Herrsching a. Ammersee Lkr. Starnberg

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1 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Lkr. Starnberg Bebauungsplan 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wartaweil Fl. Nr.1720 Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstraße. 60, München Az.: HER41/2-104 Bearb.:Baz Plandatum Begründung

2 Das Planungsgebiet umfasst Teil des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching. 1. Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom beantragte der Landesverband Bayern für körperund mehrfachbehinderte Menschen e.v. (LVKM), Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 1720, das bestehende Seminargebäude im östlichen Teil zu erweitern. Da das Vorhaben in einigen Punkten den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans widerspricht, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Deshalb hat der Gemeinderat am beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des bestehenden Seminargebäudes zu schaffen. Die Gemeinde Herrsching will dem vorhandenen Schullandheim Wartaweil mit seiner Bildungs- und Begegnungsstätte unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die dringend benötigten Erweiterungsflächen bereitstellen und damit die Sicherung eines besonderen Ortes der Bildung, Begegnung und Freizeit für Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Grundlage ist die Entwurfsplanung des Architekturbüros Norbert Schachtner vom sowie Tronsberg Architekten vom Das bestehende Seminargebäude im südlichen Bereich des Bebauungsplanes soll um 4 Gruppenräume erweitert werden. Dazu müssen einige Stellplätze entfallen und ein Nebengebäude abgerissen werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll das Angebot für die Gäste in der belegungsschwachen Jahreszeit (Monate mit schlechter Witterung) verbessert und dadurch eine höhere Auslastung des Schullandheims erreicht werden. Die Ausarbeitung der Planung wurde der Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München übertragen. Das LVKM beschreibt das beabsichtigte Erweiterungskonzept wie folgt: Das Schullandheim Wartaweil mit seiner Bildungs- und Begegnungsstätte ist ein besonderer Ort der Bildung, Begegnung und Freizeit für Menschen mit und ohne Behinderung. Schulklassen aus Förder- und Regelschulen, Gruppen und Familien, jungen und älteren Menschen bietet dieses einmalige, absolut barrierefreie Haus inmitten seines weitläufigen Grundstücks zahlreiche Möglichkeiten für einen gelungenen Aufenthalt. Die Gäste finden dort einen idealen Ort für vielfältige pädagogische Angebote und eine herrliche Freizeitgestaltung. Im Laufe der letzten Jahre wurde deutlich, dass die barrierefreien Einzel-, Doppelund Mehrbettzimmer, sowie die behindertengerechten Bäder, die sich über die 4 Gebäudeteile harmonisch verteilen, sehr geschätzt werden und ausreichend vorhanden sind. Jedoch besteht ein deutlicher Mangel an Gruppen und Klassenräumen zum Lernen sowie für Bewegung, Rückzug, und gemeinsame Aktivitäten. Insbesondere in der schlechten Jahreszeit fehlen Gruppenräume für die in Gruppen/Schulklassen anreisenden Gäste. Eine Vermietung der neuen Gruppenräume an externe Tagesgäste (z.b. Tagungen) ist nicht vorgesehen. Mit der Erweiterung werden keine neuen Gästezimmer geschaffen. Aus diesem Grund sehen wir für das Vorhaben keinen erhöhten Stellplatzbedarf. Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Zuschussgeber angewiesen um notwendige Investitionen tätigen zu können. Das Bayerische Schullandheimwerk hat für den

3 Fall, dass wir in 2017 mit den Baumaßnahmen beginnen, einen zwingend notwendigen Zuschuss in Aussicht gestellt. Bei späterem Baubeginn droht das ganze Vorhaben an den fehlenden Zuschüssen zu scheitern. 2. Planungsrechtliche Voraussetzung Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Herrsching ist das zu ändernde Grundstück als Sondergebiet gemäß 11 BauNVO ausgewiesen. Diese vorliegende Änderung ist die 3. Änderung des Bebauungsplans. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32. In diesem für den Änderungsbereich als Art der Nutzung Fläche für Sondergebiet für Schullandheim und Bildungs- und Begegnungsstätte und als Maß der Nutzung eine GF von 4900 qm festgesetzt. Für die Erweiterung des bestehenden Seminargebäudes wird der überbaubare Bauraum festgesetzt. Die 3. Bebauungsplanänderung ersetzt ändert innerhalb ihres Geltungsbereichs die rechtswirksamen Bebauungspläne. Ausschließlich die Planzeichnung wird ersetzt, die Festsetzungen und Hinweise der rechtskräftigen Bebauungspläne gelten, soweit sie für den Geltungsbereich relevant sind fort. Das Verfahren wird nach 13 a BauGB durchgeführt, da es sich um eine Verdichtung im Innenbereich handelt und keine Anhaltspunkte bestehen, dass Beeinträchtigungen der FFH oder Vogelschutzrichtlinien zu erwarten sind oder UVP pflichtige Vorhaben begründet werden. Gegebenenfalls zu erwartende Eingriffe gelten im Sinne des 1 a Abs. 3 Nr. 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, ein Ausgleich ist daher nicht notwendig. 3. Geltungsbereich und bestehende Situation Der Geltungsbereich der 3. Bebauungsplanänderung umfasst einen Teil des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching. Der ca. 17,3 ha große Geltungsbereich liegt am sudöstlichen Ortsrand von Herrsching. Im Osten befindet sich die Staatsstraße St 2068, westlich grenzt eine bestehende private Grünfläche an, und im Norden und Süden befinden sich Einfamilienhäuser. Das Gelände fällt von Osten nach Westen in Richtung Ammersee. 4. Inhalt der Bebauungsplanänderung 4.1 Art der Nutzung Die Art der Nutzung bleibt unverändert. Die überbaubare Fläche für die Erweiterung des bestehenden Seminargebäudes wird entsprechend der Planung der o.g. Architekturbüros angepasst. 4.2 Maß der Nutzung Der im bisherigen Bebauungsplan festgesetzte Bauraum wird um ca. 295 qm erweitert, um den Anbau von 4 Gruppenräumen an das bestehende Seminargebäude Haus D (Haus Nr. 45a) zu ermöglichen, so dass die vorhandene Infrastruktur mitgenutzt werden kann. Es ist ein Anbau von ca. 335 qm Grundfläche mit 2 Vollgeschossen und einer Wandhöhe von 4,5 bzw. 6,5 m vorgesehen.

4 Die höchstzulässige Geschoßfläche von 4900 wird auf 5200 qm erhöht. Die Zahl der Vollgeschosse, Wandhöhe, sowie die Dachform bleiben unverändert. Durch den nun vorgesehenen Anbau wird nun eine Gesamtgrundfläche der Hauptbaukörper von 2900 qm erreicht. Diese Grundfläche ist städtebaulich vertretbar und wird in die 3. Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplans zusätzlich festgesetzt. Aus städtebaulicher Sicht fügt sich die geplante Erweiterung problemlos in die bestehende Bebauung ein. Dies trifft auch hinsichtlich der Höhenentwicklung mit zwei Vollgeschossen, der Dachform und der überbaubaren Grundfläche (GR) zu. Zusätzliche Stellplätze sind durch die Erweiterung des bestehenden Seminargebäudes nicht erforderlich. In der Baugenehmigung für das Schullandheim wurden 20 Stellplätze gefordert. Im rechtswirksamen Bebauungsplan waren 26 ausgewiesen, damit also 6 überschüssig. Im Zuge der Errichtung des Seminargebäudes wurden zusätzlich 11 Stellplätze in der Genehmigung gefordert. Im rechtswirksamen Bebauungsplan ist durch Festsetzung 2 festgeschrieben, dass Stellplätze nur in den ausgewiesenen Flächen, bzw. innerhalb des Bauraums zulässig sind. Diese Festsetzung soll auch aus städtebaulichen Gründen beibehalten werden. Aus diesem Grund ist es nun erforderlich in der 3. Bebauungsplan-Änderung die insgesamt 31 Stellplätze die in den Baugenehmigungen gefordert waren darzustellen. Diese 31 Stellplätze werden aufgeteilt in 25 Stellplätzen die in der Fläche für Stellplätze, Nebenanlagen im Norden der bestehenden Hauptgebäude und im Norden des geplanten Anbaus sowie in 6 Stellplätze die innerhalb des nordöstliche Bauraums dargestellt sind. 5. Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks ist mit der Anbindung an die schon vorhandene Straße in ausreichender Form sichergestellt. Die übrigen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserkanal, Trinkwasser, usw.) sind vorhanden. Das Oberflächenwasser des bestehenden Seminargebäudes derzeit über einen Kanal (DN 200) in den Ammersee eingeleitet. Dieser Kanal wird im Zuge der Erweiterung des Seminargebäudes entsprechend verlängert. Die Dimensionierung hierfür ist ausreichend. Gleichzeitig wird die vorliegend wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung tektiert. 6. Eingriff / Ausgleich Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von natura 2000-Gebieten zu erwarten sind oder UVPpflichtige Vorhaben begründet werden. Somit erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB. Von einem Umweltbericht wird gemäß 13a Abs.2 Nr.1 i.v.m. 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen. Im Rahmen der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 4 gelten bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die eine zulässige Grundfläche von weniger als qm festsetzen, Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des mit dem Vorhaben ver-

5 bundenen Eingriffes in Naturhaushalt und Landschaftsbild sind gemäß 1a Abs. 3 BauGB dennoch in der Abwägung der Belange zu berücksichtigen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: - bauliche Erweiterungen ausschließlich im Bereich versiegelter Parkplätze - keine Überplanung von bestehenden und festgesetzten Grünflächen - unveränderte Übernahme von grünordnerischem Konzept und Pflanzgeboten 7. Fortgeltende Festsetzungen Im Übrigen gelten die zutreffenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes "Wartaweil Nr. 32" rechtskräftig in der Fassung vom sowie die 2. Änderung Wartaweil Nr.32 rechtskräftig in der Fassung vom unverändert fort. Gemeinde: Herrsching, den (Christian Schiller, Erster Bürgermeister)

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