Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz
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- Julius Schräder
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1 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz Matthias Nabholz, Dipl. Natw. ETH Leiter Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt
2 Inhalt 1. Einblick in die Energiepolitik von Basel 2. Energiestrategie des Bundes CH 3. Neues Energiegesetz / Neue Energieverordnung 4. Energiestatistik Kanton Basel-Stadt
3
4 Kaiseraugst 1975 Demonstration gegen Atomkraftwerk
5 Basel hat schon einiges erreicht 100% Strom aus erneuerbaren Energien Fernwärmenetz, das rund 40% der Haushalte mit Wärme versorgt (Abwärme aus der KVA, Holzheizkraftwerk I + II, Erdgas) Geothermie-Kraftwerk für Fernwärme in der Gemeinde Riehen Förderabgabe seit 1985 auf Strom (0.8 Rp pro kwh) => 12 Mio Franken pro Jahr Lenkungsabgabe seit 1999 auf Strom (4-6 Rp pro kwh) Leitbild 2000-Watt-Gesellschaft
6 Das Problem liegt insbesondere bei der energetischen Sanierungsrate: rund 1% pro Jahr.
7 Szenario «altes Energiegesetz» CO 2 -Emissionen pro Person und Jahr (Endenergie) 6 5 Tonnen CO Wärme Mobilität & Kraftstoff Zielwert 7
8 Szenario «2000-Watt-Gesellschaft» CO 2 -Emissionen pro Person und Jahr (Endenergie) Tonnen CO Wärme Mobilität & Kraftstoff Zielwert 8
9 Ausgangslage Basel 2016 Volksinitiative «Basel erneuerbar für eine sichere, saubere und günstige Energieversorgung» 1 Motion und 19 Anzüge aus dem Parlament zu Energiethemen Revision CO 2 -Gesetz (Bund) MuKEn 2014 Verbesserung technische Rahmenbedingungen Energiestrategie 2050 (Bund) Übereinkommen Paris 2015 Revision kantonales Energiegesetz
10 Wichtige Elemente im neuen Energiegesetz Zielvorgabe für Dekarbonisierung Reduktion der CO 2 -Emissionen Ersatz fossiler Energieträger mit erneuerbaren Energien Kanton als Vorbild Anpassung an die MuKEn 2014 Energieverbrauch optimieren Rahmenbedingungen des Bundes berücksichtigen => kostenneutral für den Kanton
11 Schweizerische Energiestrategie
12 Schweizerische Energiestrategie Neues Energiegesetz in Kraft ab =>Volksabstimmung vom : Deutliches Ja mit 58.2% 12
13 Neues Energiegesetz Kanton Basel-Stadt in Kraft seit 1. Oktober 2017 Strenge Vorschriften für Neubauten Strenge Vorschriften für Sanierungen Ersatz Wärmeerzeuger Verbot Elektroheizungen Heizen im Freien Grossverbraucher Betriebsoptimierung Vorbild Öffentliche Hand Energieplanung GEAK Pflicht Förderbeiträge 13
14 Ziel Neubau: Nahezu-Null-Energiegebäude Ziel! Nahezu-Null Extern zugeführte Energie: Strom Gas Öl Kohle Wärmeverbund Abhängigkeiten des Bedarfs: Gebäudehülle Effiziente Haustechnik Energieproduktion (Grundstück, im und am Haus) Abwärme-Nutzung Wesentlicher gesetzlicher Gestaltungsrahmen: Wärmeschutz von Gebäuden (Teil B) Anforderung an Gebäudetechnik (Teil C) Anforderung an Deckung Wärmebedarf (Teil D) Eigenstromerzeugung bei Neubauten (Teil E) 14
15 Ersatz Wärmeerzeuger Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern werden Pflicht, wenn technisch möglich und wirtschaftlich tragbar! EnV 19 Abs. 1: «Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten muss ein System basierend auf erneuerbarer Energie eingesetzt werden.» Zulässig sind folgende Heizsysteme: Wärmepumpen (alle Typen) Automatische Holzfeuerungen (Schnitzel, Pellets) Fernwärme (mit mind. 20% erneuerbarer Anteil) Abwärme, sofern sie nicht fossilen Prozessen entstammt Ist dies technisch nicht möglich oder führt es zu Mehrkosten, darf der Anteil fossiler Energie 80% des massgebenden Heizenergiebedarfs nicht überschreiten. (=> Standardlösungen) 15
16 Heizen im Freien Heizungen im Freien EnG 9 Abs. 7, EnV 21: «Heizungen und Kühlungen im Freien und von offenen oder ungenügend gedämmten Bauten und Anlagen sind ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme zu betreiben. Direkt elektrische Beheizungen sind nur zulässig, wenn der erneuerbare Strom vor Ort produziert wird.» 16
17 Umsetzung Gesetz und Verordnung traten am in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist! Für langfristige Projekte oder Härtefälle sind Ausnahmen möglich. Gültige Bauentscheide behalten ihre Gültigkeit für 3 Jahre. Sämtliche Unterlagen (Texte von E-Gesetz und E-Verordnung, Folien, neue Formulare und Vollzugshilfen, Meldeplattform) stehen auf der AUE-Website zur Verfügung. => Banner anklicken: 17
18 18
19 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen: Amt für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel Telefon:
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