1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz
|
|
- Caroline Egger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet Müritz Der Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der großen Umweltprobleme, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss. Ein zentrales Element der EU-Strategie bis 2020 zur Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt und zur Verbesserung des Zustands von Lebensräumen und Arten ist das Netz Natura 2000 Sozioökonomische Aktivitäten sind in Natura-2000-Gebieten nicht verboten, die Mitgliedstaaten müssen jedoch sicherstellen, dass der Zustand der Gebiete sich nicht verschlechtert und sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. (Sonderbericht Nr. 1/2017 des Europäischen Rechnungshofes) (Foto:
2 1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet Müritz FFH-Gebiet Müritz - Tagesordnung I. Einführung II. Fr. Schlundt (StALU MS) Vorstellung des FFH-Gebietes mit seinen Schutzobjekten Fr. Dr. Freitag (UmweltPlan) III. Ausblick Hr. May (StALU MS) IV. Fragen und Anregungen 2
3 I. Einführung Gliederung 1. Was ist ein FFH-Gebiet? 2. Warum wird ein Managementplan aufgestellt? 3. Welche Ziele hat der Managementplan? 4. Ist er verbindlich? 5. Wie läuft die Managementplanung ab? 3
4 I. Einführung 1. Was ist ein FFH-Gebiet? Schutzgebiet für ausgewählte Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse setzt Erfordernis der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (1992) Richtlinie 92/43EWG um entsteht nach Meldung durch den Mitgliedstaat und Anerkennung durch EU als besonderes Schutzgebiet ist Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 FFH-Gebiete Vogelschutz- Gebiete Natura 2000 muss Fortbestand bzw. Wiederher- stellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Schutzobjekte gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL) (Europäische Umweltagentur) 4
5 I. Einführung 2. Warum wird ein Managementplan aufgestellt? Management als zentrales Instrument zur Umsetzung von Natura 2000 beginnt mit der Planung Art. 6 Abs. 1 FFH-RL: Für besondere Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. erfolgt in M-V: - per Managementplan ( 9 Natura 2000-LVO M-V) - durch die Fachbehörden für Naturschutz ( 5 NatSchAG) - einheitlich nach Fachleitfaden mit 15 Anlagen - mit Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit 5
6 I. Einführung 3. Welche Ziele hat der Managementplan? Umsetzung naturschutzfachlicher Erfordernisse aus der Meldung Festlegung von Erhaltungszielen, Maßnahmen zur Schaffung klarer und plausibler Regelungen Hilfestellung zur Entscheidungsfindung konsensorientierte Lösungen mit Betroffenen Interessenausgleich größere Planungssicherheit für Gemeinden und Vorhabenträger Was geht und was nicht Erleichtern von Einzelfallprüfungen auf Verträglichkeit gebietsbezogene Erhaltungsziele 6 6
7 I. Einführung 4. Ist der Managementplan verbindlich? Managementplan ist Fachgrundlage des Naturschutzes und verbindlich für Naturschutzverwaltung unverbindlich für Dritte Außenwirkung nur durch Verträge, Vereinbarungen, Verordnungen oder Anordnungen (Foto: Christin Drühl) 7
8 I. Einführung 4. Ist der Managementplan verbindlich? Fazit: Managementplan ohne Eingriff in Eigentumsrechte, d.h. Flächenstatus betroffener Flächen wird nicht geändert! Umsetzung des Planes: Ziel ist Höchstmaß der Freiwilligkeit! vorrangig freiwillige Entscheidungen zu Nutzungsänderungen (vertragliche Maßnahmen z.b. Agrarumweltmaßnahmen und Ökokontomaßnahmen, freiwillige Vereinbarungen oder administrative Maßnahmen wie Projektförderung, Verwaltungsvereinbarungen) hoheitliche Anordnungen als Ausnahme (gesonderte Verfahren mit Beteiligung Betroffener, Entscheidung über Ausgleich und Rechtsmittelmöglichkeit) (Foto: Christin Drühl) 8
9 Vergabe I. Einführung 5. Wie läuft die Managementplanung ab? Vorbereitung und Beginn Fachbehörde für - Naturschutz bestimmt Verfahrensbeauftragten Herr May UmweltPlan GmbH Frau Dr. Freitag - Planungsbeginn - Information der Interessenvertreter Erstinformation der Öffentlichkeit Naturschutzfachliche Grundlagen Erfassung von Lebensraumtypen und Arten Bewertung des Erhaltungs- zustandes Defizitanalyse und Zielbestimmung, d.h. Festlegung der Erhaltungsziele Vorstellung des Grundlagenteils Maßnahmenplanung. Ableitung von Maßnahmen Vorabstimmung der konkreten Maßnahmen und Festlegung der Umsetzungsinstrumente Vorstellung des Entwurfs, Stellungnahme möglich Prüfung und Bestätigung des Plans durch die oberste Naturschutzbehörde - Planungsende- Übergabe des Planes 9
10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit (Foto: Frank Liebig)
11 - Tagesordnung - I. Einführung Fr. Schlundt (StALU MS) FFH-Gebiet Müritz II. III. IV. Vorstellung des FFH-Gebietes mit seinen Schutzobjekten Fr. Dr. Freitag (UmweltPlan) Ausblick Hr. May (StALU MS) Fragen und Anregungen 11
12 - Tagesordnung - I. Einführung Fr. Schlundt (StALU MS) FFH-Gebiet Müritz II. III. IV. Vorstellung des FFH-Gebietes mit seinen Schutzobjekten Fr. Dr. Freitag (UmweltPlan) Ausblick Hr. May (StALU MS) Fragen und Anregungen 12
13 III. Ausblick 1. Planungsablauf im Gebiet 13
14 III. Ausblick 1. Planungsablauf im Gebiet Begleitende Arbeitsgruppe Untere Naturschutzbehörden (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Nationalparkamt Müritz) Forstverwaltung (Landesforst, Bundesforst) Wasserbehörde des StALU (Wasserrahmenrichtlinie) Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 14
15 III. Ausblick 1. Planungsablauf im Gebiet 15
16 III. Ausblick 1. Planungsablauf im Gebiet Thematische Arbeitsgruppe Wasser (Vorschlag) Private Nutzer (Angler, Freizeitnutzer, Wassersportler ) Gewerbliche Nutzer (Bootsverleih, Fahrgastschifffahrt, Fischerei ) Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte Naturschutzverbände Untere Wasserbehörden des Landes und der Landkreises Wasserschutzpolizei Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Untere Naturschutzbehörde des Landkreises 16
17 III. Ausblick 1. Planungsablauf im Gebiet Thematische Arbeitsgruppe Land (Vorschlag) Touristische Anbieter (Beherbergung, Camping) Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte Naturschutzverbände Ämter und Gemeinden Bauamt / Planungsamt (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Untere Naturschutzbehörde (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) 17
18 III. Ausblick 2. Information über das Internet 18
19 III. Ausblick 2. Information über das Internet Ihre Ansprechpartner im StALU: Herr May: Tel. 0395/ Frau Schlundt: Tel. 0395/
20 - Tagesordnung - I. Einführung Fr. Schlundt (StALU MS) FFH-Gebiet Müritz II. III. IV. Vorstellung des FFH-Gebietes mit seinen Schutzobjekten Fr. Dr. Freitag (UmweltPlan) Ausblick Hr. May (StALU MS Fragen und Anregungen 20
21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit (Foto: Frank Liebig) und auf gute Zusammenarbeit!
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrStaatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für die FFH-Gebiete DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und DE 2048-301 Kleingewässerlandschaft
MehrFFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin
FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel
MehrDie Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz
Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrUmsetzung Natura 2000 in Brandenburg
Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017
MehrNatura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald
Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km
MehrNationalparkamt Vorpommern
Nationalparkamt Vorpommern Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee 1. Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
MehrManagementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen. - Einführung in das Thema -
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen - Einführung in das Thema - Christian Lange, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege 26. November 2009 Inhalt Was versteckt sich hinter NATURA
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Rudolf-Diesel-Ring 1a, 83607 Holzkirchen An alle Bürgerinnen
MehrInformationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft
Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Bauernverband Ludwigslust Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Wasserschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete in
MehrFragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg
Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes
MehrFragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg
Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes
MehrNatura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick
im Wald Aktueller Stand und Ausblick Alois Zollner Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Was ist eigentlich? = kohärentes Netz von Schutzgebieten Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten
MehrManagementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald
Managementprozesses für das Natura-2000- (FFH) Gebiet 1 2 Gudrun Plambeck / Dr. Thomas Holzhüter / Wolfgang Detlefsen / Volker Hildebrandt Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger
MehrEuropas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000
Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung
MehrUmsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO
Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO Oliver Thier Ziemendorf, 18.08.2017 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Gebietssicherung/Schutzbestimmungen
MehrNATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg
NATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg - Veranstaltung des BBN Berlin-Brandenburg - 24. August 2012 André Freiwald Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg - eine Stiftung des Landes STIFTUNGSRAT in
MehrÜbersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde
Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau
MehrErstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor
Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung
MehrErfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht Referent: Jürgen Weigel E- Mail:
Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht 18.04.2013 Referent: Jürgen Weigel E- Mail: buchtranger-wismar@gmx.de Gliederung 1. Gründung der Regionalvereinigung 2. Erfahrungsberichte 1. Gründung
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8
für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 29.08.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 29. August 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,
MehrManagement von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern
Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, MR Berg, Referat 222 April 2011 Inhalt Natura 2000 in MV: ca. 35 % der Landesfläche
MehrNATURA 2000 im Wald Die Sicht des BUND
NATURA 2000 im Wald Die Sicht des BUND Prof. Dr. Hubert Weiger Vorsitzender BUND- Naturschutz in Bayern Vorsitzender BUND Tagung der Bayerischen Forstverwaltung am 23. März 2015, Nürnberg NATURA 2000:
MehrUmsetzung der Natura 2000-Managementpläne wie kann der Albverein mithelfen?
Umsetzung der Natura 2000-Managementpläne wie kann der Albverein mithelfen? 11. Naturschutztag des Schwäbischen Albvereins E.V. Ludwigsburg, 09.11.2013 Isabelle Schneider, Referat 56 Pressemeldungen Gliederung
MehrVogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes
MehrInformationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche
Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU
MehrSynergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen
Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung
MehrAuswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom
Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom 06.10.2015 Lfd aufgefordert mit Frist bis Antwort mit TÖB Nr. Schreiben vom Schreiben vom Bemerkung 1 Landkreis Nordwestmecklenburg
MehrRechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten - Pauschal- oder Grundschutzverordnung versus Schutzgebietsausweisung nach 22 ff. BNatSchG? - Bundesfachtagung Naturschutzrecht,
MehrHandbuch Hessen 6. Lieferung Dezember 2008
5.2 Ergänzende Maßnahmen 5.2.6 NATURA 2000 Bezug zu WRRL, sonstigen RL der EU etc, Guidance Papers, Gesetze etc. des Bundes und Hessens, LAWA-Regeln, sonstige relevante R.d.T. WRRL Die WRRL verlangt in
MehrAlpNaTour Abschlusskonferenz. Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen. Inhalt. Natura 2000 alpine biog.
AlpNaTour Abschlusskonferenz Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen Flavio V. Ruffini & Sarah Klever Bozen, 2006 Foto: Autonome Provinz Bozen, Abteilung Natur und Landschaft Inhalt Natura
MehrNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge
Dialogforum 26.09.2016 Umweltplanung / Umweltfachbeiträge 1 Inhalte der Vorträge: Umweltplanung, was ist darunter zu verstehen? Die unterschiedlichen Fachbeiträge der Umweltplanung Bestandserfassung als
MehrNatura 2000 Umsetzung in Niedersachsen
Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Vortrag von Abteilungsleiter Kay Nitsche Niedersächsisches Ministerium im Rahmen des NABUtalk Natura 2000 Wie fit ist Deutschland? am 27.09.2016 in Berlin Ausgangslage
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrDie Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume
Finanzierung investiver Naturschutzmaßnahmen aus ELER NABU Berlin Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume Inhaltliche und räumliche Prioritäten der Maßnahmeumsetzung in der EU-Förderperiode
MehrNatura Natur im Netz
Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele
MehrProtokoll. FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee 2. öffentliche Informationsveranstaltung
Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 2. öffentliche Informationsveranstaltung Datum / Zeit Ort Teilnehmer 01.03.2011 / 10.00 bis 12.30 Uhr Naturparkstation NP Nossentiner/ Schwinzer
MehrDestinationsentwicklung Schweriner Seenland Zwischenfazit
Destinationsentwicklung Schweriner Seenland Zwischenfazit IHK zu Schwerin, 23.05.2014 Alleinstellungsmerkmale (USP) der Destination Schweriner Seenland Prozess Schwerpunkt: Naturschutz und Tourismus Schwerpunkt:
MehrArtenschutz und Forstwirtschaft Wie erhalten wir die Biodiversität in unseren Wäldern?
Artenschutz und Forstwirtschaft Wie erhalten wir die Biodiversität in unseren Wäldern? Natura 2000 im Wald Anforderungen des Vogelartenschutzes in Niedersachsen vor dem Hintergrund der EU-Vogelschutzrichtlinie
MehrNATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
MehrWas ist Natura 2000 und was bedeutet das für Bayern?
Was ist Natura 2000 und was bedeutet das für Bayern? Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten und besteht aus den sog. Fauna-Flora- Habitat-Gebieten
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrWAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?
WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen
MehrFlussauen und Wasserrahmenrichtlinie
Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 27 Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz
MehrProjekt Natura 2000 Netzwerk WALD in den Tullnerfelder Donau Auen
Auftraggeber Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1 - Haus 16 3109 St. Pölten Projektinitiator BIOSA-Biosphäre Austria in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung Grafenegg Projektziele
MehrStadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur
MehrRechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten
Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie
MehrManagementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)
MehrDie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -180, -183-212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation Dezember 2006 Die
MehrMobilität ermöglichen und die Umwelt schützen. Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung
Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung BAW Kolloquium 15.06.2017-1- Gesetzliche Grundlagen Planungsleistungen Bundeswasserstraßengesetz - Planfeststellungsverfahren
MehrDie deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen
Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
MehrWege zur Synergienutzung von Natura 2000 und WRRL im Verwaltungsvollzug
Wege zur Synergienutzung von Natura 2000 und WRRL im Verwaltungsvollzug Bericht des RP-Projektteams Synergienutzung zwischen Natura 2000 & Wasserrahmenrichtlinie Ann-Kathrin Ehrhardt & Herbert Diehl Rechtlicher
MehrAllgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014
Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Workshop Umsetzung von Cross Compliance im Naturschutz am 06. und 07.03.2013 in Schneverdingen 1
MehrVerbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren
Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren 20. Neubrandenburger Kolloqium "Bilanz und künftige Herausforderungen für die Umweltverwaltung in M-V" 27.09.2011 Arndt Müller, Referent für Naturschutz BUND
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrNaturparkpläne in M-V Frankfurt a. M.
Naturparkpläne in M-V Naturparkpläne in M-V NP Feldberger Seenlandschaft 2001 Insel Usedom 2002 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See 2005 Am Stettiner Haff 2008 Sternberger Seenland 2010 Nossentiner
MehrLandesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1
Landesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1 Waldfunktionengruppe 6 Wald im Totalreservat WF 6100 Wald im Naturschutzgebiet (NSG) WF 6200 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG) WF 6300 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
Mehr30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt
30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 1 Braunkohlentagebau im Raum Delitzsch 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 2 Bergbaufolgelandschaft Einstellung
MehrUmsetzung der FFH-Richtlinie im sächsischen Wald - eine Zwischenbilanz -
Umsetzung der FFH-Richtlinie im sächsischen Wald - eine Zwischenbilanz - Mitwirkung einer staatlichen Forstverwaltung an der Umsetzung der FFH-Richtlinie Wir wollen und sollen dazu beitragen, dass der
MehrA M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
1 A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 07-17. Jahrgang 26. Mai 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen
MehrWie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die Besitzarten?
Häufig gestellte fachliche Fragen der Waldbesitzer Zur Gebietsauswahl Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die
MehrDie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht Analyse der Richtlinie und Anleitung zu ihrer Anwendung Von Dr. jur. Tania Rodiger-Vorwerk ERICH SCHMIDT
MehrHessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom
MehrSpargelanbau in europäischen Schutzgebieten
Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf
MehrManagementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg
Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Überblick FFH-Gebiet Warum sind Maßnahmen notwendig? Maßnahmenvorschläge
MehrProtokoll. FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee 1. öffentliche Informationsveranstaltung
Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 1. öffentliche Informationsveranstaltung Datum / Zeit Ort Teilnehmer 29.04.2010 / 9.00 bis 11.00 Uhr Naturparkstation NP Nossentiner/ Schwinzer
MehrFachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland
Politisches Mittagsgespräch des NABU Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Foto: Andreas Anlauf Dr. Andreas Anlauf, Bundesanstalt für Gewässerkunde 16.02.2017 www.bmvi.de Fachliche
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrGliederung. Gewässerpflegeplan Alster RönneR. Ein Baustein. und. Einführung. Unterhaltung von Alster und Rönne. Beispiele
Ein Baustein für einen ordnungsgemäßen Abfluss und für eine ökologische Funktionalität Gliederung Einführung Unterhaltung von Alster und Rönne Beispiele 1 Einführung Der Gewässerpflegeplan ist ein Fachplan
MehrFlächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein
Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen
MehrFischwanderungen und die Bedeutung der Auenhabitate
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Fischwanderungen und die Bedeutung der Auenhabitate - Einführung - Andreas Krug Abteilungsleiter Integrativer Naturschutz und nachhaltige Nutzung, Gentechnik Foto:
MehrInfomaterial Managementplan
2 3 4 1 Infomaterial Managementplan für FFH-Gebiete Handreichung für Flächennutzer und -eigentümer 5 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 1. Zum Hintergrund Warum Managementplanung? Natürliche
MehrInhalt. Begründung gem. 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
Begründung gem. 14 Abs. 2 NAGBNatSchG Für den Erlass der Verordnung des Landkreises Goslar über das Landschaftsschutzgebiet Stimmecke bei Suderode (Niedersächsischer Teil) Inhalt 1 Anlass der Schutzgebietsausweisung...
MehrZukunftsaufgabe: Auen- und Hochwasserschutz
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Zukunftsaufgabe: Auen- und Hochwasserschutz Prof. Dr. Beate Jessel Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz Ökologischer Hochwasserschutz und Auenschutz - Konzepte
MehrAufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes
planen beraten forschen Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes Gründungsveranstaltung der BBN Landesgruppe NRW am 13.03.2009 in
MehrHalbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)
Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive
Mehr- Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? -
Ländliche Entwicklung - Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? - Michael Kruse Der Dorsch im Maisfeld Landwirtschaft und Naturschutz für eine saubere Ostsee WWF-Forum am 28.02.2013
MehrAktuelle Aufgaben und Probleme des Naturschutzes im oberen Erzgebirge
Braunkehlchen Foto: Archiv Naturschutz LfULG, R. Kaminski Aktuelle Aufgaben und Probleme des Naturschutzes im oberen Erzgebirge Hintergrund Foto: H. Ballmann Heuernte Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U.
MehrVI.1 Mustergliederung VI-1
VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen
MehrFischereimanagement in Meeresschutzgebieten
Meeresumweltsymposium 2013, Hamburg (BMU, BSH) Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten Hürden und Optionen der Markus Salomon Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Sachverständigenrat für Umweltfragen
MehrBericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern. Juni 2014
Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern Juni 2014 1. Grundsätzliches Ziel der FFH-Richtlinie ist, für bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen Bayerns günstige
MehrProtokoll / bis Uhr. für den Auftraggeber - StALU Vorpommern: Frau Elling, Herr Tessendorf
Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet 1547-303 Öffentliche Informationsveranstaltung zum Auftakt der FFH- Managementplanung Datum / Zeit 29.11.2012 / 16.00 bis 17.45 Uhr Ort Jugendherberge
MehrDie Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Hessen
Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Hessen Mit der FFH-Richtlinie soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen
MehrDschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?
Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur
MehrHavarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg (Wümme) Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Referentin: Janine Käding Gliederung Schadensereignis Rechtsgrundlagen Anhaltspunkte für Biodiversitätsschaden
MehrNATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick
Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)
MehrHäufige Fragen im Zusammenhang mit der Managementplanung für FFH-Gebiete im Oderbruch
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Managementplanung Stand: 26.1.2015 aktualisierter Zeitplan zu den Abstimmungen (Frage 4): 25.2.2015 Einleitung Zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
MehrVorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut. Aktuelles aus den Isarauen
Vorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut Aktuelles aus den Isarauen Andreas Ploner, Gebietsbeauftragter Natura 2000 Vorstellung Andreas Ploner, Dipl.-Forst-Ing. (FH) Forstoberinspektor
MehrDie Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie
Professor Dr. Reinhard Hendler Sommersemester 2009 Universität Trier Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie 1. Zielsetzung (Art. 2 FFH-RL) Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der
MehrWas kann der Runde Tisch entscheiden? Wo liegen seine Grenzen? Was ist der Unterschied zwischen Auftaktveranstaltung und Runder Tisch?
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Runden Tisch Welche Ziele hat der Runde Tisch? Was kann der Runde Tisch entscheiden? Wo liegen seine Grenzen? Wer entscheidet am Runden Tisch? Befasst sich der Runde
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrHaselhuhn, Neunauge und Mensch Motorsportveranstaltungen und geschützte Arten
TILMAN KLUGE - HASELHUHN, NEUNAUGE UND MENSCH (...) - FACHTAGUNG UMWELT DMSB - LAUSITZRING SCHIPKAU - 6. APRIL 2013 1 (Wikipedia) Haselhuhn, Neunauge und Mensch Motorsportveranstaltungen und geschützte
MehrErarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. Stephan Renz biota Forschung und Planung Nebelring 15, 18246 Bützow www.institut-biota.de Ministerium für
MehrEuropäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung
P. Schütz Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000,
Mehranlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung
anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011
Mehr