelten die Noten des Wiederholungsjahres. Eine Jahrgangsstufe kann nur einmal wiederholt werden.

46 2.2 freiwilliger Rücktritt 2 OAPVO (9) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungsphase oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten [ ]. Einführungsphase Qualifikationsphase I Qualifikationsphase II E1 E2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q Wiederholung E-Phase Rücktritt nach E2 Profilwechsel möglich Wiederholung Q1 FHR verfällt Rücktritt nach Q1.2 FHR verfällt Wiederholung Q2 wenn Abiturprüfung nicht bestanden wurde

47 2.2 freiwilliger Rücktritt 2 OAPVO (9) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungsphase oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nach 18 Abs. 3 SchulG nicht überschritten wird. [ ] max. 4 Jahre (bei 1x Rücktritt) ABER: Wiederholung der Abiturprüfung möglich

48 3. Fragen

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