Vierter Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nach 24 Abs. 2 SGB IX vom

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1 Vierter Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nach 24 Abs. 2 SGB IX vom für den Zeitraum vom bis

2 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.v. Solmsstraße Frankfurt am Main Telefon: 069/ Telefax: 069/ Nachdruck nur auszugsweise mit Quellenangaben gestattet Frankfurt am Main,

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Präambel Zahlen und Daten zu den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Anzahl und Verteilung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation im Berichtszeitraum Auswertung der Falldokumentation Servicestellenfälle Zusammenfassung der Angaben aus den Mitteilungen Zusammenfassung weiterer Inhalte aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Entwicklung der Inanspruchnahme Öffentlichkeitsarbeit Erfahrungen über die Durchführung und Erfüllung der Aufgaben Trägerübergreifende Beratung Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern Betriebliches Eingliederungsmanagement Persönliches Budget Einhaltung des Datenschutzes Mögliche Verbesserungen Trägerübergreifende Beratung Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern Betriebliches Eingliederungsmanagement Persönliches Budget Weitergehende Angaben zu Erfahrungen bei der Aufgabenerfüllung Weitere Mitteilungen Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

4 4.1 Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation als Ergänzung zur Rahmenvereinbarung Erste Erfahrungswerte: Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Strukturqualität in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Trägerübergreifender Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie Beteiligung der zuständigen obersten Landes sozialbehörden Anregungen aus der Erörterung nach 24 Abs. 2 SGB IX am Anhang Trägerspezifische Mitteilungen Struktur-Erfassungsbogen

5 1. Präambel Im 24 Abs. 1 SGB IX ist vorgesehen, dass die Rehabilitationsträger über ihre Spitzenverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ihre Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (GS), die Durchführung und Erfüllung ihrer Aufgaben, die Einhaltung des Datenschutzes und mögliche Verbesserungen mitteilen. Folgende Rehabilitationsträger bzw. deren Spitzenverbände haben nach einer entsprechenden Anfrage Mitteilungen für diesen Bericht gemacht: AOK Bundesverband (AOK) Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) IKK e. V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Knappschaft Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bundesagentur für Arbeit (BA) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Deutscher Landkreistag Deutscher Städtetag Darüber hinaus sind Mitteilungen des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises und des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen) über ihre jeweilige GS eingegangen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat die Mitteilungen nach 24 Abs. 2 SGB IX aufbereitet, die zuständigen obersten Landessozialbehörden hierbei beteiligt und die Mitteilungen mit den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen erörtert. Nach dem ersten Bericht nach 24 Abs. 2 SGB IX vom , dem zweiten Bericht vom und dem dritten Bericht vom wird mit diesem Bericht insgesamt zum vierten Mal über die Erfahrungen mit den GS informiert. 4

6 2. Zahlen und Daten zu den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation 2.1 Anzahl und Verteilung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation im Berichtszeitraum Über die Anzahl und die Verteilung der GS auf die jeweiligen Rehabilitationsträger informieren die folgenden Grafiken. Die zugrunde liegenden Informationen beziehen sich auf die Zeitpunkte 2010 und Eine weitere Grafik stellt die Veränderungen der letzten drei Jahre dar, bezogen auf die Anzahl GS der Träger. Danach hat sich im Berichtszeitraum die Gesamtzahl der GS von 493 auf 441 reduziert. Die Angaben zur Anzahl und Verteilung der GS beruhen auf der Datenbank der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, die diese Informationen mit Suchfunktionen frei zugänglich im Internet anbietet ( Die DRV teilt mit, dass insgesamt im Berichtszeitraum die Anzahl der von der Rentenversicherung eingerichteten GS gesunken ist. Ursache hierfür sind in erster Linie strukturelle und/oder organisatorische Gründe. Dazu gehört auch, dass eine Überversorgung mit GS vor dem Hintergrund von bestehenden Doppelstrukturen in größeren Städten abgebaut wurde. Weiterhin berichtet die BA darüber, dass ihre GS in Solingen im Jahr 2013 ihre Arbeit eingestellt hat. Wie bereits in den vorhergehenden Berichten mitgeteilt, stehen GS nahezu flächendeckend zur Verfügung. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt in Abstimmung mit den anderen Rehabilitationsträgern die Koordinierung für die Einrichtung der GS in den einzelnen Regionen. 5

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9 2.2 Auswertung der Falldokumentation Die Auswertung der Servicestellenfälle erfolgt anhand der Mitteilungen der Rehabilitationsträger und umfasst den Zeitraum vom bis Für den Berichtszeitraum hat sich die Gesamtzahl der Fälle der GS insgesamt von auf erhöht. Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum entspricht dies einer Steigerung von 139 %. In der Rahmenvereinbarung GS in der Fassung vom haben die Rehabilitationsträger den zu dokumentierenden Fall der GS definiert. Hiernach gilt ab dem jede trägerübergreifende Beratung und/oder Unterstützung nach 22, 84 SGB IX als zu dokumentierender Fall. Für die Berichterstattung der Rehabilitationsträger nach 24 Abs. 2 SGB IX wurden aus dem BAR-Dokumentationsbogen folgende Daten aufbereitet und in anonymisierter Form der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gemeldet: 1. Gesamtzahl der Ratsuchenden/Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des 2 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung erbracht wurde 2. Unterteilung der Gesamtzahl nach Geschlecht: männlich/weiblich 3. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 31 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 4. Beratung und/oder Unterstützung zu Leistungen folgender Rehabilitationsträger: Zuständigkeit unklar Unzufriedenheit mit dem Rehabilitationsträger Dauer des Verfahrens 8

10 Koordinierungserfordernis aufgrund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger sonstige Gründe 5. Verteilung der Abstimmungen, unterteilt nach Trägergruppen: Krankenversicherung/Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte/Unfallversicherung/Bundesagentur für Arbeit/Sozialhilfe/Jugendhilfe/ Kriegsopferfürsorge und -versorgung 6. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten Information (z.b. Information über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger einschließlich deren Inhalt und Ablauf, Klärung der Zuständigkeit) Bedarfsklärung (z.b. Hilfe bei der Klärung des Teilhabe-/Rehabilitationsbedarfs, Antragstellung und Weiterleitung) Beratung (z.b. Beratung zu besonderen Hilfen im Arbeitsleben/zu Verwaltungsabläufen, zur Inanspruchnahme von Leistungen, Hinwirken auf Entscheidungen) Unterstützende Begleitung und Koordination (z.b. Vorbereitung der Entscheidung, Koordinierung und Vermittlung, Information des zuständigen Rehabilitationsträgers, falls voraussichtlich ein Gutachten erforderlich ist) Persönliches Budget Betriebliches Eingliederungsmanagement 9

11 2.3 Servicestellenfälle - Zusammenfassung der Angaben aus den Mitteilungen Gesamtübersicht der Fälle nach BAR-Definition ) Krankenversicherung AOK BKK 152 IKK 382 vdek Knappschaft Krankenversicherung Gesamt: ) Deutsche Rentenversicherung ) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 284 4) Weitere Gemeinsame Servicestellen 321 5) Gesamtzahl

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13 Auswertung der Falldokumentationsdaten laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger - GESAMT - inklusive Vergleich Vorberichtszeitraum AOK 2013 BKK 2013 IKK 2013 vdek 2013 Knappschaft 2013 RV 2013 UV 2013 DLT Lahn-Dill- Kreis LWV Hessen 2013 Summe 2013 Gesamt 2010 Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Gesamtzahl der Ratsuchenden davon männlich: davon weiblich: Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 31 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen, ggf. welche: Grund für die Einschaltung der Gemeinsamen Servicestelle: Zuständigkeit unklar Unzufriedenheit mit dem Rehabilitationsträger Dauer des Verfahrens Koordinierungserfordernis aufgrund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger sonstige Gründe (in Stichpunkten)

14 Fortsetzung der Auswertung der Falldokumentationsdaten laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger GESAMT inklusive Vergleich Vorberichtszeitraum AOK 2013 BKK 2013 IKK 2013 vdek 2013 Knappschaft 2013 RV 2013 UV 2013 DLT Lahn-Dill- Kreis LWV Hessen 2013 Summe 2013 Gesamt 2010 Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Beratung und/oder Unterstützung zu Leistungen folgender Rehabilitationsträger: (vorher: es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit:) Krankenversicherung Rentenversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge und -versorgung Summe: Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten (s. 2 Abs. 1 Rahmenvereinbarung): Information (z.b. Information über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger einschließlich deren Inhalt und Ablauf, Klärung der Zuständigkeit) Bedarfsklärung (z.b. Hilfe bei der Klärung des Teilhabe-/Rehabilitationsbedarfs, Antragsstellung und -weiterleitung) Beratung (z.b. Beratung zu besonderen Hilfen im Arbeitsleben / zu Verwaltungsabläufen, zur Inanspruchnahme von Leistungen, Hinwirken auf Entscheidungen) Unterstützende Begleitung und Koordination (z.b. Vorbereitung der Entscheidung, Koordinierung und Vermittlung, Information des zuständigen Rehabilitationsträgers, falls voraussichtlich Gutachten erforderlich ist) Persönliches Budget Betriebliches Eingliederungsmanagement Summe:

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17 3. Zusammenfassung weiterer Inhalte aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger In diesem Kapitel werden die Inhalte der Mitteilungen der Rehabilitationsträger zu den in 24 Abs. 1 SGB IX benannten Berichtsthemen zusammenfassend dargestellt. Die einzelnen trägerspezifischen Mitteilungen werden im Abschnitt 7.1 dargestellt. 3.1 Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Die Rehabilitationsträger schildern in ihren Mitteilungen ihre Erfahrungen über die Einrichtung und den Betrieb der GS im Berichtszeitraum. Im Besonderen wird in diesem Kapitel über die Entwicklung der Inanspruchnahme der GS und über deren Erfahrungen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit informiert Entwicklung der Inanspruchnahme Die Rehabilitationsträger geben in ihren Mitteilungen überwiegend an, dass die Inanspruchnahme der GS in unterschiedlicher Intensität erfolgt. Es wird über eine regionale Varianz sowohl zwischen den Bundesländern als auch innerhalb der Bundesländer berichtet, über die keine weiteren Ausführungen gemacht werden. Gründe für eine erhöhte Inanspruchnahme der GS werden im Wesentlichem in einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit strukturellen Gründen (Schließung von GS in regionaler Nähe im Rahmen der Strukturbereinigung) gesehen. Der zuletzt genannte Aspekt der erhöhten Inanspruchnahme aufgrund der Schließung von GS in regionaler Nähe nivelliert sich jedoch aufgrund der Tatsache, dass Rehabilitationsträger, die aus organisatorischen und/oder strukturellen Gründen die Anzahl an GS reduziert haben, einen Rückgang der Inanspruchnahme hierauf zurückführen. Außerdem ist bei der Steigerung der Fallzahlen die ab geänderte Definition des Servicestellenfalles zu berücksichtigen. Hiernach gilt nunmehr jede trägerübergreifende Beratung und/oder Unterstützung nach 22,84 SGB IX als zu dokumentierender Fall. 16

18 Als Gründe für eine zum Teil rückgängige Entwicklung der Inanspruchnahme werden im Wesentlichen eine verbesserte Möglichkeit der Informationsbeschaffung der Versicherten durch das Internet, die oftmals zu einem direkten Aufsuchen des zuständigen Trägers führt und die Durchführung von trägerübergreifender Beratungsleistung nicht nur durch die Mitarbeiter/-innen der GS, sondern auch durch Mitarbeiter/-innen anderer Geschäftsbereiche benannt. Mit der zuletzt genannten Begründung wird ergänzend ausgeführt, dass die berichteten und erfassten Fallzahlen nur einen Teil der insgesamt auf der Ebene des Rehabilitationsträgers erfolgten Beratungs- und Unterstützungsarbeit nach 22, 84 SGB IX abbilden, da eine Dokumentation lediglich nur in den Fällen erfolgt, in denen auch tatsächlich ein(e) Mitarbeiter/-in der GS eingebunden wurde. Darüber hinaus werden jedoch über sämtliche Geschäftsstellen und Geschäftsbereiche hinaus die den in 22, 84 SGB IX dargestellten wesentlichen Aufgaben der GS zusätzlich auch von den weiteren in der Auskunft und Beratung tätigen Mitarbeiter/-innen der Rehabilitationsträger wahrgenommen. Aufgrund eines mittlerweile vorliegenden Wissensstands zum SGB IX bei diesen Mitarbeiter/-innen führen Fragen zu Zuständigkeit, Antragsformalitäten oder Unterstützung beim Auffinden der Ansprechpartner/-innen nicht mehr zur Einbindung von GS. Das gilt in Abhängigkeit der Organisation und Struktur des Rehabilitationsträgers auch bei Beratungsfällen zum Persönlichen Budget und der Beratung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Weiterhin wird benannt, dass die Beratungs- und Betreuungsstruktur auch außerhalb der GS bzw. der Rehabilitationsträger wie z.b. bei den Behinderteneinrichtungen und -verbänden ebenfalls gut ausgebaut ist. 17

19 3.1.2 Öffentlichkeitsarbeit Die Rehabilitationsträger teilen u.a. zusammenfassend mit, dass sich die Formen der Öffentlichkeitsarbeit seit dem letzten Berichtszeitraum nicht gravierend verändert haben und gezielte Öffentlichkeitsarbeit nur in wenigen GS durchgeführt wird. Darüber hinaus wird auf das Verzeichnis aller GS der DRV Bund ( verwiesen. Hierzu teilt die DRV Bund ergänzend mit, dass eine geplante inhaltliche und EDV-technische Überarbeitung dieser Internetseite bisher aus Kapazitätsgründen leider noch nicht umgesetzt werden konnte. Folgende durchgeführte Aktivitäten und genutzte Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit wurden von den Rehabilitationsträgern bzw. deren Spitzenverbänden benannt: Tage der offenen Tür Informationsveranstaltungen Teilnahme an regionalen Veranstaltungen (z.b. Gesundheitstage) Mitgliedschaften in regionalen Arbeitskreisen Teilnahme an Messen Teilnahme am Budgettag Benennung von Ansprechpartnern in Internetportalen Vortragstätigkeiten Zeitschriften Flyer Broschüren Faltblätter Plakate Beratungsangebotshinweise im Rahmen der Beratungsgespräche Logo im Außenbereich Homepage der BAR Entwicklung und Durchführung einer Informationsreihe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Tour de BEM) 18

20 Netzwerkbezogene Aktivitäten, die Kontakte zu Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen oder Betroffenenvertretungen schaffen oder bestehende Kontakte vertiefen, werden als besonders effektive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit angesehen. Als insgesamt schwierig wurde die Herstellung eines Interesses der Presseorgane gegenüber dem Thema GS beurteilt. Veröffentlichungen für ein größeres Publikum sind von daher schwer zu realisieren. 19

21 3.2 Erfahrungen über die Durchführung und Erfüllung der Aufgaben Die Rehabilitationsträger legen in ihren Mitteilungen ihre Erfahrungen über die Durchführung und Erfüllung ihrer Aufgaben dar. Diese Erfahrungen sind nachfolgend in sechs Themenfelder untergliedert: Trägerübergreifende Beratung Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern Betriebliches Eingliederungsmanagement Persönliches Budget Weitergehende Angaben zu Erfahrungen bei der Durchführung und Erfüllung der Aufgaben Trägerübergreifende Beratung Die Rehabilitationsträger teilen mit, dass die Durchführung und Erfüllung der trägerübergreifenden Beratungsleistung größtenteils ohne Probleme verläuft. Weiterhin wird über eine grundsätzlich verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern im Servicestellenteam berichtet. Als Kritikpunkte sind an einer Stelle eine schlechte Erreichbarkeit sowie teilweise veraltete Ansprechpartnerlisten der Jobcenter benannt worden. Dieser Umstand könnte in der Folge zu Problemen führen, wenn wichtige Daten, die zur Beratung benötigt werden, nicht vorliegen bzw. eingeholt werden können. Als Schwerpunkte der trägerübergreifenden Beratungen ist insbesondere die Hilfestellung bei unklarer Leistungszuständigkeit und auch bei Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benannt worden. Weiterhin wird mitgeteilt, dass es sich bei den trägerübergreifenden Beratungsfällen oftmals um komplexe Fallgestaltungen handelt, die eine zeit- und arbeitsintensive Beratung zur Folge haben. Die Tätigkeit der Mitarbeiter/-innen der GS wäre heute vergleichbar mit der Tätigkeit eines Case-Managers bei besonders komplizierten Fallgestaltungen. Hieraus resultierend sind auch die qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Mitarbeiter/-innen der GS gestiegen. Die Mitarbeiter/-innen sehen sich jedoch aufgrund ihrer vor- 20

22 handenen Qualifikationen und dem Besuch regelmäßiger Schulungen durchweg in der Lage die trägerübergreifenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben wahrzunehmen Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen Die Kooperation mit den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen behinderter Frauen wird trägerspezifisch und regional unterschiedlich wahrgenommen. Im Überblick lässt sich feststellen, dass die Zusammenarbeit dort besonders gut zu funktionieren scheint, wo persönliche Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen der GS und den entsprechenden Verbänden bestehen, sei es durch eine Zusammenarbeit in regionalen Arbeitskreisen oder durch regelmäßige wechselseitige Teilnahme an Veranstaltungen und/oder Schulungen. Als besonders positiv wird von der DRV Bund die regionale Kooperationsvereinbarung in Berlin-Brandenburg zwischen 12 Rehabilitationsträgern und 12 Verbänden bzw. Betroffenenvertretungen geschildert. Hierdurch habe sich das Interesse an der gegenseitigen Zusammenarbeit deutlich intensiviert. Darüber hinaus berichten einzelne GS, dass nach aktiver Netzwerkarbeit Ratsuchende von diesen kontaktierten Verbänden und Selbsthilfegruppen an die GS verwiesen werden. Es erfolgten auch gemeinsame Beratungstermine (Round Table) mit den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen behinderter Frauen. 21

23 3.2.3 Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern Auch über die Intensität der Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern wird trägerspezifisch und regional unterschiedlich berichtet. Die überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen beurteilt die Zusammenarbeit zur Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern als grundsätzlich unproblematisch und konstruktiv. In einem Fall wird die regional unterschiedlich ausgeprägte Qualität der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit kritisiert. Hier wird über unvollständig vorhandene Back-Office-Listen und nicht erreichbare Ansprechpartner berichtet. Auch die Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägern wird hier als optimierungsfähig beschrieben. Darüber hinaus wird darüber berichtet, dass insbesondere in den Regionen, in denen die koordinierende Funktion der GS im Rahmen der Organisation von regionalen trägerübergreifenden Netzwerken aktiv wahrgenommen wird, eine nachhaltige Stärkung der Rolle der GS erreicht wurde. Eine gute Zusammenarbeit basiert hier insbesondere auf einem funktionierenden Team der GS, welches aus Front-Office und Back-Office, aber auch aus einem erweiterten Netzwerk aus kompetenten Ansprechpartnern besteht Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Angaben der Rehabilitationsträger zu der Entwicklung der Anzahl der Beratungsfälle zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei den GS fallen unterschiedlich aus. Als wesentliche Einflussgröße hinsichtlich dieser unterschiedlichen Entwicklungen der Fallzahlen wird insbesondere auch hier die ortsbezogene Erfassung bzw. Durchführung der Beratungsleistung benannt. Die Zahlenentwicklung ist demnach abhängig davon, ob der Rehabilitationsträger die Beratungsleistung von Stellen außerhalb des Bereichs der GS anbietet, oder aber dieses Thema als spezielle Arbeitgeberberatungsleistung direkt bei der GS angesiedelt hat. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auch auf die gemeinsame Informationskampagne der DRV Bund und der Ersatzkassen zum BEM im Jahr 2013 hingewiesen. Unter dem Motto Gemeinsam geht es besser stellen GS im Rahmen der Tour de BEM ihr Beratungs- und 22

24 Unterstützungsangebot für Betriebe und Unternehmen vor. Auf dieser Tour werden Arbeitgeber im Rahmen von moderierten Informationsveranstaltungen über die Ein- und Durchführung des BEM und dessen arbeitsrechtlichen Kontext informiert. Die Tour de BEM gastierte in Bielefeld, Duisburg, Paderborn und Soest. Es ist vorgesehen, die im Rahmen der Tour de BEM entwickelten Produkte und gesammelten Erfahrungen nach Abschluss der Informationskampagne allen GS zur Verfügung zu stellen. Weiterhin berichten die Rehabilitationsträger über eine insgesamt positive Wirkung ihrer Beratungsleistungen, die zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. 23

25 3.2.5 Persönliches Budget Die Angaben der Rehabilitationsträger zu der Entwicklung der Anzahl der Beratungsfälle zum Persönlichen Budget bei den GS fallen unterschiedlich aus. Auch hier wird berichtet, dass aufgrund des komplexen Themengebietes zusätzlich über den Bereich der GS hinaus speziell geschulte Mitarbeiter/-innen zum Persönlichen Budget beraten. Weiterhin wird vorgetragen, dass eine unklare oder nicht zutreffende Erwartungshaltung mit dem Persönlichen Budget verbunden ist. Die Ratsuchenden gehen vielfach davon aus, dass es sich bei dem Persönlichen Budget um eine zusätzliche Leistung oder eine monetäre Pauschalleistung ohne genaue Sachprüfung handelt. Aus diesen Gründen wird mitgeteilt, dass es sich bei der Leistungsform des Persönlichen Budgets um ein schwierig zu vermittelndes Thema mit einem oftmals sehr umfangreichen und zeitaufwändigen Beratungsaufwand handelt. 3.3 Einhaltung des Datenschutzes Die Rehabilitationsträger teilen mit, dass die Vorschriften des Datenschutzes bei der Arbeit der GS beachtet werden. Überwiegend wird die Einhaltung des Datenschutzes nicht als Erschwernis bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wahrgenommen. In einigen Fällen wird jedoch angegeben, dass es bei der Anforderung von ärztlichen Unterlagen bei Ärzten und Krankenhäusern zu Verzögerungen kommt, weil auf die Vorlage einer Einverständniserklärung des Ratsuchenden bestanden wird. Darüber hinaus wird berichtet, dass es durch die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte bei der Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern und telefonischen Beratungen vereinzelt zu Verzögerungen in der Fallbearbeitung kommen kann. Weiterhin wird von einigen Rehabilitationsträgern bedauert, dass die GS bei der Abgabe von Fällen an andere Rehabilitationsträger aus Gründen des Datenschutzes nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert werden dürfen. 3.4 Mögliche Verbesserungen In diesem Kapitel werden die Angaben der Rehabilitationsträger hinsichtlich möglicher Verbesserungen zu den zuvor genannten Angaben zu den Erfahrungswerten bei der Durchführung und Erfüllung der Aufgaben zusammengefasst. 24

26 3.4.1 Trägerübergreifende Beratung Mögliche Verbesserungen werden durch den Auf- und Ausbau eines trägerübergreifenden Wissensportals gesehen. Dieses könnte eine zielgerichtete Unterstützung für die trägerübergreifende Beratung darstellen. Weiterhin werden regelmäßige (Aufbau)-Schulungen für Servicestellen- Mitarbeiter/-innen zu trägerübergreifenden Themen durch die BAR unter Einbeziehung der Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen als hilfreich angesehen Beteiligung der Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen Die Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen sowie den Betroffenenverbänden wird zum Teil als ausbaufähig beurteilt. Verbesserungen könnten hier durch eine intensivierte Pflege bestehender und den Ausbau weiterer Kontakte in den Regionen erzielt werden Koordinierung und Vermittlung zwischen den Leistungsträgern Als Basis für eine gute Koordinierung und Vermittlung wird hier das Bestehen von funktionierenden Netzwerkstrukturen benannt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch eine Intensivierung der Netzwerkarbeit eine höhere Akzeptanz bei den beteiligten Akteuren erreicht werden könnte. Hier wird insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit die Zurverfügungstellung von unterstützender Technik und Materialien als zielführend angesehen. Als konkreter Verbesserungsvorschlag zum Thema Netzwerkarbeit wird hier angeregt, alle Träger, die GS betreiben, nochmals anzuhalten regelmäßige Teamtreffen abzuhalten Betriebliches Eingliederungsmanagement Zur Beratung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird angegeben, dass dieser Bereich in den GS bislang nur vereinzelt ein Thema ist. Wie im Abschnitt dargestellt, ist die Inanspruchnahme der GS abhängig von der Organisationsstruktur des Rehabilitationsträgers bzw. davon, ob dieses Thema als spezielle Arbeitgeberberatungsleistung direkt bei der 25

27 GS angesiedelt ist. An einer Stelle gibt es hierzu die Anregung, das Aufgabenspektrum der GS verstärkt auf die aktive Wahrnehmung der Beratungs- und Unterstützungsleistung zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement auszurichten. Zu diesem Thema wird darüber hinaus ein trägerübergreifendes Schulungsangebot als Verbesserungsvorschlag benannt Persönliches Budget Es wird an dieser Stelle darüber berichtet, dass Ratsuchende zum Teil mit einer unzutreffenden Erwartungshaltung in der GS vorstellig werden. Die Informationen werden vereinzelt von einigen Leistungsträgern fehlerhaft weitergegeben. Wünschenswert wäre es, den Wissenstand zu dieser Leistung bei allen beteiligten Akteuren zu erhöhen. Insbesondere sei darzustellen, dass es sich um eine Umwandlung einer Sachleistung in eine Geldleistung und nicht um eine neue Leistung handelt. Vielfach wird von Seiten der Ratsuchenden angenommen, dass hier ein Anspruch auf eine zusätzliche Leistung abgeleitet werden könne. Als Verbesserungsvorschlag wird ein trägerübergreifendes Schulungsangebot zum Thema Persönliches Budget benannt. 3.5 Weitergehende Angaben zu Erfahrungen bei der Aufgabenerfüllung Ein zusätzlicher Handlungsansatz wird in der Durchführung flächendeckender, regelmäßiger Erfahrungsaustausche zur Optimierung der Prozesse zwischen den für die GS beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Rehabilitationsträger auf regionaler Ebene gesehen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit sind die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Back-Office der GS regelmäßig zu aktualisieren und den anderen Rehabilitationsträgern zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sollte ein konsequenter Ausbau der Netzwerkarbeit betrieben werden. Gemeinsame Aktivitäten, z. B. zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung oder zur Öffentlichkeitsarbeit könnten somit vereinbart werden. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der GS Informationen über das Angebot der GS gezielter, z. B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Gesundheitsämtern zu platzieren. Hinsichtlich dieser Handlungsansätze wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Anfang 2013 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Qualitätssicherung in den GS verwiesen (vgl. hierzu Kapitel 4.1). 26

28 Weiterhin wird der Ausbau eines eigenen Formates für gemeinsame Fallbesprechungen zur Herbeiführung schneller und unbürokratischer Lösungen im Sinne der behinderten Menschen für erforderlich gehalten und ein Wunsch nach einem erweiterten Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GS benannt. 3.6 Weitere Mitteilungen Deutscher Landkreistag Der Deutsche Landkreistag informiert darüber, dass ihn zum vierten Bericht über die GS nach 24 SGB IX für den Zeitraum vom bis nur wenige Rückmeldungen der Landkreise vorliegen und die Landkreise nach wie vor ganz überwiegend kein Träger einer eigenen GS, sondern organisatorisch eingebunden in die von anderen Rehabilitationsträgern betriebenen GS sind. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum 2007 bis 2010 keine grundlegend neuen Entwicklungen oder Erkenntnisse vorliegen. Die GS haben weiterhin trotz anhaltender Öffentlichkeitsarbeit und Werbung nicht die Bedeutung erlangt, die der Gesetzgeber bei Schaffung des SGB IX erhofft hatte. Auch die allseits bekannten Probleme, die die gesetzlichen Vorgaben der Zuständigkeitsklärung nach 14 SGB IX der Praxis bereiten, werden durch die GS nicht beseitigt oder gemindert. Abschließend wurde hierzu jedoch festgehalten, dass sofern die GS angefragt werden und auch funktionieren, die Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GS sowohl die Antragstellung für den behinderten Menschen als auch die Bearbeitung durch den Leistungsträger erleichtert haben. Weiterhin übermittelt der Deutsche Landkreistag die Falldokumentationsdaten und den Struktur-Erfassungsbogen des Lahn-Dill-Kreises, der selbst eine GS betreibt. 27

29 Deutscher Städtetag Der Deutsche Städtetag teilt ebenfalls mit, dass es keine substanziellen Änderungen bei den Erfahrungen vor Ort mit den GS seit dem letzten Bericht nach 24 Abs. 2 SGB IX gibt. Es wird festgestellt, dass die Inanspruchnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozial- und Jugendhilfe in den GS selten erfolgt. Eine Koordinierungsfunktion durch die GS kann aus der Sicht des Deutschen Städtetags nicht festgestellt werden und ist möglicherweise auch nicht erforderlich. Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Zuständigkeiten und Strukturen vor Ort gut bekannt sind. 4. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 4.1 Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation als Ergänzung zur Rahmenvereinbarung Mit Beginn des Jahres 2013 startete die Umsetzung der trägerübergreifenden Qualitätssicherung in den GS. Dazu haben die Rehabilitationsträger auf Ebene der BAR eine gemeinsame Grundlage entwickelt, vereinbart und in Kraft gesetzt. Die Absicht hierfür wurde im Jahr 2010 mit der überarbeiteten Rahmenvereinbarung Gemeinsame Servicestellen formuliert. Diese Selbstverpflichtung der Rehabilitationsträger ist mit einem durchdachten und umfassenden Konzept zur Qualitätssicherung auszugestalten. Es werden erstmals bundesweite Qualitätsstandards für die trägerübergreifende Beratung nach dem SGB IX definiert, die neben dem methodisch anspruchsvollen Design vor allem den Blick auf die Ausgestaltung von Beratungsangeboten lenken. Die Rehabilitationsträger stellen sich damit der Praxis mit all ihren Schwierigkeiten und Chancen mit dem Anspruch einer umfassenden Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung vor Ort gerecht zu werden. Kernziele sind u.a.: eine effizientere Einzelfallbearbeitung die Steigerung der Kundenzufriedenheit 28

30 die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der GS die Fortentwicklung der Zusammenarbeit innerhalb des Teams der GS sowie die Vernetzung mit den weiteren Akteuren im Reha-Geschehen. Um den Grad der Zielerreichung erfassen zu können, werden die einzelnen Qualitätsaspekte in der Arbeit der GS den Qualitätsdimensionen Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität zugeordnet. Indikatoren konkretisieren diese anhand von Merkmalen und machen sie somit überprüfbar. Daneben wurde eine Vielzahl von Instrumenten für die Qualitätssicherung in den GS erarbeitet und zusammengestellt. Bereits in diesem vierten Bericht über die GS nach 24 Abs. 2 SGB IX wird über erste Erfahrungen hinsichtlich Einführung der Qualitätssicherungsinstrumente und Durchführung der Qualitätssicherung für die Zeit ab dem berichtet. Zusätzlich werden die mitgeteilten Strukturqualitätsdaten der GS dargestellt. Die Qualitätssicherung in den GS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierfür findet ein regelmäßiger Informationsaustausch auf der Ebene der BAR statt. Die erreichte Qualität soll gesichert und gleichzeitig das Dienstleistungsangebot der trägerübergreifenden Rehabilitationsberatung durch die GS stetig verbessert werden. 4.2 Erste Erfahrungswerte: Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Die zwischen den Rehabilitationsträgern vereinbarten Standards zur Qualitätssicherung werden als wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung der GS angesehen. Seit Inkrafttreten des neuen Qualitätssicherungskonzepts sind erst einige Monate vergangen, deshalb liegen lediglich erste Erfahrungswerte vor. Jedoch konnte bereits in einigen GS festgestellt werden, dass die Anpassung und Vereinheitlichung der Qualitätssicherungsinstrumente zu einer Erhöhung der Kundenzufriedenheit geführt hat. Auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der GS wird dieses Feedback -Instrument positiv beurteilt. Darüber hinaus wird auch die einheitliche Kurzdokumentation der Fälle und die Erfassung über ein einheitliches Tabellenformat als Er- 29

31 leichterung wahrgenommen. Es wird angeregt, den weiteren Erfahrungsaustausch auf trägerübergreifender Ebene bei der BAR fortzusetzen. 4.3 Strukturqualität in den Gemeinsamen Servicestellen Für die Erhebung der Strukturqualität in den GS wurde ein Struktur-Erfassungsbogen erstellt (s. Abschnitt 7.2). Darin werden u.a. die Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Personalausstattung, das Team sowie die räumliche und technische Ausstattung der GS erfasst. Der Strukturerfassungsbogen ist alle drei Jahre durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GS auszufüllen und an die jeweilige Qualitätssicherungsbeauftragte bzw. den Qualitätssicherungsbeauftragten des Trägers weiterzuleiten. Die Angaben werden über die Verbände der Rehabilitationsträger an die BAR weitergegeben. In diesem vierten Bericht über die GS werden die Daten der Strukturqualität erstmals erhoben und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Da einige GS derzeit noch dabei sind das Qualitätsmanagement in ihren GS zu implementieren, ist es den Rehabilitationsträgern teilweise nicht möglich gewesen, die Strukturerfassungsbögen ihrer GS vollständig vorzulegen. Auch existiert bislang noch keine technische Plausibilitätsprüfung bei der Erfassung der Daten, so dass ein geringer Teil unvollständige und/oder doppelte Angaben enthält. 30

32 1 Träger 1. Einzugsbereich der GS 1.1 Einzugsbereich 1.3 Charakter Einzugsbereich mit anderer mit Landkreis GS in anderer und kreisfreie kreisfreier GS im kreisfreie mehrere Mittel Stadt Stadt Landkreis Landkreis Stadt Landkreise Großstadt /Kleinstadt ländl. Raum GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) Erreichbarkeit mit öff. mit öff. Nahverk. Nahverk. 2.2 Außen Logo 2.2 Außen Logo 2.3 im Internet 2.3 im Internet 2.4 Mo-Fr offen 2.4 Mo-Fr offen 2.5 tel. Erreichbar 2.5 tel. Erreichbar Träger Fax Fax ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 173 GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) Ausführlich siehe Kapitel 7.2 Struktur-Erfassungsbogen 2 Bezogen auf die Angaben zur Charakterisierung des Einzugsbereiches zu Punkt bis Punkt sind die Angaben der GS zu einem größeren Teil mit Mehrfachnennungen versehen worden. In diesen Fällen konnte der Einzugsbereich nicht alleine einer Großstadt, Mittel- /Kleinstadt bzw. einem ländlichen Raum zugeordnet werden, sondern erstreckte sich über mehrere Kategorien hinaus. 31

33 3. Barrierefreiheit 3.1 beh. Parkplatz 3.1 beh. Parkplatz 3.3 Zugang barrierefrei 3.3 Zugang barrierefrei 3.4 GS barrierefrei 3.4 GS barrierefrei 3.5 Gebärden- Dolmetscher 3.5 Gebärden- Dolmetscher 3.6 Flyer leichte Sprache Träger Beh.-WC Beh.-WC ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 173 GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) Flyer leichte Sprache 4. Personalausstattung 5. Team der GS Ein zust. Ein zust. Stellver- Stellver- BAR- BAR- 5.1 MA MA treter treter Schulung Schulung Team 5.2 Team- Sprecher 5.2 Team - Sprecher 5.3 aktuelle Teamliste 5.3 aktuelle Teamliste 5.4 Liste vollständig 5.1 Träger Team ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 173 GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) Liste vollständig 32

34 6. Räumliche Ausstattung 7. Technische Ausstattung getrennter getrennter 7.2 Beratungs- Beratungs- Warte- Warte Anrufraum raum bereich bereich Telefon Telefon beantw. 7.2 Anrufbeantw Träger Kopierer Kopierer Fax Fax ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 173 GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) Technische Ausstattung 7.10 DRV- Wissensportal Träger 7.5 Drucker 7.5 Drucker 7.6 PC 7.6 PC 7.7 Scanner 7.7 Scanner 7.8 Internet 7.8 Internet ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 173 GS AOK GS BKK GS IKK GS vdek GS Knappschaft GS RV GS UV GS DLT (Lahn-Dill-Kreis) DRV- Wissensportal 33

35 Die Auswertung der Strukturerfassungsdaten zeigt, dass die GS die Anforderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit zu fast allen Merkmalen annähernd vollständig (über 98 %) erfüllen. Jedoch haben 23 GS eine gute Wahrnehmbarkeit ihrer GS im Außenbereich (Logo, Beschriftung, Öffnungszeiten) nicht bestätigt. Für den Anforderungsbereich der Barrierefreiheit wird ein vergleichbares Ergebnis erzielt. Die Auswertung dieses Teilgebietes ergibt ebenfalls fast durchgängig für sämtliche Merkmale einen hohen Erfüllungsanteil (über 93 %). Allerdings teilen ein Drittel der GS mit, dass bei ihnen die Einbeziehung eines Gebärdensprachdolmetschers für Einzelfälle vor Ort nicht gewährleistet ist und dass ihnen vor Ort kein barrierefreies Info-Material (wie z.b. Flyer in leichter Sprache) zur Verfügung steht. Im Bereich Personalausstattung teilen alle GS mit, dass bei Ihnen ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin vorhanden ist. Eine Stellvertretung bestätigen 81 % der GS. Die Teilnahme einer dieser Mitarbeiter/-innen an einer BAR-Schulung für Mitarbeiter/-innen der GS oder aber auch vergleichbaren Schulung, bejahen 73 % der GS. In diesem vierten Bericht über die GS nach 24 Abs. 2 SGB IX ist von den Rehabilitationsträgern wiederholt die Notwendigkeit eines funktionierenden Teams der GS zur Aufgabenerfüllung in den Vordergrund gestellt worden. Das Team der GS bildet die Basis für eine Weiterführung und Intensivierung von Netzwerkarbeit. Die nachfolgenden Grafiken visualisieren die vorgenannten Strukturdaten zum Team der GS. Hier ist erkennbar, dass ein Drittel der GS bisher kein Team gegründet haben. Die Erfüllung der Qualitätsmerkmale Team-Sprecher, aktuelle Teamliste und vollständige Teamliste bestätigen zwischen 50 % bis 60 % der GS. 34

36 35

37 36

38 Für die Anforderungsbereiche der räumlichen und technischen Ausstattung der GS wird mitgeteilt, dass die Qualitätsmerkmale überwiegend vollständig (über 90 %) erfüllt werden. Davon abweichend wird mitgeteilt, dass: 22 % keinen vom Beratungsraum abgetrennten Wartebereich besitzen 25 % der GS nicht mit einem Scanner ausgestattet sind 15 % keine eigene externe -Adresse haben und 41 % keinen Zugang zu einem Wissensportal haben 4.4 Trägerübergreifender Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (NAP) zielt u.a. auf eine Weiterentwicklung der trägerübergreifenden Beratungsstrukturen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Der NAP verweist hierzu auch auf das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt zur Koordinierung des Entwicklungsprojekts RehaFutur hin. Empfohlen wird hier die Schaffung eines eigenen Servicestellen-Netzwerks, um untereinander Erfahrungen und Wissen auszutauschen. Ergebnisse von erfolgreichen Servicestellen-Projekten könnten somit schneller und trägerübergreifend bundesweite Verbreitung finden. Um den Bekanntheitsgrad der GS zu erhöhen, wird hier auch empfohlen die trägerübergreifende und professionelle Betreibung der Öffentlichkeitsarbeit über dieses noch zu bildende Internet-gestützte Netzwerk zu organisieren. Darüber hinaus benennt das BMAS-Projekt Prozesskettenanalyse im Bereich (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und Gemeinsame Servicestellen die Einrichtung einer zentralen Wissensplattform. Der Wunsch nach einem umfassenden, trägerübergreifenden und bundesweiten Wissensportal ist hier von den Mitarbeiter/-innen der Rehabilitationsträger geäußert worden. Ihr Anliegen ist es auf der einen Seite einen zentralen strukturierten Zugang zu den vielfältigen Informationen zum (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget, zu den Gemeinsamen-Servicestellen und den anderen webbasierten Angeboten zu bekommen und andererseits eine Unterstützung ihrer Verwaltungsprozesse durch eine systematische Informationsaufbereitung zu erhalten. Die Lücke, die bisher durch bereits bestehende Informationsportale nicht abgedeckt wird, soll mit diesem Wissensportal geschlossen werden. 37

39 Die Befragungen von über 200 Teilnehmern, die an Schulungen der BAR teilgenommen haben, bestätigen diesen Bedarf und den erzielbaren Mehrwert durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie. Auf der Ebene der BAR wird hierzu aktuell mit Zuwendungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Anforderungskatalog für ein trägerübergreifendes, webbasiertes Intranet als Arbeitsinstrument für GS und die Reha- Beratung der Rehabilitationsträger konzipiert. 38

40 5. Beteiligung der zuständigen obersten Landessozialbehörden Mit Schreiben vom hat die BAR die zuständigen obersten Landessozialbehörden eingeladen, sich an der Aufbereitung der Mitteilungen der Rehabilitationsträger zu beteiligen. Von dieser Form der Beteiligung haben die zuständigen obersten Landessozialbehörden innerhalb der Frist keinen Gebrauch gemacht. Die BAR hat darüber hinaus frühzeitig eine Beteiligung bei der Erörterung nach 24 Abs. 2 SGB IX am angeboten. 6. Anregungen aus der Erörterung nach 24 Abs. 2 SGB IX am Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat am die Erörterung nach 24 Abs. 2 SGB IX durchgeführt. Anwesend waren Vertreter der Bundesländer, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Verbände behinderter Menschen. Auch Vertreter einiger Rehabilitationsträger haben an der Erörterung teilgenommen. Der vierte Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nach 24 Abs. 2 SGB IX in der Fassung vom umfasst den Zeitraum vom bis und wurde kapitelweise aufgerufen und vorgestellt. Die Vertreter der Verbände behinderter Menschen, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vertreter der zuständigen obersten Landessozialbehörden hatten dabei jederzeit Gelegenheit Fragen zu stellen oder zu referieren. Zusammenfassung der Erörterung Im Rahmen der Erörterung haben die Vertreter der Länder, der Verbände behinderter Menschen und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ihre Positionen zu dem vorgelegten Berichtsentwurf vertreten. Von den Vertretern der Verbände wurden im Rahmen der Erörterung insbesondere folgende Anmerkungen gemacht: Im Bericht wird die Auffassung vertreten, dass die GS nahezu flächendeckend zur Verfügung stehen. Dies reicht nicht aus, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Es ist festzuhalten, dass die Wirklichkeit noch nicht den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. Allgemein ist die Versorgung mit GS in den Städten meist besser als im ländlichen Bereich. Es wird angeregt die Verteilung der GS zu visualisieren, z.b. bundesweit dargestellt als Punkte/Fähnchen auf einer Landkarte. 39

41 Gewünscht werden Informationen, ob die Art der Leistung in Bezug gesetzt werden kann zum Träger der GS. Im Hintergrund steht die Frage, ob die Trägerschaft einer GS auch Einfluss auf den Kundenkreis hat. Die BAR verweist dazu auf die Tabelle auf Seite 12 des Berichts. Ihr lässt sich entnehmen welche Träger zu welchen Fragen beraten. So entfallen beispielsweise ca der 9000 Fälle der AOK auf das Thema Medizinische Rehabilitation. Angeregt wird, zukünftig in der zusammenfassenden Tabelle der Falldokumentationsdaten (vgl. Seite des Berichts) die absoluten Zahlen durch Prozent-Zahlen zu ergänzen. Dadurch wird eine verbesserte Vergleichbarkeit erreicht. Es besteht Interesse daran, Genaueres über die sonstigen Gründe für die Einschaltung der GS zu erfahren. Dieser Punkt macht 28 % (fast ein Drittel) der Antworten aus (vgl. das untere Kreisdiagramm auf Seite 14 des Berichts). Als zusätzliche berichtsrelevante Information wird auch die Frage nach der Häufigkeit von stattfindenden Wechseln von Ansprechpartnern für Ratsuchende benannt. Dieser Fragestellung sollte zukünftig nachgegangen werden. Es besteht Interesse daran herauszufinden wann und warum betroffene Personen sich nicht an die GS wenden, sondern an andere Geschäftsbereiche der Rehabilitationsträger. Es wird angeregt zu dokumentieren wo Ratsuchende zuerst anfragen, bei anderen Beratungsangeboten im Haus oder bei der GS. So gewonnene Erkenntnisse sind auch deshalb so wichtig, weil eine trägerübergreifende Beratung nur erfasst wird, sofern sie in einer GS stattfindet. Findet dagegen eine trägerübergreifende Beratung durch einen Reha-Berater außerhalb der GS statt, wird diese Beratung in der Statistik nicht berücksichtigt. Deshalb lässt sich auch nicht sagen, wie die Gesamtzahl und das zahlenmäßige Verhältnis von trägerübergreifender Beratung innerhalb und außerhalb der GS aussehen. Hier braucht es eine höhere Transparenz. Die Rehabilitationsträger werden um Hinweise gebeten, warum nach ihrer Einschätzung im Bericht die Beratung zum Thema Persönliches Budget so aufwändig ist. Wichtig für solche Ratsuchende ist nicht nur mitgeteilt zu bekommen, dass das Persönliche Budget keine zusätzliche Leistung ohne Sachprüfung ist und sie eine falsche Erwartungshaltung haben. Vielmehr geht es darum, dass GS den tatsächlichen Bedarf hinter 40

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