Einführung und Update zum Online-Rollout der Telematikinfrastruktur (TI)

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1 Einführung und Update zum Online-Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) Düsseldorf Dipl.-Wirtsch.-Ing. Gilbert Mohr, Stabsstelle Telematik

2 Telematikinfrastruktur was ist das? Ziel intersektorale Vernetzung also auch Krankenhäuser, Zahnärzten, Apothekern und Kassen Inhalt Rechtliche Grundlage Anwendungen im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Plattform für sichere Übermittlungsverfahren im Gesundheitswesen 291a und 291b, SGB V Beteiligte Gesellschafter der Gematik: KBV, GKV-SV, BÄK, KZBV, BZÄK, DAV BMG und BSI Meilensteine Erprobung der Vernetzung und der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ab Ende 2016 Beginn Online Rollout Juli 2017 Geräte nicht direkt verfügbar 2

3 Anbindung von Praxen an die TI - Übersicht Arztpraxis Zentrales Netz der TI Anwendungen und Netze Internet (VPN) PVS Konnektor VPN-Zugangsdienst VSDM stationäres KT mobiles KT SMC-B ehba egk Geschützter Zugang zum Internet 3

4 Sicherheit mit der TI? (1) 4

5 Sicherheit mit der TI? (2) 5

6 2016: Bundesweiter Rollout ehealth-gesetz Die Gematik hat alle erforderlichen Maßnahmen für die Herstellung einer Telematik-Infrastruktur durchgeführt inklusive des Versichertenstammdaten-Managements. Es drohten Haushaltskürzungen zu Lasten der Gematik-Gesellschafter (u. a. KBV), falls dies nicht fristgerecht erfolgt. Vor diesem Hintergrund haben KBV und GKV-Spitzenverband rechtzeitig zum eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Ärzten und Psychotherapeuten, die ab dem keine VSDM- Prüfung durchführen, wird die Vergütung pauschal um 1 Prozent gekürzt Diese Frist wurde am durch den Bundesrat um ein halbes Jahr verlängert, da die Industrie die benötigten Komponenten noch nicht liefern kann. 6

7 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste (und vorläufig einzige) Online-Anwendung Arztpraxis PVS egk Konnektor 1. Aktualisierte VSD vorhanden? 2. Rückmeldung JA/NEIN 3. JA; Aktualisierte VSD abrufen. 4. Aktualisierte VSD senden. Krankenkasse VSD 7

8 Finanzierung Telematikinfrastruktur Erstausstattung (einmalige Zahlung) 1. Erstausstattungspauschale Konnektor und stationäres Kartenterminal a) Einmalig berechenbar je Betriebsstätte b) Staffelung nach Praxisgröße und Quartal, Konnektor-Preis sinkt um je 10 % je Quartal c) Berechnungsgrundlage: Konnektor: 2.620, Stationäres Kartenterminal: 435 (x Anzahl des Anspruches) 2. Erstausstattungspauschale mobiles Kartenterminal a) Einmalig berechenbar in Höhe von 350,00 b) Anspruch auf Erstattung je Vertragsarzt (mindestens halbe Zulassung) bei mindestens 3 Besuchen je Quartal oder Kooperationsvertrag gemäß 119b Absatz 1 SGB V c) Anspruch je ausgelagerter Praxisstätte als Ersatz für einen Konnektor 3. Einmalige TI-Startpauschale a) Einmalig berechenbar je Praxis in Höhe von 900,00 b) Umfasst anzunehmende Aufwände für Einrichtung der Komponenten und Dienste: i. Installation, Schulungen/Einweisungen (Kosten für Servicemitarbeiter, Ausfallzeiten PVS im Zusammenhang mit Installation der Komponenten in der Praxis) ii. Anpassungen im PVS iii. Zeitaufwand für das VSDM während der Startphase 8

9 Finanzierung Telematikinfrastruktur Betriebskosten (wird jedes Quartal gezahlt) 1. Betriebskostenpauschale Wartung Konnektor / VPN-Zugangsdienst a) Quartalsweise berechenbar je Praxis in Höhe von i. 298,00 in den ersten vier Quartalen ii. 248,00 ab dem 3. Quartal 2018 b) Umfasst Kosten für i. Wartung/Updates des Konnektors ii. Gebühren für VPN-Zugangsdienst 2. Betriebskostenpauschale elektronischer Heilberufsausweis (ehba) a) ehba erforderlich zum Erstellen der QES b) ehba (oder SMC-B) erforderlich für mobiles Kartenterminal beim Hausbesuch c) Quartalsweise berechenbar in Höhe von 11,63 je Arzt d) Entspricht der Hälfte der monatlichen Kosten des ehba 3. Betriebskostenpauschale SMC-B a) Praxis-, bzw. Institutionskarte zur Registrierung der Praxis b) Quartalsweise berechenbar in Höhe von 23,25 je Karte c) SMC-B erforderlich für Konnektor und mobile Kartenterminals in der ausgelagerten Praxisstätte 9

10 Aktueller Stand zur Einführung der TI (Stand ) Komponente Anbieter Verfügbarkeit SMC-B Konnektor Bundesdruckerei November 2017 Medisign vorauss. Februar 2018 T-Systems vorauss. Februar 2018 CGM/CocoNet November 2017 T-Systems vorauss. März 2018 RISE vorauss. März 2018 Secunet vorauss. März 2018 VPN Zugangsdienst Stationäre KT CGM November 2017 T-Systems vorauss. März 2018 Avarto vorauss. März 2018 Ingenico November 2017 Cherry-Tastatur vorauss. März 2018 Mobile KT Ingenico vorauss. April 2018 CGM-Kunden können seit Ende November installieren. Kunden anderer Softwarehäuser können frühestens ab März installieren. 10

11 PVS-Markt und seine Auswirkungen auf den TI-Rollout 30% Medistar Albis M1 Turbomed 70% Alle anderen Praxisverwaltungssysteme (PVS) CGM Andere Nicht-CGM-PVS-Anbieter wollen keinen CGM-Konnektor, deshalb warten sie ab: Installationen bei den Kunden frühestens im März 2018 möglich. 11

12 Verhältnis zwischen TI und SNK Konnektor in Arztpraxis: - Zugang zur TI - Zugang zu SNK-Anwendungen TI Praxen im Online-Rollout schalten ihren KV-SafeNet-Router ab und erhalten einen gematik-konnektor. Dieser verbindet zur TI, welche eine Kopplung zu einzelnen Anwendungen im SNK realisiert. KV-Connect gehört dazu! Bestandsschutz und Zukunftsperspektive: KV-Connect kann über die TI erreicht werden! KV-Connect SNK KVen 12

13 KV-Connect bringt ersten Mehrwert in die TI Ärzten und Psychotherapeuten sowie Zahnärzten, die ab dem keine VSDM-Prüfung durchführen, wird die Vergütung laut Gesetz um 1 Prozent gekürzt. Es gibt eine großzügige Finanzierung zum Einstieg in die TI. Das betrifft insbesondere die Betriebskosten. Die einzige Anwendung auf Jahre hin, die in der TI funktioniert, ist der VSDM. Der Nutzen des VSDM in der Arztpraxis geht gegen Null. Mit der TI-Technologie lässt sich KV-Connect quasi beiläufig und ohne Mehrkosten installieren. KV-Connect bietet echte Mehrwertanwendungen, insbesondere den earztbrief. Aber auch: KV-Abrechnung, DMP, HKS Die CGM hat nach Verhandlungen mit der KVNO ein Angebot geschaffen, bei dem die Kunden gegenüber bisher bis zu 35 p.m. sparen. Andere PVS werden folgen. 13

14 Wie geht s weiter mit der TI? Der gesetzlich vorgegeben End-Termin des Onlinerollout ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu halten. Wahrscheinlich wird es in 2018 zu einer neuen Verschiebung des Sanktionstermins für 1% Honorarkürzung kommen. Eine neue Regierung (Jamaika?) wird ein neues E-Healthgesetz II schaffen. Inhalte werden erst in 2018 diskutiert werden. Vieles denkbar. Große Krankenkassen (AOK, TK) schaffen Fakten an der TI vorbei. Wann die weiteren (medizinischen) Anwendungen kommen, ist ungewiss: Notfalldaten e-medikationsplan e-patientenakte 14

15 Jederzeit aktuelle Informationen der KVNO zum Online-Rollout 15

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