Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 145. zu Entwürfen von Grossratsbeschlüssen. Genehmigung von vier Bauabrechnungen
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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 145 zu Entwürfen von Grossratsbeschlüssen über die Genehmigung von vier Bauabrechnungen 27. August 2002
2 Übersicht Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat vier Abrechnungen über folgende Investitionsvorhaben zur Genehmigung: Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl, Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee. Die drei Bauvorhaben Restaurierung Schloss Heidegg, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl und Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die HWV, die der Grosse Rat mit Dekreten genehmigt hat, konnten mit Kostenunterschreitungen abgeschlossen werden. Die bewilligten Kredite wurden für die Restaurierung des Schlosses Heidegg um rund Franken, für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl um rund Franken und die Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die HWV im Bahnhofgebäude Luzern-West mit rund Franken unterschritten. Der Projektierungskredit für die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee wurde nur rund zur Hälfte beansprucht. Aus finanzpolitischen Gründen hat der Regierungsrat 1996 beschlossen, die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee zu verschieben. Die bereits eingeleitete Planung wurde sistiert und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Lösungen für die unmittelbar anstehenden Raumprobleme und eines neuen Ausbaukonzepts beauftragt.
3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen folgende vier Abrechnungen zur Genehmigung: Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl, Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee. A. Teuerungsberechnung In den Abrechnungen, die gemäss 24 des Finanzhaushaltgesetzes zu erstatten sind, werden die Kostenvoranschläge gemäss ständiger Praxis aufgrund des Luzerner Baukostenindexes der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern nach folgendem Verfahren aufgerechnet: 1. Der Kredit ist im Dekret oder im Grossratsbeschluss mit einem Preisstand bezeichnet, der die Basis für die Teuerungsberechnung darstellt. 2. Die Teuerungsberechnung umfasst die indexgebundenen Baukostenteuerungen für die Zeit ab Kostenvoranschlag bis Offertstand und für die Zeit nach Abschluss der Werkverträge die eingetretenen, nachgewiesenen und effektiv bezahlten Baukostenteuerungen. Der Luzerner Baukostenindex (Gesamtkosten beim Wohnungsbau) entwickelte sich während der Bauphasen der abzurechnenden Bauten wie folgt: Jahr Stand 1. April Stand 1. Okober Indexbasis 1985 Indexbasis 1977 Indexbasis 1985 Indexbasis ,0 Punkte 173,1 Punkte 126,0 Punkte 173,1 Punkte ,8 Punkte 174,2 Punkte 123,1 Punkte 169,2 Punkte ,9 Punkte 167,5 Punkte 121,3 Punkte 166,7 Punkte ,0 Punkte 167,6 Punkte 122,1 Punkte 167,7 Punkte ,1 Punkte 171,9 Punkte 124,9 Punkte 171,6 Punkte ,4 Punkte 169,5 Punkte 122,3 Punkte 168,0 Punkte ,0 Punkte 160,7 Punkte 116,4 Punkte 159,9 Punkte ,9 Punkte 159,2 Punkte 114,6 Punkte 157,4 Punkte ,8 Punkte 159,0 Punkte 116,0 Punkte 159,3 Punkte Die in die Monate Januar bis Juni fallenden Stichtage werden zum Stand vom 1.April, jene der Monate Juli bis Dezember zum Stand vom 1. Oktober des betreffenden Halbjahres berücksichtigt.
4 4 B. Abrechnungen I. Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen 1. Bauabwicklung Beginn: Frühjahr 1995 Fertigstellung: Herbst Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 22. November 1994 hat Ihr Rat dem Projekt für die Restaurierung des Schlosses Heidegg zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1994) bewilligt: b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgende Beträge: Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss Effektive Teuerung (MwSt.) Baukostenteuerung c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit Baukostenteuerung Baukredit total
5 5 3. Baukosten Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag rev. Effektive gemäss Botschaft inkl. Teuerung Kosten Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten und Übergangskonten Ausstattung Baukredit gemäss Botschaft Mehraufwand MwSt. auf Honorare und Reisespesen Bewilligter Gesamtkredit Total Erstellungskosten Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 aufwändige statische Sanierung aufwändige Stuckaturarbeiten Wiederaufbereitung von alten Holzbodenbelägen 2 aufwändige Umgebungsarbeiten / Gärtnerarbeiten 3 reduzierte Kanalisationsanschlussgebühren kleinerer Aufwand für Kopierkosten und Reisespesen nur teilweise Beanspruchung der Position «Unvorhergesehenes» 4 einfacheres Restaurationskonzept für die Möbel
6 6 4. Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhält der Staat folgende Beiträge: Bundesamt für Kultur / Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege Bisher für dieses Bauvorhaben erhaltene Beiträge: Einwohnergemeinde Gelfingen: Anteil Standortbeitrag Kantonale Gebäudeversicherung: Anteil Wasserlöschposten Anteil Blitzschutzanlage 334. Anteil Brandmeldeanlage II. Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl 1. Planung und Projektablauf Am 27. Juni 1995 bewilligte Ihr Rat einen Kredit für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl von 19 Millionen Franken. Die Baubewilligung der Gemeinde Littau wurde am 29. Januar 1996 erteilt. Der Spatenstich für den Erweiterungsbau mit Klassentrakt und einem gemeinsamen Aulatrakt für die Kantonsschule und die Gemeinde Littau erfolgte am 1. April Mit dem Sanierungspaket II haben wir Ihrem Rat 1996 vorgeschlagen, auf den mit der Gemeinde Littau geplanten Neubau einer Aula zu verzichten und damit rund 3,5 Millionen Franken einzusparen. Am 11. Juli 1996 wurden zur Klärung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Littau die Arbeiten am Aulatrakt eingestellt. Die Bauarbeiten des Klassentrakts wurden, soweit sie nicht vom Baustopp tangiert wurden, weitergeführt. Die Schulzimmer konnten grösstenteils wie ursprünglich vorgesehen im Herbst 1997 bezogen werden. Am 8. Juli 1997 lehnten die Littauer Stimmbürger den erhöhten Gemeindebeitrag an den Aulatrakt ab. In der Folge wurden ein reduziertes Raumprogramm für den Schulbedarf und eine Projektanpassung des Aulatrakts ausgearbeitet. Mit Dekret vom 30. Juni 1997 stimmte Ihr Rat der Änderung des Projekts für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl zu. Für das geänderte Projekt haben Sie einen Kredit von 14,1 Millionen Franken bewilligt. Nach der Detailplanung des geänderten Projekts konnten die eingestellten Bauarbeiten im Frühjahr 1998 wieder aufgenommen werden. Die Fertigstellung und Einweihung der gesamten Erweiterungsbauten erfolgten am 29. April 1999.
7 7 2. Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 30. Juni 1997 haben Sie dem abgeänderten Projekt für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. Oktober 1997) bewilligt: b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgenden Betrag: Minus-Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss Minus-Teuerung c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit Baukostenteuerung Baukredit total
8 8 3. Baukosten Kostenschätzung Kostenvoranschlag rev. Effektive gemäss Botschaft inkl. Teuerung Kosten Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten und Übergangskonten Umbau Bibliothek Reserve Ausstattung Baukredit gemäss Botschaft Bewilligter Gesamtkredit Total Erstellungskosten Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 Minderkosten Baustelleninstallation und Provisorien 2 Einbau einer festen Bühne / Mehraufwendungen Bühneneinrichtungen 3 zusätzliche Auto- und Veloabstellplätze 4 reduzierte Anschlussgebühren und Bauzeitversicherungen 5 Mehraufwendungen Planung und Betriebseinrichtungen 4. Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhielt der Staat folgende Beiträge: Kantonale Gebäudeversicherung: Anteil Blitzschutzanlage 817. Alpina-Versicherung, Zürich: Entschädigung Bauschaden
9 III. Technische Einrichtungen und Ausstattung von Unterrichts- und Büroräumen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Luzern (HWV) im Westtrakt des Bahnhofs Luzern 9 1. Bauabwicklung Beginn Betriebseinrichtungen/Ausstattungen: April 1996 Bezug / Schulbeginn: September Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 23. November 1992 hat Ihr Rat dem Projekt für den Ausbau und die Ausstattung von Unterrichts- und Büroräumen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Luzern (HWV) im Westtrakt des Bahnhofs Luzern zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1991) bewilligt: Mit Dekret vom 27. November 1995 haben Sie dem Projekt für den Ausbau der als Raumreserve vorgesehenen 700 Quadratmeter Nutzfläche im ersten Obergeschoss des Schulgebäudes Bahnhof-Westtrakt Luzern für die Höhere Wirtschaftsund Verwaltungsschule (HWV) Luzern zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1995) bewilligt: b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgende Beträge: Minus-Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss Effektiv bezahlte Teuerung ab Vertragsabschluss. Baukostenteuerung
10 10 c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit Baukostenteuerung Baukredit total Baukosten Kosten- Effektive voranschlag Kosten Betriebseinrichtungen: Kantine mit Regenerierküche, Buffetanlage, Kühlzellen, Musikanlage für die Cafeteria sowie Sprachlaboreinrichtungen (ohne Mobiliar) und Archiv mit Rollschrankanlage bauseitige Verkabelung EDV-System Ausstattung: Mobiliar mit Stühlen, Tischen u. Ä übrige Ausstattung Wert der in der HWV in Horw vorhandenen Ausstattungen Baukredit gemäss Botschaft Zusatzkredit für die Ausstattung des 1. Obergeschosses Baukostenteuerung Bewilligter Gesamtkredit Total Erstellungskosten Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von
11 Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 Sprachlabor nicht ausgeführt (Konzeptentscheid) Einbauschränke anstelle einer Rollschrankanlage 2 Einbauschränke anstelle freier Büroschränke/Finanzierung durch Pensionskasse Planung, Einkauf und Ausführung der Möblierung durch Hochbauamt/günstige Konditionen Weiterverwendung von vorhandenem Mobiliar günstigere Umzugskosten durch Eigenleistungen der HWV Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhielt der Staat folgende Beiträge: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Luzerner Kantonalbank, Luzern: Sponsoring der Badge-Aufschriften auf den Plastikschlüsseln IV. Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee 1. Kredit Mit Dekret vom 21. November 1994 hat Ihr Rat für die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee einen Kredit von 1,29 Millionen Franken bewilligt. 2. Baukosten Kostenvoranschlag Effektive gemäss Botschaft Kosten Planungskredit gemäss Botschaft Bestandesaufnahmen, Vorprojekt Gesamtausbau, Nebenkosten Bewilligter Gesamtkredit Total Kosten der Vorprojektierung
12 12 Der Projektierungskredit für die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee wurde nur rund zur Hälfte beansprucht. Aus finanzpolitischen Gründen hat der Regierungsrat 1996 beschlossen, die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee zu verschieben. Die bereits eingeleitete Planung wurde sistiert und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Lösungen für die unmittelbar anstehenden Raumprobleme und eines neuen Ausbaukonzepts beauftragt. Diese Projektierung ist weit fortgeschritten, sodass das Projekt dem Grossen Rat im Frühling 2003 zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Im Interesse einer klaren Abgrenzung der beiden Projektierungen wird der 1994 bewilligte Projektierungskredit abgerechnet. V. Finanzierung der Bauschuld Die Aufwendungen für diese Bauvorhaben wurden in der Investitionsrechnung, Abschnitt , verbucht und im Verwaltungsvermögen des Kantons aktiviert. Die aktivierten Baukosten werden im Sinn des Finanzhaushaltgesetzes mit jährlichen Raten von zehn Prozent des Restbuchwertes zulasten der allgemeinen Laufenden Rechnung des Staates abgeschrieben. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, den Entwürfen zu den vier Grossratsbeschlüssen zuzustimmen. Luzern, 27. August 2002 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Ulrich Fässler Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
13 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
14 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
15 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Ausstattungen und die Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Ausstattungen und die Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
16 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
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