Aktuelle Entwicklungen im SGB XI und im Bayerischen Netzwerk Pflege

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1 Aktuelle Entwicklungen im SGB XI und im Bayerischen Netzwerk Pflege Insbesondere: Umsetzung des 45 d SGB XI Verlängerung der Fachstellen-Förderung Referat III 2 Seniorenpolitik RD Maria Weigand, RR Andreas Zinsmeister

2 Inhalt: 1. 45a - d SGB XI - Hintergrund und Struktur der 45a - d SGB XI - Bisherige Förderung (nach 45c SGB XI) - Umsetzung des 45d in Landesrecht: Neu Fördermöglichkeiten 2. Fachstellen für pflegende Angehörige - Geplante Verlängerung des Bayerischen Netzwerk Pflege - Pflegestützpunkte in Bayern 3. Weitere aktuelle Entwicklungen und Ausblick

3 1. - Überblick 45a - d SGB XI Ausgangssituation: Lücke in Pflegeversicherung bei Versorgung von (insbesondere) demenzkranken Menschen. Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird von Angehörigen versorgt, bei Demenzkranken fast drei Viertel. Daher Bedarf v.a. im ambulanten Bereich, zur Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung der pflegenden Angehörigen. Deshalb: Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz: Ab Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Ab

4 1. Struktur der 45a - d SGB XI Zusätzliches Betreuungsgeld: 45a und b Erweiterung des Angebots: 45c und d Bei erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Sog. Pflegestufe 0 ausreichend 100 bzw. 200 monatlich (Grundbetrag / erhöhter Betrag) Mittel sind zweckgebunden, können u.a. ausgegeben werden für: Niedrigschwellige Betreuungsangebote Schaffung neuer Versorgungsstrukturen Durch: Förderung von Modellvorhaben und niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Kofinanzierung: 25 Mio. aus Ausgleichsfonds der Pflegekassen Ziel: Pflege-Mix aus professioneller, familiärer und ehrenamtlicher Hilfe

5 1. Bisherige Förderung Förderung nach 45c SGB XI Betreuungsgruppen Betreuung in Gruppen unter fachlicher Leitung; z.t. mit Fahrdienst Helferkreise Zur stundenweise Betreuung zu Hause Angehörigengruppen Treffen pflegender Angehöriger Zuwendungsfähig (alle Beträge werden durch Ko-Finanzierung der Pflegekassen verdoppelt): Aufwandsentschädigungen (bis 1 je Einsatzstunde) und Schulungen (bis zu 20 ) der Ehrenamtlichen sowie Personal- und Sachkosten für die Organisation der Gruppen (jährlich bis zu für Betreuungsgruppe / 250 für Angehörigengruppe)

6 1. Bisherige Förderung Förderung nach 45c SGB XI: Modellprojekte Zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und -strukturen (v.a. für demenzkranke Pflegebedürftige) Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung Insbesondere: Erprobung von Vernetzungsmöglichkeiten Seit 2003 Förderung von insgesamt 18 Modellprojekten mit rund 1,6 Mio. (allein StMAS, Gesamtvolumen ca. 3,5 Mio ); derzeit werden 6 Projekte gefördert. Vorträge: Angehörigenberatung Nürnberg (Fr.Thiel) und BKH Kaufbeuren (Fr. Roelofs, Fr. Ziegler)

7 1. Umsetzung des 45d SGB XI 5. Verordnung zur Änderung der AVSG Vom Ministerrat beschlossen am 3. August 2010, rückwirkend in Kraft getreten zum 1. Juli 2010 Verlängerung der bereits bestehenden Förderung bis 2013, inhaltlich nahezu unverändert Freiwillige Leistungen der Kommunen / Arbeitshilfe führen nicht mehr zur Kürzung der staatlichen Förderung Neue Klausel zur Höhe der Aufwandsentschädigungen und Kostenbeiträge 45d: 90a h neu in AVSG eingefügt (Abschnitt 7 in Teil 8)

8 1. Umsetzung des 45d SGB XI Neue Fördermöglichkeiten nach 45d, 90a ff. AVSG: BetreuungsAngebote Ehrenamtlicher Auch für somatisch Pflegebedürftige Geringere Anforderungen als bei BetreuungsGruppen nach 45c Entsprechende Schulungen und Fortbildungen Selbsthilfeorganisationen Selbsthilfekontaktstellen (Selbsthilfegruppen: Angehörigengruppen bereits nach 45c gefördert) Förderhöhe (alle Beträge werden durch Ko-Finanzierung der Pflegekassen Verdoppelt): Identisch mit Förderung bei 45c (max. 1 für Helferstunde, 20 für Schulung, jährlich für Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen), ebenso wie das Förderverfahren (über ZBFS).

9 2. Fachstellen für pflegende Angehörige Geplante Novellierung des Bayerischen Netzwerk Pflege Verlängerung der Förderung für Fachstellen bis Ende 2015 Erhöhung um (auf jährlich max ) bei räumlicher Verbindung mit Pflegestützpunkt Status: Zustimmung ORH und StMF steht noch aus; Vor. rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2011

10 2. Fachstellen für pflegende Angehörige Pflegestützpunkte in Bayern Grundlagen: 92c SGB XI (PfWG, 1.Juli 2008), Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern vom Rahmenvereinbarung zwischen Kranken-/Pflegekassen und Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern: Vereinbart: Errichtung von bis zu 60 PSP (bis Ende 2010) Tatsächliche Entwicklung: Voraussichtlich 13 PSP im Frühjahr 2011 Gründe? Wie geht es weiter, auch im Hinblick auf Fachstellen?

11 3. Weitere aktuelle Entwicklungen und Ausblick Entwicklung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote Zuletzt deutliche Steigerungen (s. folgende Folien) Landesagentur zum Auf-/ Ausbau niedrigschwelliger Angebote Planung läuft, Verzögerung durch unerwartet positive Entwicklung KES (Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe) Bis auf weiteres (Entwicklung der Pflegestützpunkte, Haushaltssituation) zurückgestellt Pflegereform, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (Hinweis: Fragen- / Antwortkatalog der Alzheimer Gesellschaft München zur Förderung nach 45c SGB XI:

12 3. Entwicklung niedrigschwelliger Angebote Zahlen im Jahr 2008 Zahlen im Jahr 2009 Angehörigengruppen 132 Angehörigengruppen 141 Betreuungsgruppen 179 Betreuungsgruppen 219 Helferkreise 81 Helferkreise 109 ehrenamtliche Helfer Einsatzstunden ehrenamtliche Helfer Einsatzstunden

13 BG: 23 BG: 19 AG: 12 AG: 10 HK: 15 HK: 8 BG: 14 BG: 32 AG: 24 HK: 20 AG: 6 HK: 3 BG: 28 AG:18 BG: 19 AG: 37 HK: 15 HK: 11 BG: 84 AG: 34 HK: 37

14 Fragen? Bitte merken/notieren, Fragezeit nach ZBFS Vortrag! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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