SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 4 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experte/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

2 Aufgabe Nr. : Aktuelles 6. Per. Januar 203 wurden bei der beruflichen Vorsorge mehrere Änderungen vorgenommen. Nennen Sie mindestens 4 Änderungen. 4 Anpassung der Grenzbeträge Anpassung der BVG-Hinterlassenenrente an die Preisentwicklung Änderung der Spannbreite für den technischen Zinssatz (Artikel 8 FZV) Änderung der Beitragssätze für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur Inkraftsetzung von Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes (KFG), nach dem ein vom Bundesrat bestimmter Prozentsatz der finanziellen Hilfen der Eidgenossenschaft und der Stiftung Pro Helvetia an die Pensionskasse oder eine andere Form der Vorsorge im Sinne von Artikel 82, Absatz 2 BVG gezahlt werden muss Punkt pro richtige Antwort, max. 4.2 Geben Sie den maximal erlaubten Steuerabzug für Beiträge an anerkannte Formen der Vorsorge in den folgenden zwei Situationen an: Ein selbstständiger Coiffeur mit einem Jahreseinkommen von CHF , der einer Vorsorgeeinrichtung angehört, die seine Angestellten versichert? CHF 6'739.- ( Punkt) Ein selbstständiger Taxifahrer mit einem Jahreseinkommen von CHF 93'600.-, der keiner Vorsorgeeinrichtung angehört? CHF 8'720.- ( Punkt) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 2

3 Aufgabe Nr. 2: Versicherte Personen / Koordinierter Lohn Das Unternehmen Logistik AG ist Mitglied einer Vorsorgeeinrichtung, die nur die berufliche Mindestvorsorge gewährleistet. Berechnen Sie die Eintrittsschwelle, die Altersgutschrift in % und den koordinierten Lohn nach den aktuellen Grenzbeträgen des BVG für die unten angegebenen Angestellten. Alter Funktion und AHV-Jahreseinkommen Beschäftigungsgrad IV- Altersgutschrift in % Eintrittsschwelle Koordinierter Lohn 47 Direktor CHF 20' Praktikant CHF 9' Buchhalterin CHF 83' Sekretärin CHF 39' Lagerist CHF 53' Lagerhelfer CHF 44' % Nein 0% Ja ¾- 80% Nein 60% Ja ¼- 60% Nein 50% Ja ½- Alter Funktion und AHV- Jahreseinkommen 47 Direktor CHF 20' Praktikant CHF 9' Buchhalter CHF 83' Sekretärin CHF 39' Lagerist CHF 53' Lagerhelfer CHF 44'300.- Beschäftigungsgrad IV- Grenzwert Zinssatz Altersgutschrift Koordinierter Lohn 00% Nein 5% 2' ' % Ja ¾ der ' ' % Nein 0% 2' ' % Ja ¼ der 7% 5' ' % Nein 5% 2' ' % Ja ½ 8% 0' '835.- ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 3

4 Aufgabe Nr. 2: Versicherte Personen / Koordinierter Lohn (Fortsetzung) Sachverhalt Das Unternehmen Logistik AG stellt Herrn Fritz per. August 203 als neuen Mitarbeiter zu 50 % für einen Monatslohn von CHF 3'600.- ein. Vorher bezog Herr Fritz mehrere Jahre lang eine ganze Invalidenrente einer früheren Vorsorgeeinrichtung. Infolge von Wiedereingliederungsmassnahmen im Sinne von Artikel 8a des Gesetzes über die Invalidenversicherung minderte die IV-Stelle den Invalidengrad von Herrn Fritz mit Wirkung ab. Juli 203 auf 50 %. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 2.2 Muss Herr Fritz mit Wirkung ab. August 203 der Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens Logistik AG angeschlossen werden? Ja Nein ( Punkt) 2.3 Hat Herr Fritz per. Juli 203 Anspruch auf eine Austrittsleistung? Ja Nein ( Punkt) 2.4 Falls der Invaliditätsgrad von Herrn Fritz 8 Monate nach Arbeitsbeginn bei dem Unternehmen Logistik AG wieder steigt: welche Vorsorgeeinrichtung übernimmt die Erhöhung des Invaliditätsgrades? Die frühere Einrichtung Die Einrichtung des Unternehmens Logistik AG Die frühere Einrichtung Die Einrichtung des Unternehmens Logistik AG ( Punkt) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 4

5 Aufgabe Nr. 3: Grundsätze der Vorsorge 8 3. Geben Sie an, welchem Grundsatz der beruflichen Vorsorge die folgende Kurzbeschreibung entspricht. 5 Beschreibung Versicherte Leistungen und ihre Finanzierung müssen in einem Reglement festgelegt sein Alle Versicherten eines Kollektivs müssen gleich behandelt werden Grundsatz Altersleistungen dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten Ein Mindestanteil der Beiträge muss für die Finanzierung von Risikoleistungen bestimmt sein Das Personal eines Arbeitgebers kann bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung unterschiedlichen Vorsorgebedingungen unterliegen Beschreibung Versicherte Leistungen und ihre Finanzierung müssen in einem Reglement festgelegt sein Alle Versicherten eines Kollektivs müssen gleich behandelt werden Altersleistungen dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten Ein Mindestteil der Beiträge muss für die Finanzierung von Risikoleistungen bestimmt sein Das Personal eines Arbeitgebers kann bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung unterschiedlichen Vorsorgebedingungen unterliegen Grundsatz Grundsatz der Planmässigkeit ( Punkt) Grundsatz der Gleichbehandlung ( Punkt) Grundsatz der Angemessenheit ( Punkt) Versicherungsprinzip ( Punkt) Grundsatz der Kollektivität ( Punkt) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 5

6 Aufgabe Nr. 3: Grundsätze der Vorsorge (Fortsetzung) 3.2 Kann ein Arbeitgeber beschliessen, einen Teil des Personals bei einer Vorsorgeeinrichtung und einen anderen Teil bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung zu versichern? Ja ( Punkt), ein Arbeitgeber kann beschliessen, mehreren Vorsorgeeinrichtungen beizutreten. 3.3 Kann ein obligatorisch versicherter Angestellter die Vorsorgeeinrichtung, der er beitreten möchte, wählen? Nein ( Punkt), in der schweizerischen beruflichen Vorsorge besteht für den Versicherten keine freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung. 3.4 Wenn Versicherte des gleichen Kollektivs zwischen mehreren Vorsorgeplänen wählen können, wie viele Pläne kann die Vorsorgeeinrichtung dann maximal anbieten? Eine Vorsorgeeinrichtung kann den Versicherten eines Kollektivs maximal drei Vorsorgepläne ( Punkt) anbieten. ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 6

7 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung 4. Nennen Sie zwei wesentliche Unterschiede zwischen Verpfändung und Vorbezug. 2 Anders als beim Vorbezug werden die Vorsorgeleistungen durch Verpfändungen nicht gemindert. Der Vorbezug wird besteuert, die Verpfändung nicht. Der Vorbezug unterliegt einer im Grundbuch angemerkten Veräusserungsbeschränkung, während die Verpfändung nicht im Grundbuch angemerkt wird. Im Rahmen eines Vorbezugs gibt es keinen Verpfändungsgläubiger, demnach besteht seitens der Vorsorgeeinrichtung keine Informationspflicht. Beim Verkauf der Immobilie muss der Vorbezug grundsätzlich rückerstattet werden. Punkt pro richtige Antwort, max Zu welchen Zwecken kann ein Versicherter eine Zahlung im Rahmen der Wohneigentumsförderung beanspruchen? 4 Erwerb von Wohneigentum ( Punkt) Bau von Wohneigentum ( Punkt) Rückzahlung eines Hypothekendarlehens ( Punkt) Erwerb von Beteiligungen an Wohneigentum (z. B. Anteilsscheine einer Wohnbaugenossenschaft) ( Punkt) (Bonus, Finanzierung von Renovierungsarbeiten) ( Punkt) Punkt pro richtige Antwort, max. 4 ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 7

8 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) 4.3 Geben Sie an, ob eine Vorsorgeeinrichtung in folgenden Situationen einen Vorbezug gewähren kann: 4 Erwerb einer Immobilie im Ausland? Ja ( Punkt) Teilfinanzierung des Erwerbs einer Zweitwohnung? Nein ( Punkt) Teilfinanzierung des Erwerbs eines Hauses in Gesamteigentum mit seinem Konkubinatspartner? Nein ( Punkt) 5 Jahre nach einem Rückkauf? Ja ( Punkt) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 8

9 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) 4.4 Gibt es bei der freiwilligen Rückzahlung eines Vorbezugs einen vorgeschriebenen Mindestbetrag? Ja ( Punkt) Nein ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 9

10 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung 4 Sachverhalt Hans und Monika Monnier haben am. Juli 20 geheiratet. Am Tag ihrer Eheschliessung verfügte Hans Monnier über ein Altersguthaben von CHF 74' und Monika Monnier von CHF 37' Die Monniers leiten ein Scheidungsverfahren ein, das am 30. April 203 mit einem Scheidungsurteil endet. Am 30. April 203 verfügt Hans Monnier über ein Altersguthaben von CHF 99' Das Guthaben von Monika Monnier beziffert sich auf CHF 50' Berechnen Sie den Ausgleich im Detail und geben Sie an, welcher Betrag von wem übertragen werden muss. 3 ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 0

11 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Fortsetzung) Jean Monnier (6 ) Austrittsleistung bei Scheidung am : CHF 99'723.0 minus Austrittsleistung bei Eheschliessung am.7.20: CHF 74' minus Zinsen vom. Juli 20 bis zum 30. April 203: 2% vom.7.20 bis zum auf CHF 74' CHF ,5% vom..2 bis zum auf CHF 75'47.5 CHF '3.25,5% vom..203 bis zum auf CHF 76' CHF Während der Ehe erworbene Austrittsleistung CHF 22'79.95 Monique Monnier (6 ) Austrittsleistung bei Scheidung am : CHF 50' minus Austrittsleistung bei Eheschliessung am.7.20: CHF 37' minus Zinsen vom. Juli 20 bis zum 30. April 203: 2% vom.7.20 bis zum auf CHF 37' CHF 373,45,5% vom..2 bis zum auf CHF 37' CHF ,5% vom..3 bis zum auf CHF 38'286.0 CHF 9.45 Während der Ehe erworbene Austrittsleistung CHF '90.00 Ausgleich Während der Ehe von Jean Monnier erworbene Austrittsleistung minus Austrittsleistung, die während der Ehe von Monique Monnier erworben wurde Zur Hälfte: CHF 22'79.95 CHF '90.00 CHF 0' CHF 5' Die Vorsorgeeinrichtung von Jean Monnier muss einen Betrag von CHF 5' an die Vorsorgeeinrichtung von Monique Monnier übertragen. ( Punkt). ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite

12 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Fortsetzung) 5.2 In welchem Fall ist ein Vorsorgeausgleich nicht mehr möglich? Wenn ein Vorsorgefall (Tod, Invalidität, ) bei einem der Ehegatten eingetreten ist. ( Punkt) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 2

13 Aufgabe Nr. 6: Vermögensverwaltung 5 6. Welche 4 Grundsätze müssen Vorsorgeeinrichtungen bei der Vermögensverwaltung beachten? Nennen Sie ebenfalls die Rechtsgrundlage. 5 Vorsorgeeinrichtungen müssen ihr Vermögen derart verwalten, dass folgendes gewährleistet wird:. Sicherheit der Anlagen ( Punkt) 2. Genügender Ertrag ( Punkt) 3. Angemessene Verteilung der Risiken ( Punkt) 4. Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln ( Punkt) Punkt pro richtige Antwort, max. 4 Art. 7 BVG ( Punkt) (und Art. 50 bis 52 BVV2) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 3

14 Aufgabe Nr. 7: Oberstes Organ 4 7. Aus wie vielen Mitgliedern muss das oberste Organ einer registrierten Vorsorgeeinrichtung mindestens bestehen? Das oberste Organ einer registrierten Vorsorgeeinrichtung besteht aus mindestens vier Mitgliedern (Art. 33 BVV 2) 7.2 Nennen Sie drei Aufgaben, die das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung nicht delegieren kann: 3 Festlegung des Finanzierungssystems Festlegung der Ziele bei Leistungen, Vorsorgeplänen und Grundsätzen für die Verwendung der freien Mittel Beschluss und Änderung der Reglements Aufstellung und Verabschiedung der Jahresrechnungen Festlegung des technischen Zinssatzes und anderer technischer Grundlagen Festlegung der Organisation Organisation der Buchführung Festlegung des versicherten Personenkreises und Gewährleistung seiner Information Gewährleistung der Erstausbildung und Fortbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen Ernennung und Abberufung des Sachverständigen für die berufliche Vorsorge und des Revisionsorgans Entscheidungen bezüglich der Teil- oder Gesamtrückversicherung der Vorsorgeeinrichtung und des etwaigen Rückversicherers Festlegung der Ziele bei Vermögensverwaltung, Ausführung des Anlageverfahrens und Überwachung des Verfahrens Periodische Kontrolle der mittel- und langfristigen Übereinstimmung zwischen Anlagevermögen und Zielen Festlegung der Bedingungen für den Rückkauf von Leistungen Bei Vorsorgeeinrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts: Festlegung des Verhältnisses mit beigetretenen Arbeitgebern und Bedingungen für den Beitritt anderer Arbeitgeber Andere Antworten können auch zulässig sein. Punkt pro richtige Antwort, max. 3 ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 4

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

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