Neubestellung von stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss (Drucks. 67) Beschluss:
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- Paula Hauer
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1 Geschäftsstelle des Gemeinderats 12. März 2002 Az.: I/102 - kr/eg GR Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 5. März Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Neubestellung von stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss (Drucks. 67) Frau Marina Wieland, Binswanger Straße 58, Neckarsulm - bisheriges stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied von Frau Susanne Blach im Jugendhilfeausschuss - wird zum stimmberechtigten Mitglied im Jugendhilfeausschuss gewählt. Frau Susanne Blach, Blumenstraße 17, Bad Rappenau wird zu ihrer Stellvertreterin gewählt Neubestellung von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern in den Schulbeirat (Drucks. 48 a) 1. Die Bestellung folgender Mitglieder bzw. stellvertretender Mitglieder für den Schulbeirat wird zurückgenommen: - 1 -
2 1.1 Wölkerling, Rainer; Mitglied als Vorsitzender des Gesamtelternbeirats 1.2 Arndt, Wolfgang; stellvertretendes Mitglied als Elternbeiratsvorsitzender des Elley-Heuss-Knapp-Gymnasiums 1.3 Weißenberg, Klaus, Handwerkskammer; Mitglied als Vertreter der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen 1.4 Landerer, Ulrich, IHK; stellvertretendes Mitglied als Vertreter der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen 2. An ihrer Stelle werden zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulbeirats bestellt: 2.1 Arndt, Wolfgang; Mitglied als Elternbeiratsvorsitzender des Elly-Heuss-Knapp- Gymnasiums 2.2 Reischle, Ingrid; stellvertretendes Mitglied als Elternbeiratsvorsitzende des Justinus-Kerner-Gymnasiums 2.3 Landerer, Ulrich, IHK; Mitglied als Vertreter der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen Ausscheiden von Herrn Bezirksbeirat Paul Müller aus dem Bezirksbeirat Frankenbach (Drucks. 66) Es wird festgestellt, dass wichtige Gründe für das Ausscheiden von Herrn Paul Müller aus dem Bezirksbeirat Frankenbach vorliegen Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats bei der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eg (Drucks. 58) 1. Herr Stadtrat Reinecker wird der Mitgliederversammlung der GEWO zur Wahl als Mitglied in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. 2. Die Wahl durch den Gemeinderat erfolgt unter der Voraussetzung, dass Herr Stadtrat Reinecker eine Verpflichtungserklärung im Sinne der vom Gemeinderat getroffenen Regelung unterzeichnet
3 Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals -Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2003 sowie der Berechnungsmethode- (Drucks. 57) 1. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird für das Haushaltsjahr 2003 auf 4,8 v.h. festgesetzt. 2. Die kalkulatorischen Zinsen werden wie bisher nach der Restwertmethode ermittelt Zuschuss an die SLK-Kliniken GmbH für die Errichtung eines Erweiterungsbaus im Rahmen der Gesamtsanierung der Kinderklinik (1. Bauabschnitt) beim Klinikum am Gesundbrunnen (Drucks. 59) Die Stadt Heilbronn gewährt der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH für die Einrichtung eines Erweiterungsbaus im Rahmen der Sanierung der Kinderklinik (1. Bauabschnitt) beim Klinikum am Gesundbrunnen einen Zuschuss in Höhe von ,00 EUR. Der Beschluss vom 28. Juli ö.- wird bezüglich der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Klinikum Heilbronn GmbH von bis zu ,00 DM aufgehoben Feststellung der Jahresrechnung 2000 (Drucks. 28) 1. Vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei wird Kenntnis genommen. 2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts wird Kenntnis genommen
4 3. Die Jahresrechnung 2000 wird nach 95 Abs. 2 GemO wie folgt festgestellt: 3.1 Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben ,10 DM - darunter Haushaltsausgabereste ,00 DM 3.2 Vermögenshaushalt Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben ,28 DM - darunter Haushaltseinnahmereste ,00 DM - darunter Haushaltsausgabereste ,00 DM 3.3 Vermögensrechnung (am ) Aktiva und Passiva ,53 DM 3.4 Becker-Franck-Stiftung (nachrichtlich) Enthalten sind im Verwaltungshaushalt (Ziff. 3.1) im Vermögenshaushalt (Ziff. 3.2) in der Vermögensrechnung (Ziff. 3.3) ,63 DM ,91 DM ,20 DM Ehrenmal am Hafenmarktturm -Beauftragung mit der Herstellung- (Drucks. 61) Beauftragung der Künstlerin Frau Sabina Grzimek, Marienburger Straße 33, Berlin mit der Herstellung des Ehrenmals am Hafenmarktturm zum Betrag von ,19 EUR
5 Darlehensaufnahme der Entsorgungsbetriebe für Investitionen 2002 (Drucks. 46) Die Entsorgungsbetriebe werden ermächtigt, zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Abfall- und Abwasserwirtschaft zu Lasten der Kreditermächtigung 2002, Darlehen bis zu ,00 EUR zu den im Zeitpunkt der Darlehensaufnahmen geltenden Konditionen aufzunehmen. Bei der Darlehensaufnahme sind, soweit möglich, zuerst zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. ähnlicher Institute in Anspruch zu nehmen Sanierung Kernstadt Heilbronn; Umgestaltung der Fußgängerbereiche Fleiner Straße Süd sowie Kilian- und Klarastraße -Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten- (Drucks. 32) Die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten für die Umgestaltung der Fußgängerbereiche Fleiner Straße Süd, Kilianstraße und Klarastraße an die Firma TS Bau GmbH Heilbronn, Heilbronn zu den Einzelpreisen des Angebots vom 10. Januar 2002 mit der Auftragssumme von wird genehmigt. netto ,60 Euro + 16 % MwSt ,58 Euro brutto ,18 Euro Sonstiges und Rundung ,82 Euro Insgesamt brutto ,00 Euro ========================================== - 5 -
6 Nordumfahrung von Frankenbach und Neckargartach über das Industriegebiet Böllinger Höfe von der B 39 bis zur L 1100 (Neckartalstraße) (Drucks. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante IV die Planung weiter zu betreiben Bebauungsplan 48A/10 Heilbronn-Sontheim Kreuzäckerstraße Nord -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 45) Die Aufstellung des Bebauungsplans 48A/10 Heilbronn-Sontheim zur Änderung des Bebauungsplans 48A/7 Kreuzäckerstraße Nord für die Flurstücke Nrn. 3334/1, 3351/1, 3354/1, 3354/2, 3358 teilw. (Kreuzäckerstraße), 3359 (Helmuth-Hirth-Straße) und 3369 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 30. Januar 2002 umgrenzt Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften 102/9 Heilbronn-Frankenbach Maihalde II -Nochmaliger Entwurfsbeschluss- (Drucks. 33) 1. Die Anregungen der BW Immobilien GmbH, Heilbronn und des Herrn Dieter Roser, Münchener Str. 139 als Vertreter für 17 Anwohner des Baugebiets Maihalde I sowie des Herrn Erhard Günter, Münchener Str. 129 als Vertreter für 18 Anwohner des Baugebiets Maihalde I werden berücksichtigt
7 2. Die Anregungen der Frau Helene und Frau Hella Körner, Münchener Str. 137 und der Frau Elfriede und Herrn Hans Landvatter, Hohe Str. 13, Untereisesheim sowie der Herrn Manfred und Frau Hannelore Hagner, Münchener Str. 72 als Vertreter für 113 Anwohner des Baugebiets Maihalde I werden teilweise berücksichtigt. 3. Die Anregungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland können nicht berücksichtigt werden. 4. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften 102/9 Heilbronn-Frankenbach zur Änderung des Bebauungsplans 102/7 Maihalde II für die Flurstücke Nrn: im Geltungsbereich A : 3660 teilw. (Kirchhausener Straße), 3669 (Weg), 3720 (Weg), 3726 (Weg), 3727, 3728, 3729, 3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3737, 3738, 3739, 3740, 3741, 3742, 3743, 3744, 3745 teilw., 3747 teilw., 3748 teilw., 3749 teilw., 3750 teilw. (Weg), 3800, 3801, 3802; im Geltungsbereich B : 18; im Geltungsbereich C : 3855 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 17. Januar 2002 wird nochmals als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten der Gestaltungsplan vom 17. Januar 2002, der Grünordnungsplan vom 23. Mai 2001 und die Begründung vom 17. Januar Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Klosterhof -Satzungsbeschluss- (Drucks. 69) 1. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgesetzes Altstadt Heilbronn-Erweiterung Aufgrund des 162 des Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 4 der Gemeindeordnung (für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 5. März 2002 folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt Heilbronn-Erweiterung vom 28. Februar 2000, rechtsverbindlich seit 9. März 2000, wird bezüglich der Teilfläche Klosterhof aufgehoben. Die Teilfläche Klosterhof wird begrenzt: - 7 -
8 im Norden von der Kaiserstraße im Osten von der Allee im Süden von der Kilianstraße und im Westen vom Kiliansplatz. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 14. Februar 2002 umgrenzt. 2 Inkrafttreten Die Satzung über die Aufhebung tritt gemäß 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung bzw. in der Heilbronner Stimme (Ersatzbekanntmachung) in Kraft. 2. Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Klosterhof Aufgrund des 142 des Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 5. März 2002 folgende Satzung beschlossen: 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets In Heilbronn wird der im Lageplan vom 14. Februar 2002 abgegrenzte Bereich förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wird begrenzt im Norden von der Kaiserstraße im Osten von der Allee im Süden von der Kilianstraße und im Westen vom Kiliansplatz 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156a und mit Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch sowie mit Anwendung von 144 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt gemäß 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung bzw. in der Heilbronner Stimme (Ersatzbekanntmachung) in Kraft
9 Verbesserung der Anbindung des Westfriedhofs durch den öffentlichen Nahverkehr (Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Oktober 2001) (Drucks. 65) Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung der Stadtwerke Heilbronn -Beratung über die Vertragsentwürfe- (Drucks. 70) Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s
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