Besondere Situationen besondere Unterstützung. Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

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1 Besondere Situationen besondere Unterstützung Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Referent Sven Drebes

2 Inhalt ALG II, vielleicht doch? Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Renten Besonderheiten beim Kindergeld Besonderheiten bei Stipendien

3 ALG II vielleicht doch?

4 ALG II vielleicht doch? Grundsatz: Kein ALG II für Studierende in Studiengängen, die nach BAföG gefördert werden können BA, MA, Staatsexamen, kirchl. Examen Diplom, Magister Formal Vollzeit Unerheblich ist, ob die Person BAföG berechtigt ist, also Alter, Herkunft, Studiendauer

5 Wann erhalte ich trotzdem ALG II? Ausbildung/ Studium wird nicht als förderungsfähig eingestuft Teilzeitstudium Promotion, z. T. Weiterbildende MA Nicht staatlich anerkannte Hochschule Urlaubssemester Studierunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen 3-6 Monate

6 Wann erhalte ich trotzdem ALG II? Dann normales ALG II Regelsatz 382 (alleinstehend) Kosten einer angemessenen Unterkunft inkl. Heizung Beiträge zu KV und PV Ggf. Zuschläge für Mehrbedarfe Bezug v. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (35 %) Kostenaufwändige Ernährung Schwangerschaft (17%) Für allein Erziehende (36% o. 12%/Kind <60%) Warmwasser über Boiler unabweisbare Bedarfe

7 Wann erhalte ich trotzdem ALG II? Sonderleistungen Erstausstattung Wohnung Erstausstattung bei Schwangerschaft / Geburt Reparaturen / Mietkosten von Hilfsmitteln (wenn KV nicht zahlt) ABER: Man muss zumutbare Arbeit aufnehmen Ggf. erzwungener Studienabbruch

8 Leistungen im Studium Mehrbedarfe / Sonderbedarfe Kostenaufwändige Ernährung Schwangerschaft (17%) Für allein Erziehende (36% o. 12%/Kind <60%) unabweisbare Bedarfe Erstausstattung bei Schwangerschaft / Geburt Unterkunft / Heizung, wenn Studierende bei den Eltern wohnen KEIN ALG II!

9 Lücken im ALG II für Studierende KEIN Mehrbedarfszuschlag bei Bezug von Eingliederungshilfe KEINE Möglichkeit, überdurchschnittliche Unterkunftskosten bei eigener Wohnung zu decken

10 Leistungen im Studium: Härtefälle Prüfung jedes Einzelfalls Mögliche Fälle BAföG wird nicht rechtzeitig zum Studienbeginn bewilligt Abschluss steht unmittelbar bevor Bei Abbruch droht lange Arbeitslosigkeit Jobben wegen Behinderung unmöglich BAföG-Amt erkennt Behinderung bei Verzögerung oder Überschreitung der Altersgrenze nicht an Darlehen, KEIN ALG II Verschärfte Bedürftigkeitskriterien, Vermögen muss komplett verbraucht sein ABER: Komplettes Leistungspaket

11 Hilfe zum Lebensunterhalt 3.Kapitel SGB XII

12 Wer bekommt HLU? Vorübergehend voll erwerbsgeminderte Personen Krankheit, die eine Studierunfähigkeit von voraussichtlich mehr als 6 Monaten zur Folge hat Lang dauernde Reha-Maßnahmen, wenn kein anderer Träger den Lebensunterhalt deckt Keine Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähiger Person Leistungen auch ohne Antrag möglich, wenn Sozialamt davon anders erfährt

13 Leistungen Regelsatz 382 (alleinstehend) In besonderen Einzelfällen höher Kosten einer angemessenen Unterkunft inkl. Heizung Beiträge zu KV und PV Ggf. Zuschläge für Mehrbedarfe Bezug v. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (35 %) Kostenaufwändige Ernährung Schwangerschaft (17%) Für allein Erziehende (36% o. 12%/Kind <60%) Warmwasser über Boiler Einmalleistungen wie ALG II

14 Leistungen im Studium: Härtefälle Prüfung jedes Einzelfalls Mögliche Fälle BAföG wird nicht rechtzeitig zum Studienbeginn bewilligt Abschluss steht unmittelbar bevor Bei Abbruch droht lange Arbeitslosigkeit Jobben wegen Behinderung unmöglich BAföG-Amt erkennt Behinderung bei Verzögerung oder Überschreitung der Altersgrenze nicht an Zusätzlich: vorübergehende volle Erwerbsminderung Kombination mit aktivem Studium schwer vorstellbar Darlehen oder Beihilfe

15 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung 4. Kapitel SGB XII

16 Wer bekommt Grundsicherung? Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Person ist nicht in der Lage, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist nicht absehbar

17 Leistungen Regelsatz 382 (alleinstehend) In besonderen Einzelfällen höher Kosten einer angemessenen Unterkunft inkl. Heizung Beiträge zu KV und PV Ggf. Zuschläge für Mehrbedarfe Behinderung mit Merkzeichen G oder ag (17%) Bezug v. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (35 %) Kostenaufwändige Ernährung Schwangerschaft (17%) Für allein Erziehende (36% o. 12%/Kind <60%) Warmwasser über Boiler Einmalleistungen wie ALG II

18 Leistungen im Studium: Härtefälle Prüfung jedes Einzelfalls Mögliche Fälle BAföG wird nicht rechtzeitig zum Studienbeginn bewilligt Abschluss steht unmittelbar bevor Bei Abbruch droht lange Arbeitslosigkeit Jobben wegen Behinderung unmöglich BAföG-Amt erkennt Behinderung bei Verzögerung oder Überschreitung der Altersgrenze nicht an Zusätzlich: dauerhafte volle Erwerbsminderung Kombination mit aktivem Studium schwer vorstellbar, kommt aber gelegentlich vor Darlehen oder Beihilfe

19 Leistungen im Studium: Vorsicht Falle! Die Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung hat Nebenwirkungen Kein Anspruch auf Eingliederungshilfe im Studium Kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung Stigma bei der Jobsuche Es ist sehr schwer, die Grundsicherung zu verlassen

20 Renten

21 Mögliche Fälle Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung Waisenrente der Rentenversicherung Bis maximal 27 Renten der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten Schulunfällen Renten privater Versicherungen

22 Rente und Studium Studium ist unschädlich für Rentenbezug Ausnahme: Rente wird durch Grundsicherung aufgestockt Studienabschluss kann zu einer Neubewertung der Situation führen Rententräger ist meist auch für Unterstützung im Studium (Assistenz, Hilfsmittel ) zuständig Ausnahme Waisenrente

23 Besonderheiten beim Kindergeld

24 Kindergeld bei Behinderung Kindergeld auch nach Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren Wenn Behinderung schon vorher bestand Wenn der / die Studierende aufgrund der Behinderung außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten Vorliegen einer Behinderung alleine reicht nicht Prüfung im Einzelfall

25 Besonderheiten bei Stipendien

26 Begabtenförderungswerke und Deutschlandstipendium Bei der Stipendienvergabe soll die besondere Situation behinderter Studierender berücksichtigt werden Stipendien der Begabtenförderungswerke können im Einzelfall länger oder jenseits der Altersgrenze gewährt werden

27 Stipendien speziell für behinderte Studierende Wenige kleine Stiftungen, also wenige Stipendien I.d.R. nur Teilstipendien oder Einmalzahlungen, meist kleine Beträge Häufig regional, auf bestimmte Fächer oder Beeinträchtigungen begrenzt

28 Darüber hinaus lohnt sich eine Frage bei den vielen anderen Stiftungen

29 Zum Weiterlesen Deutsches Studentenwerk: Studium und Behinderung (7. Auflage erscheint im April / Mai) rung

30 Vielen Dank

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