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1 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1

2 NEGATIVSTEUER: STEUERTARIF ÖSTERREICH 2016 Anspruch auf Negativsteuer 2

3 NEGATIVSTEUER Interessant für Personen, welche unterm Jahr in Karenz gehen! Veranlagungsjahr 2016: AN: 50% der SV-Beiträge, maximal EUR 400,-- Bei Anspruch auf Pendlerpauschale: maximal EUR 500,-- Pension: 50% der SV-Beiträge, maximal EUR 110,-- 3

4 ALLEINVERDIENER- UND ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG (L 1) Seite 2 MAN KANN NUR EINEN VON BEIDEN BEANTRAGEN! Beantragen über ArbeitnehmerInnenveranlagung oder über Dienstgeber bzw. Dienstgeberin Höhe bemisst sich an Anzahl der Kinder 4

5 ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG Der AVAB steht dann zu, wenn man für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezieht, man mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft lebt und die Partnerin oder der Partner nicht mehr als EUR 6.000,-- im Kalenderjahr verdient hat! 5

6 ZUVERDIENSTGRENZE AVAB Bruttojahresbezug (inklusive Sonderzahlungen) Steuerfreie Sonderzahlungen (bis max. EUR 2.100,--) Sozialversicherungsbeiträge Pendlerpauschale Werbungskosten (mind. das Pauschale von EUR 132,--) + Wochengeld und Abfertigungen = Zuverdienstgrenze für den AVAB Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld unberücksichtigt! 6

7 ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG Der AEAB steht dann zu, wenn man für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezieht und man mehr als sechs Monate im Kalenderjahr NICHT in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft gelebt hat. 7

8 HÖHE DES AVAB / AEAB EUR 494,-- bei einem Kind, für dieses man Familienbeihilfe bezieht EUR 669,-- bei zwei Kindern, für diese man Familienbeihilfe bezieht zusätzlich EUR 220,-- für jedes weitere Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird Wichtig: Hat man den Absetzbetrag schon über die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber beantragt, MUSS man trotzdem das entsprechende Feld in der ANV ankreuzen! 8

9 KINDERFREIBETRAG (L 1K) Erste Seite vom Zusatzformular der ArbeitnehmerInnenveranlagung L 1k Für jedes Kind muss extra ein Formular ausgefüllt werden 9

10 KINDERFREIBETRAG Freibeträge mindern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage Aufteilung nur sinnvoll, wenn beide Elternteile, über das Kalenderjahr gesehen, steuerpflichtig sind! EUR 300,-- wenn beide Elternteile > EUR ,-- bzw. bei Erhalt von Unterhaltsleistungen EUR 440,-- wenn ein Elternteil > EUR ,-- 10

11 KINDERFREIBETRAG Um das Verfahren zu erleichtern, wird der Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro jährlich für Unterhaltsabsetzberechtige und Alleinerziehende automatisch im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt. Voraussetzung für die automatische Berücksichtigung ist der Anspruch auf den Kinderfreibetrag und dass für dieses Kind der Unterhaltsabsetzbetrag bzw. der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht und gewährt wurde. 11

12 KINDERBETREUUNGSKOSTEN (L 1K) Zusatzformular L 1k Voraussetzungen: mehr als sechs Monate im KJ Bezug von Familienbeihilfe das Kind darf zu Beginn des Veranlagungsjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben Kinderbetreuungseinrichtung / pädagogisch qualifizierte Person Bis EUR 2.300,-- jährlich pro Kind möglich 12

13 KINDERBETREUUNGSKOSTEN Was ist eine pädagogisch qualifizierte Person? Personen, welche eine Ausbildung zur Kinderbetreuung im Mindestausmaß von 35 (NEU AB 2017) Stunden oder eine pädagogische Ausbildung (Studium) nachweisen können Welche Kosten sind absetzbar? Kosten der Betreuung inkl. Verpflegungskosten und Bastelgeld Nicht absetzbar: Fahrtkosten zur Betreuungseinrichtung, Kosten für Nachhilfe und private Schulgelder! Rechnung bzw. Zahlungsbeleg muss vorhanden sein! 13

14 MEHRKINDZUSCHLAG (L 1) Seite 2 FÜR DEN MEHRKINDZUSCHLAG DARF DAS FAMILIENEINKOMMEN NICHT ÜBER EUR ,-- PRO JAHR SEIN! Anspruch ab dem dritten Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wurde EUR 20,-- pro Kind und Monat 14

15 ANTRAGLOSE VERANLAGUNG Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bis Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr 2016 gemacht haben, obwohl sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen würden. Jährlich bleiben bis zu 250 Millionen beim Finanzamt liegen, die nicht abgeholt werden. In der Steiermark sind es ca. 50 Millionen. Wenn bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde. Aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind. 15

16 ANTRAGLOSE VERANLAGUNG Die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und Aufgrund der Aktenlage anzunehmen ist, dass keine weiteren Abschreibposten zu erwarten sind. Für AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen ist eine antragslose Veranlagung nicht vorgesehen. 16

17 KONTAKT: Für Fragen telefonisch erreichbar unter: oder 2598 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 17

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