Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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- Rolf Martin
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1 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Itzehoe Postfach Itzehoe Firma Strabag AG Segeberger Landstr Bornhöved Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Niederlassung Itzehoe Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: Herr Ronny Kayser Telefon: (04821) Fax: (04821) Az.-Nr.: L 105 Pinneberg-Holm_ Baumaßnahme: Lage der Arbeitsstelle: Auszuführende Arbeiten: Verkehrseinschränkung/ Verkehrsführung: L 105 Deckenerneuerung L 105 Abs , KVP Wedeler Weg/L 103/Westring/ Eggerstedter Weg bis Kreuzungsbereich L 105 Wedeler Chaussee/ K 13 Appener Straße/Rollbarg + Radweg Deckensanierung Vollsperrung L 105, Sperrung Geh- und Radweg Über ausgeschilderte Umleitungen Gemäß 45 Abs. 2 StVO ordne ich hiermit jederzeit widerruflich auf der Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie der Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die in den beiliegenden Regel-/Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen dargestellten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an. Die in den beiliegenden Plänen dargestellten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind von Ihnen aufgrund der Ihnen für die o. a. Arbeitsstelle obliegende Verkehrssicherungspflicht unter Beachtung der RSA anzubringen, vorzuhalten und zu betreiben sowie nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu beseitigen. Eine Ausfertigung dieser Anordnung ist auf der Baustelle vorzuhalten. - Umleitungsplan BA 1, BA 2 - VZ-Plan BA 1, BA 2 - VZ-Plan BA 1, BA 2 Details - VZ-Plan BA 1, BA 2 Radweg Fußgänger- und Radfahrverkehrsflächen sind gegenüber den Arbeitsbereichen durchgängig mindestens durch Absperrschranken (Höhe 100 mm) zu sichern. - VZ-Plan Nr. 1 - VZ-Plan Nr. 2 (Anlagen ) Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6
2 Anordnungszeitraum vom: bis: Aufbau der Infotafeln/ Verkehrssicherung: ab Vollsperrung: Abbau der Infotafeln/ Verkehrssicherung: BA 1+2 Radweg: BA 1+2 Fahrbahn: Tagesbaustellen: Alle Beschilderungen sind im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, der anordnenden Behörde und der zuständigen Autobahnund/oder Straßenmeisterei aufzustellen und dem jeweiligen Bedarf verkehrsgerecht anzupassen. Änderungen in der Verkehrslenkung dürfen nur mit der Zustimmung der anordnenden Behörde, der zuständigen Polizeidienststellen, der zuständigen Autobahn- und/oder Straßenmeisterei und der örtlichen Bauüberwachung durchgeführt werden.
3 Weiter ist Folgendes zu beachten: Einrichtung und Betrieb der Verkehrssicherung Mit den Arbeiten im Straßenraum darf erst begonnen werden, wenn alle angeordneten Sicherungsmaßnahmen eingerichtet sind. Außerhalb der Arbeitszeiten bzw. bei Unterbrechungen der Arbeiten sind die Verkehrsbeschränkungen im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Polizei und der örtlichen Bauüberwachung auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Bei längeren Unterbrechungen sind die Beteiligten 2-3 Tage vor Wiederaufnahme der Arbeiten zu informieren. Der Beginn und das Ende der Sicherungsarbeiten für das Einrichten der Arbeitsstelle (unter Angabe der Verkehrseinschränkung) sind der Autobahn- und Straßenmeisterei Elmshorn zu melden. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Absperrgeräte Vorhandene Beschilderungen im Baustellenbereich sind zu berücksichtigen oder außer Kraft zu setzen. Doppelseitige Leitbaken sind nur dann zu verwenden, wenn die gleiche Fahrbahn auch vom Gegenverkehr benutzt wird und dieser nicht durch Markierungen oder bauliche Leitelemente getrennt ist. Umleitungen Die "Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB) sind zu beachten. Fußgänger und Radfahrer Fußgänger und Radfahrer sind gesichert durch die Baustelle zu führen. Die Belange von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern sind zu berücksichtigen. Fußgänger- und Radfahrverkehrsflächen sind gegenüber den Arbeitsbereichen zu sichern. Vollsperrung Von der Vollsperrung betroffene Anlieger, Gewerbebetriebe, Pflegedienste, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Linien- und Schulbusbetriebe, die örtlich zuständigen Gemeinden, die Rettungsleitstellen sowie die örtlich zuständigen Polizeidienststellen sind rechtzeitig (mind. 72 Stunden vorher) über Art und Dauer der Vollsperrung zu informieren. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge müssen zu jeder Zeit an evtl. Einsatzorte im Baustellenbereich gelangen können.
4 Ziele, die durch die Sperrung bedingt nicht erreichbar sind, sind auf den Vorwegweisern / Wegweisern berührungsfrei unkenntlich zu machen. Firmenverantwortlicher Bauleiter: Name: Hannes Kasbohm Telefon: Adresse: Segeberger Landstraße Bornhöved Hannes.kasbohm@strabag.co m Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht: Name: Matthias Kraus Telefon: Adresse: Am Rosenplatz Reinbek h Stördienst: kraus@falko-steinberg.de Verantwortlicher Vertreter für die Verkehrssicherungspflicht: Name: Anne Pohlandt Telefon: Adresse: Am Rosenplatz Reinbek h Stördienst: pohlandt@falko-steinberg.de Name: ASM Elmshorn Telefon: Ramskamp Elmshorn Die Überprüfung und Überwachung der Verkehrsführung nach RSA und ZTV-SA erfolgt durch: Name: Herr Ismail Cömlek Telefon: Adresse: LBV-SH Niederlassung Itzehoe Breitenburger Straße Itzehoe Ismail.coemlek@lbvsh.landsh.de Die Überprüfung und Überwachung der Verkehrsführung nach RSA erfolgt zusätzlich durch: Poststelle.ASMElmshorn@lbvsh.landsh.de Zuwiderhandlungen sind nach 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 24 Straßenverkehrsgesetz.
5 Auf Grund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nach der Gebühren-Nr. 261 zahlen Sie bitte 274,79 auf folgende Bankverbindung ein: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein -Landeskasse- IBAN: DE BIC-Code: MARKDEF1200 Kassenzeichen: Kostenträger: A Unterschrift--- Verteiler per (Vorstehende Durchschrift erhalten Sie zur Kenntnis.) An die ausführende Firma: STRABAG AG, Segeberger Landstraße 54 58, Bornhöved Hannes.kasbohm@strabag.com; bornhoeved@strabag.com An die Verkehrssicherungsfirma: Falko Steinberg GmbH, Am Rosenplatz 6, Reinbek kraus@falko-steinberg.de; pohlandt@falko-steinberg-de; InfoReinbek@falko-steinberg.de An den zuständigen Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter im Haus: Werner Braun; werner.braun@lbv-sh.landsh.de Ismail Cömlek; Ismail.coemlek@lbv-sh.landsh.de An die zuständige Autobahn- und Straßenmeisterei: Autobahn- und Straßenmeisterei Elmshorn, Ramskamp 101, Elmshorn Poststelle.ASMElmshorn@lbv-sh.landsh.de An den LBV-SH : LBV S-H, Kiel, Mercatorstraße 9, Kiel Michael.Schwarze@lbv-sh.landsh.de;Dieter.Bock@lbv-sh.landsh.de An das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten: Koordination Großraum- und Schwerlast-Transporte, Landespolizeiamt LST Mühlenweg 166, Kiel Schwerlast.Kiel.LPASTV11@polizei.landsh.de; landesmeldestelle.glfz@polizei.landsh.de An die Polizeidirektion des Kreises: Polizeidirektion Bad Segeberg, Dorfstr , Bad Segeberg STB13.BadSegeberg.PD@polizei.landsh.de An den Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst; Alemannenstr , Neumünster Neumuenster.VUD@polizei.landsh.de Betriebsdienst Neumünster
6 Betriebsdienstzentrale Neumünster, Am Aalbek 11, Krogaspe An die Verkehrsaufsicht des Kreises: Verkehrsaufsicht Pinneberg, Flensburger Straße 1a, Pinneberg An die zuständigen Rettungsleitstellen: Integrierte Regionalleitstelle West; Agnes-Karll-Allee 19, Elmshorn An die zuständigen Ämter und Kreis-, Stadt, Gemeindeverwaltungen: Stadtverwaltung Wedel, Rathausplatz 3-5, Wedel Amt Geest und Marsch Südholstein, Amtsstraße 12, Moorrege
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