Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0429 Staatliche Berufsfachschule mit Berufsaufbauschule Furtwangen

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1 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die StaatIiche BerufsfachschuIe führt eine Berufsfachschule für Uhrmacherei, Feinmechanik und Elektronik sowie eine Berufsaufbauschule. Die Ausbildung an der Berufsaufbauschule dauert 1 Jahr, an der Berufsfachschule 3 Jahre. Schüleraufnahmen finden an der Berufsfachschule und an der Berufsaufbauschule jährlich statt. Der Leiter der Staatl. Berufsfachschule ist zugleich Leiter der Gewerblichen und Kaufmännischen Schule in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises. Zahl der Schüler im Schuljahr 2002/2003 (2001/2002): 1. Berufsaufbauschüler - (-) 2. Berufsfachschüler 141 (129) Ingesamt ist folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu erwarten: zus. 141 (129) Ingesamt ist folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu erwarten: Ist Prognose Prognose Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2002/ / / Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 1,0 a) 1,0 0,4 b) 0,1 c) Veranschlagt sind insbesondere Ersätze von anteiligen sächlichen Verwaltungsausgaben durch den Träger der angeschlossenen beruflichen Schulen sowie Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 0,1 a) 0,1 Aus der Überlassung von Unterrichtsräumen an Verbände und Vereine zur Durchführung von Kursen und Lehrgängen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 1,1 a) 1,1 Titelgruppen 73 Einnahmen aus Schul- und Werkstattbetrieb Weitere Einnahmen aus dem Schul- und Werkstatt- 2,5 a) 2,5 betrieb 0,4 b) 0,3 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 73 Ausgaben. Summe Titelgruppe 73 2,5 a) 2,5 111

2 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Sonstige Zuwendungen Dritter Sonstige Zuwendungen Dritter 0,5 a) 0,5 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben. Summe Titelgruppe 84 0,5 a) 0,5 Gesamteinnahmen 4,1 a) 4,1 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 743,9 a) 678,2 678,2 b) 687,7 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Mehrarbeitsvergütungen bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Lehrerstellen bei Tit und zulässig. Vgl. Vermerke bei Kap Tit sowie Kap Tit Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: Mehrarbeitsvergütung 5,6 Wegen der Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen bei Weiterbildungsträgern im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (Lehrerprogramm) und bei Verbänden der freien Wohlfahrtspflege vgl. Vermerke bei Kap Tit Vergütungen der Angestellten 173,8 a) 158,2 158,2 b) 177,1 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Überstundenvergütungen bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Lehrerstellen bei Tit und zulässig. Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 0,3 112

3 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstige Beschäftigungsentgelte 0,2 a) 0,2 1. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u. dgl.) 0,2 Zwischensumme Personalausgaben 917,9 a) 836,6 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 7,5 a) 7,6 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 2,5 b) stände 1,0 c) 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 1,6 2. Porto 3,7 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 1,3 5. Sonstiges 1,0 zus. 7, Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 3,7 a) 3,7 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 4,4 b) 2,3 c) Veranschlagt sind die Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z. B. Putzmittel, WC-Bedarf) Dienstreisen 0,2 a) 0,2 Die Reisekosten für Lehrer und Aufwendungen für Begleitpersonen bei Jahresausflügen usw. sind bei Kap Tit veranschlagt Vermischte Verwaltungsausgaben 1,8 a) 1,8 1,5 b) 1,3 c) Veranschlagt sind Mittel für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw., Zuwendungen an Schüler zum Besuch von Ausstellungen, Vorträgen, Veranstaltungen u. ä. sowie für die Teilnahme an Lehrfahrten, Schulausflügen usw. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 13,2 a) 13,3 113

4 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 513,0 a) 363,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 215,7 b) 119,6 c) Die Mittel werden für Neu- und Ersatzbeschaffungen von Maschinen, Geräten und Ausstattungsgegenständen in den Unterrichtsräumen und Werkstätten benötigt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 513,0 a) 363,0 Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik A 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 1,8 a) 1,8 und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,8 b) 1. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,2 2. Unterhaltung und Instandsetzung 0,3 3. Gebühren und Wartungskosten für Feuermeldeanlagen 1,3 zus. 1, B 127 Fernmeldegebühren u. dgl. 3,1 a) 3,1 1,4 b) 1. Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldegebühren 2,8 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 0,2 3. Rundfunk- (und Fernseh-)gebühren 0,1 zus. 3, Maschinen- und Gerätemieten 3,1 a) 3,1 2,5 b) 2,5 c) Veranschlagt sind die Kosten für die Anmietung eines Kopiergerätes Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen Summe Titelgruppe 69 8,0 a) 8,0 114

5 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 73 Sachaufwand für den Schulbetrieb Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um 80 V. H. der Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Veranschlagt ist der Sachaufwand für den Schulbetrieb Geschäftsbedarf 61,7 a) 73,3 72,5 b) 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 26,3 4. Unterhaltung und Instandsetzung 2,5 5. Werk- und Hilfsstoffe (auch Materialien zur Herstellung von Prüfungsaufgaben) 44,5 zus. 73, Aus- und Fortbildung 16,9 a) 21,1 21,3 b) a) Lehrerbücherei und Zeitschriften 2,0 b) Schülerbücherei 1,0 c) Kosten für die Durchführung der Lernmittelfreiheit 16,0 d) Lehrmittel 2,1 zus. 21,1 Zu c) Nach 94 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) i. d. F. vom 1. August 1983 (GBI. S. 397), zuletzt geändert am 25. Juli 2000 (GBl S. 533) i.v. mit Art. 3 des Ersten Gemeindehaushaltsstrukturgesetzes vom 16. Dezember 1996 (GBl. S. 781), hat der Schulträger alle notwendigen Lernmittel, mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes, leihweise zu überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass die Lernmittel durchschnittlich 3 Jahre benützt werden können. Veranschlagt sind die hiernach für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen erforderlichen Beträge Dienstleistungen Dritter 73,6 a) 74,4 73,2 b) 1,0 c) Veranschlagt ist der Aufwand für die Wartung und Netzbetreuung der im Unterricht eingesetzten PC. Summe Titelgruppe ,2 a) 168,8 115

6 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Für besondere Zwecke aus Zuwendungen Dritter Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig Personalaufwand 0,0 a) 0, Sachaufwand 0,5 a) 0, Erwerb von Geräten u. sonstigen beweglichen Sachen 0,0 a) 0,0 Summe Titelgruppe 84 0,5 a) 0,5 Gesamtausgaben 1.604,8 a) 1.390,2 Abschluss Kapitel 0429 Verwaltungseinnahmen 3,6 a) 3,6 Übrige Einnahmen 0,5 a) 0,5 Gesamteinnahmen 4,1 a) 4,1 Personalausgaben 917,9 a) 836,6 Sächliche Verwaltungsausgaben 173,9 a) 190,6 Ausgaben für Investitionen 513,0 a) 363,0 Gesamtausgaben 1.604,8 a) 1.390,2 Kapitel 0429 Zuschuss 1.600,7 a) 1.386,1 116

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