Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

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1 Die Immatrikulation in den Studiengang, für den die Leistungen angerechnet werden sollen, ist Voraussetzung für die Anerkennung!!! Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der ehemaligen Hochschule Anschrift der ehemaligen Hochschule Ehemaliger Studiengang auf Module des Studiengangs - REHABILITATIONSWISSENSCHAFTEN (Master of Arts) - (MPO 0) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 7!

2 Basismodule B Berufsethos und Professionalisierung Ethik und Berufsethos Profession und Professionalisierung Vertiefung zu den Themen Ethik und Berufsethos oder Profession und Professionalisierung Modulprüfung in : Hausarbeit oder gleichwertig B Ressourcenmanagement Betriebsorganisation und Unternehmensführung Personalpflege und -entwicklung Modulprüfung in +: Mündliche Prüfung oder gleichwertig B Interpersonale Kommunikation Theorien und Methoden der interpersonalen Kommunikation Basiskompetenzen der Gesprächsführung Praxisbeispiel: Dokumentation und Analyse Modulabschluss in ++: Mündliche Prüfung oder gleichwertig B 4 Forschungs- und Evaluationsmethoden Prinzipien empirischer Sozialforschung (Klausur oder gleichwertig) Methoden empirischer Sozialforschung (Klausur oder gleichwertig) Planung und Auswertung empirischer Untersuchungen B 5 - Forschungspraxis Forschungspraktikum (Untersuchungsbericht und - präsentation oder gleichwertig)

3 Profilmodul: Theorie der Rehabilitation T Theorien der Rehabilitation Rehabilitationswissenschaftlich relevante komplexe Theorien und Diskurse Menschenbilder und Behinderung 4 Teilleistung wahlweise in aus 4 Bereichen: nicht festgelegtes Prüfungsformat oder gleichwertig 4 T Wissenschaftstheorie Allgemeine Wissenschaftstheorie Überblick Theorie Methodologie Forschung a b c d e Aisthesis Wahrnehmungstheorien und Ästhetik Differenztheorien Diskurstheorie/Hermeneutik Theorien der Inklusion und Exklusion; Theorien der Integrativen/Inklusiven Pädagogik und des Umgangs mit Verschiedenheit Reflexion der Verhältnisse zwischen Prävention und Rehabilitation/ Normalisierung, Integration/Inklusion Postmoderne/Wissenschaftsforschung Realismus Konstruktivismus Modulprüfung in wahlweise aus dem Bereich a, b, c, d oder e: Disputation mit Hausarbeit oder gleichwertig Wahl eines Schwerpunktes Modul wird immer studiert Modul wird nur studiert, wenn als Schwerpunkt gewählt

4 Profilmodul: Theorie der Rehabilitation T Projektmodul Projektthema: Theorie und Design Projektmanagement: Umsetzung 4 Eigenstudium Modulprüfung in : Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung oder gleichwertig Wahl eines Schwerpunktes Modul wird immer studiert Modul wird nur studiert, wenn als Schwerpunkt gewählt

5 Profilmodul: Struktur der Systeme der Rehabilitation S Wohlfahrts-/Versorgungsmanagement Struktur und Funktion des Wohlfahrtswesens (Klausur oder gleichwertig) Theoriebaisierte Konzepte und Zugänge zum Sozialraum 5 Projektseminar Modulprüfung in : Präsentation oder gleichwertig S Unterstützende Systeme: Interaktion Mensch, Technik, Organisation Methodische Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Herstellen von Barrierefreiheit und Rehabilitationstechnologie Pädagogisch-technische Vertiefung Gruppenprozesse als Chance oder Barriere Modulprüfung in : Schriftliche Ausarbeitung mit Vortrag und Disputation oder gleichwertig S Projektmodul Projektthema: Theorie und Design Projektmanagement: Umsetzung Eigenstudium Modulprüfung in : Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung oder gleichwertig Wahl eines Schwerpunktes Modul wird immer studiert Modul wird nur studiert, wenn als Schwerpunkt gewählt

6 Profilmodul: Diagnostik, Prävention, Intervention in Rehabilitation DPI Diagnostik Modelle und Methoden der Diagnostik (Klausur oder gleichwertig) Anwendungsperspektiven der Diagnostik (Hausarbeit oder gleichwertig) 6 DPI Prävention und Intervention Modelle und Methoden von Prävention und Intervention Gesundheitskommunikation Modulprüfung in +: Hausarbeit oder gleichwertig DPI Projektmodul Projektthema: Theorie und Design Projektmanagement: Umsetzung Eigenstudium Modulprüfung in : Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung oder gleichwertig Wahl eines Schwerpunktes Modul wird immer studiert Modul wird nur studiert, wenn als Schwerpunkt gewählt Ort, Datum Unterschrift (Prof. Dr. Irmgard Merkt)

7 Hinweise für Studienbewerber für ein höheres Studiensemester. Leistungen in dem gleichen Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet. ( Abs. MPO 0).. Leistungen in anderen Studiengängen an der Technischen Universität Dortmund oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Leistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Leistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnern zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswese n gehört werden ( Abs. MPO 0).. Im Rahmen von ECTS erworbene Leistungspunkte werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der oder des Studierenden ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, einer Beauftragten oder einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin oder einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Leistungspunkte regelt. Es können auf Antrag weitere Leistungspunkte angerechnet werden ( Abs. MPO 0). 4. Für die Anrechnung von Leistungen in staatlich anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein- Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze und entsprechend ( Abs. 4 MPO 0). 5. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die aufgrund einer Einstufungsprüfung gemäß 49 abs. HG berechtigt sind, das Studium in einem höheren Fachsemester aufzunehmen, werden die in der Einstufungsprüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Leistungen der Master-Prüfung angerechnet. Die Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung sind für den Prüfungsausschuss bindend ( Abs. 5 MPO 0). 6. Leistungen, die nicht nach Abs. bis 5 gleichwertig sind, jedoch in Deutschland oder einem Staat erbracht wurden, der ebenfalls das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissaboner Anerkennungskonvention vom.4.997) ratifiziert hat, werden auf Grundalge der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch dann angerechnet, wenn kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen des Studiengangs festgestellt wird, zu dem die Anerkennung beantragt wird ( Abs. 6 MPO 0). 7. Zuständig für die Anrechnungen nach den Absätzen bis 6 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit oder über nicht wesentliche Unterschiede sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören ( Abs. 7 MPO 0). 8. Werden Leistungen angerechnet, sind die n soweit die nsysteme Vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren nsystemen wird der bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet ( Abs. 8 MPO 0). 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze bis 6 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnungen von Leistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Leistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze bis 6 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 60 Leistungspunkte erworben werden ( Abs. 9 MPO 0). 0. Aussagen darüber, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann, können im Voraus nicht getroffen werden.. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. 7

8 . Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht.. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 4. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 5. Die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. 8 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Master-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat der Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technischen Universität Dortmund: Prof. Dr. Irmgard Merkt (Vorsitzende) Tel.: 0/ Info-Hotline: 0/ irmgard.merkt@tu-dortmund.de Stand: März 0

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