DIENSTRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (DRModG)

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1 DIENSTRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (DRModG) PERSONALRÄTESSCHULUNG WEILBURG 1. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) Grundlagenmaterial: Rüdiger Bröhling, Harald Freiling

2 1. DRModG Probezeit 3 Jahre Pension mit in Kraft getreten BaL auch vor dem 27. Lebensjahr Antragsaltersgrenze: 62 Anspruch auf Versorgungsauskunft Schwerbehinderte: 60 2

3 1. DRModG Geburtsjahr Altersgrenzen Anhebung um Monate Altersgrenze Jahr Monat Altersgrenzen SB Geburtsdatum bis Altersgrenze Jahr Monat

4 2. DRModG veröffentlicht am , Inkrafttreten am Neufassung des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) Neues Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) Neues Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) 4

5 Beamtengesetz Laufbahnrecht Mehrarbeit Regelbeurteilung Laufbahnverordnung Beurlaubung/ Teilzeit 5

6 Beamtengesetz erleichtert: Laufbahnrecht Anerkennung von Laufbahnbefähigungen Verlängerung der Probezeit um die Zeit einer Elternzeit einer Beurlaubung ohne Bezüge Möglichkeit der Beförderung Beförderungsverbot innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ist aufgehoben 6

7 Laufbahnverordnung Höchstalter für die Verbeamtung Entwurf 50 Jahre Einheitliche Probezeit drei Jahre Zwischenbericht nach 18 Monaten Anerkennung von Vordienstzeiten bis zur Mindestprobezeit von einem Jahr 7

8 Beamtengesetz: Regelbeurteilung 59 HBG: Befähigung und fachliche Leistung ( ) sind regelmäßig zu beurteilen. Entwurf Laufbahnverordnung: Für Lehrkräfte: weiterhin anlassbezogene Beurteilung Landesregierung erlässt Beurteilungsrichtlinien Grundsätze der Beurteilung, Inhalt Beurteilungsverfahren Zuständigkeiten Ausnahmen von der Beurteilungspflicht. 8

9 Beamtengesetz: Mehrarbeit Mehrarbeit nur, wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Bezahlung teilzeitbeschäftigte Angestellte Bezahlung aller Mehrarbeitsstunden bei Überschreiten der anteilig zu erbringenden Mehrarbeit von drei Unterrichtsstunden Bezahlung der Mehrarbeit von der ersten Stunde an 9

10 Beamtengesetz: Beurlaubung und Teilzeitarbeit alt: 85a bis 85f neu: 62 bis 67 (1) unterhälftige Teilzeitarbeit (mindestens 2/5) aus familiären Gründen verlängert von 15 auf 17 Jahre (2) Beurlaubung aus familiären Gründen verlängert von 12 auf 14 Jahre (1) und (2) zusammen nicht mehr als 17 Jahre (bisher: 15 Jahre) Teilzeitarbeit aus familiären Gründen jetzt auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf möglich (LiV) 10

11 Beamtenversorgung für Beamtinnen und Beamte, die aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Altersgeld Voraussetzung: ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren Kündigung durch den Dienstherrn oder Entlassung auf eigenen Antrag Auszahlung mit Erreichen der beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze 11

12 Beamtenversorgung Anerkennung von Vordienstzeiten, sofern diese hauptberuflich ausgeübt wurden: mindestens 35% einer Vollzeitstelle ruhegehaltfähige Dienstzeiten Anerkennung von Vordienstzeiten von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis: nur für Unterrichtserteilung mit Lehramt, d.h. nur nach dem Referendariat Berücksichtigung der Hochschulausbildung im Umfang von drei Jahren; Sonderregelungen für am vorhandene Beamte wie bisher 12

13 Beamtenversorgung: Nebentätigkeit Nebentätigkeit Zukünftig sind für alle Beamtinnen und Beamten im Ruhestand Einkommen aus Nebentätigkeiten bis zur Grenze der Vollzeitbesoldung entsprechend ihrer Besoldungsgruppe in der letzten Stufe anrechnungsfrei Wird diese Grenze überschritten, wird die Hälfte der übersteigenden Beträge von der Pension abgezogen. 13

14 Beamtenversorgung Hinterbliebenenversorgung Ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwergeld besteht bei einer Ehezeit von mindestens drei Monaten, sofern der Tod nicht durch ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten ist (bisher 12 Monate). 14

15 Besoldungsgesetz A2 und A3 werden der Besoldungsgruppe A4 zugeordnet Höhergruppierungen bei Grundschulleitungen Ansonsten bleiben die Besoldungsgruppen erhalten 15

16 Besoldungsgesetz Höhere Besoldung für Grundschulleiter/innen bis 80 mehr als 80 bis 180 mehr als 180 bis 360 mehr als 360 bis 540 mehr als 540 bis 770 mehr als 770 Grundschule alt neu alt neu alt neu alt neu alt neu alt neu Konrektor/in 12 Z 12 Z 13 13* 13 13* 13 13* Rektor/in 12 Z Z 13 Z 14 14* 14 Z 14* 15* 14* 15* Hauptschule, Grundund Hauptschule waren bisher den Leiter/innen und Konrektor/innen an Grundschulen gleichgestellt, sofern sie nicht auf Grund ihres Lehramtes in einer höheren Besoldungsstufe waren Rektor/in 12 Z 13 Z Z 13 Z 14 14* 14 Z 14* 15 14* 15 Z 16

17 Besoldungsgesetz Neue Grundgehaltstabellen Lebensaltersstufen werden ersetzt durch Erfahrungsstufen Möglichkeit zur Anerkennung beruflicher Erfahrungen A-Besoldung: 8 Erfahrungsstufen, höchste Stufe nach 23 Jahren Stufe 1: ohne Berufserfahrung Stufe 2: nach 2 Jahren Stufe 3: nach 3 Jahren Stufe 4: nach 3 Jahren Stufe 5: nach 3 Jahren Stufe 6: nach 4 Jahren Stufe 7: nach 4 Jahren Stufe 8: nach 4 Jahren 17

18 A-Besoldungstabelle ab 1. März 2014 Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,00 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre Besoldungsgruppe Aufstiegsinter- Endgrundgehalt 18

19 Besoldungsgesetz Neue Grundgehaltstabellen BDA (alt) Besoldung Einstellungsalter Grundgehalt (alt) Grundgehalt Stufe 1 (neu) Differenz pro Monat im 1. Jahr Differenz 1. Jahr Lebenseinkommen A A A A A Im weiteren Verlauf der Dienstzeit nähern sich die Beträge wieder an. A

20 Besoldungsgesetz: Neue Grundgehaltstabellen GEW hat bei allen Stellungnahmen auf das überdurchschnittlich hohe Eintrittsalter im Lehrerbereich hingewiesen: Die Ablösung eines lebensaltersbasierten Gehaltsmodells durch ein Erfahrungsstufenmodell führt für Berufsanfänger mit höherem Lebensalter zu Einbußen beim Einstiegsgehalt. In den folgenden Berufsjahren findet ein Ausgleich statt. GEW will mit der Landesregierung über einheitliche Kriterien zur Anerkennung förderlicher Berufszeiten verhandeln. 20

21 Besoldungsgesetz: Überleitung vorhandener Beamter Die Überleitung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten garantiert die zum Zeitpunkt der Überleitung gezahlten Bezüge. Die Überleitung erfolgt im Regelfall in eine Überleitungsstufe und zum Zeitpunkt des nächsten Aufstiegs im Besoldungsdienstalter in die nächste Stufe. Bei der Überleitung halten sich Verluste und Gewinne beim Lebenseinkommen mit +0,3% bis -0,3 % in den allermeisten Fällen im Rahmen. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, bei denen Teile des Einkommens in die zweite Hälfte der Lebensarbeitszeit verschoben werden. 21

22 Überleitung vorhandener Beamter : Beispiel A 12 Stufe 6 (seit Juni 2012) Grundgehalt Bruttogehalt Familienzuschlag Landesanteil Besoldung (Sonderzahlungen) Die Stufenzuordnung erfolgt mittels Überleitungstabelle zu der Stufe oder Überleitungsstufe, deren Betrag dem bisherigen Grundgehaltssatz mindestens entspricht 22

23 Bezügenachweis 23

24 A-Besoldungstabelle gültig bis Besol dungs - grupp e 2 - Jahres-Rhythmus 3 - Jahres-Rhythmus 4 - Jahres-Rhythmus Stufe A , , , , , , ,76 A , , , , , , ,45 A , , , , , , , , , ,10 A , , , , , , , , , ,45 A , , , , , , , , , ,51 A , , , , , , , , , ,44 A , , , , , , , , , ,39 - A , , , , , , , , , ,62 - A , , , , , , , , , ,17 - A , , , , , , , , , , A , , , , , , , , , A , , , , , , , , A , , , , , , , A , , , , , , , A , , , , , , ,

25 Besoldungsordnung A Überleitungstabelle ab 1. März 2014 Grundgehalt (Monatsbeiträge in Euro) Besold ungsgr uppe Überlei tungsst ufe 1 zu Stufe 1 Überlei tungsst ufe 2 zu Stufe 1 Stufe 1 Überlei tungsst ufe zu Stufe 2 Stufe 2 Überlei tungsst ufe zu Stufe 3 Stufe 3 Überle itungs stufe zu Stufe 4 Stufe 4 Überlei tungsst ufe zu Stufe 5 Stufe 5 A A A A A A A

26 Überleitung vorhandener Beamter : Beispiel A 12 Stufe 6 (seit Juni 2012) Seit Juni 2012 BDA -Stufe 6: 3.387,93 Euro Überleitungsstufe zu Stufe 4: Euro Der nächste Aufstieg von der Überleitungsstufe zu Stufe 4 in die Stufe 4 erfolgt zunächst nach den alten Dienstaltersstufen: Stufe 1 bis 4 = 2 Jahre Stufe 5 bis 9 = 3 Jahre ab Stufe 10 = 4 Jahre Juni 2015 Aufstieg nach der neuen Tabelle in Stufe Euro 26

27 Besoldungsgesetz: Leistungsbesoldung Leistungsprämien Leistungszulagen Sonderurlaub Leistungsstufen: Bei dauerhaft herausragenden Leistungen bekommt der Beamte/die Beamtin bis zum Erreichen der nächsten Stufe einen Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz zur nächsten Stufe. Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel zur Förderung der Mobilität von anderen Dienstherren nach Hessen 27

28 Besoldungsgesetz: Besoldungsordnungen Die HLZ informiert in drei Ausgaben über Beamtengesetz, Beamtenversorgung und Beamtenbesoldung. Weitere Informationen: > Service Recht > Mitgliederbereich Die GEW wird zu allen Aspekten des Besoldungsgesetzes spezifische Fortbildungen anbieten. 28

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