Empfehlungen zur Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes

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1 Empfehlungen zur Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes Gerichtliche Überprüfung Vorbereitung-Teilnahme-Regeln Georg Hecht, MSc. allgemein beeideter u gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Gesundheits- und Krankenpflege Heim-/Pflegeleitung im Bürgerheim Schwarzenberg

2 Ablauf gerichtliche Überprüfung Bewohnervertreter (BV) oderdie Einrichtung stellen beim Bezirksgericht einen Antrag Richterin/Richter beauftragt Sachverständige bestimmt einen Termin (1 oder 3 Wochen) stellt den Beteiligten Beschluss zu SV tel. Termin Befundaufnahme vor Ort freier Ablauf 2

3 Vorbereitung der Einrichtung geeigneter Raum überlegen, in welcher Form die betroffenen BW/Patienten teilnehmen können entscheiden, welche MA teilnehmen sollen 3

4 Personenkreis bei der Verhandlung die betroffenen BW/Pat., ihre SW, Angehörige, Vertrauenspersonen, VertreterIn Einrichtungsleitung/LeiterInder Abt./anordnende Person/informierte PP (Vertretung kann bei der Verhandlung erklärt werden) BewohnervertreterIn Gericht (Ri, SV) 4

5 ZuhörerInnen Verhandlung ist öffentlich Ri kann begründet ausschließen auch auf Verlangen von BW/Pat. nur zuhören, keine Äußerungen! 5

6 Fragen des Ri-Vernehmungen vernommen wird Herr Max Muster, DGKP, geb. xxx, Stationsleiter, wahrheitserinnert ) freie Rede alles wird ins Diktaphon protokolliert 6

7 Fragen des Ri-Vernehmungen Einwände/Ergänzungen/Korrekturen zum Diktat sofort mit Handzeichen anmelden, nach der Verhandlung ist es zu spät nach jeder Vernehmung: laut diktiert, keine Einwände kein Dreinreden, alle kommen dran 7

8 formell / materiell zulässig wenn die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten werden, muss eine Maßnahme für formalunzulässig erklärt werden, selbst, wenn sie in der Sache materiell richtig war Beispiele: eine FB ohne Meldung an die BV eine FB ohne Dokumentation eine FB ohne Bestätigung eines Arztes innert der Fristen 8

9 formell / materiell zulässig z.b. wird die Maßnahme bis zur Nachmeldung einer FB für unzulässig, ab dann für zulässig erklärt 9

10 Dokumentationspflicht nicht nur Beweisfrage, sondern Voraussetzung für die Zulässigkeit 6 (1) HeimAufG: Der Grund, die Art, der Beginn und die Dauer der Freiheitsbeschränkung sind schriftlich zu dokumentieren. Ärztliche Zeugnisse und der Nachweis über die notwendigen Verständigungen sind diesen Aufzeichnungen anzuschließen OGH 7Ob249/11k: Anderseits kann die Dokumentation, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll, nicht im Nachhinein durch Ergebnisse eines aufwändigen Beweisverfahrens unter Einholung eines Sachverständigengutachtens ergänzt werden. 10

11 Dokumentationspflicht im Nachhinein können Dauer und Intensität einer FB evt. geschätzt, aber nicht nachvollziehbar angegeben werden Ris-Justiz RS : Die Behebung gravierender Mängel der Dokumentation durch Zeugenaussagen scheidet aus 11

12 Dokumentationspflicht häufige Fehler keine genauen Aufzeichnung über Uhrzeiten und FB- Anwendung bei Fixationen wird das Ausmaß (nur Bauchoder welche Extremitäten) nicht beschrieben die Sturzgefährdung ist nicht nachvollziehbar 12

13 Abschluss einer Verhandlung Die Richterin verkündet den Beschluss, die FB mittels.. wird für die Dauer von/bis für un-/zulässig erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bund es können auch Auflagen angeordnet werden, z.b. besondere Betreuung für gewisse Tageszeiten zur Reduktion der FB die Entscheidung wird erläutert sind die betroffenen BW/Pat. nicht anwesend, wird sie der Richter/die Richterin aufsuchen und das Ergebnis erklären 13

14 nächste Instanzen die Richter erteilen Rechtsbelehrung die Parteien könnten sofort Rekurs erheben oder innert sieben Tage nach Zustellung des Beschlusses die Richter können aufhebende Wirkung zuerkennen nächste Instanz Landesgericht danach OGH (nur mit Rechtsanwalt) 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

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