Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen
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- Ewald Rolf Kästner
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1 Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1
2 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverträge sind nur unter folgenden Voraus. zulässig: Sachlicher Grund für die Befristung, 14 I TzBfG, 21 BEEG, 6 PflegezeitG oder Befristung ohne sachlichen Grund, 14 II, IIa, III TzBfG und Schriftform der Befristung 2
3 Befristung ohne sachlichen Grund 14 II 1 TzBfG bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren max. 3 Verlängerung bislang: unzulässig, wenn zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal ein AV bestanden hat neue BAG-Rspr.: nach Unterbrechung von drei Jahren kann erneut ohne Sachgrund befristet werden nach Ausschöpfen der 2-jährigen Höchstbefristungsdauer und vor Ablauf von 3 Jahren kann nur noch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden Durch TV kann andere Frist vereinbart sein 3
4 Befristung ohne sachlichen Grund 14 IIa TzBfG (Existenzgründer) bis 4 Jahre nach Unternehmensgründung: Befristung mit Gesamtdauer von 4 Jahren möglich mehrfache Verlängerung möglich i.ü. gelten Voraus. wie 14 II TzBfG 4
5 Befristung ohne sachlichen Grund 14 III TzBfG mit AN 52. Lebensjahr kann Befristung bis zu 5 Jahren geschlossen werden, wenn: AN unmittelbar vor Befristung 4 Monate beschäftigungslos i.s.d. 119 I Nr. 1 SGB III gewesen ist, AN Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat 5
6 Befristung aus sachlichem Grund ( 14 I TzBfG) Bedarf an Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend im Anschluss an Ausbildung oder Studium zur Erleichterung Übergang in Anschlussbeschäftigung zur Vertretung Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristung Befristung zur Erprobung Gründe in der Person des AN rechtfertigt Befristung es bestehen nur befristete Haushaltsmittel Befristung beruht auf gerichtlichem Vergleich Befristung nach 21 BEEG oder 6 PflegezeitG 6
7 41 S. 3 SGB VI (Hinausschieben Regelaltersgrenze) Voraussetzungen: 1. Grundvereinbarung: Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze 2. Ausdrückliche Vereinbarung des Hinausschiebens des Beendigungszeitpunkts 7
8 Dauer des Hinausschiebens keine zeitliche Grenze Anzahl der Verlängerungen mehrfach ohne Beschränkung Schriftform (ebenso wie 14 Abs. 4 TzBfG) vor Beginn des ersten Hinausschiebens (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) bei "mehrfachem Hinausschieben" auch vor Beginn der erneuten Verlängerung (noch während des vorhergehenden Befristungsabschnitts) 8
9 Geplante Änderungen nach Koalitionsvertrag Sachgrundlose Befristung bei AG mit 75 AN für max. 2,5 % der Belegschaft Bei Überschreiten Quote gilt jede weitere Befristung als unbefristet LeihAN zählen für Schwellenwert wohl mit max. 18 Monate max. 1 Verlängerung 9
10 Geplante Änderungen nach Koalitionsvertrag Befristung mit Sachgrund Zuvor-Beschäftigungsverbot bei vorherigem unbefristeten AV oder mehreren befristeten Verträgen mit Gesamtdauer 5 Jahre und mehr Leiharbeitszeiten werden angerechnet Ausn.: Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler und Fussballer) Karenzzeit 3 Jahre 10
11 Beendigung, 15 TzBfG AV endet mit Ablauf der Frist bzw. Erreichen des Zwecks auch dann, wenn AN z.b. schwanger wird, als Schwerbehinderter anerkannt oder zum BR gewählt wird Zweckbefristung endet frühestens 2 Wochen nach Mitteilung der Zweckerreichung wird Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung mit Wissen des AG fortgesetzt, gilt AV als auf unbestimmte Zeit verlängert es sei denn, AG widerspricht unverzüglich 11
12 Kündigung, 15 Abs. 3 TzBfG ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des befristeten AV grds. ausgeschlossen Ausn.: ausdrückl. Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag oder TV eine außerordentliche Kündigung ist stets möglich (sofern Voraussetzungen gegeben) 12
13 Rechtsfolgen unwirksamer Befristung, 16 TzBfG: es gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als zustande gekommen AN muss Unwirksamkeit der Befristung mit Feststellungsklage 3 Wochen nach vereinbartem Befristungsende beim Arbeitsgericht geltend machen 13
14 18 TzBfG: Information über unbefristete Arbeitsplätze 19 TzBfG: Aus- und Weiterbildung 20 TzBfG: Information der Arbeitnehmervertretung 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Warburg, Büren und Höxter e.v. Klingender Str. 9-11, Paderborn , 15
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