FS VAT Club - Premiere 2. Dezember 2015
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- Nadja Grosse
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1 FS VAT Club - Premiere 2. Dezember 2015
2 Begrüssung und Einführung FS VAT Club Überblick über die aktuellen MWST- Entwicklungen und Austausch mit MWST-Experten; Ein Mal im Quartal; Nächster Anlass: März 2016 FS VAT Club 2. Dezember
3 Asset Management
4 Verwaltung von Immobilienfonds bald ausgenommen in der EU? (1/2) Verfahren anhängig beim GHEU (Fiscale Eenheid X, C-595/13) A Beheer (Verwalter) Immobiliengesellschaft Verwaltungstätigkeiten Die Immobiliengesellschaft wurde durch mehr als einen Anleger errichtet, mit dem Ziel der Anlage des Vermögens in Immobilien. Sie verfügte über kein Personal und beauftragte einen externen Verwalter mit der Verwaltung; Erbrachte Verwaltungstätigkeiten: Verwaltung des Immobilienvermögens, Rechnungslegung, Datenverarbeitung, interne Buchprüfung, An- und Verkauf von Immobilien, Akquisition neuer Anteilseigner; Die Gruppe vertrat die Ansicht, dass sämtliche Dienstleistungen eine von der Steuer ausgenommene Verwaltung von Kapitalgesellschaften darstellen (holländisches Konzept einer Kapitalanlagegesellschaft) 4
5 Verwaltung von Immobilienfonds bald ausgenommen in der EU? (2/2) Schlussanträge des Generalanwalts Eine durch mehrere Anleger mit dem alleinigen Ziel der Anlage des angesammelten Vermögens in Immobilien errichtete Gesellschaft stellt ein Sondervermögen dar mehr als ein Anleger, Streuung des Risikos sind gewährleistet; Ordnungsgemässe Bewirtschaftung von Immobilien sorgt für die Werterhaltung der Immobilien und Generierung von Erträgen - sie ist «spezifisch» für die Tätigkeit des Sondervermögens (dessen Sinn und Zweck in der Erhaltung und Mehrung besteht); Urteil am 9. Dezember Handlungsempfehlungen in der Zwischenzeit Jeder Asset Manager sollte überprüfen, an wen er seine Verwaltungsleistungen erbringt abhängig vom Vertragspartner können seine Leistungen von der MWST ausgenommen werden (Immobilienfonds) - wenn der Gerichtshof dem Schlussantrag folgt oder steuerbar (sonstige Immobiliengesellschaften); Wenn die Bewirtschaftung in die steuerfreie Verwaltung von Sondervermögen einbezogen wird, wird der Asset Manager seinen Vorsteuerabzugsrecht verlieren mögliche Auswirkungen sollen jetzt bestimmt werden. 5
6 Autonome Vorsorgeeinrichtungen ab 2016 eng verbundene Personen in der Schweiz? Teilrevision des MWSTG Gemäss dem Entwurf des neuen MWSTG werden autonome Vorsorgeeinrichtungen als eng verbundene Personen qualifiziert: Konsequenz: die unentgeltlich erbrachten Managementdienstleistungen (z.b. von der Stifterfirma), werden der Mehrwertsteuer unterworfen, da zwischen eng verbundenen Personen auf den Marktpreis abzustellen ist; Da die autonome Vorsorgeeinrichtungen von ihren Stifterfirma nicht beherrscht werden keine MWST-Gruppe-Bildung mit der Stifterfirma möglich Handlungsempfehlungen in der Zwischenzeit: Jede Vorsorgeeinrichtung sollte Leistungen analysieren, welche sie unentgeltlich von ihrer Stifterfirma empfängt und die zusätzlichen Mehrwertsteuerkosten bestimmen, die eventuell auf sie zukommen werden. 6
7 Ausweitung der Steuerausnahme auf Leistungen zwischen Vorsorgeeinrichtugen ab 2016 in der Schweiz? Teilrevision des MWSTG Gemäss dem Entwurf des neuen MWSTG sollen zwischen Vorsorgeeinrichtungen erbrachte Leistungen von der Steuer ausgenommen werden; Von der Steuerausnahme werden nur Leistungen zwischen Vorsorgeeinrichtungen erfasst. Handlungsempfehlungen in der Zwischenzeit: Jede Vorsorgeeinrichtung sollte überprüfen, an wen sie bestimmte Funktionen überträgt. Ist es möglich die Übertragung der Funktionen an separate Gesellschaften zu vermeiden? Ist die andere Vorsorgeeinrichtung in der Lage, alle Funktionen auszuüben? 7
8 Steuerausnahme für die Verwaltung von Schweizer/ Liechtensteiner Fonds Gemäss Art. 66 KVV-FINMA sind insbesondere folgende Aufgaben an Dritte delegierbar: Berechnung des Nettoinventarwertes; Festlegung der Ausgabe- und Rückgabeprämie; Führung der Buchhaltung; Administrative und logistische Aufgaben der Fondsleitung (Steuerabrechnungen für die Fonds, Rückforderungen von Quellensteuern, usw.); Rechts- und Steuerberatung; Compliance; Aufbewahrung und technische Verwaltung in Bezug auf die Anteile Handlungsempfehlungen: Wird Ihnen MWST auf die obigen Leistungen in Rechnung gestellt? Kontaktieren Sie Ihre Dienstleister und analysieren Sie die Möglichkeiten der steuerausgenommenen Leistungserbringung bzw. Verrechnung (evtl. Ruling von der ESTV) Senkung der Mehrwertsteuerkosten möglich 8
9 Banking
10 Grenzüberschreitende Leistungsverrechnung zwischen Stammhaus und Betriebstätte Auswirkungen des Skandia-Urteils in Ungarn MWST -Gruppe MWST -Gruppe Wegleitung der ungarischen Steuerbehörden vom Oktober 2015: Ein Steuerpflichtiger (Stammhaus oder eine Betriebstätte) verliert seinen Status eines unabhängigen Steuerpflichtigen, sobald es/sie einer MWST-Gruppe beitritt; Folgen: Leistungsverrechnung zwischen ungarischem Stammhaus/Betriebstätte und ausländischer Betriebstätte/Stammhaus ist steuerbar, wenn entweder der Inländer oder der Ausländer zu einer MWST-Gruppe gehört. Zusätzliche Steuerschuld (27%, eventuell rückwirkend seit 2008); Vorsteuerabzugsrecht des ungarischen Leistungserbringers. 10
11 Grenzüberschreitende Leistungsverrechnung zwischen Stammhaus und Betriebstätte Auswirkungen des Skandia-Urteils in Grossbritannien Britische MWST-Gruppe-Regeln: Wenn ein britisches Stammhaus (welches ausländische Betreibstätten hat) oder eine britische Betriebstätte eines ausländisches Unternehmens ein Mitglied einer britischen MWST-Gruppe ist, wird die gesamte Rechtsperson (d.h. Stammhaus und alle Betriebstätten) als ein Mitglied der britischen MWST-Gruppe gesehen schwedische MWST-Gruppe-Regeln Wegleitung der britischen Steuerbehörden vom November 2015: Die obige Position bleibt erhalten aber Wenn ein britisches Stammhaus oder britische Betriebstätte eines ausländisches Unternehmens (unabhängig davon, ob sie selbst zu einer MWST-Gruppe in GB gehören) Leistungen von ihren ausländischen Betriebstätten/ausländischem Stammhaus bekommen, welche in ihrem EU-Ansässigkeitsstaat (a) zu einer MWST-Gruppe gehören und (b) dieses EU-Land hat die gleichen Regeln wie Schweden (und Ungarn), unterliegen diese Leistungen grundsätzlich der britischen MWST. Gemäss den britischen Behörden sind das derzeit Belgien, Tschechien, Lettland, Ungarn, Litauen, die Slowakei, Spanien und Schweden. 11
12 Auswirkungen des Skandia-Urteils in der EU Die Auswirkungen des Skandia-Urteils werden in den einzelnen EU- Mitgliedsstaaten durch unser -Netzwerk regelmässig kommentiert. Amsterdam hält ein Mal im Quartal ein Webcast betreffend die Auswirkungen des Skandia-Urteils in den EU Ländern. Nächster Webcast: 11. Dezember 2015 Anmeldung: 12
13 MWST-Ausnahme für Leistungsverrechnung zwischen Mitgliedern selbständiger Personenvereinigungen Anhängiges Verfahren beim GHEU in DNB Banka (C-326/15) In der MWST-Richtlinie ist für bestimmte Dienstleistungen, die ein Zusammenschluss seinen Mitgliedern erbringt, die Ausnahme von der Mehrwertsteuer vorgesehen, um zu vermeiden, dass sich die nachgelagerten Tätigkeiten der Mitglieder durch eine nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer verteuern. Die Mitglieder bringen Ressourcen in die PV ein (keine Dienstleistung) und empfangen von der PV ausgenommene Dienstleistungen. Darauf hat sich die lettische Bank berufen und rechnete keine Mehrwertsteuer (unter dem Reverse Charge Verfahren) ab auf Management und Verwaltungsleistungen (inkl. Back-Office Funktionen), welche sie von ihrer ausländischen Konzerngesellschaft empfangen hat. Es wurde jedoch keine Personenvereinigung zwischen der lettischen Bank und ihrer ausländischen Konzerngesellschaft gegründet. Die lettische Bank hat die obige MWST-Ausnahme auch vor ihrer Umsetzung ins nationale Recht in Anspruch genommen (vor 2013); Die Vorlagefrage betrifft die Voraussetzungen der obigen Steuerausnahme. 13
14 MWST-Behandlung der All-in-One Gebühren Auswirkungen des Deutsche Bank-Urteils in Belgien und Irland Irland (in Kraft seit September 2015): Diskretionäres Portfoliomanagement (Analyse und Monitoring des Portfolios, Kauf und Verkauf von Wertpapieren nach freiem Ermessen) stellt eine eigenständige Dienstleistung dar (vollumfänglich steuerbar); Sofern die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren auf Transaktionsbasis berechnet werden, kann dieser Teil der All-in-One Gebühren steuerfrei fakturiert werden. Belgien (in Kraft seit 1. Juli 2015): Diskretionäres Portfoliomanagement (Analyse und Monitoring des Portfolios, Kauf und Verkauf von Wertpapieren nach freiem Ermessen) stellt eine eigenständige Dienstleistung dar (vollumfänglich steuerbar); Transaktionsgebühren (für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren) können nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn kein diskretionäres Mandat (d.h. wenn der Kunde die Investitionsentscheidung trifft und der Vermögensverwalter sie durch den Kauf/Verkauf umsetzt. 14
15 Umtausch von Bitcoins ist von der Steuer ausgenommen Urteil des GHEU in David Heqvist (C-264/14) Rechtssache: David Heqvist wollte über sein elektronisches Portal den Umtausch von Bitcoins in schwedische Kronen und umgekehrt anbieten. Finanzieren würde sich das Portal aus dem Unterschie zwischen den Angebotsund Verkaufspreis einer Währung (d.h. der Spread). Herr Heqvist hat ein Ruling bei der schwedischen Steuerbehörde eingereicht und wollte wissen, ob er Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Bitcoins berechnen muss. Urteil: Bitcoins sind für Zwecke der Mehrwertsteuer ebenso wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln; Bitcoins können nicht konsumiert werden (wie Waren und Dienstleitungen) demzufolge können sie nur eine Zahlungsfunktion haben; Die Hingabe von Bitcoins an ein Unternehmen, welches sie akzeptiert, befreit den «Bitcoin-Geber» von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Umtausch von Bitcoins in traditionelle Währungen und umgekehrt ist von der Steuer ausgenommen. 15
16 Umtausch von Bitcoins ist von der Steuer ausgenommen Ruling der ESTV Auf Anfrage Schweizer Bitcoins-Unternehmen hat die ESTV in einem Ruling in Juni 2015 bestätigt, dass der Umtausch von Bitcoins in konventionelle Währungen und umgekehrt von der Steuer ausgenommen ist. Folgen: Keine Mehrwertsteuer auf die beim An- und Verkauf anfallende Transaktionsgebühren; Kein Vorsteuerabzugsrecht. 16
17 Aufrundung des Prorata-Satzes nicht zulässig? Anhängiges Verfahren beim GHEU (Kreissparkasse Wiedenbrück, C-186/15) Rechtssache: Ein deutsches Kreditinstitut wandte den sog. Bankenschlüssel (Berechnung des Prorata-Satzes auf Basis von Margen im Gegensatz zu Umsätzen (Umsatzschlüssel)) an um die abzugsfähige Vorsteuer zu berechnen; Die Berechnung des Bankenschlüssels ergab einen Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen (13,18%). Das Kreditinstitut hat den Prorata-Satz auf den vollen Prozentsatz aufgerundet (d.h. auf 14%) und machte 14% ihrer nicht direkt zuordenbaren Vorsteuer geltend dies wurde durch das zuständige Finanzamt nicht akzeptiert. Vorlagefrage: Findet die in der MWST-Richtlinie vorgesehene Aufrundungsregel auch dann Anwendung, wenn nicht der Umsatzschlüssel sondern ein anderer Schlüssel zur Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuer herangezogen wird? Handlungsbedarf in der Zwischenzeit: Berechnen Sie die zusätzliche Vorsteuer, die Sie durch Aufrundung des Prorata- Satzes rückfordern können bzw. wenn Sie dies schon gemacht haben berechnen Sie wie viel Sie eventuell zurückzahlen müssten. 17
18 Insurance
19 Garantien für mechanische Ausfälle sind steuerausgenommene Versicherungsumsätze Urteil des GHEU in Mapfre Warranty (C-584/13) Gebrauchtwagen -händler Mapfre Versicherungsunternehmen Versicherung Autoverkauf Garantie Mapfre hat (gegen Zahlung eines Pauschalbetrags Reparaturen nach mechanischen Ausfällen vom Gebrauchtwagen versichert, ohne selbst Vertragspartei des PkW-Kaufvertrages zu sein; Im Garantiefall erstattet Mapfre die Kosten der in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur; Zur Abdeckung ihres eigenen Risikos hat Mapfre eine Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Mapfre behauptete, sie erbringt eine steuerbare Dienstleistung (Nebenleistung zum Autoverkauf). 19
20 Garantien für mechanische Ausfälle sind steuerausgenommene Versicherungsumsätze Urteil des GHEU in Mapfre Warranty (C-584/13) Es liegen alle Merkmale eines Versicherungsumsatzes vor: Versicherer ist Mapfre (unabhängig vom Autohändler); Versicherter ist der Käufer des Fahrzeugs; Risiko: Entstehung der Reparaturkosten beim Autokäufer im Fall eines von der Garantie erfassten Defekts, zu deren Übernahme sich Mapfre verpflichtet hat. Im Garantiefall erstattet Mapfre die Kosten der in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur; Auswirkungen: Herstellergarantien, die nicht vom Hersteller vergeben werden können u.u. auch von der Steuer ausgenommen werden. 20
21 Ausgenommene Führungsprovision bei Mitversicherungen? Stand des Verfahrens 21
22 Andere Entwicklungen in der Schweiz E-Invoicing und pdf E-filing Wechsel BP - effective Methode / Entscheid Privatanteil Geschäftswagen und FABI 22
23 Vielen Dank! This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it All rights reserved. In this document, refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.
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