GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM. Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung. Entwurfsbegründung

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1 GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB) Projektnummer: Datum:

2 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 1 / 8 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsanlass / Allgemeines Verfahren Geltungsbereich Bestandssituation Bebauungsplan (Ursprungsplanung) Innenentwicklung / Klimaschutz Planungsziele / Änderungsinhalte Örtliche Bauvorschriften Gestaltungssatzung Notwendige Einstellplätze Berücksichtigung der Umweltbelange Abschließende Erläuterungen Altlasten Denkmalschutz Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk...8 Bearbeitung: Dipl. Ing. Matthias Desmarowitz Dipl. Ing. Moritz Richling Wallenhorst, Proj Nr IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst

3 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 2 / 8 1 Planungsanlass / Allgemeines Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage von Uelsen an der Straße Am Rott und umfasst eine Größe von ca. 0,2 ha. Die Fläche liegt derzeit brach. Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung vor. Es bestehen konkrete Bauabsichten des Grundstückseigentümers zum Neubau einer zweigeschossigen Bebauung mit acht Wohnungen, deren Realisierung das geltende Planungsrecht nicht zulässt. 2 Verfahren Der Rat/Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uelsen hat in seiner Sitzung am. beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 85 Geerinks- Kamp, Erweiterung aufzustellen. Die 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt, da das Vorhaben als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren ist. Die zulässige Grundfläche überschreitet den in 13a BauGB angegebenen Schwellenwert von m² nicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird. Durch die Bebauungsplanänderung wird auch nicht die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nicht vorbereitet oder begründet. Da außerdem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen, sind alle Voraussetzungen des 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Gemeinde Uelsen sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht ab. Die Gemeinde Uelsen macht hier keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen, sondern führt eine normale einmonatige öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB durch. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom... bis einschließlich... Parallel dazu wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 3 / 8 3 Geltungsbereich Der Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung befindet sich in der Gemarkung Uelsen, Flur 27 und umfasst das Flurstück 216/2. 4 Bestandssituation Das Plangebiet ist unbebaut und liegt derzeit brach. Die Fläche ist fast vollständig von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossen. Das nähere Umfeld an der Straße Am Rott ist durch eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe geprägt. Der Ortskern von Uelsen ist knapp 300 m entfernt; dort befinden sich zahlreiche öffentliche und private Versorgungseinrichtungen. Unmittelbar nordöstlich des Plangebiets verläuft die Bundesstraße B 403, welche durch eine beidseitige Baumreihe eingegrünt ist. 5 Bebauungsplan (Ursprungsplanung) Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung vor. Das Plangebiet ist als Besonderes Wohngebiet mit den Ausnutzungsziffern von 0,6 (Grundflächenzahl) und 1,2 (Geschossflächenzahl) festgesetzt. Es sind maximal zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig. Die überbaubare Grundstücksfläche ist zusammenhängend festgesetzt. Zum Schutz gegenüber verkehrlichen Schallimmissionen der angrenzenden Bundesstraße sind passive Schallschutzmaßnahmen in einem Teilbereich festgesetzt.

5 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 4 / 8 Plangebiet Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 14. Änderung Durch die 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung (Ursprungsplan) teilweise überplant. Mit Inkrafttreten der 1. Änderung werden alle zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans für die überplanten Flächen unwirksam. 6 Innenentwicklung / Klimaschutz Nach der BauGB-Novellierung 2013 ist im 1 Abs. 5 BauGB der Planungsgrundsatz ergänzt worden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Daneben sind bereits mit der BauGB-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in 1 Abs. 5 BauGB sozusagen als Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Den Planungsgrundsätzen des Baugesetzbuches entsprechend hat die Innenentwicklung für die Gemeinde Uelsen große Priorität. Das Plangebiet ist vollständig erschlossen, fast vollstän-

6 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 5 / 8 dig von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossen und im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sowie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Besonderes Wohngebiet festgesetzt. Dem Grundsatz der Innenentwicklung wird damit vollumfänglich Rechnung getragen. Durch die geringfügigen Veränderungen der Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung verändern sich die Rahmenbedingungen für die Klimaschutzziele weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld. 7 Planungsziele / Änderungsinhalte Es bestehen konkrete Bauabsichten des Grundstückseigentümers zur die Errichtung einer zweigeschossigen Bebauung mit acht Wohnungen. Die Höhenentwicklung sowie die Dachneigung orientieren sich an der südlich gelegenen Nachbarbebauung und fügen sich in den Siedlungsbestand ein. Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll eine Gemeinschaftsstellplatzanlage entstehen. Um die Umsetzung der konkreten Bauabsichten zu ermöglichen, werden folgende Festsetzungen geändert: - Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäude wird in Abwägung der Planungsziele hinsichtlich Nachverdichtung und Wohnraumschaffung auf der einen und der städtebaulich-nachbarschaftlichen Einordnung auf der anderen Seite auf acht Wohnungen je Einzelhaus erhöht; bei Doppelhäusern sind vier Wohnungen je Doppelhaushälfte zulässig. Der durch die Bebauungsplanänderung erzeugte Mehrverkehr ist aus verkehrsplanerischer Sicht als ausgesprochen gering zu bezeichnen. Das vorhandene Straßennetz ist in der Lage, diesen geringen Mehrverkehr ohne Probleme aufzunehmen. Zudem belegt die Vorhabenplanung, dass mit der vorgesehenen Stellplatzanlage im rückwärtigen Bereich das hierfür erforderliche Stellplatzangebot auf dem Baugrundstück abgedeckt werden kann. - Die Höhenlage der Gebäude wird dahingehend reduziert, dass der fertige Erdgeschossfußboden in der Mitte des Gebäudes an der Straßenseite nunmehr eine Höhe von 0,50 m über Oberkante Mitte der fertigen erschließenden Straße nicht überschreiten darf. Damit wird eine unterschiedliche Höhenentwicklung der Gebäude - Bestand und Planung - vermieden und ein einheitliches Siedlungsbild im Zusammenhang mit dem angrenzenden Siedlungsbereich erreicht. - Zur Eingrünung der geplanten Wohnbebauung und zur optischen Abschirmung gegenüber dem angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum sind entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zur Straße Am Rott auf den Baugrundstücken eine lückenlose Einfriedung mit lebender Hecke sowie drei Einzelbäume zu pflanzen. Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsplanes werden - mit Ausnahme klarstellender, redaktioneller Präzisierungen - unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen.

7 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 6 / 8 Aus Sicht der Gemeinde Uelsen fügt sich die Planung auch mit den geänderten Festsetzungen in den Siedlungsbestand ein. Durch die Begrenzung der zusätzlichen Baumöglichkeiten werden Nachbarschaftskonflikte bzgl. Verschattungen, Erschließung etc. weitgehend minimiert. 8 Örtliche Bauvorschriften 8.1 Gestaltungssatzung Für das Plangebiet liegt eine Gestaltungssatzung mit Regelungen zur Dachausbildung und zu Einfriedungen vor. Um ein Aufgreifen der angrenzenden Bestandsstrukturen zu gewährleisten, werden für das Plangebiet die Regelungen mehrheitlich übernommen. Ausschließlich die Regelung entfällt, wonach Garagen und Nebenanlagen bis zu einer Grundfläche von 60 m² mit Flachdach errichtet werden können, da dies für die Umsetzung der konkreten Bauabsichten erforderlich ist und die Dachausbildung dieser untergeordneten baulichen Anlagen nicht das Siedlungsbild bestimmt. 8.2 Notwendige Einstellplätze Die Gemeinde Uelsen sieht im Falle der Errichtung von Wohngebäuden aufgrund des Mobilitätsverhaltens der Menschen im ländlichen Raum die Gefahr, dass nach der Niedersächsischen Bauordnung nicht genügend Stellplätze entstehen. Daher richtet sich der Stellplatzbedarf nach der Örtlichen Bauvorschrift über die notwendigen Einstellplätze (2 Einstellplätze je Wohnung); die Festsetzungen gehen folglich überwiegend über die Anforderungen der Ausführungsbestimmungen zu 47 NBauO hinaus (1 bis 1,5 Einstellplätze je Wohnung). Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Stellplatzanzahl auch den tatsächlichen Erfordernissen vor Ort entspricht und die öffentlichen Verkehrsflächen nicht zusätzlich durch ruhenden Verkehr belastet werden (Behinderungen für Anwohner durch zugestellte Gehwege oder Grundstückseinfahrten etc.). 9 Berücksichtigung der Umweltbelange Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist beabsichtigt, die Festsetzungen in einigen Punkten an die konkrete Vorhabenplanung anzupassen bzw. zu ergänzen. Damit dient der Bebauungsplan der Innenentwicklung und kann gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche überschreitet den in 13a BauGB angegebenen Schwellenwert von m² nicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird. Durch die Bebauungsplanänderung wird auch nicht die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens vorbereitet oder begründet. Da außerdem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes

8 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 7 / 8 oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen, sind alle Voraussetzungen des 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Gemeinde Uelsen sieht im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht ab. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Anforderungen des besonderen Artenschutzes auch bei der Änderung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren einzuhalten sind. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sollte z. B. die Beseitigung von Gehölzbeständen ausschließlich in der Zeit vom bis zum erfolgen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen könnten so weitgehend vermieden werden. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob andere Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen infrage kommen oder ob artenschutzrechtliche Ausnahmen gemäß 45 BNatSchG beantragt werden müssen. Der Artenschutz gemäß 44 BNatSchG ist auf der Umsetzungsebene (der Realisierung der Bauvorhaben) sicherzustellen. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob auch andere Vermeidungsoder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden oder ob artenschutzrechtliche Ausnahmen gemäß 45 BNatSchG beantragt werden müssen. 10 Abschließende Erläuterungen 10.1 Altlasten Nach dem Kenntnisstand der Gemeinde Uelsen sind innerhalb des Plangebiets weder Altstandorte, Altablagerungen o.ä. vorhanden Denkmalschutz Baudenkmale Weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung sind Baudenkmale vorhanden. Denkmalschutzbelange sind daher nicht berührt. Archäologische Denkmalpflege / Bodenfunde Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken

9 Gemeinde Uelsen Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung 8 / 8 sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege - Referat Archäologie - Stützpunkt Oldenburg, Ofener Straße 15, Oldenburg, gemeldet werden (Telefon: 0441/ ). Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 11 Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk Der Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wurde im Auftrag und im Einvernehmen mit der Gemeinde Uelsen ausgearbeitet. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG... Desmarowitz Diese Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung hat gemäß 3 Abs. 2 BauGB von. bis einschließlich. öffentlich ausgelegen. Uelsen, den Bürgermeister Gemeindedirektor

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