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1 Jahrgang 6 Nr. 22 Inhalt: 1. Öffentliche Zustellung einer Anhörung der Festsetzung der durch Anwendung einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten Ausbau Stockumer Straße zwischen A44 und Einmündung Vöckenberg Bebauungsplan (B-Plan) Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 5 Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der Stadt Witten, Witten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist während der Öffnungszeiten der Bürgerberatung im Rathaus, Marktstraße 16, Zimmer 1 kostenlos erhältlich. Für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro wird es regelmäßig zugesandt. Das Amtsblatt ist als pdf-datei auf den Seiten der Stadt Witten unter abrufbar.

2 Seite 2 Öffentliche Zustellung einer Anhörung der Festsetzung der durch Anwendung einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten Die Anhörung der Festsetzung der durch Anwendung einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten vom , Aktenzeichen 32.3 Siep , an Herrn Dominic Beermann, geb. am in Dortmund, letzter bekannter Aufenthaltsort: Beuthstraße 39, Dortmund, wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung einer Anhörung der Festsetzung der durch Anwendung einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten durch die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Durch die öffentliche Bekanntmachung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Anhörung der Festsetzung der durch Anwendung einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten kann bei der Stadt Witten, Annenstraße 111 b, Witten, Zimmer 6, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Siepmann. Witten, Im Auftrag Gez. Siepmann

3 Seite 3 Ausbau Stockumer Straße zwischen A44 und Einmündung Vöckenberg Der Ausschuss für Verkehr (VKA) hat am beschlossen, die Vorplanung im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorzustellen und die Ergebnisse anschließend dem Ausschuss für das weitere Vorgehen zu präsentieren. Im Ortsteil Stockum verbindet die Stockumer Straße die Stadtteile Annen und Stockum. Sie ist eine Hauptverkehrsstraße. Die Belastung mit Schwerverkehr ist gering. Auf der Stockumer Straße verkehrt die Buslinie 373 in einem Stundentakt. Sie ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW. Auch als Schulweg wird sie genutzt.

4 Seite 4 Die Fahrbahn Stockumer Straße ist in sehr schlechtem Bauzustand und muss grundlegend erneuert werden. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung soll die Stockumer Straße eine Fahrbahn, einen Schutzstreifen für den Radverkehr und einen durchgängigen Gehweg gemäß dem Standard der Richtlinie RASt 2006 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)) erhalten. Die Bushaltestelle Vöckenberg soll mit Blindenleitstreifen und Niederflurbord barrierefrei ausgebaut werden. Zu diesem Thema wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen in den Diensträumen des Planungsamtes (Annenstraße 113, Witten, Wandschaukästen vor Zimmer 005) Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben. Die zweiwöchige Auslegung findet in der Zeit von Montag, bis einschließlich Freitag, , während der Öffnungszeiten des Planungsamtes und zwar montags, mittwochs und donnerstags von und bis Uhr, dienstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr, statt. Die Planunterlagen können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Witten ( unter der Rubrik Planen, Bauen und Wohnen/ Stadtplanung/ Bürger- und Trägerbeteiligungen eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Müller (Tel ) und Frau Koischwitz (Tel ) vom Planungsamt der Stadt Witten zur Verfügung. Witten, den Die Bürgermeisterin, In Vertretung Rommelfanger

5 Seite 5 Bebauungsplan (B-Plan) Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung Planbereich und Ziele des Bebauungsplans: Das Bebauungsplangebiet Nr. 258 grenzt im Norden an die Bahnfläche der DB-Strecke Witten-Dortmund. Im Osten setzt sich das Firmengelände der Ardex GmbH fort. Der angrenzende Abschnitt der Friedrich-EbertStraße ist Bestandteil des Geltungsbereiches. Südlich der Friedrich-Ebert-Straße schließen sich das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum und das Informations- und Schulungszentrum sowie die Gründervilla der Firma Ardex an. Westlich der Villa befinden sich auf der Südseite der Friedrich-Ebert-Straße gemischte Nutzungsstrukturen mit Wohngebäuden und kleinteiligem Gewerbe. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die sich anschließenden Wohnbebauung an der Friedrich-Ebert-Straße bzw. Im Rohr. Die Flächengröße des Plangebietes beträgt ca m². Der Bebauungsplan Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex hat die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Bau eines neuen Hauptverwaltungsgebäudes in Form eines Hochhauses auf dem Firmengelände der Fa. Ardex nördlich der Friedrich-Ebert-Straße zum Ziel. Das Gebäude soll eine quadratischen Grundriss von ca. 25 m Seitenlänge, eine Höhe von etwa 90 m haben und mit einer Tiefgarage ausgestattet sein. Weiterhin soll innerhalb des Geltungsbereiches ein Parkhaus, sowie nördlich des Verwaltungsgebäudes die bestehenden Produktionsanlagen entlang der Bahnstrecke umgebaut und ergänzt werden. Der Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck Industriegebiete mit dem jeweils erforderlichen Maß der Nutzung fest.

6 Seite 6 I. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am zum Bebauungsplan Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt 1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex in seiner Fassung vom und begründet ihn gemäß Anlage 1 der Verwaltungsvorlage (Begründung vom ) und 2. die Planunterlagen gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Rechtsgrundlage: 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBL.I S. 2414) in Verbindung mit 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023). Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss zum Bebauungsplan Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Aufstellungsbeschlusses nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) dieser Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Beschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Witten vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Witten, den Leidemann Bürgermeisterin II. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am den Entwurf zum Bebauungsplan Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Der Bebauungsplan Nr Rüd - Friedrich-Ebert-Straße, Firma Ardex hat die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Bau eines neuen Hauptverwaltungsgebäudes in Form eines Hochhauses auf dem Firmengelände der Fa. Ardex nördlich der Friedrich-Ebert-Straße zum Ziel. Das Gebäude soll eine quadratischen Grundriss von ca. 25 m Seitenlänge, eine Höhe von etwa 90 m haben und mit einer Tiefgarage ausgestattet sein. Weiterhin soll innerhalb des Geltungsbereiches ein Parkhaus, sowie nördlich des Verwaltungsgebäudes die bestehenden Produktionsanlagen entlang der Bahnstrecke umgebaut und ergänzt werden. Der Bebauungsplan setzt zu diesem Zweck Industriegebiete mit dem jeweils erforderlichen Maß der Nutzung fest.

7 Seite 7 Der o. g. Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen hängen in der Zeit vom bis einschließlich im Planungsamt, Annenstraße 113, Erdgeschoss, Wandschaukästen vor Zimmer 005 während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für das Planverfahren verfügbar: Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Eine Verkehrsuntersuchung mit Aussagen zu dem voraussichtlich entstehenden Verkehrsaufkommen und deren Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz. Ein Schallschutzgutachten mit Aussagen zu den innerhalb des geplanten Gewerbegebietes möglichen Schallemissionen Eine Verschattungsanalyse mit Aussagen zum möglichen Schattenwurf insbesondere des geplanten Hochhauses Eine Blendungsgutachten mit Aussagen zu der möglichen Blendwirkung der geplanten Glasfassade des Hochhauses Eine Untersuchung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bei Realisierung des geplanten Hochhauses Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Landschaft: Eine Artenschutzprüfung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten innerhalb des Geltungsbereiches Auswirkungen auf Schutzgüter Boden und Wasser: Ein Geotechnischer Bericht mit Aussagen zum Grundwasser und zur Altlastenbelastung des Grundstücks Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene: Eine Windkomfortstudie mit Aussagen zu Auswirkungen auf das Windfeld im Falle einer Realisierung des Hochhauses Gutachterliche Stellungnahme mit Aussagen zu den möglichen Luftschadstoffimmissionen im Falle einer Realisierung der Planung Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von 3 Abs. 2 BauGB sind für das Bebauungsplanverfahren zusätzlich verfügbar: der Bezirksregierung Arnsberg vom mit dem Hinweis auf den vorhandenen Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Arnsberg vom mit dem Hinweis auf die nicht gegebene Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung der Unteren Landschaftsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises vom mit dem Hinweis auf allgemein einzuhaltende Artenschutzmaßnahmen und die Artenschutzproblematik der geplanten Glasfassade der Unteren Immissionsschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Hinweisen zur Immissionsschutzrechtlichen Einstufung von Nachbargebäuden, zur Einordnung der ermittelten Blendwirkung der Fassade und des prognostizierten Schattenwurfs. Der Unteren Bodenschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises mit der Bestätigung des geplanten Umgangs mit der vorhandenen Altlast

8 Seite 8 der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom mit dem Hinweis auf das mögliche Vorhandsein eines Stollenmundlochs innerhalb des Geltungsbereiches der E.ON SE mit Schreiben vom mit dem Hinweis auf ein möglicherweise im Geltungsbereich vorhandenes Stollenmundloch der BOGESTRA, Bochum vom mit dem Hinweis auf eine mögliche Beeinträchtigung des Funkverkehrs für den öffentlichen Nahverkehr des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster vom mit dem Hinweis auf mögliche Beeinträchtigung eines Baudenkmals der Naturschutzgruppe Witten vom mit dem Hinweis auf die unter Gesichtspunkten des Artenschutzes problematische Glasfassade des geplanten Hochhauses Ferner sind folgende Unterlagen für das Verfahren verfügbar: Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB vom Verkehrsgutachten: Brilon, Bondzio, Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen GmbH, Bochum 4/2017 Schallschutzgutachten afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik 8/2017 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Weluga Umweltplanung, Bochum 4/2017 Windkomfortstudie, simuplan, Dorsten 5/2017 Verschattungsstudie, simuplan, Dorsten 5/2017 Gutachten zu möglichen Blendwirkungen: simuplan, Dorsten 5/2017 Simulation zum Landschafts- und Ortsbild, simuplan, Dorsten 5/2017 Stellungnahme zu den möglichen Luftschadstoffemissionen, simuplan, Dorsten 8/2017 Geotechnischer Bericht zum Bau des geplanten Hochhauses Die Planunterlagen können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Witten ( unter der Rubrik Planen, Bauen und Wohnen/ Stadtplanung/ Bürger- und Trägerbeteiligungen eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich (Stadt Witten, Witten) oder zur Niederschrift (zweckmäßigerweise: Planungsamt, Annenstraße 113) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte und Informationen erteilt das Planungsamt während der Öffnungszeiten, und zwar montags, mittwochs und donnerstags von und von bis Uhr, dienstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr. Ort und Dauer der Auslegung werden gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs vom (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Witten, den Die Bürgermeisterin, In Vertretung Rommelfanger (Stadtbaurat)

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