Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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1 Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

2 A. Planungsstand Windkraftkonzentrationsplanung I FNP-Änderung aus dem Jahre Steuerungswirkung entfaltet - Bestehende Konzentrationszonen weitgehend ausgenutzt II. Jetzt: Verfahren zur 125. FNP-Änderung - Überarbeitung der Planung unter Beachtung aktueller Rechtsprechung - Fokus Anwohnerschutz bei Gewährleistung substantiellen Raumes für Windkraft - Verfahrensschritt: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB (Öffentliche Informationsveranstaltung f. 21. Januar im Schützenhof vorgesehen)

3 B. Gesetzlicher Rahmen Ausgangspunkt 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB: Ohne Planung sind Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig Planerischer Spielraum aus 35 Abs. 3 S. 3 BauGB: - Öffentliche Belange stehen einer privilegierten WEA i.d.r. auch dann entgegen, soweit durch Darstellung im FNP oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. - Ausnahme nur bei nicht abgewogenen Einzelfallumständen

4 C. Anforderungen an die Windkraftkonzentrationsplanung Abwägungsprozess bei Planaufstellung / -änderung: Erfordernis: schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept I. Harte Tabuzonen ermitteln Aus rechtlichen od. tats. Gründen gesperrte Bereiche II. Weiche Tabuzonen festlegen Nach dem Planungswillen der Kommune aufgrund einheitlicher städtebaulicher Kriterien gesperrte Bereiche (dokumentieren) III. Einzelflächenbezogene Abwägung zwischen der grds. in Betracht kommenden Windkraftnutzung u. anderer Flächennutzung IV. Kontrolle, ob substanzieller Raum für Windkraft verbleibt

5 I. Harte Tabuzonen Bereiche, in denen Windkraftanlagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht realisiert werden können (kein Abwägungsspielraum), insbes.: 1.Immissionsschutzrechtliche Schutzabstände 2.Zwingende Verbote aus LSG-VO, sofern weder Ausnahmenoch Befreiungslage 3.Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, Wasserschutzgebiete I 4.Verkehrsflächen zzgl. gesetzl. Bauverbotszonen Kein hartes Tabu-Kriterium in Paderborn: Mangelnde Wirtschaftlichkeit, da durchgängig ausreichende Windhöffigkeit und keine bestimmte Eigenkapitalrendite notwendig.

6 II. Weiche Tabuzonen Bereiche, in denen aufgrund einheitlicher städtebaulicher Kriterien nach dem Planungswillen der Kommune keine Windkraftnutzung erfolgen soll (Abwägung und Dokumentation erforderlich!), insbes.: 1.Immissionsschutzrechtliche Vorsorgeabstände (Vorschlag 500m zu Außenbereichswohnen, zu Ortsteilen) 2. Umzingelnde Wirkung von Ortslagen 3. Mindestflächengrößen (Vorschlag 25 ha) Rückausnahme: Bestandszonen

7 III. Einzelflächenabwägung Bereiche, in denen aufgrund einer Einzelfallabwägung zwischen der grds. in Betracht kommenden Windkraftnutzung und konfligierender Flächennutzung Letzterer der Vorrang gegeben werden soll (Abwägung mit Dokumentation bezogen auf jeweilige Fläche erforderlich), insbes. 1.Integritäts- und Vorsorgegesichtspunkte hins. Naturschutz (abgeleitet aus artenschutzrechtlichen Konfliktpotentialen) 2.Denkmalschutz 3.Hervorgehobene Erholungsfunktionen

8 IV. Substantieller Raum Abwägung, ob substantieller Raum für Windkraft verbleibt, anhand der konkreten Verhältnisse im Plangebiet. Kriterien insbes.: 1.Verhältnis der Potentialflächen nach Abzug der harten Tabukriterien zu vorgesehenen Konzentrationszonen 2.Vergleich Konzentrationszonenausweisungen in Nachbarkommunen 3.Vergleich ermöglichte Stromerzeugung zu kommunalem Verbrauch Sofern danach kein substantieller Raum, Überarbeitung der Abwägungsstufen II. und III.

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