Vorwort Bildungsplans zum Schuljahr 2014/2015

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1 Vorwort Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel wurde durch den in 2004 in Kraft gesetzten Rahmenlehrplan geordnet. Aufbauend auf dem Rahmenlehrplan hat das Land Baden-Württemberg einen Landeslehrplan erstellt, der die Schwerpunkte (Fächer) Betriebswirtschaft, Steuerung und Kontrolle, Gesamtwirtschaft und Informationsverarbeitung umfasst. Für Ihre Arbeit mit dem vorgelegten Lehrbuch möchten wir auf Folgendes hinweisen: Mit der Novellierung des Bildungsplans zum Schuljahr 2014/2015 wurden die Inhalte des Schwerpunktes Gesamtwirtschaft an die Kompetenzbereiche I, II und III für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ausgerichtet. Das vorliegende Buch deckt die Kompetenzbereiche I und II ab, die maßgeblich für die ersten beiden Ausbildungsjahre sind. Der Kompetenzbereich III wird in dem Merkurbuch 0565 zum Schuljahr 2016/2017 abgedeckt. Auf diese Weise wird einer der grundlegenden Vorteile unserer Buchreihe Berufsfachliche Kompetenz Einzelhandel beibehalten: drei Schwerpunktbände für das 1. und 2. Ausbildungsjahr und ein schwerpunktübergreifender Gesamtband für das 3. Ausbildungsjahr. Da auch für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin die Kompetenzbereiche I und II für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde zugrunde gelegt werden, eignet sich das vorliegende Buch auch für diesen Ausbildungsberuf. Von den Autoren wurde bewusst darauf geachtet, dass die vorgegebenen Kompetenzen inhaltlich vollständig und umfassend thematisiert werden, sodass außerhalb des Buches keine zusätzlichen Materialien erforderlich sind. Dabei bleibt den Lehrkräften genügend didaktischer Freiraum, eigene Schwerpunkte oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Größte Sorgfalt wurde darauf verwendet, die schwierigen volkswirtschaftlichen Inhalte schülergerecht darzubieten. Unter Verzicht auf Einzelheiten wurden die grundlegenden Aussagen der geforderten Lerninhalte herausgearbeitet. Fachwörter, Fachbegriffe und Fremdwörter werden grundsätzlich im Text oder in Fußnoten erklärt. Zahlreiche Abbildungen, Schaubilder, Beispiele, Begriffsschemata, Gegenüberstellungen und Zusammenfassungen erhöhen die Anschaulichkeit und Einprägsamkeit der Informationen. Am Ende eines jeden Kapitels findet sich ein umfangreiches Kompetenztraining. Dieses beinhaltet einerseits Aufgaben zu den Stoffinhalten und andererseits Problemstellungen unter Berücksichtigung der Erfahrungswelt der Lernenden. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis hilft, Begriffe und Erläuterungen schnell aufzufinden. Für die ersten beiden Schuljahre stehen Lehrbücher für die Schwerpunkte Betriebswirtschaft (Merkurbuch 0562) und Steuerung und Kontrolle (Merkurbuch 0563) zur Verfügung. Für das 3. Schuljahr steht ein Gesamtband zur Verfügung, der den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer Betriebswirtschaft, Steuerung und Kontrolle und Gesamtwirtschaft enthält (Merkurbuch 0565). Wir glauben, mit dieser Reihe die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung geschaffen zu haben, und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Benutzern. Wir wünschen Ihnen einen guten Lehr- und Lernerfolg! Die Verfasser

2 1 Sich über das duale Ausbildungssystem informieren Kompetenzbereich I: In Ausbildung und Beruf orientieren 1 Sich über das duale Ausbildungssystem informieren 1.1 Ausbildender, Ausbilder, Auszubildender (1) Begriffe Ausbildender und Ausbilder Ausbildender ist derjenige, der einen Auszubildenden zur Berufsausbildung einstellt. Ausbilder ist derjenige, der vom Ausbildenden mit der Durchführung der Ausbildung beauftragt wird. Beispiel: Jens Zeiler wird vom Lebensmitteleinzelhandelsfachgeschäft Thomas Hutter e. K. 1 ausgebildet. Das Lebensmitteleinzelhandelsfachgeschäft Thomas Hutter e. K. ist Ausbildender. Beispiel: In der Getränkeabteilung wird Jens Zeiler von der Angestellten Beate Freiberg ausgebildet. Beate Freiberg ist Ausbilderin. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet und mindestens 24 Jahre alt ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Ausbilder vermitteln die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Ferner muss der Ausbildungsbetrieb in der Lage sein, die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zu vermitteln. (2) Begriff Auszubildender Auszubildender ist derjenige, der nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes [BBiG] einen anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund staatlicher und bundeseinheitlich gültiger Ausbildungsverordnung erlernt. Beispiel: Jens Zeiler schließt mit dem Lebensmitteleinzelhandelsfachgeschäft Thomas Hutter e. K. einen Ausbildungsvertrag als Kaufmann im Einzelhandel ab. Jens Zeiler ist Auszubildender. Anforderungen an Auszubildende. Ein großes Einzelhandelsunternehmen umschreibt die Anforderungen an Auszubildende auf seiner Internetseite folgendermaßen: 1 e. K.: eingetragener Kaufmann. 9

3 Kompetenzbereich I: In Ausbildung und Beruf orientieren Die Voraussetzung für die Bewerbung bei uns sind gute schulische Leistungen und eine abgeschlossene Schulausbildung. Die Fähigkeit zur Teamarbeit ist ebenso wichtig wie ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Wir möchten Auszubildende gewinnen, die überdurchschnittlich motiviert und engagiert sind. Neben den schulischen Leistungen interessiert uns vor allem die Persönlichkeit der Bewerber. 1.2 Ausbildungsverhältnis Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung und Ausbildungsplan (1) Berufsbildungsgesetz Das Berufsbildungsgesetz [BBiG] regelt die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsberufen ist durch die Ausbildungsordnung geregelt. (2) Ausbildungsordnung Die Ausbildungsordnung ist die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie hat mindestens festzulegen: die Bezeichnung des Ausbildungsberufs (z. B. Verkäufer/-in, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Fachlagerist/-in); die Ausbildungsdauer, sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen; das Ausbildungsberufsbild, es enthält die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind; den Ausbildungsrahmenplan, es handelt sich hierbei um eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse und die Prüfungsanforderungen. Bezeichnung Ausbildungsberuf Ausbildungsdauer Ausbildungsberufsbild Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsordnung Prüfungsanforderungen Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. (3) Ausbildungsplan Der Ausbildungsplan regelt die sachliche und zeitliche Berufsausbildung im Betrieb. Der Ausbildungsplan wird von jedem Ausbildungsbetrieb eigenständig erstellt. Er muss jedoch abgestimmt sein mit dem Ausbildungsberufsbild, dem Ausbildungsrahmenlehrplan sowie den Prüfungsanforderungen. 10

4 1 Sich über das duale Ausbildungssystem informieren (4) Beziehungen zwischen Ausbildungsrahmenlehrplan und Ausbildungsplan (Duales Ausbildungssystem) Ausbildungsrahmenplan Er beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Rahmenlehrplan Er ist Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ist zeitlich und inhaltlich mit dem Ausbildungsrahmenlehrplan abgestimmt. Ausbildungsplan Der Ausbildungsrahmenlehrplan wird in einen betrieblichen Ausbildungsplan umgesetzt, der die Grundlage für die individuelle Ausbildung im Betrieb bildet. Betrieb Berufsschule Berufsausbildungsvertrag (1) Begriff kaufmännischer Auszubildender Kaufmännischer Auszubildender ist, wer in einem kaufmännischen Betrieb zur Erlernung kaufmännischer Tätigkeiten angestellt ist (2) Abschluss des Berufsausbildungsvertrags Vor Beginn der Berufsausbildung ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Berufsausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer) zur Genehmigung und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden. Quelle: Picture-Factory 11

5 Kompetenzbereich I: In Ausbildung und Beruf orientieren Die Eintragung wird nur vorgenommen, wenn der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht und die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals sowie die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen. Die Eintragung ist u. a. Voraussetzung dafür, dass der Auszubildende zur Abschlussprüfung, z. B. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), zugelassen wird. Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, hat der Ausbildende den wesentlichen Inhalt des Vertrags schriftlich niederzulegen. Der Vertrag ist vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und wenn der Auszubildende noch minderjährig ist von dessen gesetzlichem Vertreter zu unterzeichnen und unverzüglich eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter auszuhändigen. Der Ausbildungsvertrag muss folgende Punkte enthalten: sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildung), Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung, Dauer des Urlaubs, Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. (3) Pflichten und Rechte aus dem Berufsausbildungsvertrag Die Pflichten und Rechte des Auszubildenden bzw. des Ausbildenden ergeben sich vor allem aus dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Pflichten des Auszubildenden (Rechte des Ausbildenden) Befolgungspflicht: Weisungen des Ausbildenden im Rahmen der Berufsausbildung sind sorgfältig zu befolgen. Berufsschulpflicht. Lernpflicht: Der Auszubildende muss sich bemühen, so zu lernen, dass die Abschlussprüfung bestanden wird. Ausbildungsnachweispflicht (Berichtsheftpflicht): Der Auszubildende hat in der Regel wöchentlich Ausbildungsnachweise zu führen. Sie geben Auskunft über den Ablauf der Ausbildung und müssen bei der Abschlussprüfung vorgelegt werden. Die einzelnen Wochenberichte sind vom Ausbilder zu unterschreiben. Schweigepflicht über Geschäftsdaten. Pflichten des Ausbildenden (Rechte des Auszubildenden) Ausbildungspflicht: Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Ausbildungsmittel: Müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Fürsorgepflicht: Die Vermeidung sittlicher und körperlicher Schäden; Anmeldung zur So zial- und Unfallversicherung. Freistellungspflicht: Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und freistellen. Anmeldepflicht zu Prüfungen: Der Auszubildende muss rechtzeitig zu Prüfungen angemeldet und freigestellt werden. 12

6 1 Sich über das duale Ausbildungssystem informieren Pflichten des Auszubildenden (Rechte des Ausbildenden) Haftpflicht: Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden an Maschinen, Büroeinrichtungen usw. haftet der Auszubildende. Pflichten des Ausbildenden (Rechte des Auszubildenden) Urlaubspflicht: 1 Der Urlaub beträgt nach: Alter bis 16 Jahre bis 17 Jahre bis 18 Jahre Mindesturlaub 30 Werktage 27 Werktage 25 Werktage Vergütungspflicht: Die Zahlung des Arbeitsentgelts muss spätestens am letzten Werktag des Monats erfolgen. Pflicht zur Entgeltfortzahlung: An gesetzlichen Feiertagen und im unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses. (4) Ausbildungszeit 1 Die Ausbildungszeit beträgt in den meisten kaufmännischen Ausbildungsberufen (z. B. Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Fachlagerist/-in) im Regelfall 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (5) Probezeit Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und darf nicht länger als vier Monate dauern. Die Probezeit ist Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses. Während der Probezeit kann jeder der Vertragspartner das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos lösen. (6) Institutionen zur Durchsetzung ausbildungsrechtlicher Ansprüche Sind Auszubildende der Meinung, dass der ausbildende Betrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, können sie sich an verschiedene Institutionen wenden. Im Bereich des Betriebs- und Gefahrenschutzes sind die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als Landesbehörden für die Überwachung aller Betriebe ihres Bezirks zuständig. Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften kontrollieren die Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweigs. Im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes können sich die Auszubildenden an den Betriebsrat insbesondere an die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden. Ansprechpartner sind auch die zuständigen Kammern (z. B. die Industrie- und Handelskammern). Sie haben u. a. die Aufgabe, über eine ordnungsgemäße Berufsausbildung zu wachen. Hilfe gewähren auch die zuständigen Gewerkschaften. Ist zwischen den Parteien keine gütliche Einigung möglich, müssen die Arbeitsgerichte angerufen werden. 1 Für Berufsschüler soll der Urlaub in die Schulferien gelegt werden. Es muss sichergestellt sein, dass mindestens 12 Werktage am Stück gewährt werden. 13

7 Kompetenzbereich I: In Ausbildung und Beruf orientieren Melber, Anna Bodenseestr Überlingen X Überlingen deutsch X Melber, Frederike Bodenseestr. 19 Happel, Fritz Überlingen Kauffrau im Einzelhandel Beratung und Verkauf, Marketing, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Wirtschaftsschule Überlingen Hauptschule Überlingen 2 9 Mittlere Reife Hauptschulabschluss Überlingen, Gärtnerstr ,00 832,00 898,00 Kaufmännische Schule Überlingen Überlingen Textilhaus Fritz Happel e.k. Gärtnerstr Überlingen Anna Melber Frederike Melber Fritz Happel 14

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