PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014
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- Maria Hochberg
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1 Helaba Best Executive Policy PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Grundsätze für die Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Landesbank Hessen-Thüringen (die Bank ) für Professionelle Kunden. A. Vorbemerkung Anwendungsbereich 1. Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Professioneller Kunde im Sinne des WpHG ( Kunde ) der Bank zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten (z.b. Optionen) erteilt. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissionsgeschäft). Schließen Bank und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), gilt Abschnitt C. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Bank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Ziel der Auftragsausführung 2. Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z.b. an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Finanzinstrumentenarten beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und über welche die Bank daher Aufträge des Kunden ausführen wird. 3. Folgende grundsätzliche Faktoren sind bei der Auswahl von Ausführungsplätzen relevant: Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung Geschwindigkeit der Auftragsausführung Marktliquidität Preis des Finanzinstruments Kosten der Auftragsausführung Umfang des Auftrags Art des Auftrags Abwicklungsmodalitäten 4. Bei der Auswahl von Ausführungsplätzen geht die Bank davon aus, dass der Kunde vorrangig den unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Die Bank hat daher im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z.b. Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachtet. JULI 2014 HELABA 1
2 Die Auswahl der Ausführungsplätze orientiert sich an der Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung. Die Berechnung der Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung beruht auf der jeweiligen Marktliquidität die am Handelsplatz vorherrscht. Kommt es als Ergebnis zu mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen, so werden unter dem Gesichtspunkt Wahrscheinlich- und Geschwindigkeit der Orderausführung auch die weiteren Faktoren in die Berechnung mit einbezogen: Preis des Finanzinstruments Kosten der Auftragsausführung Umfang des Auftrags Art des Auftrags Abwicklungsmodalitäten Vorrang von Weisungen 5. Der Kunde kann der Bank Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Kundenweisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses gilt dann entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. Hinweis: In diesem Fall wird die Bank den Auftrag nicht gemäß diesen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung ausführen. Abweichende Ausführung im Einzelfall 6. Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden ( 384 HGB) aus. Grundsätzlich 7. Werden Aufträge auf Kundenweisung aufgeteilt und an mehreren Börsenplätzen platziert, liegt die Auswahl der Börsenplätze im Ermessen des Handels der Bank. 8. Es liegt im Ermessen des Handels der Bank Aufträge gegen den Handelsbestand der Bank auszuführen, sofern die Erzielung eines bestmöglichen Ausführungspreises für den Kunden hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 9. Die Bank führt Kundenaufträge nicht gegen andere Kundenaufträge aus (Crossing). 10. Kundenaufträge werden nicht mit anderen Kundenaufträgen zusammengefasst und als eine aggregierte Order an einer Börse platziert. Alle Kundenaufträge werden als Einzelauftrag bearbeitet. Überprüfung der Grundsätze 11. Die Bank wird die Ausführungsgrundsätze jährlich überprüfen. Eine Überprüfung und Anpassung der Ausführungsgrundsätze wird die Bank zudem dann vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen bei der Auswahl wird die Bank den Kunden informieren. JULI 2014 HELABA 2
3 B. Ausführungsplätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten Verzinsliche Wertpapiere Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: Bundesanleihen: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Jumbopfandbriefe: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Sonstige verzinsliche Wertpapiere: Wenn Kunde der außerbörslichen Ausführung zustimmt: Ausführungsgeschäft im Interbankenhandel mit einer anderen Bank Liegt die Zustimmung des Kunden nicht vor oder ist eine Ausführung im Interbankenhandel nicht möglich: Ausführung an einer in- oder ausländischen Börse (gemäß Abschnitt D) Aktien Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: Aktien, die an einer inländischen Börse Inländische Börsen, an denen ein Handel möglich ist (gemäß Abschnitt D). Priorität für das elektronische Handelssystem Xetra Aktien, die nicht an einer inländischen Börse Aktien, die sowohl an einer inländischen als auch an einer ausländischen Börse gehandelt werden: Aktien, die an mehreren ausländischen Börsenplätzen Bei Auftragserteilung nach Handelsschluss Xetra wird der Auftrag zur Ausführung an eine verfügbare Regionalbörse weitergeleitet. Ausführung an der Börse des Landes, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat (gemäß Abschnitt D) Ausführung an der Börse mit der größten Ausführungswahrscheinlichkeit (gemäß Abschnitt D) Haupthandelsplatz Ausführung an dem Börsenplatz, an dem die Aktie in EUR gehandelt wird (gemäß Abschnitt D). Ausnahme: Wird die Aktie an keinem oder mehreren ausländischen Börsenplätzen in EUR gehandelt, liegt die Auswahl des Börsenplatzes im Ermessen des Handels der Bank Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrages eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden aus. JULI 2014 HELABA 3
4 Anteile an Investmentfonds Der Kauf von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Verkauf zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen. Die Bank führt Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen in Investmentfonds grundsätzlich nach Maßgabe des Investmentgesetzes aus. Die Ausführung erfolgt durch den Bezug von der Kapitalanlagegesellschaft. Abweichende Ausführung: Exchange Traded Funds: inländische Börse (gemäß Abschnitt D) Zertifikate Optionsscheine Die Bank bietet Zertifikate und Optionsscheine eigener sowie ausgewählter fremder Emissionen selbst zur Zeichnung, zum Erwerb (und ggf. zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft). Soweit ein Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission an den folgenden Ausführungsplätzen aus, die unter Beachtung der im Abschnitt A unter Ziff. 4 festgelegten Kriterien ausgewählt wurden: die an einer inländischer Börse gehandelt werden: werden nicht an einer inländischen Börse gehandelt: werden an ausländischer oder an keiner Börse gehandelt: Ausführung an einer inländischen Börse (gemäß Abschnitt D) Ausnahme (bei unzureichender Marktliquidität): Ausführungsgeschäft mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Ausführungsgeschäft mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Ausführungsgeschäft mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet. Finanzderivate Hierunter fallen u.a. auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich bilateral zwischen Kunde und Bank individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Börsengehandelte Derivate: Ausführung an der Börse, an der die Geschäftsform (Kontrakt) gehandelt wird, für die der Kunde den Auftrag erteilt (gemäß Abschnitt D). Außerbörsliche Derivate: Devisentermingeschäfte Optionen Swaps Geschäft zwischen Bank und Kunde (Festpreisgeschäft gemäß Abschnitt C) JULI 2014 HELABA 4
5 C. Festpreisgeschäfte Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne; vielmehr sind Bank und Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt entsprechend, wenn die Bank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über Finanzinstrumente abschließen (z.b. Optionsgeschäfte), die nicht an einer Börse handelbar sind. Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Weitere Kosten (z.b. Maklercourtage o.ä.) entstehen nicht. Soweit Aufträge zum Kauf- oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, wird von der Bank sichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. D. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze inländische Ausführungsplätze: Xetra (elektronische Handelsplattform der Deutschen Börse AG) Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Frankfurt Börse Hamburg Börse Hannover Börse München Börse Stuttgart Heimatbörse bzw. Haupthandelsplatz : Börse Belgien Brüssel Börse Dänemark Kopenhagen Börse Finnland Helsinki Börse Frankreich Paris Börse Griechenland Athen Börse Irland Dublin Börse Italien Mailand Börse Niederlande Amsterdam Börse Norwegen Oslo Börse Österreich Wien Börse Portugal Lissabon Börse UK London Börse Schweden Stockholm Börse Schweiz Virtx Börse Spanien Madrid Multilaterale Handelssysteme: BATS CHI-X Europe Turquoise Weitere in Betracht kommende Heimatbörsen bzw. Haupthandelsplätze erläutert die Bank gerne in einem Kundengespräch. Herausgeber: Landesbank Hessen-Thüringen MAIN TOWER Neue Mainzer Str Frankfurt am Main JULI 2014 HELABA 5
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