PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014"

Transkript

1 Helaba Best Executive Policy PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Grundsätze für die Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Landesbank Hessen-Thüringen (die Bank ) für Professionelle Kunden. A. Vorbemerkung Anwendungsbereich 1. Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Professioneller Kunde im Sinne des WpHG ( Kunde ) der Bank zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten (z.b. Optionen) erteilt. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissionsgeschäft). Schließen Bank und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), gilt Abschnitt C. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Bank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Ziel der Auftragsausführung 2. Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z.b. an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Finanzinstrumentenarten beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und über welche die Bank daher Aufträge des Kunden ausführen wird. 3. Folgende grundsätzliche Faktoren sind bei der Auswahl von Ausführungsplätzen relevant: Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung Geschwindigkeit der Auftragsausführung Marktliquidität Preis des Finanzinstruments Kosten der Auftragsausführung Umfang des Auftrags Art des Auftrags Abwicklungsmodalitäten 4. Bei der Auswahl von Ausführungsplätzen geht die Bank davon aus, dass der Kunde vorrangig den unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Die Bank hat daher im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z.b. Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachtet. JULI 2014 HELABA 1

2 Die Auswahl der Ausführungsplätze orientiert sich an der Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung. Die Berechnung der Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung beruht auf der jeweiligen Marktliquidität die am Handelsplatz vorherrscht. Kommt es als Ergebnis zu mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen, so werden unter dem Gesichtspunkt Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung auch die weiteren Faktoren in die Berechnung mit einbezogen: Preis des Finanzinstruments Kosten der Auftragsausführung Umfang des Auftrags Art des Auftrags Abwicklungsmodalitäten Vorrang von Weisungen 5. Der Kunde kann der Bank Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Kundenweisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses gilt dann entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. Hinweis: In diesem Fall wird die Bank den Auftrag nicht gemäß diesen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung ausführen. Abweichende Ausführung im Einzelfall 6. Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden ( 384 HGB) aus. Grundsätzlich 7. Werden Aufträge auf Kundenweisung aufgeteilt und an mehreren Börsenplätzen platziert, liegt die Auswahl der Börsenplätze im Ermessen des Handels der Bank. 8. Es liegt im Ermessen des Handels der Bank Aufträge gegen den Handelsbestand der Bank auszuführen, sofern die Erzielung eines bestmöglichen Ausführungspreises für den Kunden hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 9. Die Bank führt Kundenaufträge nicht gegen andere Kundenaufträge aus (Crossing). 10. Kundenaufträge werden nicht mit anderen Kundenaufträgen zusammengefasst und als eine aggregierte Order an einer Börse platziert. Alle Kundenaufträge werden als Einzelauftrag bearbeitet. Überprüfung der Grundsätze 11. Die Bank wird die Ausführungsgrundsätze jährlich überprüfen. Eine Überprüfung und Anpassung der Ausführungsgrundsätze wird die Bank zudem dann vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen bei der Auswahl wird die Bank den Kunden informieren. JULI 2014 HELABA 2

3 B. Ausführungsplätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten Verzinsliche Wertpapiere Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: Bundesanleihen: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Jumbopfandbriefe: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Sonstige verzinsliche Wertpapiere: Wenn Kunde der außerbörslichen Ausführung zustimmt: Ausführungsgeschäft im Interbankenhandel mit einer anderen Bank Liegt die Zustimmung des Kunden nicht vor oder ist eine Ausführung im Interbankenhandel nicht möglich: Ausführung an einer in- oder ausländischen Börse (gemäß Abschnitt D) Aktien Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: Aktien, die an einer inländischen Börse Inländische Börsen, an denen ein Handel möglich ist (gemäß Abschnitt D). Priorität für das elektronische Handelssystem Xetra Aktien, die nicht an einer inländischen Börse Aktien, die sowohl an einer inländischen als auch an einer ausländischen Börse gehandelt werden: Aktien, die an mehreren ausländischen Börsenplätzen Bei Auftragserteilung nach Handelsschluss Xetra wird der Auftrag zur Ausführung an eine verfügbare Regionalbörse weitergeleitet. Ausführung an der Börse des Landes, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat (gemäß Abschnitt D) Ausführung an der Börse mit der größten Ausführungswahrscheinlichkeit (gemäß Abschnitt D) Haupthandelsplatz Ausführung an dem Börsenplatz, an dem die Aktie in EUR gehandelt wird (gemäß Abschnitt D). Ausnahme: Wird die Aktie an keinem oder mehreren ausländischen Börsenplätzen in EUR gehandelt, liegt die Auswahl des Börsenplatzes im Ermessen des Handels der Bank Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrages eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden aus. JULI 2014 HELABA 3

4 Anteile an Investmentfonds Der Kauf von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Verkauf zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen. Die Bank führt Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen in Investmentfonds grundsätzlich nach Maßgabe des Investmentgesetzes aus. Die Ausführung erfolgt durch den Bezug von der Kapitalanlagegesellschaft. Abweichende Ausführung: Exchange Traded Funds: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Zertifikate Optionsscheine Die Bank bietet Zertifikate und Optionsscheine eigener sowie ausgewählter fremder Emissionen selbst zur Zeichnung, zum Erwerb (und ggf. zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft). Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: die an einer inländischer Börse gehandelt werden: werden nicht an einer inländischen Börse gehandelt: werden an ausländischer oder an keiner Börse gehandelt: Ausführung an einer inländischen Börse (gemäß Abschnitt D) Ausnahme (bei unzureichender Marktliquidität): Ausführungsgeschäft mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Ausführungsgeschäft mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Ausführungsgeschäft mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Finanzderivate Hierunter fallen u.a. auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich bilateral zwischen Kunde und Bank individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Börsengehandelte Derivate: Ausführung an der Börse, an der die Geschäftsform (Kontrakt) gehandelt wird, für die der Kunde den Auftrag erteilt (gemäß Abschnitt D). Außerbörsliche Derivate: Devisentermingeschäfte Optionen Swaps Geschäft zwischen Bank und Kunde (Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C) JULI 2014 HELABA 4

5 C. Festpreisgeschäfte Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne; vielmehr sind Bank und Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt entsprechend, wenn die Bank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über Finanzinstrumente abschließen (z.b. Optionsgeschäfte), die nicht an einer Börse handelbar sind. Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Weitere Kosten (z.b. Maklercourtage o.ä.) entstehen nicht. Soweit Aufträge zum Kauf- oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, wird von der Bank sichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. D. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze inländische Ausführungsplätze: Xetra (elektronische Handelsplattform der Deutschen Börse AG) Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Frankfurt Börse Hamburg Börse Hannover Börse München Börse Stuttgart Heimatbörse bzw. Haupthandelsplatz : Börse Belgien Brüssel Börse Dänemark Kopenhagen Börse Finnland Helsinki Börse Frankreich Paris Börse Griechenland Athen Börse Irland Dublin Börse Italien Mailand Börse Niederlande Amsterdam Börse Norwegen Oslo Börse Österreich Wien Börse Portugal Lissabon Börse UK London Börse Schweden Stockholm Börse Schweiz Virtx Börse Spanien Madrid Multilaterale Handelssysteme: BATS CHI-X Europe Turquoise Weitere in Betracht kommende Heimatbörsen bzw. Haupthandelsplätze erläutert die Bank gerne in einem Kundengespräch. Herausgeber: Landesbank Hessen-Thüringen MAIN TOWER Neue Mainzer Str Frankfurt am Main JULI 2014 HELABA 5

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Der deutsche Gesetzgeber stellt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Reihe

Mehr

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die TGAG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Mehr

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG (nachfolgend die Bank genannt)

Mehr

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung

Mehr

Vontobel Best Execution Policy

Vontobel Best Execution Policy Bank Vontobel AG Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

Vontobel Private Banking

Vontobel Private Banking Ausführungsgrundsätze - Execution Policy Die Bank Vontobel Europe AG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten

Mehr

Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Handelsplatzes

Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Handelsplatzes Handelsplatzliste Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen hat die (Bank) die nachfolgenden Kriterien zur Auswahl der Handelsplätze gemäß den gesetzlichen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und

Mehr

Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy)

Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy) Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy) - Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der biw AG - Stand: April 2015 (gültig ab 01.04.2015) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Präambel...

Mehr

IV. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

IV. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Ausführungsgrundsätze 15 IV. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten a) Vorbemerkung Nr. 1 Anwendungsbereich Die europäische Finanzmarktregulierung und insbesondere die Richtlinie

Mehr

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte (Bereich Vollbank)

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte (Bereich Vollbank) Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte (Bereich Vollbank) Die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Mehr

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest 1 Einleitung Diese Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) regeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Portfolio / den

Mehr

Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4)

Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4) Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4) A. Allgemeines 1. Anwendungsbereich Diese Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Kundenaufträgen sowie Anlageentscheidungen (nachfolgend Kundenaufträge

Mehr

Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für die Bereiche Private & Business Clients

Mehr

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je

Mehr

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemein... 3 2 Geltungsbereich und Einschränkungen... 4 3 Grundsätze zur

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden»Grundsätze«genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden Grundsätze genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Dezember 2014 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach

Mehr

- Aktien - Gewichtungsfaktor Preis 40% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Geschwindigkeit der Ausführung 10%

- Aktien - Gewichtungsfaktor Preis 40% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Geschwindigkeit der Ausführung 10% Dezember 2013 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Institutional GmbH Union Investment Luxembourg S. A. Union Investment Real Estate GmbH Union Investment Institutional Property GmbH

Mehr

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft WM Compliance Tagung 16./17. November 2006 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf AG 1 / 11.12.2006

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten

Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten Ausgabe 26: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. In aller Kürze: Summary der Inhalte 2. Zahlen und Fakten: Außerbörslicher Handel immer beliebter 3. Aktuell/Tipps:

Mehr

Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden

Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden Dortmunder Volksbank Januar 2014 Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis. - Auszug -

Preis- und Leistungsverzeichnis. - Auszug - Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,

Mehr

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse 9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft

Mehr

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments

Mehr

Ausführungsgrundsätze

Ausführungsgrundsätze Ausführungsgrundsätze Zielsetzung und Geltungsbereich Die Quoniam Asset Management GmbH (nachfolgend QAM ) agiert als Finanzdienstleistungsinstitut primär im Interesse der Kunden und hat zu diesem Zweck

Mehr

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1

Informationsblatt. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten. Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten 1 Informationsblatt Börsenplatzentgelt & Fremde Kosten Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsblatt lediglich der Orientierung dient. Die TARGOBANK hat auf die Transaktionsentgelte der Börsen

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) 1. Einleitung Eine wesentliche Zielsetzung von UCITS IV ist das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Verwaltung

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik)

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Richtlinie Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Gültig ab: 01.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien... 3 1. Präambel... 3 2. Weisung

Mehr

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10)

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10) Weitere Informationen über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert

Mehr

BEST EXECUTION POLICY (AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE FÜR PROFESSIONELLE KUNDEN)

BEST EXECUTION POLICY (AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE FÜR PROFESSIONELLE KUNDEN) (AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE FÜR PROFESSIONELLE KUNDEN) 1 Geltungsbereich der Policy Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung gelten für die Ausführung

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie 2009/65/EG und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU, des Gesetzes

Mehr

DAI Deutsches Aktieninstitut e.v.

DAI Deutsches Aktieninstitut e.v. Börsennotierte Aktien in Deutschland nach Marktsegmenten bis 2006* Zum Jahresende Inländische Aktien DAI Deutsches Aktieninstitut e.v. 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008 WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle Seminar für Bankrecht 10.3.2008 Projekt MiFID in der Sparkasse Oberösterreich Start Sektorprojekt im November 2006 Gliederung in mehrere Arbeitsgruppen

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER BZW. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE

2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER BZW. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE BEST EXECUTION POLICY DER WALLBERG INVEST S.A. INHALTSVERZEICHNIS: 1 ZIELSETZUNG 2 GEWICHTUNG DER FAKTOREN 2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 2.2 Gewichtung der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) Ausgabe Januar 2018

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) Ausgabe Januar 2018 Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) Ausgabe Januar 2018 Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) 1.

Mehr

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

Mehr

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung (Version 4.4, Stand: 12/2015, gültig ab 01.01.2016) I Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen

Mehr

DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere

DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter

Mehr

Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere

Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere DepotPlus + Erschließen Sie sich die Welt der Wertpapiere Einfach handeln Sie nehmen Ihre Wertpapiergeschäfte gerne selbst in die Hand? Dann ist das S Broker DepotPlus genau das Richtige für Sie. Denn

Mehr

unmittelbar mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente ( Festpreisgeschäft ) abschließt.

unmittelbar mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente ( Festpreisgeschäft ) abschließt. Vontobel-Gruppe Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen

Mehr

A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N

A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N UniCredit Bank AG A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N Bewertet der Kunde einzelne Faktoren anders als dies von der Bank im Rahmen der

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.7 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf Aktien 2.7.2

Mehr

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,

Mehr

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern 1. Einleitung... 2 2. Geltungsbereich... 2 2.1. Persönlicher Geltungsbereich... 2 2.2. Sachlicher Geltungsbereich... 2

Mehr

Ausführungsgrundsätze Execution Policy

Ausführungsgrundsätze Execution Policy 1/5 Ausführungsgrundsätze Execution Policy / Oktober 2017 Ausführungsgrundsätze Execution Policy Die Bank Vontobel Europe AG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

Vontobel Handelsplätze

Vontobel Handelsplätze Bank Vontobel AG Vontobel Handelsplätze Die vorliegende Liste umfasst die wichtigsten Handelsplätze, welche zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen berücksichtigt werden. Sie ist nicht vollständig.

Mehr

Geldmarkt. Finanzmärkte

Geldmarkt. Finanzmärkte Finanzmärkte und ihre Funktionen Euromarkt Geldmarkt Inlands und Auslandsmärkte Kassa und Terminmärkte Finanzmärkte Kapitalmarkt Primärkapitalmarkt Sekundärkapitalmarkt Markt für Zinsmanagementinstrumente

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung und Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dezember 2014 Dezember 2014 Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Diese Grundsätze, die wir

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen 1. Einleitung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir dem besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen sowie deren Anleger

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016

Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016 Gebühren- und Provisionsverzeichnis vom 27.04.2016 XTB verlangt keine Gebühren für die Kontoeröffnung, -führung (ausgenommen Professional Flat Fee) und -schließung. Ihnen entstehen keine Fix-Kosten, auch

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Zahlen auf Rechnung. www.clickandbuy.com 1

Zahlen auf Rechnung. www.clickandbuy.com 1 Zahlen auf Rechnung www.clickandbuy.com 1 Zahlen auf Rechnung Mit ClickandBuy können Sie Zahlungen auf Rechnung anbieten und durchführen. Die Bezahlmethode ist besonders interessant für Anbieter, die Waren

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Erfolgreich Traden, aber wie? Ihr Referent: Rene Berteit

Erfolgreich Traden, aber wie? Ihr Referent: Rene Berteit Ihr Referent: Rene Berteit Was macht Sie erfolgreich? Die Strategie / Methode / geheime Formel So denken 95% aller Börsianer und bekanntlich verlieren ebenso viele! Erkennen Sie sich wieder? Wird es dann

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Auftragstypen der Jyske Bank

Auftragstypen der Jyske Bank Auftragstypen der Jyske Bank 1. Einführung Unten beschreiben wir die Auftragstypen, die Ihnen die Jyske Bank anbietet. Wenn Sie Ihren Auftrag erteilen, müssen Sie den Auftragstyp entweder persönlich oder

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag nach 16 Absatz 1 WpPG zum Basisprospekt vom 15. Februar 2007 über Discount-Zertifikate Discount-Zertifikate Plus 1) Der Wortlaut des jeweiligen 3 der Zertifikatsbedingungen

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010

Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010 Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010 A. Generelle Informationen 1. Anwendungsbereich Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Kunde der

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag Torben Weber Europa Listing Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials 2011 by systemtrading24 Fachverlag Verleger Torben Weber Neue Straße 53 38559 Wagenhoff Internet: www.systemtrading24.de

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

1.3 In der Handelsform Continuous Auction (CA) werden folgende Wertpapiergruppen gehandelt:

1.3 In der Handelsform Continuous Auction (CA) werden folgende Wertpapiergruppen gehandelt: Die Geschäftsführung hat auf Grundlage der Ermächtigungen in Abschnitt VII der Börsenordnung Bestimmungen zur Durchführung der Preisfeststellung an der Börse München erlassen, die im Folgenden informatorisch

Mehr

Torben Beuge Sales Corporates, Financial Markets. Oktober 2012. Der Bremer Landesbank Commodity Trader. Kurzbeschreibung Funktionsumfang Kosten Nutzen

Torben Beuge Sales Corporates, Financial Markets. Oktober 2012. Der Bremer Landesbank Commodity Trader. Kurzbeschreibung Funktionsumfang Kosten Nutzen Torben Beuge Sales Corporates, Financial Markets Oktober 2012 Der Bremer Landesbank Commodity Trader 2 Kurzbeschreibung Funktionsumfang Kosten Nutzen Was ist der Commodity Trader? 3 Der Bremer Landesbank

Mehr

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag Torben Weber Europa Listing Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials 2011 by systemtrading24 Fachverlag Verleger Torben Weber Neue Straße 53 38559 Wagenhoff Internet: www.systemtrading24.de

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange

Mehr

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009 Handelsplatzliste Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009 Handelsplatzliste Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr