Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt

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1 Informationsveranstaltung am zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur komplexen Verkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße bis Gleisschleife Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt

2 2 Baumaßnahme: Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße bis Gleisschleife Gliederung: 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme 2. Gegenwärtiger Straßenzustand 3. Geplante Baumaßnahme 4. Bauabschnitte / Verkehrsführung 5. Kostenbeteiligung der Anlieger 6. Information und Kontakte

3 3 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am (DS-00523/14-DS-008) Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau mit Beschluss Ratsversammlung am (RB IV-1774/13), Anlage 3/Nr. 64 Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife vom (VI-DS-02682) Radverkehrsentwicklungsplan (RB V 1261/12 vom ) Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 6 vom , in der Fassung der 3. Änderung, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 22 vom Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom , zuletzt geändert am

4 Übersichtslageplan 4

5 5 2. Gegenwärtiger Straßenzustand Vorhandene Situation: - Fahrbahn: Ausbaulänge 570 m Befestigung mit Asphalt in unterschiedlichem Zustand, Unterbau nach Baugrunduntersuchungen mangelhaft - Nebenanlagen (Gehwege, Radweg) mit unterschiedlichen Belägen und Zuständen - Innergemeindliche Hauptverkehrsstraße - wichtige Verbindungsstraße von Leipzig-Stötteritz nach Holzhausen/Zuckelhausen - ab Knoten Zuckelhäuser Straße/Kolmstraße landwärts Kreisstraße K baulich schlechter Straßenzustand - keine separate Radverkehrsanlagen - Stellflächen für PKW am Fahrbahnrand

6 6 Knoten Zuckelhäuser Straße/Kolmstraße

7 7 Straßenzustand

8 Gleisschleife 8

9 Fahrbahnschäden 9

10 Gehwegzustand 10

11 11 3. Geplante Baumaßnahme Zielstellung für die Maßnahme: grundhafter Ausbau der Fahrbahn, Gleisanlage und Gehwege auf einer Länge von 570 m Beseitigung der Problemfelder am Knoten Zuckelhäuser Straße/Kolmstraße durch die Erneuerung einer LSA störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV unter Wahrung der Leistungsfähigkeit Komfortverbesserung auf den Nebenanlagen und stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlagen sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer Schaffung separater Radverkehrsanlagen Pflanzung von 18 Bäumen (bei Fällung von 23 Bäumen im Straßenbereich und 3 Bäume in privaten Flächen) Verlängerung des nördlichen Gehweges bis zum KGV Am Kärrnerweg e.v. Passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Lüfter, Entschädigung)

12 Gesamtlageplan 12

13 Lageplanausschnitt von Baumeyerstraße bis Kolmstraße/ Zuckelhäuser Straße 13

14 Lageplanausschnitt Kolmstraße/Zuckelhäuser Straße bis vor Gleisschleife 14

15 Lageplanausschnitt Gleisschleife 15

16 16

17 17 4. Bauabschnitte / Verkehrsführung Bauzeiten 2016 vorgezogene Leistungen Leipziger Wasserwerke: Bauzeiten 2017 Hauptbauleistungen (Straße/Gehwege/Gleise): Ziel ist eine Verkehrsfreigabe am Baumpflanzungen:

18 Hauptbauphasen: - Bauphase 0: vorgezogene Leistungen Wasserwerke geplante Bauzeit Bauphase 1.1: Straßenbau und Gleisbau von Baumeyerstraße bis Haus Nr. 113 geplante Bauzeit vom Vollsperrung Straßenbahn und Motorisierter Individualverkehr - Bauphase 1.2: Straßenbau und Gleisbau von Haus Nr. 113 bis einschl. Gleisschleife geplante Bauzeit Ende Straßenbahnvollsperrung - Bauphase 2.1: Kompletter nördlicher Gehweg/Gleisschleife/ Haltstellenumbau geplante Bauzeit Bauphase 2.2: Kompletter südlicher Gehweg/Gleisschleife/ Haltestellenumbau geplante Bauzeit Verkehrsfreigabe

19 19 Großräumige Verkehrsführung Durchgangsverkehr stadteinwärts von Stötteritzer Landstraße über Mölkauer Straße (Richtung Nord), Karl-Friedrich- Straße, Zweinaundorfer Straße (Richtung West), Sommerfelder Straße (Richtung Südwest), Oberdorfstraße, Lange Reihe (Richtung Süd) zur Holzhäuser Straße Durchgangsverkehr stadtauswärts über Lange Reihe, Sommerfelder Straße (Richtung Ost/Nordost), Zweinaundorfer Straße (Richtung Ost), Karl-Friedrich- Straße zur Stötteritzer Landstraße

20 20 5. Kostenbeteiligung der Anlieger Gemäß 26 ff. des Sächsichen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom (SGVBl. S. 502), in Verbindung mit der Satzung der Stadt Leipzig über Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 6 vom , in der Fassung der 3. Änderung, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 22 vom , unterliegen alle Grundstücke der Beitragspflicht, die durch den Ausbau der Verkehrsanlage einen Vorteil erhalten. Erhebungsgrundsatz Die Stadt Leipzig erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes Beiträge gemäß o. g. Satzung für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau (Erweiterung, Verbesserung ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung und Erneuerung). Nicht beitragsfähig sind: - Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke, Markierungen und Beschilderung, Entschädigungen passiver Lärmschutz Die Holzhäuser Straße ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt bei Hauptverkehrsstraßen 25 %

21 21 Übersichtslageplan Sanierungsgebiet

22 22 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Grundlage: Entwurfsplanung vom Baukosten ca Planungskosten ca Gesamtkosten der Stadt Leipzig ca abzüglich 50% der Baumaßnahme im Sanierungsgebiet Bereinigte Gesamtkosten ca ,50 - Kosten für Schallschutzmaßnahmen ca Kosten für Verkehrszeichen/LSA ca Kosten für Leiteinrichtungen/Markierungen ca Kosten für Grunderwerb ca beitragsfähiger Aufwand insgesamt: ca davon umlagefähiger Aufwand 25% (Hauptverkehrsstraße) : ca

23 Kostenbeteilung der Anlieger Musterbeispiel für die Berechnung des Beitragsatzes (Flächen sind fiktiv) Anschluss weiterer Grundstücke GF: 1000 m² NF = 1.25 GF 2: 1000 Nutzungsfaktor m² Abminderung Grundstücksfläche Eckgrundstück NF = 1.25 für Verteilungsfläche 1000 m² x 1.25 x 0.6 = 750 m² Ausbaubeitrag Straßenanlage GF: 1300 m² NF = 1.25 GF: 700 m² NF = 1.25 Anschluss weiterer Grundstücke Beitragsfähiger Aufwand der Anlage: davon 25 % = umlagefähiger Aufwand: ,75 durch Summe der Verteilungsflächen mit Ermäßigung = m² ergibt Beitragssatz = 1,41982 /m²; Berechnungsgrundlage ist Beitragssatz = 1, /m² (Berücksichtigung Mehrfacherschl.) multipliziert mit den einzelnen Verteilungsflächen in m² und dem Nutzungsfaktor 1,25 (zweigeschossige Bebaubarkeit) ergibt Ausbaubeitrag pro Grundstück - beitragspflichtige Grundstücksfläche m² (zweigeschossig bebaubar) = 1.756,38 - beitragspflichtige Grundstücksfläche 500 m² (zweigeschossig bebaubar) = 878,19 23

24 Ermittelte Straßenausbaubeiträge (Beispiele) - Nutzungsfaktor 2,00 (fünfgeschossig bebaubar) 370 m ,77 (ohne Eckermäßigung) - Nutzungsfaktor 2,00 (fünfgeschossig bebaubar) 390 m ,98 (ohne Eckermäßigung) 594 m ,26 (ohne Eckermäßigung) 988 m (ohne Eckermäßigung) - Nutzungsfaktor 1,75 (viergeschossig) 520 m ,64 (ohne Eckermäßigung) m ,89 (ohne Eckermäßigung) 24

25 25 Ermittelte Straßenausbaubeiträge (Beispiele) - Nutzungsfaktor 1,75 (Wohneigentum WEG-Anteil 61,00000/1000) 680 m 2 102,00 (ohne Eckermäßigung) - Nutzungsfaktor 1,75 (Wohneigentum WEG-Anteil 95,00000/1000) 680 m 2 158,85 (ohne Eckermäßigung) - Nutzungsfaktor 1,75 (Wohneigentum WEG-Anteil 112,00000/1000) 680 m 2 187,27 (ohne Eckermäßigung) - Nutzungsfaktor 1,75 (Wohneigentum WEG-Anteil 178,00000/1000) 680 m 2 297,63 (ohne Eckermäßigung)

26 26 Kostenbeteiligung der Anlieger Beitragszahlung Erhebungszeitraum - innerhalb von 4 Jahren nach Fertigstellung der jeweiligen Anlage (Straße) - nach 14 Straßenausbaubeitragssatzung ist Vorauszahlung und Ablösung des Beitrages vor Beendigung der Maßnahme möglich Fälligkeit - Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig Billigkeitsregelungen Bei fehlender oder nur teilweiser Zahlungsfähigkeit, auf Grund der finanziellen Situation des Beitragsschuldners, können im begründeten Einzelfall auf Antrag folgende Maßnahmen zugelassen werden. - Stundung ( 3 Abs. 3 SächsKAG) - Ratenzahlung ( 22 Abs. 3 SächsKAG) - Verrentung ( 22 Abs. 4 SächsKAG) - Grundschuldbestellung (möglichst erstrangig) - Erlass, teilweiser oder völliger ( 28 Abs. 2 SächsKAG i.v.m. 135 Abs. 5 BauGB)

27 27 6. Information und Kontakte Ansprechpartner des Verkehrs- und Tiefbauamtes - Abteilung Straßenentwurf: Herr Göhner Tel.-Nr Abteilung Bauverwaltung: Herr Baumann Tel.-Nr Internet: bauvorhaben-holzhaeuser-strasse w

28 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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