Berücksichtigung von Kontrasten bei der Gestaltung des öffentlichen Raums

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1 Berücksichtigung von Kontrasten bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Dirk Boenke, STUVA e. V. AKM Pro Retina 10. Juli 2010, Münster

2 STUVA Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen eingetragener Verein ca. 240 (korporative) Mitglieder Mitgliedsbeiträge ca. 5% des Haushalts Forschung, Beratung, Gutachten Folie 2/49

3 Struktur der STUVA Abteilung I Verkehr & Umwelt Verkehrsplanung, Fahrzeugtechnik Schall und Erschütterungen Verkehrstechnik, Verkehrssteuerung Integration mobilitätsbehinderter Menschen Abteilung II Tunnelbau & Bautechnik Konstruktion und Betrieb von Tunneln Brandschutz in unterirdischen Anlagen (Bau/Betrieb) Bauwerksabdichtung Instandhaltung, Inspektion, Messtechnik Folie 3/49

4 Forschungsvorhaben Verkehr & Umwelt Integration mobilitätsbehinderter Menschen (seit 1977) Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Konzepte für Neu- und Umbau von Haltestellen Zugang zu U- und S-Bahnen Bearbeitung von Buch Barrierefreier ÖPNV Folie 4/49

5 Übersicht Vortragsinhalte Kurze Einführung Aktuelle Leitfäden, Empfehlungen, Hinweise Zusammenfassung und Fazit Folie 5/49

6 Einführung 4 BGG Verbindlich definierter Begriff der Barrierefreiheit Barrierefrei, wenn Zugang möglich in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis grundsätzlich ohne fremde Hilfe Politischer Auftrag, barrierefrei zu gestalten schließt auch Kontraste mit ein Folie 6/49

7 Einführung Informationen müssen möglichst großen Personenkreis erreichen Sonderlösungen möglichst vermeiden Verbesserungen erhöhen im Allgemeinen auch Sicherheit und Komfort aller Nutzer Tendenz: Steigende Anzahl sehbehinderter Menschen Informationen über die Umwelt zum größten Teil über das Auge Folie 7/49

8 Einführung Wenn das Auge die Informationen nicht mehr vollständig erfassen kann, müssen Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden Nicht jede Sehschädigung kann durch bauliche Maßnahmen kompensiert werden aber: bessere Berücksichtigung von Kontrasten führt zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum Verbesserung der Chancen eigenständiger Mobilität Besonders wichtig unter dem Eindruck der demografischen Entwicklung Folie 8/49

9 Kontraste Visueller Kontrast Leuchtdichtekontrast Leuchtdichteunterschied zwischen Sehobjekt und Hintergrund Farbkombinationen/Farbkontrast Unterschied von Farbton oder Farbsättigung nebeneinanderliegender Flächen (Beleuchtung, Form/Größe, Betrachtungswinkel) Taktiler Kontrast Folie 9/49

10 Fotos (4): Boenke Folie 10/49 Kontraste

11 Foto: Boenke Folie 11/49 Kontraste

12 Berücksichtigung von Kontrasten Fünf Thesen Die Leitfäden bieten umfassende Informationen über die Notwendigkeit und Ausführung von Kontrasten (wo, wie viel) Die Leitfäden bieten gute und praxisgerechte Beispiele für kontrastreiche Gestaltung Die Leitfäden haben einen hohen Wirkungskreis (Standardisierung) Sicherheit geht vor Stadtgestalt Die Herstellung von Kontrasten im Stadt- und Verkehrsraum ist inzwischen selbstverständlich, da eine zahlenmäßig große Gruppe von Menschen darauf angewiesen ist Folie 12/49

13 Folie 13/49

14 Folie 14/49

15 Menschen Leitsysteme/Wegesysteme, Überquerungsstellen, Haltestellen HSVV: Unbehinderte Mobilität Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung Erscheinungsjahr 2006 Schwerpunkt gehbehinderte und sehgeschädigte Bauelemente und Komponenten Folie 15/49

16 HSVV: Unbehinderte Mobilität Feldversuche bzw. Umsetzung von Modellprojekten Tests mit behinderten Menschen Videobeobachtungen Abstimmung der Musterzeichnungen mit behinderten Menschen und ihren Vertretern Folie 16/49

17 HSVV: Unbehinderte Mobilität Berücksichtigung von Kontrasten Erwähnung in der Einleitung (Anforderungen): Farbkontraste immer mit Hell-/Dunkelkontrasten kombinieren überwiegend im Zusammenhang mit Bodenindikatoren (taktile und optische Unterscheidbarkeit) Trennstreifen von Geh-/Radwegen nicht explizit erwähnt an Überquerungsstellen (Warnung; taktile immer auch durch optische Kontraste ergänzen) Keine weiteren Elemente benannt (z. B. Treppen) => kein Bestandteil des Leitfadens Folie 17/49

18 HSVV: Unbehinderte Mobilität Beispiele Hell-/Dunkel-Kontrast Kein Hell-/Dunkel-/ oder Farb-Kontrast Folie 18/49

19 Quelle: HSVV Folie 19/49

20 HSVV: Unbehinderte Mobilität Notwendigkeit von taktilen und visuellen Kontrasten wird angesprochen, allerdings ausschließlich im Zusammenhang mit Leitsystemen oder Überquerungsstellen Wenige Fotos Nicht immer positive Beispiele für visuell kontrastreiche Gestaltung Viele Skizzen Visuelle Kontraste aber in den Skizzen nicht explizit gefordert (nur an wenigen Stellen im Text) Folie 20/49

21 Folie 21/49

22 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Straßen NRW Erscheinungsjahr 2009 Behandelt gehbehinderte und sehgeschädigte Menschen im Straßenraum Leitsysteme, Überquerungsstellen, Bushaltestellen, Lichtsignalanlagen, Treppen/Rampen, Kreisverkehrsplätze, Bahnübergänge etc. Folie 22/49

23 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Abstimmung der Vorschläge und Musterzeichnungen mit den Behindertenvertretern und Betroffenen Unterstützung durch Fachgruppe Umwelt, Verkehr, Mobilität der Blinden- und Sehbehindertenverbände NRW und LAG Selbsthilfe Behinderter NRW Folie 23/49

24 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Berücksichtigung von Kontrasten Zuordnung überwiegend zu Bodenindikatoren; visueller Kontrast als Ergänzung zum taktilen an Überquerungsstellen Bordsteine mit Auftritt weiß markieren Glasscheiben am Wartehäuschen zwei über die gesamte Breite verlaufende, kontrastreiche Streifen Trennstreifen zwischen Geh- und Radweg (30 cm) Kontrastreiche Gestaltung eines AMF an Bahnübergängen Treppen: Tritt- und Setzstufe an den Stufenkanten 5 cm kontrastreich markieren Folie 24/49

25 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Folie 25/49

26 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Folie 26/49

27 Leitfaden. Barrierefreiheit im Straßenraum Notwendigkeit von taktilen und visuellen Kontrasten wird angesprochen, im Zusammenhang mit unterschiedlichen Elementen Keine Fotos Ausschließlich und viele Skizzen (Ausführungsplanung) Visuelle Kontraste in den Skizzen oftmals nicht explizit gefordert (z. B. aber bei Treppen) Aber bildliche Darstellung der Kontraste ist gegeben (z. B. Begleitstreifen) Folie 27/49

28 Folie 28/49

29 Hinweise: Barrierefreiheit für seh- und hörgeschädigte im öffentlichen Raum BMVBS: Reihe direkt (Heft 64) Erarbeitung STUVA (mit König und Ruhe) Resultiert aus Forschungsvorhaben Veröffentlichung 2008 Forschungsbegleitender Ausschuss mit Betroffenen und Experten Behandelt die Anforderungen seh- und hörgeschädigter Menschen im öffentlichen Raum Folie 29/49

30 Hinweise: Barrierefreiheit für seh- und hörgeschädigte im öffentlichen Raum Grundlagenkompendium für Anforderungen (Forschungsbericht) Im Heft stark verkürzte Darstellung Behandelt die Anforderungen seh- und hörgeschädigter Menschen im öffentlichen Raum Folie 30/49

31 Hinweise: Barrierefreiheit für seh- und hörgeschädigte im öffentlichen Raum Planungsgrundsatz: öffentlicher Raum sollte visuell, taktil und akustisch kontrastierend gestaltet werden Forderung nach Verzicht auf nicht funktionsgerechte Kontraste Prinzip der drei Prioritätsstufen Alarm, Warnsignale, Rettungswege Information als Grundlage von Entscheidungen (Eingänge usw.) Unterstützende Information Folie 31/49

32 Folie 32/49

33 Empfehlungen zur Mobilitätssicherung älterer Menschen Eugen-Otto-Butz-Stiftung Reihe Leitfaden Mobilität und Verkehr Erschienen Juni 2010 Verkehrsraumgestaltung speziell aus Sicht älterer Menschen Resultiert aus Forschungsvorhaben Forschungsbegleitender Ausschuss mit Betroffenen Folie 33/49

34 Empfehlungen zur Mobilitätssicherung älterer Menschen Grundsatzforderung nach verstärkter Berücksichtigung von Kontrasten Sowohl taktil Als auch visuell Verschiedene Beispiele im Foto Hinweis in zahlreichen Prinzipskizzen Folie 34/49

35 Empfehlungen zur Mobilitätssicherung älterer Menschen Foto: Boenke Folie 35/49

36 Folie 36/49

37 HBVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen In Vorbereitung, voraussichtlich Ende 2010 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, AK Barrierefreie Verkehrsanlagen Behandelt Barrierefreiheit umfassend Ganzheitlicher Ansatz: Design für Alle Nutzbar für Alle, durch Alle Einbindung der Nutzer in jede Phase des Entstehungsprozesses Folie 37/49

38 HBVA Mitglieder AK mit unterschiedlichem Hintergrund Teilweise selbst behindert Ständige Abstimmung mit DIN-Gremien FGSV-interne Abstimmung (Konsistenz) Rückmeldungen der Behindertenvertreter Rückmeldungen Städtetag Folie 38/49

39 HBVA Grundanforderung: Gewährleistung einer visuellen und taktilen Warn- und Leitfunktion bei allen Planungen Forderung nach frühzeitiger Berücksichtigung, um Konflikte mit Stadtgestaltung zu vermeiden Sicherheit hat Vorrang Folie 39/49

40 HBVA Folie 40/49

41 Grundlagenwissen Schriften Messung Verbesserung der visuellen Informationen im öffentlichen Raum Erscheinungsjahr 1996 Forschungsvorbund Kontrastoptimierung Umfassendes Sammelwerk Erläuterung und Beispiele Farbkombinationen/ Farbkontrast Beteiligung zahlreicher Betroffener und Experten technisch allerdings teilweise überholt Folie 41/49

42 Verbesserung der visuellen Informationen im öffentlichen Raum Sonderfall, da nur mit (überwiegend visuellen) Kontrasten beschäftigt Viele Skizzen, die beispielhaft die Herstellung von Kontrasten sowie die Positionierung am Objekt verdeutlichen Folie 42/49

43 Zusammenfassung und Fazit Die Leitfäden und Empfehlungen bieten umfassende Informationen über die Notwendigkeit und Ausführung von Kontrasten (wo, wie viel) Notwendigkeit von Kontrasten wird immer erkannt und beschrieben Informationstiefe der Veröffentlichungen schwankt stark Gerade bei visuellen Kontrasten teilweise Beschränkung nur auf Leitsysteme Folie 43

44 Zusammenfassung und Fazit Die Leitfäden bieten gute und praxisgerechte Beispiele für kontrastreiche Gestaltung Die Darstellung der Umsetzung schwankt stark Teils Fotos Teils Ausführungsskizzen Die Übertragbarkeit der Beispiele in die Praxis ist immer ein Problem Folie 44

45 Zusammenfassung und Fazit Die Leitfäden haben einen hohen Wirkungskreis Viele verschiedene Baulastträger = viele verschiedene Gestaltungsrichtlinien Eine Standardisierung ist (noch) nicht in Sicht Hier werden die HBVA der FGSV eine größere Breitenwirkung erzielen Folie 45

46 Zusammenfassung und Fazit Sicherheit geht vor Stadtgestalt Zumindest besteht aus den Leitfäden die Forderung, deutliche Kontraste umzusetzen Inwieweit die Umsetzung in der Praxis erfolgt, ist bei einer Planung jeweils stark personenabhängig Die Erfahrungen zeigen, dass visuelle Kontraste unter dem Aspekt der Sicherheit für viele Stadtplaner und Architekten (noch) keine Selbstverständlichkeit sind Taktile Kontraste werden häufiger umgesetzt, möglicherweise teilweise zu massiv (Überfrachtung) Folie 46

47 Zusammenfassung und Fazit Die Herstellung von Kontrasten im Stadt- und Verkehrsraum ist inzwischen selbstverständlich, da eine zahlenmäßig große Gruppe von Menschen darauf angewiesen ist Wir weisen immer darauf hin, dass die Planer von heute ihre eigenen Verkehrsräume für das Alter planen Fehlende Sensibilisierung für die Probleme Betroffener lassen sich z. B. durch Selbsterfahrungen verbessern Folie 47

48 Zusammenfassung und Fazit Kontraste (visuell und taktil) sind eines der wichtigsten Elemente bei barrierefreier Gestaltung Sie helfen dabei, den verkehrsraum zu strukturieren und überhaupt erlebbar zu machen Eine Berücksichtigung in Leitfäden und Empfehlungen findet statt, teilweise sektorale Sicht Umsetzung in der Praxis oftmals noch verhalten, da mangelnde(s) Sensibilisierung/ Problembewusstsein vieler Akteure Standardisierung noch nicht gelungen Folie 48/49

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Foto: Boenke Folie 49/49

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