Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012
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1 Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes? Referent: Dietmar Beder Geschäftsführungsassistent Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
2 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Versorgungssituation 99 bis 105 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Bedarfsplanungs-Richtlinie (Beschluss des G-BA ) Bedarfsplanung soll eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit niedergelassenen/angestellten Ärzten und Psychotherapeuten gewährleisten Bedarfsplanungs-Richtlinie legt fest, wie viele Vertragsärzte je Arztgruppe bzw. Psychotherapeuten auf wie viele Einwohner kommen Regionale Umsetzung der Bedarfsplanung durch Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen 2
3 Vorgaben SGB V und Bedarfsplanungs-Richtlinie Überversorgung: Versorgungsgrad 110 % Unterversorgung: Hausärzte Versorgungsgrad < 75 % Fachärzte Versorgungsgrad < 50 % 3
4 Demografiefaktor ab dem Jahre 2011 Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie am (Veröffentlichung Bundesanzeiger am , Einführung in Sachsen LA vom ) trägt dem höheren Behandlungsbedarf älterer Menschen Rechnung wird mittels Altersfaktoren und einem Leistungsbedarfsfaktor je Arztgruppe ermittelt (keine Anwendung bei Kinderärzten) bewirkt Änderung der Verhältniszahl (Anzahl Einwohner pro Arzt) Faktor kommt zur Anwendung, wenn die arztgruppenspezifische durchschnittliche Behandlungszahl der letzten 4 Quartale im Planungsbereich über dem bundesdurchschnittlichen Wert im gleichen Zeitraum liegt Fazit: Demografiefaktor löst die bestehenden Probleme nicht, zeigt aber den Handlungsbedarf noch deutlicher auf. Beschluss G-BA vom : Demografiefaktor wird zum außer Kraft gesetzt 4
5 Daten zur aktuellen Versorgungssituation 5
6 Bedarfsplanungssituation (mit Demografiefaktor) Torgau-Oschatz (Kreistyp 4) (Arztbestand: ) Arztgruppe Allgemeine Soll Grenze zur Ist Versorgungsgrad Verhältniszahl Ärzte Überversorgung Ärzte (Einw. je Arzt) = 100 % = 110 % Hausärzte ,25 82,7 Kinderärzte ,0 138,8 Anästhesisten ,0 129,4 Augenärzte ,0 127,5 Chirurgen ,0 156,4 fachärztliche Internisten ,0 198,8 Frauenärzte ,0 150,7 HNO-Ärzte ,0 116,8 Hautärzte ,0 163,4 Nervenärzte ,0 172,0 Orthopäden ,0 126,3 Radiologen ,0 213,0 Urologen ,0 146,4 Einwohnerstand zum :
7 Hausärzte im Planungsbereich Torgau-Oschatz (unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfangs - Stand lt. Bedarfsplan) ,5 52, ,25 45,5 46, Jahr Anzahl
8 Bedarfsplanungssituation Torgau-Oschatz HAUSÄRZTE Zeitpunkt Einwohnerzahl Soll Grenze zur Ist Versorgungsgrad Ärzte Überversorgung Ärzte = 100 % = 110 % ,0 100, ,0 102, ,0 98, ,0 95, ,0 86, ,0 88, ,0 90, ,5 99, ,3 98, ,0 93, ,5 80, ,25 84, ,25 82,7 8
9 Bedarfsplanungssituation (mit Demografiefaktor) Delitzsch (Kreistyp 4) (Arztbestand: ) Arztgruppe Allgemeine Soll Grenze zur Ist Versorgungsgrad Verhältniszahl Ärzte Überversorgung Ärzte (Einw. je Arzt) = 100 % = 110 % Hausärzte ,0 110,0 Kinderärzte ,0 211,5 Anästhesisten ,0 187,7 Augenärzte ,0 115,3 Chirurgen ,0 290,7 fachärztliche Internisten ,0 153,6 Frauenärzte ,0 139,0 HNO-Ärzte ,0 178,5 Hautärzte ,0 208,8 Nervenärzte ,0 164,8 Orthopäden ,0 169,8 Radiologen ,0 174,5 Urologen ,0 151,5 Einwohnerstand zum :
10 Hausärzte im Planungsbereich Delitzsch (unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfangs - Stand lt. Bedarfsplan) Jahr Anzahl
11 Bedarfsplanungssituation Delitzsch HAUSÄRZTE Zeitpunkt Einwohnerzahl Soll Grenze zur Ist Versorgungsgrad Ärzte Überversorgung Ärzte = 100 % = 110 % ,0 111, ,0 109, ,0 110, ,0 113, ,0 112, ,0 113, ,0 113, ,0 114, ,0 115, ,0 115, ,0 105, ,0 110, ,0 110,0 11
12 Bevölkerungsprognose Zeitpunkt Torgau-Oschatz Delitzsch Stand: Stand: Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - 4. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis
13 Auswirkungen Demografiefaktor - Hausärzte (Stand: ) mit ohne mit ohne Demografiefaktor Demografiefaktor Demografiefaktor Demografiefaktor Verhältniszahl Arztzahl Soll = 100 % Arztzahl Soll + 10 % Arztzahl Ist Torgau-Oschatz Delitzsch 46,25 80,00 Versorgungsgrad 82,7% 92,0% 110,0% 121,2% 13
14 Altersstruktur 14
15 Altersstruktur Fachärzte Landkreis Nordsachsen Stand: Ärzte (88,1 %) 17 Ärzte (11,9 %) Fachärzte Durchschnittsalter: 51,6 Jahre Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 15
16 Altersstruktur Fachärzte Bereich Torgau-Oschatz Stand: Ärzte (93,0 %) 4 Ärzte (7,0 %) Fachärzte Durchschnittsalter: 50,7 Jahre Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 16
17 Altersstruktur Fachärzte Bereich Delitzsch Stand: Ärzte (84,9 %) 13 Ärzte (15,1 %) Fachärzte Durchschnittsalter: 52,2 Jahre Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 17
18 Altersstruktur Hausärzte Landkreis Nordsachsen Stand: Ärzte (72,3 %) 36 Ärzte (27,7 %) Hausärzte Durchschnittsalter: 54,6 Jahre Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 18
19 Altersstruktur Hausärzte Bereich Torgau-Oschatz Stand: Ärzte (77,1 %) 11 Ärzte (22,9 %) Hausärzte Durchschnittsalter: 53,0 Jahre 9 Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 19
20 Altersstruktur Hausärzte Bereich Delitzsch Stand: Ärzte (69,5 %) 25 Ärzte (30,5 %) Hausärzte Durchschnittsalter: 55,5 Jahre Anzahl Ärzte u. jünger u. älter Alter 20
21 Vergleich Behandlungsfallzahlen Hausärzte 1. Quartal 2012 Sachsen, gesamt 975,1 Fälle/Arzt Torgau-Oschatz 1.150,2 Fälle/Arzt (+ 18,0 %) Delitzsch 959,4 Fälle/Arzt (- 1,6 %) 21
22 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG) Inkrafttreten: eines der wichtigsten Gesetze in der jüngeren Gesundheitspolitik mit umfassenden Regelungen für zahlreiche Bereiche der ambulanten Versorgung, u.a. Bedarfsplanung Maßnahmen für eine gesicherte Versorgung Honorarverteilung Schaffung einer neuen Versorgungsform Arznei- und Heilmittelversorgung Maßnahmen sollen den Arztberuf attraktiver machen, Medizinern Anreize setzen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen 22
23 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es in einer Region gibt. Auftrag an G-BA: neue Bedarfsplanungs-Richtlinie ab 2013 bisherige Bedarfsplanung stammt aus dem Jahr 1993 Flexibilisierung der Planungsbereiche nach Versorgungsnotwendigkeiten nach hausärztl., fachärztl. und spezialisierter fachärztl. Versorgung regionale Gremien erhalten Gestaltungsspielraum, um die regionale Bedarfsplanung an den konkreten Versorgungsbedarf anzupassen Bestimmung der Planungsbereiche Festlegung der Verhältniszahlen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung 23
24 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Konzept der KBV: Einbeziehung aller Arztgruppen in die Bedarfsplanung Ausweitung von derzeit 14 auf 21 Neugliederung der Planungsbereiche mehr Flexibilität, um auf regionale Besonderheiten reagieren zu können je nach Versorgungsbereich unterschiedlich groß hausärztliche Versorgung: kleinräumig fachärztliche Versorgung: wohnortnah sowie Sonderbereich I und II stärkere Berücksichtigung des Alters der Bevölkerung bei der Berechnung der Verhältniszahlen Neuregelung des Sonderbedarfs zukünftig klare Kriterien 24
25 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Maßnahmen für eine gesicherte Versorgung Zuschläge in unterversorgten Gebieten Aufhebung der Mengensteuerung alle Leistungen werden vergütet Preiszuschläge für Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, möglich Strukturfonds zur Förderung von Niederlassungen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen 0,1 % der MGV; bei Bildung eines Fonds gleicher Betrag durch KK Erleichterungen für Eröffnung von Zweigpraxen Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zu 12 Monate Vertretung während Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu 6 Monate Vertretung bei Pflege von Angehörigen jeweils Verlängerung durch KV möglich Aufhebung der Residenzpflicht für Ärzte und Psychotherapeuten KV n können eigene Praxen betreiben auch die Kommunen können eigene Einrichtungen betreiben (mit Genehmigung der KV) 25
26 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Honorarverteilung KV n haben wieder die Möglichkeit, die Honorarverteilung eigenständig vorzunehmen Änderungen im HVM der KV Sachsen ab : Veränderte RLV-Regelungen für Hausärzte Festlegung von separaten Fallwerten für drei Altersbereiche Wegfall des Fallzahlbezugs zum Vorjahresquartal Wegfall der Fallwertabstaffelung Vergütung der Versichertenpauschalen auf Grundlage eines Punktwertes von 3,80 Cent (bisher Orientierungspunktwert 3,5048 Cent) Einführung von Strukturpauschalen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 10 Euro je Bereitschaftsdienststunde strukturelle Voraussetzung: mind. 20 Ärzte zum Dienst verpflichtet 26
27 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Einführung einer neuen Versorgungsform ambulante spezialfachärztliche Versorgung ambulante Diagnostik und Therapie von seltenen und besonders schweren Erkrankungen sowie hochspezialisierte Leistungen sowohl in einer Arztpraxis als auch am Krankenhaus Vergütung mit festen Preisen und ohne Mengensteuerung Arznei- und Heilmittelversorgung Regelungen zu den Richtgrößenprüfungen und die damit verbundenen Regresse werden etwas gelockert Beratung vor Regress (bei erstmaliger Überschreitung über 25 %) Entlastung bei langfristiger Heilmittelverordnung keine finanzielle Verantwortung mehr für Verordnungen im Rahmen eines genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs Neues Arzneimittelkonzept im Modellversuch Ärzte wählen Wirkstoff aus - der Apotheker das Produkt (Start spätestens im Januar 2013 in einer Modellregion) 27
28 28
29 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30
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