FREIBAD BERKA/WERRA. Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra. Mitteilungsblatt der. Amtsblatt der VG Berka/Werra. Eintrittspreise:

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1 Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Amtsblatt der VG Berka/Werra Stadt Berka/Werra Gemeinde Dippach Gemeinde Dankmarshausen Gemeinde Großensee 23. Jahrgang Freitag, den 30. Juni 2017 Nr. 6 Öffnungszeiten des Schwimmbades in Berka/Werra Eintrittspreise: Juni bis September: bis Uhr Bei heißem Wetter: bis Uhr sowie an den Wochenenden und in den Schulferien wie an der Eingangstafel ersichtlich Erwachsene: Kinder und Jugendliche: 2,00 Jahreskarte: 30,00 1,00 Jahreskarte: 20,00 Fotos: Werner Fischer FREIBAD BERKA/WERRA

2 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Gospenroda: Dienstag Uhr Uhr Verwaltungsgemeinschaft Horschlitt: Uhr Uhr Fernbreitenbach: Dienstag Uhr Uhr Berka/Werra Vitzeroda: Mittwoch Uhr Uhr Wünschensuhl: Dienstag Uhr Uhr Gemeinschaftlicher Teil Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Zentrale Tel. 330 Hauptamt Tel Finanzverwaltung Tel Ordnungsamt Tel Meldestelle Tel Standesamt Tel Bauverwaltung Tel Sprechzeiten der Amtsleiter Öffnungszeiten der Ämter Dienstag Freitag Internetseite: Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr info@vg-berka.de Sprechzeiten des s der Stadt Berka/Werra Tel Dienstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr (bitte nach vorheriger terminlicher Vereinbarung) Internetseite: info@berkawerra.de Sprechzeiten der Städtischen Gebäude- und Wohnungs-GmbH Tel Uhr Uhr und Uhr Uhr Sprechzeiten des s der Gemeinde Dippach Tel Uhr Uhr Kassenstunde Uhr Uhr Sprechzeiten des s der Gemeinde Dankmarshausen Tel Uhr Uhr Kassenstunde Uhr Uhr Internetseite: Sprechzeiten des s der Gemeinde Großensee Tel Uhr Uhr Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister in den Stadtteilen Berka/Werra: Montag Uhr Uhr Herda Montag Uhr Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek in Berka/Werra : 14:00 Uhr - 17:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Sprechzeiten des Polizeiposten in Berka/Werra Tel Uhr Uhr : Uhr Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten des Revierleiters Herr Jörg Ahbe Beratungsraum der Verwaltungsgemeinschaft (Ordnungsamt Zimmer 13) in der Kirchstraße 9 : Uhr Uhr Informationen vom Forstamt Marksuhl jetzt auch auf der Internetseite Auf der Internetseite der VG Berka/Werra wurde unter dem Punkt Navigation der Bereich FORST hinzugefügt. Hier können sich die Bürger über die Kommunalwälder der Stadt Berka/Werra und der Gemeinden Dankmarshausen, Dippach und Großensee informieren. Weitere Kontaktdaten des Revierleiters Herr Ahbe: Adresse: joerg.ahbe@forst.thueringen.de Handynummer: Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst bundesweit erreichbar über die Einsatzzeiten in Thüringen Montag in der Regel von Uhr Uhr Dienstag in der Regel von Uhr Uhr Mittwoch in der Regel von Uhr Uhr in der Regel von Uhr Uhr Freitag in der Regel von Uhr (Montag Uhr Samstag rund um die Uhr Sonntag rund um die Uhr (bis Montag 7.00 Uhr) Bei lebensbedrohlichen Zuständen 112 Dr. med. Steffen Ritsche, FA für Allgemeinmedizin, Chirotherapie und Naturheilverfahren Jacob Töpfer Straße 7, Berka/Werra Tel /20215 Montag: und Uhr Mittwoch: : Uhr und Uhr Freitag: Wir arbeiten nach Terminvergabe! Dr. med. Armin Barth, FA für Allgemeinmedizin und Chirotherapie Berkaer Straße 3, Berka/Werra, Stt. Herda Tel /20886 Montag: Uhr Uhr Mittwoch: Uhr : Uhr und Uhr Freitag: Uhr

3 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Kinderarztpraxis Silvia Landefeld und Dr. med. Christoph Landefeld Schwanengasse 1, Berka/Werra Tel /28710 Montag: und Uhr und Uhr Mittwoch: : und Uhr Freitag: Zahnarztpraxis Annette und Bernd Schößler Schwanengasse 1, Berka/Werra Tel /20344 Montag, Dienstag, und Freitag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Zahnarztpraxis Michael Höch Berkaer Straße 5, Berka/Stt. Herda Tel /20885 Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis : 14:30 Uhr - 18:30 Uhr Samstag nach Vereinbarung Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Wolfgang Baldofski Wilhelmstraße 78, Gerstungen Tel /20217 Montag bis : bis Uhr und bis Uhr Freitag: bis Uhr und nach Vereinbarung Samstag: nach Vereinbarung Marcus Barth, Facharzt für Allgemeinmedizin und Chirotherapie Wilhelmstraße 76, Gerstungen Tel.: Montag: Uhr Uhr in Wünschensuhl Uhr in Gerstungen Mittwoch: Uhr : Uhr in Gerstungen Uhr in Herda Freitag: Uhr Gemeinschaftspraxis Gerstungen: Dr. med. W. Broßmann FA für Innere Medizin (Hausarzt) Tel.-Nr.: /20216 Montag, Mittwoch,, Freitag Montag, Dienstag Uhr Uhr Dipl.-Med. Sander, FÄ für Allgemeinmedizin, Marksuhl Tel Montag - Freitag Dienstag Uhr Uhr Dr. med. Klaus Büchner, FA für Allgemeinmedizin, Marksuhl Tel.: /60327 Montag: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch: Uhr bis Uhr : Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr nach Vereinbarung Freitag: Uhr bis Uhr Wilhelmstraße 76 ( Spitze ) Praxis für Gynäkologie Frau Franziska Gerstung Tel Montag und Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Freitag HNO Praxis Herr dr. med. (Univ. Pécs) László Kasza Tel Montag - Freitag Dienstag und Uhr Mittwoch und Uhr Freitag Uhr Praxis für Hauterkrankungen/Allergie Frau Dr. Iljana von Butler, Fachärztin für Dermatologie Terminvereinbarungen unter Telefon: Öffnungszeiten: Montag: Uhr Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr : Uhr und Uhr Freitag: Uhr Tierärztliche Dienste: Tierarztpraxis Jochen Schäfer Auenheim 1a, Berka/Werra, OT Rienau-Auenheim Tel /37955 Sprechzeiten für Kleintiere: Montag, Dienstag und Freitag von Uhr bis Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Bereitschaftsdienste der Apotheken Schwan-Apotheke Berka/Werra Tel.: Storchen-Apotheke Gerstungen Tel.: Apotheke im Riete Marksuhl Tel.: Hessen-Apotheke Obersuhl Tel.: Glückauf-Apotheke Heringen Tel.: Brücken-Apotheke Heringen Tel.: Der Dienst beginnt um 8.00 Uhr des genannten Tages und endet 8.00 Uhr des folgenden Tages Hessen-Apotheke Schwan-Apotheke Hessen-Apotheke Glückauf-Apotheke Storchen-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke Hessen- Apotheke Schwan-Apotheke Storchen-Apotheke Glückauf-Apotheke Schwan-Apotheke Apotheke im Riete Schwan-Apotheke Storchen-Apotheke Glückauf-Apotheke Storchen-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke Hessen-Apotheke Schwan-Apotheke Storchen-Apotheke Glückauf-Apotheke Brücken-Apotheke Apotheke im Riete Glückauf-Apotheke Hessen-Apotheke Glückauf-Apotheke Brücken-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke

4 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Informationen Das Ordnungsamt informiert Abbrennen von Feuerwerk Aus aktuellem Anlass wird wiederholt auf Folgendes hingewiesen: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (sogenanntes Silvesterfeuerwerk) darf nur in der Zeit vom 31. Dezember bis 01. Januar erfolgen. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Abbrennen vom sogenannten Silvesterfeuerwerk verboten. Nach 24 der SprengV kann die zuständige Behörde aus begründetem Anlass Ausnahmen vom Abbrennverbot außerhalb der Tage zum Jahreswechsel zulassen. Zuständige Behörde ist in Thüringen der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV). Unter begründetem Anlass ist ein Ereignis von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung zu verstehen. Dabei gilt in Thüringen: Geburtstage unter 90 Jahren, Hochzeiten oder sonstige Familienfeiern und Firmenjubiläen unter 50 Jahre sind kein begründeter Anlass von entsprechender Bedeutung, der zum Erteilen einer Ausnahme berechtigt. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 1. SprengV erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden. Der Versichertenberater Henry Herold informiert Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Henry Herold, erteilt kostenlos Rat bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und hilft bei der Rentenantragstellung und einer Kontenklärung. Es können zum Beispiel Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung, Rente für Bergleute, Altersrente und Hinterbliebenenrente direkt beim Versichertenberater vor Ort gestellt werden, ohne dass weitere Wege für die Antragsteller anfallen. Die entsprechenden Formulare sind vorhanden. Die Sprechstunde im Monat Juli 2017 findet zum nachfolgenden Termin im Beratungsraum der VG Berka/Werra (Kirchstr. 9) statt: von 14:00 bis 16:00 Bei Bedarf, z. B. bei Renten wegen Todes, können auch kurzfristig weitere Termine unter Telefon vereinbart werden. Henry Herold Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wartburgkreis Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Berka/Werra, Dankmarshausen, Dippach und Großensee Die Kirchenältesten mit Pfarrer Krauß laden zu Gottesdiensten sehr herzlich ein: Uhr Gottesdienst in Großensee Uhr Gottesdienst in Dankmarshausen Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Haus Lebensbrücke Berka/Werra Uhr Gottesdienst zum Einüben der Liturgie in Dippach Bei diesem Gottesdienst geht es darum, die Liturgie des sonntäglichen Gottesdienstes kennenzulernen und einzuüben. Im Anschluss an diesen Gottesdienst freut sich der Gemeindekirchenrat von Dippach bei einem geselligen Beisammensein mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Alle, die schon immer mal wissen wollten, was in einem Gottesdienst geschieht, sind ganz herzlich eingeladen Uhr Taufe in Dippach Uhr Gottesdienst in Dippach Uhr Gottesdienst in Berka/Werra Uhr Taufe in Dankmarshausen Uhr Gottesdienst in Großensee Uhr Gottesdienst in Dankmarshausen Uhr Kirmesgottesdienst in Großensee Uhr Gottesdienst in Dippach Uhr Gottesdienst in Berka/Werra Uhr Gottesdienst in Dankmarshausen Uhr Hochzeit in Dankmarshausen Konzertankündigungen und mehr Freitag, Uhr Katharinenkirche Gerstungen Konzert für Trompete und Orgel, Franz Tröster (Trompete) und Dominik Axtmann (Orgel), Eintritt: 12, erm. Für Schüler 8 Samstag, Uhr Open Air Orgelkonzert im Pfarrgarten Berka/Werra Montag, Uhr Katharinenkirche Gerstungen Bläserkonzert mit 14 Bläserinnen und Bläsern sächsischer Posaunenchöre des Leipziger und Dresdner Raums, Leitung: Landesposaunenwart ir Friedel W.Böhler, (Eintritt frei, um eine Kollekte wird gebeten) Samstag, Uhr St. Laurentius Kirche Berka/Werra Konzert des Polizeimusikkorps Samstag, Uhr St.-Hubertus-Kirche Marksuhl Familiensingspiel Kirchenjahresexpress mit Gabi und Amadeus Eidner, Chemnitz Samstag, Uhr Händel Konzert in der St. Laurentius Kirche zu Berka/Werra Samstag, Uhr Bodo Wartke-Konzert mit Tilmann Boelter in der St. Katharina-Kirche zu Dippach Liebe Schwestern und Brüder, sehr geehrte Damen und Herren, der Sommer ist da und Sie haben sich ihren Urlaub oder ein paar freie Tage redlich verdient. Spannen Sie mal richtig aus und lassen Sie die Seele baumeln. Wenn man alle Mühe und Arbeit für ein paar Tage beiseitelassen kann, dann geht einem wieder Vieles leichter von der Hand. Wenn man der Seele mal etwas Ruhe gönnt und den Gedanken freien Lauf lassen kann, fallen einem oftmals ganz wunderbare Dinge ein. Vielleicht wollten Sie schon immer mal eine andere Sprache lernen oder Sie fangen wieder an, ihr altes verstaubtes Instrument herauszuholen und probieren einfach mal aus, ob das noch funktioniert. Ich wünsche Ihnen jedenfalls, dass Sie viel Freude daran finden werden. Vielleicht macht es Ihnen wieder Spaß und sie genießen die Zeit des Musikmachens. Vielleicht sind sie so begeistert, dass Sie mit anderen Musik machen wollen. So wie eine Kirchgemeinde nicht nur aus dem Pfarrer und den Kirchenältesten besteht, so ist das kirchliche Leben auch ohne Musik nicht denkbar, denn Musik, das sind nicht nur Töne oder nur ein Hobby, sondern Musik ist wie eine Starthilfe für eine bekümmerte Seele, sie kann ein trauriges Herz wieder fröhlich werden lassen und vor allem macht sie zusammen unendlich mehr Spaß als alleine. Wenn Sie also in Ihrer verdienten Sommerpause einen Gedanken daran verschwenden, Musik machen zu wollen, dann behalten Sie das nicht für sich, sondern erzählen Sie uns davon. Gesucht werden Musikerinnen und Musiker aller Instrumente, Sängerinnen und Sänger, Frauen und Männer mit der Gabe einen Chor oder ein Ensemble zu leiten. Melden Sie sich gerne im Pfarramt Berka/Werra. Vielen herzlichen Dank und einen schönen Juli Ihr Pfarrer André Krauß.

5 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Pfarramt Berka/Werra Pfarrer André Krauß Kaffeenachmittag für Jedermann Kirchplatz 9, Berka/Werra Tel: ( ) , berka@kirchenkreis-eisenach.de Der VdK-OV Werratal informiert! Am bekamen wir die Möglichkeit bei den Feierlichkeiten zum 225-jährigen Jubiläum der Gerstunger Feuerwehr, uns als Verein zu präsentieren. Mit einem Informationsstand und Parcours, den man mit Rollstuhl oder Gehilfen absolvieren musste, nahmen wir am Familientag teil. Es grüßt der Vorstand des VdK-OV Werratal Vier Mitglieder gestalteten den Info-Stand und einen Ausmalbereich für Kinder, der rege angenommen wurde. Die Feuerwehr unterstützte uns mit dem Bereitstellen von einem Pavillon sowie Kegel für den Parcours. Vielen Dank nochmals von unserer Seite an die Feuerwehr und ein großes Lob für die gelungene Veranstaltung. Unsere nächste Busfahrt führt uns an den Edersee Mitten im Naturpark Kellerwald-Edersee liegt er nahezu malerisch - der 27 km lange Edersee, einer der größten Stauseen Europas! Eine Seefahrt, die ist lustig! auf den topmodernen Fahrgastschiffen Stern von Waldeck und Ederseestar der Personenschifffahrt Edersee. Auf einem dieser Schiffe haben wir für Sie eine Schifffahrt mit Kaffeegedeck reserviert. Kaffeegedeck pro Person inklusive Schifffahrt: 16,10 Wir fahren am Mittwoch, den Sallmannshausen Uhr Neustädt Uhr Gerstungen Markt Uhr Gerstungen Herwig Reisen Uhr Untersuhl Uhr Obersuhl Die Fahrtkosten betragen Uhr 13,00 für Mitglieder 18,00 für Nichtmitglieder Bei genügend Anmeldungen, würde der Bus auch nach Berka/ Werra kommen. Anmeldung bitte am Montag, den bei Frau Anita Eisenträger ab Uhr, Tel.: Der Vorstand Am Mittwoch, den findet unser Kaffeenachmittag in der Seniorenbegegnungsstätte am Markt in Gerstungen statt. Beginn: Uhr Hierzu laden wir alle AWO Mitglieder sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gerstungen sowie aus den benachbarten Gemeinden herzlich ein. Um gut planen zu können, macht sich eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldungen nimmt Frau Anita Eisenträger am Montag, den ab Uhr entgegen. Tel.: Vorstand des AWO-Ortsvereins Gerstungen Stadt Berka/Werra Amtliche Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Berka/Werra für das Haushaltsjahr 2017 vom Gemäß des 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S.558), hat der Stadtrat der Stadt Berka/Werra in seiner Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; hierdurch werden erhöht vermin- und damit der dert Gesamtbetrag um um des Haushaltsplanes einschl. des 1. Nachtrages gegenüber auf bisher nunmehr verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben In-Kraft-Treten Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Berka/Werra, den Weisheit Siegel

6 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 23. Mai 2017, Aktenzeichen G /17 (Le), den Eingang der von der Stadt Berka/Werra vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 gemäß 21 Absatz 3 Satz 2 ThürKO bestätigt und mit ihrem Schreiben vom 2. Juni 2017, Aktenzeichen G /17 (Le), gemäß 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO die sofortige Bekanntmachung zugelassen. gez. Liebendörfer Amtsleiter Gemäß 57 Abs. 3 ThürKO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Berka/ Werra in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis 17. Juli 2017 zu den Dienstund Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. gez. R. Weisheit Bekanntmachung Informationen Einladung zur Informationsveranstaltung Die Stadt Berka/Werra beabsichtigt, in diesem Jahr eine Baumaßnahme/Gehwegsanierung an der Landesstraße L1023 in Wünschensuhl, Salzunger Straße durchzuführen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung werden die Bürgerinnen und Bürger über diese Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich können auch Fragen gestellt werden. Die Stadt Berka/Werra ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer der betreffenden Straße an diesen Investitionen zu beteiligen. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Berka/Werra werden wiederkehrende Beiträge erhoben. Die Informationsveranstaltung findet zu folgendem Termin statt: am, den , um Uhr im Gemeindesaal in Wünschensuhl gez. René Weisheit über die Bestätigung und Auslegung der Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am St. Gehülfsberg der Stadt Berka/Werra Der Stadtrat der Stadt Berka/Werra hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 mit Beschluss-Nr. 05/2017 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Am St. Gehülfsberg gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Untere Bauaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat den Bebauungsplan mit Bescheid-Nr vom genehmigt. Die Satzung liegt samt Begründung ab dem in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Bauverwaltung, Kirchstraße 9, in Berka/Werra während der Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Auf die Frist zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften gemäß 214 und 215 BauGB und 21 Abs. 1 ThürKO sowie auf Rügefristen des 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird hingewiesen. Berka/Werra, gez. Weisheit Einladung Versammlung der Jagdgenossenschaft Berka/Werra Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Berka/Werra werden zu einer Sitzung der Jagdgenossenschaft Berka/Werra am Freitag, d. 14. Juli 2017, um Uhr in Berka/Werra, Gaststätte Zur Post, Lutherstraße 46 eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstehers über das Pachtjahr 2016/ Kassenbericht 4. Bericht Rechnungsprüfung 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages 7. Verschiedenes Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte hat jeder Jagdgenosse ggf. sein Eigentum an Grundflächen durch Grundbuchauszug nachzuweisen. Insbesondere bei Eigentumswechsel hat der Erwerber die Veränderungen beim Jagdvorstand anzuzeigen. Nach der Versammlung laden wir Sie zu einem gemeinsamen Abendessen mit Ihren Ehepartnern bzw. Lebensgefährten recht herzlich ein. gez. Helmut Bippart Jagdvorsteher Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Der Heimatverein Herda- Hausbreitenbach ev lädt herzlich ein Zum Sommerfest am 6. August 2017 ab Uhr in Herda unter der Kastanie/Feuerwehrhaus mit Frühschoppen und Kaffee. Für weitere Speisen und Getränke ist gesorgt sowie für die musikalische Umrahmung. Wir freuen uns auf viele Gäste! Der Heimatverein Herda-Hausbreitenbach

7 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/ Fernbreitenbacher SIMSON-Treffen und alle osttalgischen Fahrzeuge auf 2 Rädern Herda Frau Hilde Hotzel zum 80. Geburtstag Frau Lottchen Schima zum 70. Geburtstag Vitzeroda Frau Margit Korngiebel zum 80. Geburtstag Frau Gerda Winkelstein zum 70. Geburtstag Wünschensuhl Herrn Fritz Meyer zum 80. Geburtstag Gemeinde Dippach Amtliche Bekanntmachungen Programm Samstag, 15. Juli Uhr Anreise der SIMSON- Freunde Uhr Begrüßung und Kaffeestube Uhr Überraschungswettkämpfe Leistungstest mit DR. SIM Prämierung der schönste SIMSON Uhr WARM-UP-PARTY mit DJ Schwalbe Sonntag, 16. Juli Uhr Katerfrühstück anschließend Ausfahrt aller SIMSON-Freunde nach Regeln der StVO ab Uhr Mittagessen vom Grill und gemütlicher Ausklang FÜR DAS LEIBLICHE WOHL IST GESORGT!!! Es lädt ein der Heimatverein Fernbreitenbach e.v. mit Unterstützung von Getränkehandel Dirk Arnold, Gaststätte Schrön und Fahrschule Holger Trostmann ZELTEN am FESTPLATZ möglich! Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Stadt Berka/Werra Berka/Werra Herrn Reinhard Nier zum 80. Geburtstag Fernbreitenbach Herrn Lothar Fiebig zum 70. Geburtstag Gospenroda Herrn Erwin Meier zum 80. Geburtstag Frau Anna Sandner zum 80. Geburtstag Herrn Hans Specht zum 80. Geburtstag Haushaltssatzung der Gemeinde Dippach für das Haushaltsjahr 2017 vom Auf Grund des 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 558), hat der Gemeinderat Dippach in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditermächtigung Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v. H. b) für die Grundstücke (B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 5 Höchstbetrag der Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan, wird auf ,00 festgesetzt. 6 Stellenplan Es gilt der vom Gemeinderat Dippach am beschlossene Stellenplan.

8 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Der wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO gelten - im Verwaltungshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, - im Vermögenshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als erheblich. 8 In-Kraft-Treten Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Dippach, den H. Gebhardt Siegel Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 23. Mai 2017, Aktenzeichen G /17 (Le), den Eingang der von der Gemeinde Dippach vorgelegten Haushaltssatzung 2017 gemäß 21 Absatz 3 Satz 2 ThürKO bestätigt und mit ihrem Schreiben vom 2. Juni 2017, Aktenzeichen G /17 (Le) gemäß 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO die sofortige Bekanntmachung zugelassen. gez. Liebendörfer Amtsleiter Gemäß 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung 2017 sowie der Haushaltsplan der Gemeinde Dippach in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis 17. Juli 2017 zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/ Werra, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. gez. Gebhardt Informationen Der Dippacher Ortsfunk (von Johannes Woth) Wo steht unsere Gemeinde in Sachen Gebietsreform? Das Thema Gebietsreform ist zurzeit in Sachen Landes- und Kommunalpolitik in Thüringen die NUMMER 1. Ob nun die derzeitige Landesregierung bei der Umsetzung alle Vorgaben richtig bewertet hat, möchten wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Wir gehen doch erst einmal davon aus, dass die verantwortlichen Minister der rot/rot/grünen Landesregierung sich etwas dabei gedacht haben - ebenso wie die CDU-Regierung, als sie vor Jahren die zentralen Orte (Grundzentren) neu festgelegt hat. Und gerade diese zentralen Orte, die ja eine Umlandfunktion auf die Nachbargemeinden ausüben sollen, sind in unserer Region ein entscheidender Knackpunkt. Bei der Neufestlegung vor Jahren hat Berka/Werra diesen Status verloren und Gerstungen wurde die Umlandfunktion zugesprochen. Eigentlich setzt die derzeitige Regierung doch nur verwaltungstechnisch das um, was die Vorgänger gewollt haben Zurück zur Region: - Marksuhl und Wolfsburg/Unkeroda haben bereits einen Antrag zur Eingliederung nach Gerstungen gestellt. Somit würde Gerstungen dann in der Lage sein, die erforder- liche Einwohnerzahl als Mindestgröße für eine selbstständige Gemeinde auch noch im Jahre 2035 zu erfüllen. Gerstungen hätte durch diese Eingemeindungen keinen weiteren Handlungsbedarf in Sachen Gebietsreform - die Einwohner reichen aus und Grundzentrum ist es auch. Was ist nun mit der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra? Laut Prognose des Statistischen Landesamtes Thüringen würden die gesamten Einwohnerzahlen der VG - Mitglieder Stadt Berka/ Werra, Gemeinden Dankmarshausen, Dippach und Großensee künftig nicht die Vorgaben für eine eigenständige Gemeinde erfüllen. Das Ausscheren einzelner Mitgliedsgemeinden aus der VG und die Eingliederung nach Gerstungen ist rechtlich nicht möglich, da erstens gemeinsame Gemarkungsgrenzen mit Gerstungen vorhanden sein müssten und zweitens eine VG nur durch einstimmigen Beschluss ihrer Mitglieder und durch Rechtsverordnung aufgelöst werden kann. Wobei das Gebilde VG in den neuen Gesetzen in Zukunft gar nicht mehr gewollt ist. Nun entstehen die berühmten 3 Probleme: 1. Verwaltungsgemeinschaften sind durch die Landesregierung künftig nicht mehr gewollt. 2. Aus der VG eine Einheitsgemeinde zu bilden, dazu reichen die Einwohner nicht und es fehlt der geforderte Status Grundzentrum. 3. Die Stadt Berka/Werra möchte zwar mit Gerstungen eine neue Gemeinde gründen, sich aber nicht in Gerstungen eingemeinden lassen, wie dies in einem Stadtratsbeschluss festgelegt wurde. Gerstungen favorisiert hingegen die Eingemeindung der Orte der VG Berka/Werra nach Gerstungen und lehnt die Neugründung einer Einheitsgemeinde unter einem anderen/neuen Namen ab. (die Stellungnahme von Berka sähe wahrscheinlich nicht anders aus, wenn Marksuhl sich nach Berka eingemeinden wollte) Gebhardt hat in der Sitzung des Gemeinderates Dippach am die Mitglieder über diesen Stand der Verhandlungen zur Gebietsreform informiert. Der Gemeinderat legte daraufhin fest, die Einwohner des Ortes im Mitteilungsblatt in Kenntnis zu setzen. Außerdem wird der Sie zu gegebener Zeit, wenn Lösungsmöglichkeiten in Aussicht stehen, in einer Einwohnerversammlung zur Thematik informieren und sollten Alternativen zur Problematik vorhanden sein, auch im erforderlichen Umfang bei der Meinungsbildung einbeziehen. Die Möglichkeit, eine selbstbestimmte und freiwillige Entscheidung zur Gebietsreform in unserer Region zu treffen (Freiwilligkeitsphase bis 31. Oktober 2017) ist also für Dippach, Dankmarshausen und Großensee zurzeit real nicht vorhanden, sodass wir die weiteren Entwicklungen diesbezüglich abwarten müssen. Gerade auch die jüngsten Gerichtsurteile zum Vorschaltgesetz stellen Teile der beabsichtigten Gebietsreform (wenn nicht gänzlich) in Frage. Neuer Schwimm-Greifer wird im Kieswerk Dankmarshausen aufgebaut Im Unternehmen K+B Kies- und Beton GmbH Dankmarshausen wird derzeit ein neuer Schwimmgreifer aufgebaut. Der Aufbau erfolgt als Ersatzinvestition für den vor 4 Jahren aufgrund des Alters ausgefallenen Schwimmgreifers - viele können sich noch daran erinnern - über Nacht wurde bei diesem Schwimmgreifer aus Unten - Oben und die Lisa hat sich von ihren Käpt n Harry verabschiedet. Der alte Schwimmgreifer wurde Anfang der 90-ziger Jahre durch die Firma Naumann gebraucht erworben und aufwendig aufgearbeitet. Doch dass aggressive Grundwasser hat seine Lebensdauer vor vier Jahren abrupt beendet. Vorübergehend wurde im Kiessee I die Förderung aufgenommen bzw. ältere Zwischenlager aufgearbeitet. Der neue Schwimmgreifer ist baugleich wie sein Vorgänger, sodass sich eine Neubeantragung erübrigt. Pro Hub wird der neue Greifer über die gleiche Leistung wie der Vorgänger verfügen, der Greiferinhalt beträgt ca. 6,5 m 3 Rohkies. Die Fördertiefe wird lt. bergrechtlicher Genehmigung nach wie vor bei maximal 45 Metern liegen (in Abhängigkeit von Mächtigkeit der Lagerstätte). Mit dem Aufbau des neuen Schwimmgreifers wurde die Firma FFA Fiebig Fördertechnik und Anlagenbau GmbH aus Braunschweig beauftragt. Die Schwimmkörper (Pontons) als Träger für den Greifer wurden bereits am 13. Juni 2017 zu Wasser gelassen. Die Inbetriebnahme ist für August/September diesen Jahres vorgesehen.

9 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Ich bedanke mich recht herzlich bei Herrn Geschäftsführer Andreas Gnauert für seine erteilten Auskünfte. Es sieht aus wie ein überdimensionierter Stabilbaukasten, es wird aber in Kürze der neue Schwimmgreifer auf dem Kiessee II bei Dankmarshausen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Dippach Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dippach haben in ihrer Mitgliederversammlung (nachfolgend MV) am nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresbericht des Vorstandes und der Kassenbericht werden der MV zur Kenntnis gegeben. Die Revisoren empfehlen die Entlastung des Vorstandes. Die MV beschließt einstimmig die Entlastung. 2. Die MV beschließt einstimmig, auf die Auskehr der Jagdpacht zu verzichten. Der Thüringer Forst hat im Voraus schriftlich seinen Auskehrungsanspruch angemeldet. Die MV stimmt dem Vorschlag des Vorstandes einstimmig zu, die Waldspiele der Schüler der Eichelbergschule mit 200 und die Landseniorenvereinigung Eisenach e.v. mit 50 zu unterstützen. 3. Die MV stimmt der Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit den bisherigen Jagdpächtern bis zum einstimmig zu. Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Dippach, Herr Dr. H.-J. Behrens führt vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt explizit aus, dass in der Einladung zu dieser MV (fristgemäß im Mitteilungsblatt der VG Berka/Werra Nr.3/17 vom ) auf die Verlängerung des Jagdpachtvertrages hingewiesen wurde. Dr. Behrens Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Grandiose Regenpause zum Waldfest! Noch nie haben wir so auf den Wahrheitsgehalt der Wettervorhersage gehofft, wie in diesem Jahr! Den ganzen Morgen des Pfingstsonntags regnete es Bindfäden und wir sahen das Waldfest schon förmlich ins Wasser fallen. Doch Petrus und der Wetterbericht waren sich tatsächlich einig, denn pünktlich um 10 Uhr stoppten die Regengüsse und die Sonne erschien am Himmel über der idyllischen Waldlichtung Rimbachs Ruh. Und mit den Sonnenstrahlen strömten zahlreiche Besucher zu uns in den Wald. Egal ob zu Fuß oder mit unserem Waldfest-Taxi, alle freuten sich auf einen gemütlichen Tag in der Natur, viele Leckereien vom Grill, aus der Feldküche oder von der Kuchentafel und natürlich auf die vielen tollen Preise unserer Tombola! Dabei gab es in diesem Jahr auch einige Neuheiten. Direkt am Aufgang zur Lichtung wurde im Vorfeld eine weitere Fläche eingeebnet, wo nun die Bratwurstbude zu finden ist. Dadurch konnten der Bierpils, die Musik und die Sitzbereiche auf der Lichtung vorteilhafter platziert werden. Am Vormittag lauschten die Waldfest-Gäste andächtig dem Pfingstgottesdienst unter freiem Himmel. Anschließend ließ man sich das Bier bei zünftiger Blasmusik schmecken und ab dem Nachmittag erfreute uns die Band Bienenstich mit heiterer Musik, die den einen oder anderen sogar das Tanzbein schwingen ließ. Die Kleinen konnten sich währenddessen auf der bunten Hüpfburg austoben oder beim Kinderschminken in phantasievolle Rollen schlüpfen. Die kleine Lichtung platzte zwischenzeitlich fast aus allen Nähten. Es ist einfach ein herrliches Fleckchen Erde, dass es uns allen leicht machte, einen ruhigen und entspannten Nachmittag in der Natur zu genießen. Auch für uns als Waldfest-Team war es ein wunderschöner Tag und es erfüllt uns mit großer Freude, dass sich unser kleines Fest so großer Beliebtheit erfreut. Natürlich wäre all das ohne viel Herzblut und externe Hilfe nicht möglich! Darum gilt an dieser Stelle ein ganz herzlicher Dank unseren lieben Waldfest-Freunden, die uns wieder mit Rat, Tat, Technik und Equipment (vom Pavillon, über Radlader bis hin zu Zeltgarnituren und Stehtischen) unterstützt haben! dem Baggerfahrer, ohne dessen Einsatz unsere Bratwurstbude keinen so schönen neuen Standort hätte! unserem Pfarrer André Krauß für den herrlichen Pfingstgottesdienst! den Pfingstrosen-Gärtnern für die farbenprächtige Tischdekoration! den beiden kreativen Damen vom Kinderschminken! unserem spontanen Notfall-Lieferanten für das Bier zu späterer Stunde!

10 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 dem Schnitzer der niedlichen Holzbären, die unsere Gäste schon von weitem herzlich begrüßt haben! den spendablen Sponsoren unserer Tombola! den vielen Torten- und Kuchenbäckern! der Gemeinde Dippach! den talentierten Musikern! unseren Essens- und Getränkelieferanten! und nicht zuletzt all unseren Waldfest-Besuchern, die uns bei Wind und Wetter die Treue halten! VIELEN DANK für die freundliche Unterstützung! Wir freuen uns schon jetzt, euch alle zum Waldfest 2018 wiederzusehen. Also, haltet euch gleich den im Kalender frei. Bis dahin Euer Waldfest-Team 4 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v. H. b) für die Grundstücke (B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 5 Höchstbetrag der Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan, wird auf ,00 festgesetzt. Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Gemeinde Dippach Herrn Manfred Rohnstock zum 80. Geburtstag Frau Erika Böck zum 70. Geburtstag Herrn Jürgen Schneider zum 75. Geburtstag Gemeinde Dankmarshausen Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Dankmarshausen für das Haushaltsjahr 2017 vom Auf Grund des 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41ff), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl. S. 91, 95), hat der Gemeinderat Dankmarshausen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditermächtigung Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 6 Stellenplan Es gilt der vom Gemeinderat Dankmarshausen am beschlossene Stellenplan. Der wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO gelten - im Verwaltungshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, - im Vermögenshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als erheblich. 8 In-Kraft-Treten Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Dankmarshausen, den M. Stein Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit ihrem Schreiben vom 7. Juni 2017, Aktenzeichen G /17 (Le), den Eingang der von der Gemeinde Dankmarshausen vorgelegten Haushaltssatzung 2017 gemäß 21 Absatz 3 Satz 2 ThürKO bestätigt und mit ihrem Schreiben vom 22. Juni 2017, Aktenzeichen G /17 (Le) gemäß 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO die sofortige Bekanntmachung zugelassen. gez. Liebendörfer Amtsleiter Gemäß 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung 2017 sowie der Haushaltsplan der Gemeinde Dankmarshausen in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis 17. Juli 2017 zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. gez. Stein Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dankmarshausen vom 22. Mai 2017 Beschluss Nr. 01/2017 Feststellung der Jahresrechnung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2015 vom das Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2015 festgestellt.

11 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Beschluss Nr. 02/2017 Haushaltsführung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2015 vom dem Entlastung erteilt. Der hat nach 38 ThürKO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... 9 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Beschluss Nr. 03/2017 Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2016 Der Gemeinderat Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2016 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Beschluss Nr. 04/2017 Grundsatzbeschluss Gebietsreform - Informationen und Aussprache zur Gebietsreform, Beschlussfassung Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2017 die Aufnahme von Gesprächen und die Vorbereitung von Vereinbarungen auf politischer Ebene und Verwaltungsebene zwecks Neubildung einer Gebietskörperschaft mit den Gemeinden Dippach, Großensee, Gerstungen, Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und der Stadt Berka/Werra befürwortet. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Beschluss Nr. 05/2017 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Dankmarshausen für das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2017 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen (außer dem Finanzplan) in der für das Haushaltsjahr 2017 vorliegenden Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Beschluss Nr. 06/2017 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Dankmarshausen für das Haushaltsjahr Finanzplan Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2017 den zu den Anlagen des Haushaltsplanes 2017 gehörenden Finanzplan mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Bekanntmachung der Jahresrechnung 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 01/2017 und 02/2017 das Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2015 festgestellt und dem Entlastung erteilt. Gemäß 80 Abs. 4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Dankmarshausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom bis zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. gez. M. Stein Kohlrübennews (von Klaus Reinhardt) Informationen Aufnahme in das Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsprogramm Die drei Gemeinden Dankmarshausen, Dippach und Großensee haben sich als Dorfregion Westliches Werratal gemeinsam entschlossen, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Vertreter aller drei Gemeinden haben sich zusammengesetzt und ein Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) erarbeitet, was die Grundlage dafür ist, um in das Thüringer Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen zu werden. Es ist ein Novum, das Bürger und Gemeinderäte aller drei Gemeinden an einem Strang gezogen haben, um Mängel und Defizite anzugehen. Die sehr kreative und zielorientierte Stimmung im Entwicklungsbeirat war von dem Willen getragen, die Gemeinden in ihrem Bemühen zu unterstützen, sich zu einem lebenswerten Wohn-, Arbeits- und Lebensraum zu entwickeln. Besonders im Fokus standen dabei der Erhalt der dörflichen Strukturen und der historischen Bausubstanz. Das GEK, was Ende Mai beim Amt für Landentwicklung und Flurerneuerung Meiningen (ALF) eingereicht wurde, bildet nun die Grundlage, um als Förderschwerpunkt anerkannt zu werden. Über die Aufnahme wird im Laufe des Sommers entschieden, die Chancen für einen positiven Entscheid stehen nicht schlecht. Nach einer positiven Entscheidung können dann ab private und kommunale Förderanträge gestellt werden. Der Förderzeitraum ist Bestandteil des GEK sind regionale, woran alle drei Gemeinden beteiligt sind, und lokale Projekte, die ausschließlich in der Verantwortung der Gemeinden liegen. Regionale Projekte sind zum Beispiel: - Die Sanierung und Gestaltung der drei wichtigsten ortsprägenden Dorfplätze, Kirchplatz und Dorflinde Dankmarshausen, Kirchplatz Großensee und der Schlossplatz Dippach - Die Vernetzung der Radwege zu einem regionalen Rundweg mit dem Schwerpunkt Radweg von Dankmarshausen nach Dippach - Der Rückbau von Schrottimmobilien und ein Förderprogramm Wohnraum für junge Familien - Weiterentwicklung des Naturschutzgebietes Dankmarshäuser Rhäden für Naherholung und Tourismus - Errichtung einer Schutzhütte nahe Großensee - Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes Dankmarshäuser Höhe Weitere lokale Projekte für Dankmarshausen sind zum Beispiel: - Die Sanierung der Heimatstube - Die Schaffung von Barrierefreiheit am Dorfgemeinschaftshaus - Die Erneuerung der Einfriedung des Friedhofes - Die Fortführung der Sanierung im Innenbereich Kita Sollten all diese Projekte umgesetzt werden, würden insgesamt Investitionskosten von ca. 1,9-2,6 Millionen Euro entstehen. Davon wäre von den Gemeinden ein Eigenanteil (35%) von ca Euro aufzubringen. Maßnahmen von privaten Antragstellern erhalten eine 35%ige Förderung, jedoch maximal Wenn die Gemeinden als Förderschwerpunkte anerkannt werden, wird ein Beratervertrag mit einem Architekten vereinbart. Dieser Architekt ist ein Ansprechpartner für Privatpersonen und hilft auch bei den Anträgen. Für diese werden 3 Angebote benötigt und der Antrag muss bis beim ALF Meiningen vorliegen. Abgegeben werden kann er theoretisch schon vorher.

12 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 6/2017 Förderfähig sind Maßnahmen zur Beseitigung baulich-gestalterischer Mängel an der Außenhülle eines Bestandsgebäudes. Dazu zählen z.b. Dach, Fassade, Fenster, aber auch Tore oder Höfe. Im Herbst wird es dazu voraussichtlich eine Informationsveranstaltung vom ALF speziell zur Förderung von privaten Antragstellern geben. Das Entwicklungskonzept für alle drei Gemeinden liefert die planerische Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Dorfregion und spiegelt den Willen wieder zur Zusammenarbeit für eine nachhaltige Attraktivität unserer Orte. Nun liegt es an uns, nach der möglichen Aufnahme als Förderschwerpunkt, die notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. Auf zum Sommerfest! am Sonntag, den 2. Juli 2017 ab 15:00 Uhr in die Kleingartenanlage von Dankmarshausen Dazu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditermächtigung Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. Für das leibliche Wohl und die musikalische Unterhaltung ist bestens gesorgt. Es lädt ein die IGBCE Ortsgruppe Dankmarshausen. Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Gemeinde Dankmarshausen Frau Edeltraut Prager zum 70. Geburtstag Frau Elsa Pfeil zum 96. Geburtstag Herrn Karl Langlotz zum 92. Geburtstag Frau Inge Knies zum 80. Geburtstag Frau Ursula Liebchen zum 70. Geburtstag u u u u u u u u Gemeinde Großensee Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Großensee für das Haushaltsjahr 2017 vom Auf Grund des 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558), hat der Gemeinderat Großensee in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. 5 Höchstbetrag der Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan, wird auf festgesetzt. 6 Stellenplan Es gilt der vom Gemeinderat Großensee am beschlossene Stellenplan. Der wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO gelten - im Verwaltungshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, - im Vermögenshaushalt ab einem Betrag von je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus ab 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als erheblich. 8 In-Kraft-Treten Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Großensee, den Bause - Siegel- Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit Schreiben vom , Aktenzeichen G /17 (Le), gemäß 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO den Eingang der Satzung bestätigt und mit Schreiben vom , Aktenzeichen G /17 (Le), gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO die sofortige Bekanntmachung der Satzung zugelassen. gez. Liebendörfer Amtsleiter Gemäß 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung 2017 sowie der Haushaltsplan der Gemeinde Großensee in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis 17. Juli 2017 zu den Dienst- und Geschäftszeiten der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/ Werra, Kirchstraße 9 öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres

13 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. gez. Bause Informationen Nr. 6/2017 Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Gemeinde Großensee Frau Herta Taubert zum 70. Geburtstag Zeltkirmes in Großensee vom 20. bis 23. Juli 2017 Die Kirmesgesellschaft Großensee lädt recht herzlich zur diesjährigen Zeltkirmes auf dem Großenseer Festplatz ein. Wie in jedem Jahr haben wir ein prall gefülltes Kirmeswochenende vorbereitet, welches ohne Frage viele heitere Stunden bereithält. Nach dem alljährlichem Ausgraben der Kirmes unter der Linde und der Erstverkostung vom neuen Kirmesschnaps, geht es am zum Antrinken in das Kirmeszelt. Der Freitag beginnt mit dem traditionellen Kirmesgottesdienst. Abends können Alt und Jung die Straßen Großensees mit ihren Fackeln und Laternen beim Fackelumzug erleuchten. Danach starten zuerst die Kleinen auf der Kinderdisco durch, bevor unser DJ Alex für die Großen auflegt. On Top gibt es am Eintritt bis 22 Uhr für jeden zahlenden Gast zwei Getränkechips umsonst. Nach dem morgendlichen Umspielen im Ort, dürfen wir am Samstagabend das Tanzbein mit der Tanz- und Partyband Night & Day schwingen. Der Sonntag startet schon morgens mit unserem Kirmesfrühschoppen. Anschließend stimmen Herbie & Friends die Instrumente für ein paar Stunden gute Unterhaltungsmusik - jedes Jahr ein Spaß für Groß und Klein. Ab 18 Uhr lassen wir unser Kirmeswochenende mit einer großen Tombola ausklingen. Es freut sich auf Euren Besuch die Kirmesgesellschaft Großensee. GROSSENSEER ZELTKIRMES vom , Uhr Ausgrabung der Kirmes Uhr Antrinken Freitag, Uhr Gottesdienst im Anschluss Fackelumzug Uhr Kinderdisco Uhr Disco mit DJ Alex Samstag, Uhr Umspielen im Ort Uhr TANZ mit Sonntag, Uhr Frühschoppen mit den Brandenburg Musikanten Uhr Kindertanz mit Herbie & Friends Kaffee & Kuchen Uhr Tombola Es lädt ein: Kirmesgesellschaft Großensee Achtung! Redaktionsschluss im Juli ist schon der , der Erscheinungstermin bleibt der

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