Beurteilung von Veranstaltungslärm

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1 Verband eutscher Freilichtbühnen Jahrestagung R.- ING. F Beurteilung von Veranstaltungslärm r. röscher Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz - Luftschadstoffe, Gerüche und Geräusche - Lustnauer Straße Tübingen

2 R.- ING. F Freilicht-Theater = Lärm für die Nachbarn 1. Messung beim Klassik-Open-Air 2. Verallgemeinernde flächenhafte Berechnung Was ist zumutbar?

3 R.- ING. F Voilá, das erwartet Sie in der heutigen Vorstellung: 1. Lärmarten und ihre Beurteilung: Veranstaltungsgeräusche = Freizeitlärm 2. Was gehört zum Veranstaltungslärm? 3. Kleingedrucktes zum Freizeitlärm! 4. Lärmschutz! Was geht? 5. Messung oder Berechnung? 6. Fallbeispiel Open-Air-Konzert

4 Regelwerke zum Lärmschutz R.- ING. F SportanlagenlärmschutzVO (18.VO) Freizeitlärmrichtlinie des LAI IN Schallschutz im Städtebau VerkehrslärmschutzVO (16.VO) VerkehrswegelärmschutzmaßnahmenVO (24.VO) BauG BImSchG FluglärmG Landeplatz- Leitlinie des LAI Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmissionen TA Lärm

5 Ermittlung von Beurteilungspegeln R.- ING. F 80 Mittelungspegel/Beurteilungspegel [ db(a)] :00 1:00 2:00 Pegelschrieb Mittelungspegel für die Beurteilungszeiträume der TA Lärm Lästigkeitszuschläge für - Ton- und Informationshaltigkeit - Impulshaltigkeit 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00 9:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00

6 Ermittlung von Beurteilungspegeln R.- ING. F 80 Mittelungspegel/Beurteilungspegel [ db(a)] :00 1:00 2:00 Pegelschrieb Mittelungspegel für die Beurteilungszeiträume der TA Lärm Beurteilt werden: - Beurteilungspegel - Spitzenpegel 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00 9:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00

7 Beurteilungszeiten und Beurteilungswerte in db(a) am Beispiel eines allg. Wohngebietes R.- ING. F Zeit TA Lärm Baulärm VwV Freizeitlärm richtlinie Montag - Samstag Sportstätten 18. BImSchV Verkehrslärm 16. BImSchV IN FluglärmG EU-UmgebungslärmRL 0-1 Uhr Nacht 1-2 Uhr Uhr Ruhezeiten 40 (45 Verkehr) 3-4 Uhr (+5) Sanierung: 60 L night 4-5 Uhr Tag 5-6 Uhr Uhr 7-8 Uhr 8-9 Uhr 9-10 Uhr Schutzzone 1: Uhr Uhr werden Uhr L den Uhr (+5) Uhr Sanierung: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Spitzenpegel Immissionswerte für seltene Ereignisse sollen eingehalten Schutzzone 2: 67 Bedingungen: Einhaltung des Stand der Technik Seltene Ereignisse 10 x / a - 10 x / a 18 x / a (max. 65) 55 (max. 65) 55 (max. 65) 65 (max. 85) 65 (max. 85) 70 (max. 90) 70 (max. 90) 70 (max. 90)

8 Beurteilungszeiten und Beurteilungswerte in db(a) am Beispiel eines allg. Wohngebietes R.- ING. F Zeit TA Lärm Baulärm VwV Freizeitlärm richtlinie Sonn- und Feiertag Sportstätten 18. BImSchV Verkehrslärm 16. BImSchV IN FluglärmG EU-UmgebungslärmRL 0-1 Uhr Nacht 1-2 Uhr Uhr Ruhezeiten 40 (45 Verkehr) 3-4 Uhr (+5) Sanierung: 60 L night 4-5 Uhr Tag 5-6 Uhr Uhr Uhr 8-9 Uhr 9-10 Uhr Uhr Uhr Schutzzone 1: Uhr L Schutzzone 2: den Uhr (+5) (Nutz >4h) Uhr Sanierung: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Spitzenpegel Seltene Ereignisse 10 x / a - 10 x / a 18 x / a (max. 65) 55 (max. 65) 55 (max. 65) 65 (max. 85) 65 (max. 85) 70 (max. 90) 70 (max. 90) 70 (max. 90)

9 Beurteilungswerte nachts in db(a) R.- ING. F 80 Straßen- und Schienenverkehr Neubau, Änderung Straßenverkehr Sanierung Luftverkehr Industrie und Gewerbe, milit. Anlagen, Wasserverkehr, Freizeitanlagen Sportanlagen 70 Beurteilungspegel db(a) Industriegebiete Gewerbegebiete orf-/ Kern-/ Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kurgebiete, Gebiete mit Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Altenheimen etc.

10 Beurteilungswerte tags in db(a) R.- ING. F 80 Straßen- und Schienenverkehr Neubau, Änderung Straßenverkehr Sanierung Luftverkehr Industrie und Gewerbe, milit. Anlagen, Wasserverkehr, Freizeitanlagen Sportanlagen Beurteilungspegel db(a) Industriegebiete Gewerbegebiete orf-/ Kern-/ Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kurgebiete, Gebiete mit Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Altenheimen etc.

11 Anlagenbegriff R.- ING. F Was gehört dazu? 1. Anlagengelände mit Bühne /Beschallung und Zuschauerraum (einschl. Applaus) 2. Parkplätze, soweit der Anlage zurechenbar 3. Besucheraufund abgang, soweit der Anlage zurechenbar

12 Anlagenbegriff R.- ING. F Was gehört dazu?

13 Beurteilungswerte tags in db(a) R.- ING. F

14 Kleingedrucktes zum Freizeitlärm R.- ING. F 1. Nicht genehmigungspflichtige Freizeitanlagen sind nach 22 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. 2. Eine Stilllegung nach 25 BImSchG kommt nur in Betracht, wenn der Betrieb zu Gefahren für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte führt. iese Voraussetzung dürfte bei Freizeitanlagen in der Regel nicht gegeben sein.

15 Kleingedrucktes zum Freizeitlärm R.- ING. F 3. Neuanlagen bzw. Nutzungserweiterungen oder -änderungen bestehender Anlagen: Neben dem Immissionsschutzrecht hat vor allem das Planungsrecht die Aufgabe, Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können, zu vermeiden. Vor einer Genehmigung von Freizeitanlagen (auch von Nutzungserweiterungen oder -änderungen bestehender Anlagen) ist deshalb zu prüfen, ob sie nach dem Bauplanungsrecht an einem bestimmten Standort zulässig sind.

16 Kleingedrucktes zum Freizeitlärm R.- ING. F 4. In Gemengelagen, d. h. bei direkter Nachbarschaft von Wohngebieten und hiermit unverträglichen Freizeitanlagen ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Unter Umständen müssen die Bewohner hier mehr an Geräuschen hinnehmen als anderswo, wenn an den Freizeitanlagen alle verhältnismäßigen Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt sind. 1. ie zu duldenden Geräuschpegel sollen möglichst diejenigen Immissionswerte der Gebietsart mit dem nächst geringeren Schutzanspruch nicht überschreiten. In Anlehnung an die TA Lärm sollte die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets dabei nicht unterschritten werden.

17 Kleingedrucktes zum Freizeitlärm R.- ING. F 5. Stand der Technik und organisatorische Maßnahmen: Lärmquellen - soweit möglich - von Immissionsorten abschirmen Gezielte ggf. dezentrale Beschallung mit Pegelbegrenzung Schallpegelmessungen während der Veranstaltung zur Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte Geräusche von An-und Abfahrtswege sowie Parkplätze durch betriebliche und organisatorische Maßnahmen minimieren

18 Ansatzpunkte für Lärmminderung R.- ING. F Emission - Ersatz durch weniger lärmintensive Vorgängen - Minderung der Emission z.b. Geschwindigkeit, rehzahl, Resonanz, Beweglichkeit, lärmarme Materialpaarungen, Kapseln und ämpfen, Energieeinsatz mindern - Raumwinkel und Richtwirkung nutzen Transmission - Abstand schaffen z.b. durch Anordnung, Bündelung - Eigenabschirmung nutzen - Abschirmung z.b. durch Wände, Wälle, Überdeckung (Tunnel) - Reflexion vermeiden Immission - Emissionsdauer kürzen - Nacht- und Ruhezeiten meiden - Störwirkung der Geräusche durch Töne, Impulse und Information vermeiden oder mindern - Visuelle/leptische Reize vermeiden

19 R.- ING. F Freilicht-Theater = Lärm für die Nachbarn 1. Messung beim Klassik-Open-Air 2. Verallgemeinernde flächenhafte Berechnung Was ist zumutbar?

20 Hermann-Ehlers-Straße R.- ING. F August-Merkh-Straße 23

21 Stadt Reutlingen Sportpark Kreuzeiche Übersichtslageplan Bebauungsplan R ING. F Projekt-Nr Abb Hochhäuser in WR in Gemengelage: IO Projekt: RT-Kreuzeichenstadion Planinhalt: Parkplatz P3 Wohngebäude in WA: IO2 Schlattwiesenstraße Alteburgstraße Übersichtslageplan Auftraggeber: Stadt Reutlingen erstellt durch: Ingenieurbüro r.-ing. röscher Parkplatz P4 Parkplatz P2 Eingang Tribüne Bühne Kontrollpunkte für Beschallungspegelbegrenzung Parkplatz P1 Hermann-Hesse-Straße Wohngebäude in WA: IO Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Parkplatz Haus Schirm Wall Höhenlinie Immissionspunkt Maßstab: 1 : RT Uhr ohne Feuerwerk.cna, Tübingen, 7. Oktober 2004

22 Sportpark Kreuzeiche Klassik-Open-Air: Messung am 24. Juli 2004 R.- ING. F LAeq [db(a)] Pegelschrieb - Herrmann-Ehlers-Str. Messung am LAeq: Gesamtbelastung LAeq: Verkehr LAeq: Pause LAeq: Musik 1. Teil LAeq: Musik 2. Teil LAeq: Musik + Feuerwerk :30:00 19:45:00 20:00:00 20:15:00 20:30:00 20:45:00 21:00:00 21:15:00 21:30:00 21:45:00 22:00:00 22:15:00 22:30:00 22:45:00 23:00:00 23:15:00 23:30:00 23:45:00 Verkehr Konzert Teil 1 Uhrzeit Konzert Teil 2 Pause Feuerwerk

23 Beurteilungskriterien R.- ING. F ie Beurteilung erfolgt gemäß FreizeitlärmRL Immissionsrichtwerte für allg. Wohngebiete: Beurteilungszeitraum Regelmäßig Beurteilungspegel Spitzenpegel Seltene Ereignisse bis zu 10x /Jahr * Beurteilungspegel Spitzenpegel tags 20:00-22:00 h [ db(a) ] * an nicht mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden nachts lauteste Nachtstunde [ db(a) ]

24 Ruhige Musikveranstaltung R.- ING. F Klassikkonzert (ruhige Musikveranstaltung) Höchste Beurteilungspegel: (lauteste Nachtstunde, ohne Feuerwerk) Immissionsort Hermann-Ehlers.-Str. 13. OG August-Merkh-Str. 23 G Hermann-Hesse-Str. 23 OG ermittelt [ db(a) ] zulässig [ db(a) ] selten selten selten

25 R.- ING. F Klassik-Open-Air 1. Messung beim Klassik-Open-Air 2. Verallgemeinernde flächenhafte Berechnung 1 Beispiel für eine Ruhige Musik-Veranstaltung

26 R.- ING. F Andere ruhige Veranstaltungen:

27 R.- ING. F Andere ruhige Veranstaltungen:

28 Ruhige Musikveranstaltung R.- ING. F Klassikkonzert... und andere ruhige Musikveranstaltungen bis 21:30 Uhr regelmäßig zulässig nach 22:00 Uhr bis zu nach 10 x / Jahr (seltenes Ereignis nach TA Lärm)

29 Sportpark Kreuzeiche Feuerwerk R.- ING. F Feuerwerk bis 24:00 Uhr 1 x / Jahr als sehr seltenes Ereignis

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