Sind die vorgelegten Zählergebnisse, Annahmen und Berechnungen des Fachbereichs Verkehr als plausibel anzusehen?

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1 D I P L O M I N G E N I E U R T H O M A S S E I D E L I N G E N I E U K O N S U L E N T F Ü R T E C H N. P H Y S I K L i n z, R u d o l f - K u n s t - G a s s e 2 4 Gutachterliche Stellungnahme A1, Anschlussstelle Enns-West Linz, Zur Fragestellung Sind die vorgelegten Zählergebnisse, Annahmen und Berechnungen des Fachbereichs Verkehr als plausibel anzusehen? kann wie folgt ausgeführt werden: Präambel Die ASFINAG hat das Erfordernis der in der Nebenbestimmung des Bescheides unter Punkt 5.2. aufgetragene Errichtung einer Immissionsschutzwand auf dem bestehenden Lärmschutzwall nördlich der RF Wien-Linz, km 159,315 - km 159,650 einer Überprüfung unterzogen und kommt zum Schluss, dass diese Immissionsschutzwand nach neuesten Berechnungen nunmehr entfallen kann und führt dazu neue Emissionsfaktoren, eine geänderte Meteorologie infolge vorliegender Messergebnisse, ein neues Modell für die Umwandlung von NO zu NO2 und neue Verkehrszahlen an und legt entsprechende Unterlagen zur Untermauerung der Aussagen bei. Die Abgrenzung der Unterlagen und der gutachterlichen Stellungnahme ist in räumlicher Sicht im Speziellen westlich der ASt. Enns West zwischen der ASt. Enns West bei km 157,960 und der ASt. Asten-St.Florian bei km 160,285 begrenzt und bezieht sich ausschließlich auf die A1 West Autobahn. Das Nebenwegenetz (querende L1401 Tillysburgstraße, sowie Gemeindestraßen nördlich und südlich der mobil: 0664 / thomas.seidel@gmx.at

2 UVP-AST Enns-West Rev. 0 Rev. 1 Rev. 2 Rev. 3 Rev. 4 Seite 2 von 6 Bundesstraße) sind ebensowenig miteinbezogen, wie die begrenzenden Anschlussstellen selbst. Grundlagen Verkehrsuntersuchung, B 309-Steyrer Straße, erstellt vom Amt der oö. Landesregierung, September 2006, (Verkehrsuntersuchung 2006) Antrag der ASFINAG vom auf Änderung des Spruchpunktes III 5.2 des Bescheides GZ. BMVIT /0013-II/ST-ALG/2008 Zusammenfassender Bericht Bundesstraßenbauvorhaben Ergänzung 2010, erstellt von LTU-Planungstechnik GmbH, Mai 2010 Verkehrsuntersuchung Ergänzung 2010, erstellt von Schimetta Consult, 02.Mai 2010, (Verkehrsuntersuchung 2010) Lufttechnisches Projekt Ergänzung 2010, Dipl.-Ing. Dr. Karl-Heinz Greßlehner, 27.April 2010 (Lufttechnisches Projekt) Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung Ergänzung 2010, erstellt vom Land Oberösterreich, GVOEV, Mai 2010 (Stellungnahme GVOEV) Handbuch der Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.1, (HBEFA) Befund In der Verkehrsuntersuchung 2006 wurden über Verkehrszählungen aus dem Jahr 2002 und 2005 mit EDV-Unterstützung die zu erwartenden Verkehrsströme für die Jahre 2002, 2005 und die Prognosejahre 2012 und 2017 hochgerechnet. Die Jahre 2012 und 2017 wurden jeweils für den Ist-Bestand des Straßennetzes und den Prognosezustand mit dem Projekt (B309 und AST Enns-West) prognostiziert.

3 UVP-AST Enns-West Rev. 0 Rev. 1 Rev. 2 Rev. 3 Rev. 4 Seite 3 von 6 Von 1.Okt. 31.Okt 2005 wurde auf der A1 bei Kristein bei km 159,2 (Brücke L1401) ein DTV von KFZ ermittelt. Der LKW-Anteil daran betrug LKW (15%). Zur Angabe des JDTV auf Basis des DTV war keine Umrechnung erforderlich, da die Oktoberzählwerte dem Jahresdurchschnitt entsprachen. Für die Prognose wurde eine jährliche Steigerungsrate des Verkehrs auf der A1 von 1,5 2,0 % angegeben. Folgende berechnete Verkehrsdaten wurden angegeben: Tab. 1, Verkehrsdaten der Verkehrsuntersuchung 2006 JDTV Richtung Salzburg Richtung Wien Gesamt Prognosejahr KFZ / Tag LKW-Anteil KFZ / Tag LKW-Anteil KFZ / Tag LKW-Anteil , , , , , , (Ist) , , , (Ist) , , , (Projekt) , , , (Projekt) , , ,0 In der Verkehrsuntersuchung 2010 wurden basierend auf Zählungen aus dem Jahr 2008 und 2009 jeweils die Planfälle 2012 (Projekt) und 2017 (Projekt) wie folgt ausgewiesen. Tab. 2, Verkehrsdaten basierend auf der Zählung 2008 der Verkehrsuntersuchung 2010 JDTV aus Gesamt Zählung 2008 Prognosejahr KFZ / Tag PKW / Tag 1) LKW / Tag LKW-Anteil 2008 (Zählung) ,6 % 2012 (Projekt) ,8 % 2017 (Projekt) ,3 % 1) vom Gutachter über Differenzbildung von KFZ und LKW errechnet

4 UVP-AST Enns-West Rev. 0 Rev. 1 Rev. 2 Rev. 3 Rev. 4 Seite 4 von 6 Tab. 3, Verkehrsdaten basierend auf der Zählung 2009 der Verkehrsuntersuchung 2010 JDTV aus Gesamt Zählung 2009 Prognosejahr KFZ / Tag PKW / Tag 1) LKW / Tag LKW-Anteil 2009 (Zählung) ,6 % 2012 (Projekt) ,8 % 2017 (Projekt) ,4 % 1) vom Gutachter über Differenzbildung von KFZ und LKW errechnet Vom Ersteller der Verkehrsuntersuchung 2010 selbst wird empfohlen, dass für die Hochrechnungen der Prognosejahre 2012 und 2017 das Szenario 2008 (ohne Berücksichtigung des Fahrleistungseinbruchs in Folge der Wirtschaftskrise) zu Grunde gelegt werden soll; damit wäre gewährleistet auf der sicheren Seite zu liegen, da mit der aktuelleren Basis 2009 nochmals verringerte Prognosezahlen für 2012 und 2017 ausgewiesen werden. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass in der Verkehrsuntersuchung 2010 eine andere Definition für den Schwerverkehr (KFZ > 3,5 to) als in der Verkehrsuntersuchung 2006 (LKWä, 8+1 Klassifizierung) gewählt wurde. Gutachten In der Verkehrsuntersuchung 2006 wurde für das Prognosejahr 2012 (Projekt) von einem JDTV von KFZ mit SV-Anteil von 20 % ausgegangen. Basierend auf der Zählung 2008 wurde diese Prognose auf einen JDTV von KFZ mit einem SV- Anteil von 15,8 % revidiert. Für das Prognosejahr 2017 (Projekt) wurde in der Verkehrsuntersuchung 2006 von einem JDTV von KFZ mit SV-Anteil von 20 % ausgegangen. Basierend auf der Zählung 2008 wurde diese Prognose auf einen JDTV von KFZ mit einem SV- Anteil von 16,3 % revidiert.

5 UVP-AST Enns-West Rev. 0 Rev. 1 Rev. 2 Rev. 3 Rev. 4 Seite 5 von 6 Somit wurde in der Verkehrsuntersuchung 2006 der Verkehr in den gegenständlichen 5 Prognosejahren um 2,3 % p.a. gesteigert, wobei der LKW- Anteil gleich gelassen wurde. In der Verkehrsuntersuchung 2010 geht man für gegenständliche Untersuchungsjahre von einer Verkehrssteigerung für PKW von rund 1,0 % p.a. und für LKW von 1,7 % p.a. aus. In Summe errechnet sich eine Steigerung von 1,1 % p.a., gerechnet über alle KFZ. Vergleicht man den JDTV des Jahres 2005 mit KFZ und 19 % SV-Anteil mit der Zählung 2008 mit KFZ und 16,6 % SV-Anteil, so kann man in diesem Zeitraum eine Verkehrssteigerung von rund 1,2% p.a. für die gesamten KFZ ermitteln. Die Anteile des Schwerverkehrs kann man in gegenständlichem Zeitraum nicht vergleichen, da ein Wechsel in der Klassifizierung stattgefunden hat. In der Stellungnahme GVOEV wurde für die gezählten Daten des Jahres 2009 ein Unterschied für den SV-Anteil von 16,9 % gemäß LKWä, 8+1 Klassifizierung zu 14,6 % gemäß KFZ > 3,5 to ausgewiesen. Der LKW-Anteil im lufttechnischen Projekt wurde zur Gänze gemäß HBEFA den schweren Nutzfahrzeugen (SNF = aggregierte Daten für Solo-LKW, Lastenzüge und Sattelzüge) zugewiesen und nicht auf leichte Nutzfahrzeuge (LNF = Lieferwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Kleinbusse, LKW, Wohnmobile, sonstige Kfz) und SNF aufgeteilt. Schlußfolgerung Die vorgelegten Zählergebnisse, Annahmen und Berechnungen des Fachbereichs Verkehr sind als plausibel anzusehen. Begründung Es wurde für die Auswirkungsbetrachtungen vom Zähljahr 2008 ausgegangen, obwohl bedingt durch die Wirtschaftskrise die gezählten Verkehrsdaten 2009

6 UVP-AST Enns-West Rev. 0 Rev. 1 Rev. 2 Rev. 3 Rev. 4 Seite 6 von 6 eine noch niedrigere Basis für die Verkehrsprognose 2012 und 2017 darstellen würden. Es ist daher die in diesem Zusammenhang angesetzte Steigerungsrate des JDTV mit 1,1 % p.a., welche geringfügig niedriger ist als die zwischen 2005 und 2008 rechnerisch ermittelte von 1,2 % p.a. als zutreffend anzusehen. Somit sind auch die ausgewiesenen Verkehrsdaten für die Jahre 2012 und 2017 als plausibel anzusehen. Die Umstellung der Betrachtungsweise für den SV-Anteil, der gemäß der Stellungnahme der Stellungnahme GVOEV zu einem geringeren SV-Anteil führt, stellt kein Problem dar, da man im Sinne einer worst-case Betrachtung den gesamten SV-Anteil den SNF zugewiesen, obwohl ein Teil davon auch LNF sind. Linz, DI Thomas Seidel Ingenieurkonsulent für techn. Physik

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