GEMEINDE HÖCHENSCHWAND

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1 Mitteilungsblatt Nr. 11 KW 22 Amrigschwand Höchenschwand Tiefenhäusern GEMEINDE HÖCHENSCHWAND Dorf am Himmel Heilklimatischer Kurort im Naturpark Südschwarzwald Mittwoch, den 28. Mai 2014 Kommunalwahlen und Europawahl 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 25. Mai fanden die Wahlen für das Europaparlament, für den Kreistag und für den Gemeinderat in Höchenschwand statt. Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für die gute Wahlbeteiligung, die von einem hohen Demokratieverständnis zeugt. Die Ergebnisse hierzu inden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes ganz aktuell. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die dafür gesorgt haben, dass die Wahlen reibungslos und souverän über die Bühne gehen konnten. Stellvertretend für alle möchten wir erwähnen Herrn Ehrenbürger und Altbürgermeister Werner Rautenberg, der als Wahlleiter fungierte, sowie die für die im Innenbereich Verantwortlichen Walter Schäuble und Manuel Schäuble. Allen Kandidatinnen und Kandidaten welche sich für Höchenschwand zur Verfügung stellten, gilt unser Dank. Den ins Gremium Gewählten gilt unser herzlicher Glückwunsch. Ihre Gemeindeverwaltung

2 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landkreis Waldshut Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 bekannt gemacht: 1. Zahl der Wahlberechtigten (A) Zahl der Wähler (B) Zahl der ungültigen Stimmzettel (C) 14 Zahl der gültigen Stimmzettel (D) Zahl der gültigen Stimmen (E) Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen: Wahlvorschlag FWV CDU SPD gültige gültige gültige Stimmen Sitze Stimmen Sitze Stimmen Sitze Insgesamt Auf die einzelne(n) Bewerber / Bewerberin entfallen: gültige Stimmen Freie Wählervereinigung (FWV) 01 Schlachter, Christian, Hauptstraße G 02 Welte, Matthias, Strittberg G 03 Benz, Marc, Panoramastraße G 04 Kirner-Arnold, Daniela, Eschengasse G 05 Jung, Olaf, Mattenweg 5a 354 E 06 Sportolaro, Marco, Bürgermeister-Huber-Straße 8a 302 E 07 Schmidt, Wolfgang, Oberweschnegg E 08 Wilde, Manuela, Kapellenweg E G = Gewählt E = Ersatzperson gültige Stimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 01 Villinger, Georg, Strittberg G 02 Jenzen-Georgii, Eva, Attlisberg G 03 Rautenberg, Claudius, Im Grün G 04 Dischinger, Markus, Amrigschwand G 05 Schmidt, Michael, Schwarzwaldstraße G 06 Heinen, Wolfgang, Bürgermeister-Huber-Straße G 07 Thoma, Martina, Attlisberg 21b 489 E 08 Tröndle, Oswald, Oberweschnegg E 09 Schwarz, Stefan, Gartenstraße E 10 Dietsche, Mario, Poststraße E 11 Schmidt, Dirk, Strittberg 1b 227 E 12 Bienek, Markus, Gartenstraße E G = Gewählt E = Ersatzperson Seite 2

3 gültige Stimmen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 01 Hagenbucher, Martin, Im Grün G 02 Querndt, Hermann, Heppenschwand G 03 Frank, Bernd, Heppenschwand E 04 Herbinger, Rudi, Heppenschwand E G = Gewählt E = Ersatzperson Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und jedem Bewerber / jeder Bewerberin Einspruch erhoben werden beim Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110, Waldshut- Tiengen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 20 Wahlberechtigte beitreten. Höchenschwand, den 28. Mai 2014 gez. Dorfmeister Bürgermeister WICHTIGE RUFNUMMERN INFORMATIONEN NOTDIENSTE Telefon Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst/DRK 112 Krankentransport Ärztlicher Notfalldienst Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Polizeiposten St. Blasien Feuerwehr-Kommandant Herr Kaiser Bergwacht-Vorsitzender Herr Dietsche Sozialstation St. Blasien Tel Arzt Dr. med. Röhrauer/Ehret Waldshuter Str Zahnarzt Dr. Györfy Bgm.-Huber-Str Apotheke Kur-Apotheke Bgm.-Huber-Str Tierarzt Herr Rüger St. Blasien Kirchen Kath. Pfarramt Evang. Pfarramt Recycling-Hof Attlisberg Mittwoch und Samstag von 13:00 bis 16:00 Uhr Sprechzeiten im Rathaus und der Tourist-Information Gemeindeverwaltung Tel Öfnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr Bürgerbüro durchgehend 8:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Tourist-Information Kurverwaltung im Haus des Gastes Öfnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 16:30 Uhr Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Apotheke Der Notdienst beginnt um Uhr und endet um Uhr am nächsten Tag. Samstag, Titisee-Apotheke Titisee, Jägerstr. 2, Tel.: Sonntag, Apotheke Dr. Kammerer, St. Blasien, Hauptstr. 1, Tel Samstag, Titisee-Apotheke Titisee, Jägerstr. 2, Tel.: Sonntag, Kur-Apotheke Höchenschwand, Bürgermeister-Huber-Str. 6, Tel.: Montag, Titisee-Apotheke Titisee, Jägerstr. 2, Tel.: Beratungsstellen Diakonisches Werk, Waldshut Tel Frauen- und Kinderschutzhaus Tel Ofene Beratung Courage Tel Hospizdienst e.v. Tel Anonymes Sorgentelefon für Erwachsene Tel Anonymes Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche Tel Plegestützpunkt Landkreis Waldshut Tel Seite 3

4 Änderung und Neufassung der Feuerwehrsatzung Der Gemeinderat hat in seiner öfentlichen Sitzung vom die bestehende Feuerwehrsatzung vom geändert und nachstehende Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurde die Anzahl der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten (bisher 1 Stellvertreter, neu 2 Stellvertreter). Auch wurde die Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses (Mitgliederzahl) neu bestimmt. Die neue Feuerwehrsatzung tritt rückwirkend zum in Kraft und hat folgenden Wortlaut: - Landkreis Waldshut - Feuerwehrsatzung Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den 6 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, 7 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat am 05. Mai 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Höchenschwand in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus a) der aktiven Abteilung b) der Altersabteilung c) der Jugendabteilung 2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öfentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hier bei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten ( 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz). (2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schife herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden. Zuständig ist der Bürgermeister. (3) In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr insbesondere 1. die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach den jeweiligen Vorschriften aus- und fortzubilden - es sollen mindestens 12 Übungen im Jahr durchgeführt werden, 2. die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern, 3. im Katastrophenschutz mitzuwirken. 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzung für die Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit in die Feuerwehr sind 1. Vollendung des 18. Lebensjahres, 2. ein guter Ruf, 3. körperliche und geistige Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst, 4. schriftliche Verplichtung zu einer längeren Dienstzeit - diese soll mindestens 10 Jahre betragen. Die Bewerber sollen in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein und dürfen nicht ungeeignet im Sinne des 10 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes sein. (2) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen ( 10 Abs. 4 Feuerwehrgesetz) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 Satz 1 regeln. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkommandanten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verplichtet. (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (5) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes (1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 2. infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstplichten dauernd unfähig ist, 3. ungeeignet zum Feuerwehrdienst nach 10 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes wird oder 4. entlassen oder ausgeschlossen wird (Absatz 2, 3 und 6). (2) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder berulichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, ist auf seinen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Er kann nach Anhörung des Feuerwehrkommandanten auch ohne seinen Antrag entlassen werden. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in der Gemeinde aufgibt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten schriftlich anzuzeigen. (5) Über die Entlassung entscheidet der Bürgermeister. Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (6) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder bei schweren Verstößen gegen die Dienstplichten durch den Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden ( 12 Absatz 4 Feuerwehrgesetz). (7) Der Bürgermeister stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid fest. Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. 5 Rechte und Plichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine Seite 4

5 Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des 15 Feuerwehrgesetz und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des 16 Feuerwehrgesetz. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des 17 Feuerwehrgesetz von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verplichtet ( 14 Absatz 1 Feuerwehrgesetz) 1. am Dienst und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst am Alarmplatz einzuinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu plegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstplichten, so kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen oder ihn vorläuig des Dienstes entheben. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 50 ahnden ( 14 Absatz 2 Feuerwehrgesetz). 6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd dienstunfähig im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung ist und keine gegenteilige Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in die Altersabteilung übernehmen. (3) Der Leiter der Altersabteilung wird von den Angehörigen seiner Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (4) Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. 7 Jugendabteilung (1) Die Jugendabteilung der Feuerwehr führt den Namen Jugendfeuerwehr Höchenschwand. Die Jugendabteilung besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den aktiven Abteilungen gebildet werden. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem vollendeten 10. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr als Anwärter aufgenommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Anwärters zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in die Feuerwehr als aktiver Angehöriger aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. (4) Der Feuerwehrausschuss wählt den Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart) auf die Dauer von fünf Jahren. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläuigen Leitung der Jugendabteilung beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss aktiver Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein und soll den Lehrgang für Jugendfeuerwehrarbeit besucht haben. (5) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1 Satz 2) gilt Absatz 4 entsprechend. (6) Die Jugendabteilung kann dem Feuerwehrausschuss Anträge zur Gestaltung ihres Dienstes vorlegen. 8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses - Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und - bewährten Kommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. 9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind: 1. Feuerwehrkommandant, 2. Feuerwehrausschuss, 3. Hauptversammlung. 10 Feuerwehrkommandant, stellvertretende Feuerwehrkommandanten (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der Feuerwehrkommandant und seine zwei Stellvertreter werden von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. (3) Die Wahlen werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Gewählt werden kann nur, wer 1. der Feuerwehr aktiv angehört, Seite 5

6 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der Feuerwehrkommandant und seine zwei Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (6) Der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter ( 8 Absatz 2 Satz 2 Feuerwehrgesetz). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers. (7) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich ( 9 Absatz 1 Satz 1 Feuerwehrgesetz) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. auf die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr hinzuwirken ( 9 Absatz 1 Satz 2 Feuerwehrgesetz), 2. den erforderlichen Ausbildungsplan aufzustellen und dem Bürgermeister rechtzeitig mitzuteilen, 3. auf den Besuch von Lehrgängen hinzuwirken, 4. die Tätigkeit des Kassenverwalters sowie des Gerätewarts zu überwachen, 5. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 6. auf eine ordnungsgemäße Ausrüstung hinzuwirken ( 9 Abs. 1 Satz 2 Feuerwehrgesetz), 7. auf die Instandhaltung der Feuerwehrgeräte und -einrichtungen hinzuwirken ( 9 Abs. 1 Satz 2 Feuerwehrgesetz), 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. (8) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zu gezogen werden. Es können ihm weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden ( 9 Abs. 2 Feuerwehrgesetz). (9) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten zu vertreten. (10) Der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (11) Vor der Bestellung eines hauptberulich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberulich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. 11 Unterführer (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. der Feuerwehr aktiv angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehr-kommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden auf fünf Jahre in der Hauptversammlung durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberulich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 200,- in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu plegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. 13 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus 1. dem Feuerwehrkommandanten als Vorsitzendem, 2. den zwei Stellvertretern des Feuerwehrkommandanten, 3. dem Schriftführer, 4. dem Kassenverwalter, 5. dem Jugendfeuerwehrwart und 6. aus drei auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr. (2) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verplichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (3) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (4) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Seite 6

7 (5) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öfentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. (6) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. 14 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten indet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter den Kassenbericht zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über die Abnahme des Kassenberichtes (der Jahresrechnung) und die Entlastung des Kassenverwalters. (2) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (4) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. 15 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Soweit nach dem Feuerwehrgesetz zulässig, kann ofen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, indet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerben mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, indet ein zweiter Wahlgang statt, in der der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, indet innerhalb eines Monats eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur Ernennung eignen. 16 Sondervermögen für die Kameradschaftsplege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftsplege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verplichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die Kameradschaftskasse mit den dazugehörigen Rechnungsunterlagen ist einmal jährlich, mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung, der Gemeinde Bürgermeister zur Prüfung vorzulegen. (6) Für die aktive Abteilung, die Altersabteilung und die Jugendabteilung werden ebenfalls Sondervermögen i.s. des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend. 17 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. April 2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 09. März 2009 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Höchenschwand, den 05. Mai 2014 gez. Dorfmeister Bürgermeister Seite 7

8 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Wahl des Gemeinderats am 25. Mai Zusammenstellung des Wahlergebnisses - Ungültige Stimmzettel: 14 Wahlberechtigte: Gültige Stimmzettel: Wähler: Gültige Stimmen: Wahlbeteiligung: 53,89% G* Parteien/Bewerber Gesamt Höchenschwand Amrigschwand- Tiefenhäusern Briefwahl 001 FWV (4 Sitze) 32,07% G 101 Benz, Marc Jung, Olaf G 103 Kirner-Arnold, Daniela G 104 Schlachter, Christian Schmidt, Wolfgang Sportolaro, Marco G 107 Welte, Matthias Wilde, Manuela Summe Wahlvorschlag CDU (6 Sitze) 47,72% G 201 Jenzen-Georgii, Eva Thoma, Martina Bienek, Markus Dietsche, Mario G 205 Dischinger, Markus G 206 Heinen, Wolfgang G 207 Rautenberg, Claudius G 208 Schmidt, Michael Schmidt, Dirk Schwarz, Stefan Tröndle, Oswald G 212 Villinger, Georg Summe Wahlvorschlag SPD (2 Sitze) 20,21% G 301 Hagenbucher, Martin Frank, Bernd G 303 Querndt, Hermann Herbinger, Rudi Summe Wahlvorschlag *G=gewählt Seite 8

9 Wahl des Kreistages am 25. Mai vorläufiges Gemeindeergebnis - Ungültige Stimmzettel: 29 Wahlberechtigte: Gültige Stimmzettel: Wähler: Gültige Stimmen: Wahlbeteiligung: 53,65% Parteien/Bewerber Gesamt Höchenschwand Amrigschwand- Tiefenhäusern Briefwahl 001 CDU 64,05% 101 Dorfmeister, Stefan Folles, Hans Dieter Kaiser, Helmut Keck, Peter Lüttin, Norbert Schmidt, Rolf Schneider, Peter Summe Wahlvorschlag FW 11,83% 201 Quednow, Carsten Gruhn, Sabine van der Meyden, Christine Rippel, Eva Berger, Christof Fritz, Andreas Fritz, Rainer Summe Wahlvorschlag SPD 8,57% 301 Kaiser, Elisabeth Dudarewitsch, Klaus Schulz, Martin Marelja, Dragan Dr. Rimmele, Dietmar Dudarewitsch, Michelle Summe Wahlvorschlag FDP 8,05% 401 Schlegel, Angela Baur, Friedrich Heuberger, Christa Wenderoth, Indra Frohm, Georg Hinrich Stecher, Johannes Mutterer, Emil Summe Wahlvorschlag GRÜNE 7,50% 501 Wallaschek, Iris Lübke, Matthias-Martin Gerspacher, Johann Wälde, Thomas Dahm, Oliver Frey, Michael Summe Wahlvorschlag Seite 9

10 Europawahl am 25. Mai vorläufiges Gemeindeergebnis - Wahlberechtigte Wähler Höchenschwand Amrigschwand- Tiefenhäusern Briefwahl 256 Gesamt Wahlbeteiligung: 56,99 % (2009: 58,62 %) Höchenschwand Amrigschwand- Tiefenhäusern Briefwahl Gesamt % +/-* Ungültige Stimmen ,91-3,39 Gültige Stimmen ,09 3,39 CDU ,90 2,34 SPD ,64 7,67 GRÜNE ,30-1,99 FDP ,10-8,43 DIE LINKE ,74-0,60 REP ,51-0,20 FREIE WÄHLER ,77 0,53 Tierschutzpartei ,33 0,01 FAMILIE ,13 0,11 PIRATEN ,61-0,40 PBC ,20-0,51 ÖDP ,41 0,31 Volksabstimmung ,10-0,81 CM ,31 0,10 AUF ,31 0,00 BP ,00 0,00 DKP ,00-0,10 BüSo ,10 0,00 PSG ,10 0,10 AfD ,02 5,02 PRO NRW ,00 0,00 MLPD ,00 0,00 NPD ,20 0,20 Die PARTEI ,20 0,20 * Veränderung in Prozentpunkten im Vergleich zur Europawahl 2009 S t i m m e n v e r t e i l u n g Verteilung der gültigen Stimmen: Seite 10

11 Verschiebung Müllabfuhr Der Abfuhrtermin für die Müllgefäße wird wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt am 29. Mai von Freitag auf verschoben. Abholtermin Gelber Sack ================== Samstag, 30. Mai 2014 Nächster Abholtermin für den Gelben Sack ist am Freitag, 13. Juni Die Abfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Bitte stellen Sie die Säcke deshalb rechtzeitig an den Straßenrand. 11. Waldhaus Bike Marathon am 01. Juni 2014 Am 01. Juni 2104 wird bereits zum 11. Mal der Startschuss zum Waldhaus Bike Marathon erfolgen. Auf den Höhen des Südschwarzwaldes führt die Strecke über 42 km und 900 Höhenmeter auf größtenteils befestigten Wald- und Wiesenwegen und ist auch für Normalbiker gut zu bewältigen. Start und Ziel beinden sich vor der Haagwaldhalle in Remetschwiel. Von dort beginnt die Rundstrecke über die Haagwaldstraße hinauf durch den Wald nach Brunnadern. Weiter bergan nach Tiefenhäusern und dann hinab in das wild romantische Fohrenbachtal. Dort gilt es das Aubächle zu queren. Anschließend nach Segalen und wieder hinab ins Fohrenbachtal, hinauf zur Nöggenschwieler Straße und weiter nach Tiefenhäusern. Am Fuchsfelsen vorbei geht es hinab zum Roten Kreuz und um den Stieg herum. An der Albkante entlang bis Unteralpfen auf dem Hotzenwald Querweg führt die Strecke hinauf zur Untersteinbachmühle. Über den Steinweg zurück zum Ausgangspunkt in Remetschwiel. In Tiefenhäusern und Unteralpfen werden die Teilnehmer verplegt. Bei der anschließenden Siegerehrung in der Haagwaldhalle gegen 15:00 Uhr erhalten die drei Schnellsten jeder Klasse Pokale und Preisgelder. Unter allen anwesenden Teilnehmern werden ein Mountainbike, eine Laktat-Leistungsdiagnostik inkl. 3 monatigem individuellen Trainingsplan und ein Gourmet-Essen für zwei Personen in der Brauereigaststätte Waldhaus verlost. Die fünf schnellsten Gruppen werden gesondert prämiert. Der Festbetrieb wird in und vor der Haagwaldhalle stattinden. Für die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer sorgen die eingesetzten Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Bergwacht und DRK. Veranstalter ist der Velo & Bike Club Waldshut-Tiengen 1894 e.v., zusammen mit der Privatbrauerei Waldhaus, dem Gasthaus Waldhaus und der Gemeinde Weilheim. Weitere Informationen unter Verkehrsbeschränkungen beim Waldhaus Bike Marathon am Der Waldhaus Bike Marathon am Sonntag 01.Juni wirft einige Verkehrsbeschränkungen im Gebiet um Waldhaus auf. Ab Sonntagmorgen bis Nachmittag wird das Gebiet um die Privatbrauerei Waldhaus und Haagwaldhalle Remetschwiel weiträumig durch die Feuerwehr gesperrt und für die Teilnehmer der Veranstaltung werden spezielle Parklächen ausgewiesen. Diese Parklächen beinden sich vor allem hinter der Waldhaus Brauerei, an der Haagwaldhalle und an der Zimmerei Holzbau Amann. Der Verkehr auf der B500 bleibt davon unberührt, jedoch wird es ein Halteverbot auf der B500 im Bereich Waldhaus Brauerei und Ortseinfahrt Tiefenhäusern geben. Die Verbindungsstraße nach Brunnadern (Albtalstraße) wird ab der Haagwaldhalle gesperrt. Die Haagwaldstraße ins Albtal wird für den gesamten Verkehr ab 09 Uhr gesperrt. Die Ortsdurchfahrt Brunnadern (Schützenweg, Zum Altberg) wird lediglich am Morgen von 09 Uhr bis etwa 12 Uhr ebenfalls gesperrt. Die K6552 von Brunnadern nach Remetschwiel hinab wird bis zum Kindergarten von 09 Uhr bis 14:30 Uhr gesperrt. In Tiefenhäusern bleibt die südliche Orts- Einfahrt von der B500 bis ca. 14:30 Uhr gesperrt. Auf der Verbindungsstraße nach Aisperg muss mit Behinderungen gerechnet werden. In Unteralpfen bleibt die Verbindungsstraße zum Stieg von Unteralpfen und vom Albtal aus (Stiegstraße) gesperrt. Auf der gesamten Rennstrecke von Waldhaus, Brunnadern, Tiefenhäusern, Segalen, Fohrenbachtal, Tiefenhäusern, Stieg, Unteralpfen, Untersteinbachmühle, Steinweg, Haagwaldstraße werden die Wanderer, Reiter und Jogger um Rücksicht und Verständnis gebeten. Die Fahrer erreichen auf abschüssigen Streckenteilen sehr hohe Geschwindigkeiten. Den Anweisungen der Feuerwehr, Bergwacht und DRK ist unbedingt Folgen zu leisten. Während der Veranstaltung gibt es Festbetrieb in und vor der Haagwaldhalle. Die ersten Fahrer werden im Ziel um etwa 11:55 Uhr erwartet. Das Rennen beginnt um 10:30 Uhr und wird etwa um 14:30 beendet sein. LANDRATSAMT WALDSHUT Der Landkreis Waldshut veranstaltet wieder eine Sammlung von schadstofhaltigen Abfällen aus Haushaltungen. Für Höchenschwand ist folgender Sammeltermin vorgesehen: Freitag, 06. Juni 2014, 12:00 bis 15:00 Uhr Parkplatz Kreuzung Waldshuter Str. / Kreisstraße Bei der Sammelaktion sollen insbesondere folgende Schadstofe aus dem Haushaltsbereich abgegeben werden: Altfette, Altmedikamente, Autobatterien, Kleinbatterien, Farb- und Lackreste, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösemittel, Planzenschutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Chemikalien aus dem Haushalts- und Hobbybereich. Die Abgabe der Sonderabfälle aus Privat-Haushalten ist kostenlos. Die Schadstofe dürfen nur während der festgesetzten Sammelzeiten bzw. nur bei Anwesenheit des Sammelpersonals abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die gesammelten Abfälle persönlich in geschlossenen Behältern anzuliefern und abzugeben. DAS STANDESAMT Geburten 05. März 2014 Leonie Piontek Eltern: Ines Piontek und Marco Ebner, Im Krummen April 2014 Jonas Vogelbacher Eltern: Nicole Oberle und Martin Vogelbacher, Tiefenhäusern 4 a Seite 11

12 DIE JUBILARE DER GEMEINDE Gudrun Mokronowski, Hauptstr (88) Erika Jehle, Ellmenegg (73) Peter Weißbach, Segalen (72) Vera Rühle, Bergstr (76) Jose Mendez, Dr. Bettinger-Weg (79) Margareta Sportolaro, Bgm.-Huber-Str. 8A (74) Erika Otto, Haldenweg (75) Elvira Merz, Gartenstr (72) Max Ebner, Strittberg (80) Norbert Krick, Ellmenegg (85) Kurt Probst, Im Krummen (75) Anna Scheglow, Im Grün (73) Barbara Zimmermann, Schulstr (70) Christel Wenzel, Ellmenegg (77) Margrit Hoppe, Haldenweg (74) Erwin Baumgartner, Attlisberg (85) Helene Ammon, Bgm.-Huber-Str (80) Lutz Franz, Haldenweg (70) Uta Franz, Haldenweg (70) TOURISTINFORMATION HÖCHENSCHWAND Kurkonzerte und Sonderveranstaltungen der Tourist-Information Kurverwaltung im Juni 2014 Donnerstag, 29. Mai SAISONERÖFFNUNG im Waldfreibad Häusern-Höchenschwand Sonntag, 1. Juni 10:00 Sonntagskonzert mit der Trachtenkapelle Höchenschwand, im Großen Saal im Haus des Gastes, Eintritt frei. Mittwoch, 4. Juni 19:30 Abendkonzert mit den Bötzberg Musikanten im Haus des Gastes. Eintritt frei. Freitag, 6. Juni 19:30 Folklore- und Brauchtumsabend der Trachtentanzgruppe Amrigschwand-Tiefenhäusern im Großen Saal im Haus des Gastes. Eintritt frei. Samstag, 7. Juni Grandioser Konzertabend mit Alpenland Sepp &Co, Musik und Kabaretteinlagen der Extraklasse im Haus des Gastes in Höchenschwand. Kartenvorverkauf Tel / Einlass Uhr. Sonntag, 8. Juni - Pingsten 10:00 Sonntagskonzert mit den Rotberg Musikanten aus der Schweiz, im Großen Saal im Haus des Gastes. Eintritt frei. Montag, 9. Juni Einmaliges Sonderkonzert mit der Musikvereinigung St. Caecilie America aus den Niederlanden im Haus des Gastes. Eintritt frei. Dienstag, 10. Juni 15:00 Geführte Wanderung durch den Bannwald Erleben Sie den Urwald von Morgen, Gehzeit 1 1/2 Std., Dauer ca. 3 Std., Voranmeldung bis 11 Uhr - Mindestteilnehmerzahl. Trefpunkt: Wanderparkplatz Schwarzabruck bei Brenden. Mittwoch 11. Juni 19:30 Abendkonzert mit dem Musikverein Brunnadern-Remetschwiel im Haus des Gastes. Eintritt frei. Donnerstag, 12. Juni Sprechkunst - Pssst Gedichte von Wilhelm Busch. Thomas Pforte liebt die Worte und er treibt sein Spiel damit. Erleben Sie, wie Gedichte ansprechen, anregen und zum Lachen bringen. Haus des Gastes, Abendkasse 6,00. Sonntag, 15. Juni 10:00 Sonntagskonzert mit dem Chläggi Musikanten aus der Schweiz, im Kurgarten, bei ungünstiger Witterung im Haus des Gastes. Eintritt frei. Folklore- und Brauchtumsabend der Trachtentanzgruppe Amrigschwand-Tiefenhäusern Mit der Kinder- und Jugendgruppe sowie der Erwachsenengruppe zeigen die Tänzer und Tänzerinnen in der Hochschwarzwälder Festtagstracht - am Freitag, 06. Juni sowie Freitag, 11. Juli um Uhr im Haus des Gastes - Volkstänze aus dem Schwarzwald und dem benachbarten Ausland. Die Singgruppe unterhält mit Volksliedern und lädt herzlich zum Mitsingen ein. Ebenso werden die Gäste in das Programm mit eingebunden, zum Mittanzen aufgefordert oder können an einem Dialektquiz mitmachen. Der Eintritt ist frei. Weiterer Termin: Donnerstag, 02. Oktober Kräuterwanderung rund um Höchenschwand Erleben Sie am Samstag, 07. Juni 2014 auf einer geführten Kräuterwanderung den Reichtum und die Vielfalt unserer Natur. Seit über zwanzig Jahren leitet die Heilpraktikerin Madelaine Balmer Kurse über Heil- und Wildplanzen und hat hierbei parallel viele Jahre als Dozentin an einer Heilpraktiker-Fachschule unterrichtet. Neben den Kräuterwanderungen wird monatlich ein Kräuterbummel (freitags) angeboten. Für Gäste bieten Kräuterwanderungen und Kräuterbummel interessante Einblicke in die Planzenwelt und für Einheimische die spannende Möglichkeit die Veränderungen in der Flora über mehrere Monate hinweg zu beobachten. Die Themen, die auf der Kräuterwanderung angesprochen werden, sind vielfältig: sei es Heilplanzen, ihre Wirkung und ihre Geschichte sowie ihre Verbindung mit dem Menschen, als auch die Nahrung aus der Wildkräuterküche, Sagen und Märchen, die sich an gewisse Planzen binden. Termine zur Kräuterwanderung: Sa. 05. Juli, Sa. 02. August, Sonntag 06. September, Sa. 11. Oktober Kostenbeitrag 10,00 EUR Weitere Termine zum lockeren Kräuterbummel in einer planzenreichen Gegend: 20. Juni Start: Hotel adenia, 25. Juli Start: Haus des Gastes, 22. August Start: Höchenschwand Kreuzstein, 19. September Start: Hotel adenia Kostenbeitrag 8,00 EUR Anmeldung erforderlich: Tourist-Information Höchenschwand, Tel / , info@hoechenschwand.de Alpenland Sepp & Co. in Höchenschwand Die erfolgreichste Show Stimmungsband der Gegenwart Einmalig Verrückt Genial Drei brillante Musiker, 16 Instrumente und eine gewaltige Bühnenerfahrung garantieren am Samstag, 7. Juni 2014 ab Uhr einen grandiosen Konzertabend mit Musik und Kabaretteinlagen der Extraklasse im Haus des Gastes in Höchenschwand. Musikalische Perfektion, einmaliger Gesang und ein Showprogramm, das man kaum überbieten kann: Alpenland Sepp & Co. beweisen Witz, Originalität und musikalisches Talent. Ein Abend mit umwerfenden Showeinlagen und einmaliger, humorvoller Präsentation, die auch gerne mal die Lachmuskeln strapaziert. Die Musikanten: Franz Pischler: die Vielseitigkeit ist seine Stärke. Virtuoser Gitarrist, meisterhaft auf Keyboard, Posaune, Trompete sowie im Solo-Gesang - ein Showman der Extraklasse. Seite 12

13 Rudi Exenberger: am Akkordeon, Vorbild vieler Musikanten ist bekannt durch seine einmalige, dynamische Präsenz auf der Bühne. Sepp Silberberger: das Urgestein feiert 2009 sein 40 Jähriges Bühnenjubiläum. Die gesamten Gags, Parodien und Sketche und die dazugehörenden Bühnenkleider stammen aus der Ideenküche von Sepp. Mit seinem legendären Alpenland Quintett hat Sepp schon Musikgeschichte geschrieben. Komiker, schlagkräftiger Conférencier, ein Mann mit tausend Gesichter, großer Bühnenerfahrung und Freude an der Musik. Kartenvorverkauf über Tourist-Information Höchenschwand, Tel Einmaliges Sonderkonzert mit dem Musikverein St. Caecilia America, Niederlande Pingstmontag, 09. Juni im Haus des Gastes Höchenschwand um Uhr zum ersten Trompeter im Hoofdstad Operette in Amsterdam ernannt und war Mitglied im European Community Youth Orchestra. Derzeit ist der Dirigent freies Mitglied des Rotterdam Philharmonic Orchestra und der Royal Military Band. Als Dirigent arbeitete er mit dem Rundfunk Blasorchester Leipzig und dem Royal Air Force Orchestra in den Niederlanden. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Sommerfest der TK Amrigschwand-Tiefenhäusern in Attlisberg am Freitag, 27. und Sonntag, 29. Juni 2 tägiges Sommerfest in der Mehrzweckhalle in Attlisberg Am Freitag, dem 27. Juni 2014 möchten wir an die Erfolge aus dem letzten Jahr anknüpfen und die 2. Aulage des Bergemer Party Circus steigen lassen. Die Party steigt in der Halle in Attlisberg ab 20:00 Uhr mit Musik, Tanz, Spaß und Unterhaltung. Der Eintritt kostet 5,- EUR. Bis um 21:30 ist Happy Hour mit 2 Freigetränken. Der Sonntag, 29. Juni 2014 steht dann traditionell ganz im Zeichen der Blasmusik: Für das Frühschoppenkonzert konnten wir mit den Polka-Rebellen eine Blasmusikformation der Spitzenklasse gewinnen. Unter dem Motto Wenn Blasmusik zur Gaudi wird lassen es die 16 Musiker unter der Leitung von Konrad Binder so richtig krachen. Das Repertoire umfasst Polkas, Märsche und Walzer im böhmisch mährischen Stil sowie moderne Stücke. Am Nachmittag spielen die TrachtenkapelleBirkendorf sowie die TrachtenkapelleBuch auf. Viel Spaß inden unsere jungen und jüngsten Gäste auf der Hüpfburg und beim Kinderschminken. Für ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Für unsere Gäste aus Höchenschwand haben wir einen Bustransfer ab dem Kirchplatz nach Attlisberg und zurück eingerichtet. Der Transfer beginnt ab 10:30 und dann halbstündlich / nach Bedarf. An die Gastgeber Ferien Südschwarzwald Einladung zum Gastgeber-Info-Tref mit Urkundenverleihung (DTV-Klassiizierung) Bevor die Sommersaison beginnt, laden wir Sie herzlich ein zu unserem Gastgeber-Info-Tref am Donnerstag, 5. Juni Uhr Haus des Gastes Höchenschwand Das Niederländische Fanfaren-Orchester aus America gastiert im Haus des Gastes am Pingstmontag um ein Konzert der Extraklasse zu spielen. Zahlreiche Werke großer Komponisten wie Henk Badings, Paul Huber oder Alexander Comitas werden aufgeführt und auch schon am World Music Contest in Kerkrade dargeboten. Außergewöhnlicherweise liegen die Wurzeln des Orchesters in einem Kirchenchor, der 1904 gegründet wurde wurde aus dem Gesangschor ein Instrumental-Orchester und spielte nicht nur an kirchlichen Ereignissen, sondern bot auch weltliche Stücke dar. Im Laufe der Jahre hat das Orchester St. Caecilia auf vielen nationalen und internationalen Festivals vor großem Publikum spielen können und werden nun auf einer Reise durch den Schwarzwald auch einige Konzerte geben. Der hervorragende Dirigent Frank Steeghs spielte mit 10 Jahre selbst schon in lokalen Blasorchestern und studierte später Trompete am Musik-Konservatorium in Maastricht und in Utrecht. Er wurde 1989 Die Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Zahlen und Fakten DTV-Klassiizierung Ferien Südschwarzwald 3. Auszeichnung der Teilnehmer an der aktuellen Klassiizierungsrunde 4. Rückblick auf die Gastgeber-Infoveranstaltung der FerienWelt Südschwarzwald vom 2. Juni 5. Qualität in der Werbung durch gute Fotos 6. Websites Ferien Südschwarzwald und FerienWelt Südschwarzwald 7. Verschiedenes Wir erhofen uns eine zahlreiche Teilnahme und freuen uns darauf, Sie an diesem Abend zu den Getränken einladen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Teams der Tourist-Infos Ferien Südschwarzwald Seite 13

14 Einladung zur Gastgeberveranstaltung Qualitätsofensive Ferienwelt Südschwarzwald Montag, 2. Juni 2014 in der Wehratalhalle Todtmoos ca Uhr Info-Veranstaltung für Hoteliers und Gastronomen Programm: Uhr Begrüßung durch Carina Matt (Leiterin Tourist-Information Todtmoos und Koordinatorin der Ferienwelt Südschwarzwald) Uhr Einführung ins Thema Qualität im Tourismus inkl. Marketingausrichtung der STG für den Schwarzwald als Urlaubsregion (Referent Klaus Nieke, Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus im Landkreis Waldshut und Mitglied des Marketingausschuss der Schwarzwald Tourismus GmbH) Uhr Klaus-Günther Wiesler (Seehotel Titisee) referiert über den Werdegang seines Hotels (Fördermöglichkeiten, Qualitätssiegel, Ausrichtung auf spezielle Zielgruppen) inkl. Best-Practice-Beispiele und Diskussionsrunde Uhr Thema Servicebewusstsein - von der Gästeorientierung zur Gästebegeisterung (Referent Sebastian Stiegeler, Leiter Tourist-Information Höchenschwand) Im Anschluss Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung ca Uhr Info-Veranstaltung für Vermieter von Ferienwohnungen & Privatzimmern Programm: Uhr Begrüßung durch Bürgermeister Herbert Kiefer Uhr Einführung ins Thema Qualität im Tourismus inkl. Marketingausrichtung der STG für den Schwarzwald als Urlaubsregion (Referent Christopher Krull, Geschäftsführer der Schwarzwald Tourismus GmbH) Uhr Thema Servicebewusstsein - von der Gästeorientierung zur Gästebegeisterung (Referent Sebastian Stiegeler, Leiter Tourist-Information Höchenschwand) Uhr Praxis-Tipps und Best-Practice-Beispiele Hotzenhof Herrischried und Tannenhof Ibach (Bedeutung von Qualitätssiegeln, Ausrichtung auf spezielle Zielgruppen,...) sowie ofene Diskussionsrunde und Erfahrungsaustausch Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - jedoch zur Fahrgemeinschafts-Koordination empfohlen. Über Ihr zahlreiches Kommen freut sich die Ferienwelt Südschwarzwald mit den Orten: Albbruck Rickenbach Weilheim Laufenburg Herrischried Höchenschwand Murg Görwihl Bernau Bad Säckingen Ibach Todtmoos Wehr Dachsberg Arbeiten am Haus des Gastes In den letzten Wochen haben sich Bauhof und Hausmeister den Außenanlagen des Haus des Gastes angenommen und einige Veränderungen durchgeführt. In diesem Zuge wurde der Steingarten durch Grünlächen ersetzt und auch der Behindertenparkplatz am Haus des Gastes besser ausgeschildert und durch eine Kette eindeutig ersichtlich gekennzeichnet. Im Zuge der Barrierefreiheit war dies ein weiterer Schritt, um das Haus des Gastes für Gäste mit Handicap attraktiver zu machen. Besucher mit Behindertenparkausweis werden ab sofort gebeten, entweder selbstständig die Kette zu entfernen und wieder anzubringen oder dem Personal von Hacho-Stube oder Tourist Information kurz kenntlich zu machen, dass diese helfen sollen. Preise Sommersaison 2014vom 21. April 21. September Einzelstunden täglich von 8-22 Uhr Euro 10,-- Ermäßigung auf Schwarzwald-Gästekarte für Einzelstunden Euro 1,-- Super-6-er Karte gültig: täglich von 8-22 Uhr (8,33) Euro 50,-- Alle Preise zzgl. pro Spielstunde 1,00 Euro Beleuchtungskosten (Automatenbetrieb) TSH Tennisschule Höchenschwand Mit Spaß zum Erfolg Wochenkurse: 10 Stunden Mo.- Fr. á 2 Std. Euro Wochenendkurse: 6 Stunden Fr.- So. Euro Kinderkurse: 10 Stunden Mo. Fr. je nach Alter und Teilnehmer Euro 31.- bis 75.- Einzelstunden: 1-2 Personen in der Halle Euro 36.- Tel / (Tennislehrer Klaus Niemann). Information und Platzbuchung Tennishalle und Freiplätze: Sauna & Fitness SPA Mittwoch bis Freitag : von Uhr Samstag und Sonntag von Uhr Tel / oder Tourist-Information Montag bis Freitag von Uhr Uhr Tel / Seite 14

15 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Katholisches Pfarramt St. Michael Kirchstraße Höchenschwand Telefon: Fax: Homepage: geöfnet: Dienstag, Donnerstag und Freitag von Uhr Wir möchten alle Einheimischen und Gästen herzlich zu unserem Gottesdienst einladen am: Freitag, Uhr Wallfahrtsgottesdienst zu Ehren der Schmerzensmutter Maria als Krankengottesdienst mit Krankensegnung Samstag, Uhr Eucharistiefeier am Vorabend Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Freitag, Uhr Wallfahrtsgottesdienst zu Ehren der Schmerzensmutter Maria anschl. eucharistische Anbetung Samstag, Uhr Eucharistiefeier am Vorabend Sonntag, Pingsten Uhr Hochamt unter Mitwirkung des kath. Kirchenchores St. Michael An jeden Freitag wird in unserer Pfarrkirche St. Michael zu Ehren der Schmerzensmutter Maria ein Wallfahrtsgottesdienst gefeiert. Jeder letzte Freitag im Monat ist vorgesehen für den Krankengottesdienst mit Krankensegnung. Alle Einheimische und Kurgäste und alle Wallfahrer zur Schmerzensmutter lade ich zu diesen Gottesdiensten herzlich ein. Die Gottesdienste an den Werktagen entnehmen Sie bitte aus dem Kirchenblatt, das am Schriftenstand in der Kirche ausliegt. Zum Gespräch mit Herrn Pfarrer Hoyanic können Sie unter der Telefonnummer Kontakt aufnehmen oder direkt zur Sprechzeit des Pfarrers jeweils freitags von Uhr ins Pfarrhaus kommen. Kath. Bücherei, Höchenschwand: Montag und Donnerstag von Uhr Evangelisches PfarramtHöchenschwand / Häusern Hebelweg HöchenschwandTelefon: Fax : hoechenschwand-haeusern@kbz.ekiba.de Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen (Joh. 12,32) Gottesdienste: Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Johanneskirche Höchenschwand Pingstsonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Johanneskirche Höchenschwand Uhr Gottesdienst in der Wittlisberger Kapelle Häusern Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe in der Johanneskirche Höchenschwand Anschließend Kirchenkafee im Gemeindehaus Veranstaltungen: Mittwoch, Uhr Taizé-Singen in der Johanneskirche Höchenschwand Donnerstag, Uhr Andacht in der Seniorenresidenz Höchenschwand Dienstag, Uhr Bibelgespräch im Ev. Gemeindehaus Höchenschwand Thema: Von Freunden und von der Freude im Christsein (Joh. 15, 9-17) AUS DEN VEREINEN Landfrauen Landfrauen Höchenschwanderberg Wir trefen uns am 29. Mai 2014 um Uhr zur Vatertagswanderung mit anschließendem Hock bei Gaby Villinger in Frohnschwand. Je nach Wetterlage geht es entweder nach Höchenschwand ins Loipenhaus oder nach Tiefenhäusern ins Gasth. Rössle. Partnerschaftsverein L aperitif, c est la priere du soir des Francais. (Der Aperitif ist das Nachtgebet der Franzosen.) Einladung an alle Vereinsmitglieder, interessierte Menschen, Einheimische und Gäste zum Boulespiel mit Aperitif am , ab Uhr am Bouleplatz neben den Tennisplätzen (Natursportzentrum Höchenschwand) anlässlich des Besuches unserer Freunde aus Arradon, lockeres Boulespiel und gemeinsames Anstossen auf unsere über 25jährige Gemeindepartnerschaft... Wir freuen uns auf Euch! Die Partnerschaftskomitees von Arradon und Höchenschwand (Anmeldungen bitte bis zum an nicoleheilmeier@gmail. com oder unter ) Seniorenwerk St. Michael Das Seniorenwerk St. Michael lädt alle Seniorinnen und Senioren ab 65 mit Partner am Mittwoch, 4. Juni 2014 zur Flughafenbesichtigung nach Zürich-Kloten ein: Programmablauf: 8:00 Uhr Abfahrt bei Anita Tröndle in Oberweschnegg danach über den Berg nach Höchenschwand, Rathaus und Haus des Gastes. 10:30 Uhr Flughafenrundfahrt Dauer ca: 1,25 Std. Danach kann auf der Besuchertribüne der Start und Landung des A 380 beobachtet werden. 13:15 Mittagessen auf dem Obsthof Hennes in Lottstetten (2 Gerichte zur Auswahl). Anschl. Führung mit Herrn Hennes durch den Obsthof und Power- Point-Präsentation mit anschließender Kafeepause. Später gemütliche Heimfahrt. Seite 15

16 Rückkehr in Höchenschwand ca. 17:30 Uhr Fahrtkosten inkl. Eintritt Führung durch den Obsthof 28,00 Anmeldung bis spätestens 31. Mai 14 bei Anita Tröndle, Telefon: oder per Mail Das Vorstandsteam freut sich über eine rege Beteiligung. INTERESSANTES & WISSENSWERTES Der Sozialverband VdK informiert. Der nächste Sprechtag des VdK indet statt: In Waldshut Tiengen im Rathaus Tiengen am Dienstag den, 03. Juni 2014 Einlass vormittags bis: 12 Uhr - Nur nach vorheriger Terminabsprache Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Plegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: / , srg-loerrach@ vdk.d Tag der Ausbildungschance am 04. Juni in der IHK Hochrhein- Bodensee in Schopfheim Für Jugendliche, die bislang bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zum September 2014 noch nicht fündig geworden sind, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee bei einem Beratungstag in der IHK in Schopfheim, Ernst-Friedrich-Gottschalkweg 1, Schopfheim, Unterstützung an. Zusammen mit Fachleuten der Agentur für Arbeit und der Handwerkskammer werden Ausbildungsplätze vermittelt und Orientierungshilfen zu den Chancen am Ausbildungsmarkt gegeben. Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich unter: BLHV Tag des ofenen Hofes Juni 2014 Der BLHV lädt seine Mitglieder zu einer Großveranstaltung ein: : - ab Uhr Feldscheune zwischen Bonndorf u.stühlingen, ausgeschildert - Begrüßung Präsident Werner Räpple - Ansprache MinDir Wolfgang Reimer - Podiumsdiskussion - Vesper - Musikverein u. die Knastbrüder Anmeldung erforderlich bis spätestens 10. Juni bei BLHV WT: / : - ab Uhr Buspendelverkehr zwischen d. Höfen Uhr ofene Stalltüren mit Betriebsführungen - Kinderprogramm, Bauernfrühstück, Ochs am Spieß u.v.m. Teilnehmende Betriebe: (Info unter: Bündert Friederich, Wittlekofen; Rogg Bernd & Monika, Bettmaringen; Gelügelhof Kaiser, Oberwangen; Dietsche Wilfried, Dillendorf; Müller Mathias, Münchingen; Blattert Werner, Dillendorf Agrarwissenschaftliches Gymnasium hat noch Plätze frei Das dreijährige Agrarwissenschaftliche Gymnasium an der Edith- Stein-Schule Freiburg kann für das Schuljahr 2014/15 noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Schwerpunkte bei der Hinführung zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur): ØAgrarbiologie und Agrarwirtschaft ØNatur- und Umweltschutz ØPlanzen- und Tierzüchtung ØTierhaltung und Medizin ØLebensmittelproduktion ØBiotechnologie Aufnahmevoraussetzungen: Mittlere Reife (Durchschnitt von 3,0 aus D, E, M) Erfolgreicher Besuch der Klasse 9 oder 10 auf einem allgemeinbildenden Gymnasium Kontakt: Edith-Stein-Schule, Bissierstr. 17, Freiburg o ests@freiburger-schulen.bwl.de Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform für Nebenerwerbslandwirte/ innen Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt beabsichtigt, bei ausreichender Teilnehmerzahl, ab November 2014 wieder einen Kurs Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform für Nebenerwerbslandwirte anzubieten. Der Unterricht erstreckt sich über zwei Winterhalbjahre und ein Sommerhalbjahr. Er indet in den Räumen der Fachschule beim Landwirtschaftsamt in Waldshut zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag (im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstagvormittag statt. Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen möchten und bereits einen anderweitigen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Bei den Unterrichtsinhalten können ggf. die speziellen Verhältnisse der Betriebe der Kursteilnehmer berücksichtigt werden. Folgende Fächer werden unterrichtet: Unternehmensführung mit den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuern, Versicherungen, Agrarpolitik, Marktlehre und Antragswesen, Tierische Erzeugung und Planzliche Erzeugung mit den Wahlfächern Ackerbau und/oder Waldbau. Im Sommerhalbjahr werden ca. 20 fachpraktische Tage angeboten. Hier wird die Theorie der Winterhalbjahre durch praktische Unterweisungen ergänzt. Am ca. 160 km entfernten Bildungs- u. Wissenszentrum in Aulendorf ist eine Woche Vollzeitunterricht vorgesehen. Ebenfalls im Sommerhalbjahr ist eine Projektarbeit mit einem fachlichen Thema zu erstellen. Die Schule wird mit der Prüfung zur Fachkraft für Landwirtschaft abgeschlossen. Die Fachschule in Teilzeitform kann bei entsprechender Berufspraxis das Basiswissen zum Berufsabschluss Landwirt/in bilden. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch unter (Hr. Käppeler). Das Anmeldeformular und weitere Informationen können Sie im Internet unter herunterladen. Anmeldungen werden bis zum erbeten an das Landratsamt Waldshut, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenstr. 7, Waldshut. Tel / ; Fax: 07751/ , landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut.de. Seite 16

17 Tipp für Schülerinnen und Schüler: Pingstferien zur Berufsinformation nutzen Die Agentur für Arbeit in Lörrach rät allen Schülern, die für dieses Jahr noch eine Ausbildungsstelle suchen, die Pingstferien zur berulichen Information zu nutzen. Es gibt schon noch einige freie Ausbildungsstellen jedoch nicht immer im Wunschberuf. Ausbildungsstellensuchende sollten sich auch mit Alternativberufen beschäftigen, um nicht im Herbst ohne Ausbildungs- oder Schulplatz zu sein. Laut Aussagen von Personalchefs sei es oft erschreckend, wie wenig sich Jugendliche im Vorfeld über den Beruf informiert haben, für den sie sich bewerben und den sie die nächsten Jahre ausüben wollen. Mangelnde Information ist häuig auch ein Grund, dass eine Ausbildung vorzeitig beendet wird. Daher lohnt sich ein Besuch im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Lörrach immer Information ist alles, gerade bei einer so wichtigen Zukunftsentscheidung wie der Berufswahl. Das BiZ ist die Top-Adresse für alle, die vor einer berulichen Entscheidung stehen. Hier kann man sich über alles informieren, was mit Ausbildung und Studium, berulichen Tätigkeiten und Anforderungen, mit Weiterbildung, Umschulung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt zusammenhängt. Im BiZ gibt es ein umfassendes Medienangebot: Filme, Informationsmappen, Bücher und PC s mit Internet-Zugang. Die PC-Plätze im Internet-Center bieten auf den Seiten des Virtuellen Arbeitsmarktes die Möglichkeit der Recherche im Angebot der Ausbildungsstellen und Arbeitsstellen, in der Datenbank BERUFENET stehen Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen, in KURSNET schulische Bildungsangebote zur Verfügung. Daneben können die PC s mit Internet-Zugang zur weiteren Information rund um Arbeit und Beruf genutzt werden. Das BiZ/Internet-Center ist montags bis mittwochs von 7.30 bis Uhr, donnerstags von 7.30 bis Uhr, freitags von 7.30 bis Uhr geöfnet. Informationsveranstaltung Berufe in Uniform Die Veranstaltung indet am Donnerstag, 5. Juni 2014 um Uhr in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Raum 4.05 statt. Wie kann man Polizist/in, Soldat/in, Oizier/in oder Beamter/in in der Zollverwaltung werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Die Landes- und die Bundespolizei, die Bundeswehr und die Zollverwaltung geben Informationen und beantworten Fragen zu ihren Berufen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es ist ein guter Brauch - da, wo man wohnt, kauft man auch! Seite 17

18 Liebe Oma Hilda 85 Jahre sind es wert, dass man dich nachträglich nochmals ehrt. Dieser Gruß soll dir sagen, wir sind froh, dass wir dich haben. Marco mit Ines, Caro & Leonie Steffi mit Raphael, Maja & Laura Waltraud & Rene Angelika & Dieter Mechtild Suche Hobbygärtner für den Unterhalt meines Privatgrundstücks in Höchenschwand. Arbeitsaufwand je nach Jahreszeit ca Std. pro Woche. Kontakt unter Telefon / ,5-Zimmerwohnung Menzenschwand 2½-Zimmerwohnung in Menzenschwand 50 m² zu vermieten. EBK, Bad-Dusche, Balkon, teilweise möbliert, PKW-Stellplatz, Warmmiete 380,- Euro, frei ab sofort. Am Fischrain 4, Tel / 7 37!! NOTVERKAUF!! Aus geplatzten Aufträgen bieten wir noch einige NAGELNEUE FERTIGGARAGEN zu absoluten Schleuderpreisen (Einzel- oder Doppelbox). Wer will eine oder mehrere? Info: Exklusiv-Garagen Tel gebührenfrei (24 h) Zu vermieten: Ladenlokal mitten in Schluchsee, 314 m², e 2.900,- 1-Zi.-Appartement in Lenzkirch/Saig, e 260,- Tiefgarage-PKW-Parkplätze Singen City, e 55,- Büroetage bis 350 m², Singen, e 7,90/m² 2 Wohnungen in Schönau, sofort, renoviert 3 Lagerräume, Lörrach, ab e 200,- 2 Pkw-Parkplätze mit Stromanschluss, Lörrach 4 Kühlräume, Lörrach, (Fleisch/Döner-Verarbeitung) Anfragen einfach per Mail: direkt@brunostaerk.de - Dringend - Fam. mit 5 Kindern sucht dringend 4-Zimmer-Wohnung oder größer ab sofort in Häusern oder Höchenschwand, Tel / Erdbeeren Suchen motivierte Verkäufer/in für die Verkaufsstände an unseren Erdbeerfeldern in Tiefenhäusern und Höchenschwand ab ca. Anfang Juni Stoll s Bauernladen Martin Stoll, 0162/

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20 Tag der offenen Tür auf dem Mondhof/Grafenhausen Am ab Uhr: Bogenschießen, Gartenpflanzenverkauf, Rhabarberwettessen, Ponyspaziergang, Kinder schminken, essen, trinken, Kaffee und Kuchen u. v. m. Ihre Familie Stoll-Münzer, beim Speckhüsli reinfahren, Tel.: / Breitnauer Nordic Walking Gipfel [

S A T Z U N G über die Freiwillige Feuerwehr vom 31. Januar 1992 (F e u e r w e h r s a t z u n g)

S A T Z U N G über die Freiwillige Feuerwehr vom 31. Januar 1992 (F e u e r w e h r s a t z u n g) 1 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 6 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, 7 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 und 18 a des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat

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