Das DGB Rentenkonzept Was soll finanziert werden?

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1 Das DGB Rentenkonzept Was soll finanziert werden? 1. Rentenniveau Durch eine Vielzahl gesetzlicher Eingriffe in den vergangenen zehn Jahren wird die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 um insgesamt bis zu 30% zusammengekürzt (s. Zur Sache: Auswirkungen der Leistungskürzungen auf die Höhe der GRV-Renten ). Diese Leistungskürzungen sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliche Vorsorge ausgleichen. Doch nur einem Teil der Beschäftigten gelingt dies auch. So schafft es etwa im untersten Einkommensbereich derzeit gerade einmal ein Viertel, durch einen Riester-Vertrag zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Und selbst wer immer 4% seines Einkommens für eine geförderte Privatvorsorge aufwendet, kann zusammen mit der gesetzlichen Rente kein Rentenniveau mehr erreichen, wie dies bislang allein aus der gesetzlichen Rente möglich war. Gesamtversorgungsniveau (vor Steuern) , , ,2 2,1 49,1 2,6 3,1 3,6 48,2 48,1 47,8 4,3 46,9 5,1 46, Gesetzl. Rente Riesterrente Quelle: eigene Darstellung auf der Basis des Renteversicherungsberichts der Bundesregierung 2011 (Übersicht B 8, Seite 38) 2. Erwerbsminderungsrente Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr oder höchstens noch teilweise zur Verfügung steht, kann eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Dabei erhalten die Betroffenen für die Zeit zwischen Beginn der Erwerbsminderungsrente und dem 60. Lebensjahr sogenannte Zurechnungszeiten. Dabei wird angenommen, dass der von Erwerbsminderung betroffenen Versicherte bis zum 60.

2 Geburtstag weitergearbeitet hätte und dabei vereinfacht dargestellt so verdient hätte, wie er es bisher im Durchschnitt getan hat. Im Referentenentwurf eines RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes als Ergebnis des von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen initiierten Rentendialogs ist nun u.a. vorgesehen, diese Zurechnungszeiten parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters anzuheben. Eine Verbesserung bei den Zurechnungszeiten ist ein geeignetes Instrument, um die Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Eine nur schrittweise Verbesserung aber wirkt viel zu spät und nimmt dem Vorschlag seine Wirkung. Schon jetzt sind viele erwerbsgeminderte Menschen arm. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag im Rentenzugang 2010 bei gerade einmal 600 Euro. Eine Erhöhung der Zurechnungszeit um nur einen Monat im nächsten Jahr würde die Erwerbsminderungsrenten im Durchschnitt überschlagsweise um gerade einmal zwei bis drei Euro anheben. Der DGB fordert stattdessen, die Zurechnungszeit sofort und in einem Schritt um zwei Jahre zu verlängern. Das würde durchschnittlich ca. 45 Euro mehr Rente bringen. Außerdem wollen wir die Bewertung der Zurechnungszeit verbessern, damit Einkommenseinbußen kurz vor der Erwerbsminderung nicht mehr die Rentenansprüche kaputt machen. 3. Das Reha-Budget Die finanziellen Mittel, die von der Deutschen Rentenversicherungen in einem Jahr für Rehabilitationsleistungen ausgegeben werden können, sind durch ein Budget begrenzt. Doch seit mehreren Jahren wird dieses Reha-Budget ausgeschöpft und in diesem Jahr droht erstmal gar eine Überschreitung. Es zeigt sich, dass eine Dynamisierung des Reha-Budgets allein auf der Basis der Lohnentwicklung nicht mehr ausreicht. Im Referentenentwurf des RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes schlägt die Budnesregierung nun vor, ab 2017 mit Hilfe eines neuen Demografiefaktors die Dynamisierung zu verändern. Doch dies käme viel zu spät. Die Reha-Bedarfe werden gerade in den nächsten Jahren deutlich steigen, da die Zahl der Menschen in den rehaintensiven Alterskohorten (ab ca. 45 Jahre) demografiebedingt stark zunimmt. Verschärft wird die Situation zudem durch die Rente mit 67. Wenn die Menschen länger arbeiten sollen, müssen sie dafür auch gesundheitlich in der Lage sein. Entsprechend wächst der Rehabedarf mit zunehmendem Alter. Und ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Allein im ersten Quartal 2012 sind die Anträge auf medizinische Reha um 2,8 % gestiegen, die Anträge auf berufliche Reha sogar um 3,8 %. Insgesamt sieht sich die Rentenversicherung bis 2017 durch die demografische Entwicklung und die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 mit einem bislang finanziell nicht gedeckten Rehabedarf von etwa 5 % konfrontiert. Dies entspricht einer Unterdeckung von ca. 300 Millionen Euro im Jahr.

3 DGB-Bundesvorstand VB Juni 2012 Fragen und Antworten zum DGB-Rentenkonzept 2012 Der DGB ist für eine Demografie-Reserve und lehnt eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrags ab warum? Was passiert denn, wenn der Rentenbeitrag im Jahr 2013 auf 19,2 % gesenkt wird? Der DGB ist für den Aufbau einer Demografie-Reserve warum? 1. Die geplante Absenkung des Rentenniveaus von 53 % auf 43 % bis zum Jahr 2030 ist unsozial und führt dazu, dass selbst Durchschnittsverdiener/innen künftig trotz Jahrzehnte langer Beitragszahlungen nur eine Rente bekommen werden, die sie nicht ausreichend vor sozialem Abstieg im Alter schützt. Sie müssten künftig 33 Jahre durchgängig arbeiten, nur um eine Rente über der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichen Einkommen müssten entsprechend länger arbeiten: bei einem Einkommen von Euro wären 45 Beitragsjahre nötig, nur um etwas mehr als Sozialhilfe im Alter zu bekommen. Aufgrund der veränderten Erwerbsbiografien, der zunehmend prekären Beschäftigungsverhältnisse und des großen Niedriglohnsektors verschärft sich dieses Problem. 2. Eine Demografie-Reserve kann das Problem der demographischen Entwicklung lösen, selbst ohne die politische Zielsetzung der Bundesregierung in Frage zu stellen, dass der Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2030 auf 22 % begrenzt werden soll. Wenn der Rentenbeitrag von heute 19,6 % jährlich bis 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben wird, kann das heutige Rentenniveau bis zum Jahr 2030 gehalten werden. Gleichzeitig bleibt genug finanzieller Spielraum, um die Erwerbsminderungsrente aufzubessern und die Rente mit 67 auszusetzen. 3. Die Finanzierungslast beginnt wegen der demographischen Entwicklung ab dem Jahr 2020 zu steigen. Ab dann wird die Zahl der Erwerbspersonen sinken und der Anteil der über 50jährigen deutlich ansteigen. Denn insgesamt gilt: die Gesellschaft in Deutschland wird im Durchschnitt älter. Und das kostet Geld. Doch diese Kosten können nicht einfach wegreformiert werden, sondern es geht darum, wie sie gerecht verteilt werden. Dafür ist es notwendig, umgehend mit dem Aufbau der Demografie-Reserve zu beginnen. 4. Nach dem DGB-Modell sind die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber mit jeweils 0,1 % mehr pro Jahr moderat und planbar. Spürbare Beitragssprünge werden vermieden. Die nächsten Jahre müssen genutzt werden, um die Reserven aufzubauen, sonst steigen die Belastungen und gleichzeitig gingen die Rentenleistungen in den Keller. Der DGB ist gegen eine Beitragssatzsenkung warum? 1. Eine Beitragssatzsenkung in der Rentenversicherung ist zwar verlockend, wäre jedoch eine völlig falsche Weichenstellung. Wenn der Beitragssatz auf 19,2 % gesenkt wird (möglicherweise ab 2014 noch auf 19,0 %), würden die Reserven der Nachhaltigkeitsrücklage (heute ca. 30 Mrd. Euro) in wenigen Jahren auf das gesetzliche Mindestmaß zusammenschmelzen und dies, obwohl das Rentenniveau sinkt. 2. Im Jahr 2020 wären die Reserven also nahezu aufgebraucht und die Rentenversicherung nahe der Handlungsunfähigkeit dann müsste der Rentenversicherungsbeitrag (so die Prognosen der Bundesregierung) in einem Schritt um einen ganzen Prozentpunkt angehoben

4 werden. Damit würden sich allerdings die Leistungen nicht verbessern einzig das massiv gekürzte Rentenniveau von 43 % (2030) würde dadurch abgesichert. 3. Es ist zu befürchten, dass sich eine künftige Regierung sehr schwer damit tun wird, im Jahr 2020 die Anhebung des Rentenbeitrags im vollen Umfang vorzunehmen (ggf. auch aufgrund schwieriger konjunktureller Entwicklungen). Damit sind weitere Kürzungsdebatten und Kürzungsrunden vorprogrammiert. 4. Die Bundesregierung plant einen Anstieg des Rentenversicherungsbeitrags ab dem Jahr 2020 von 19,0 % auf 22 % im Jahr Damit wird jedoch keine Demografie-Reserve aufgebaut, sondern nur das gesetzlich geforderte Minimum der Nachhaltigkeitsrücklage erfüllt. Die Regierung sagt: Die Absenkung des Rentenniveaus ist nicht so dramatisch, schließlich ist die Gesetzliche Rentenversicherung nur eine von drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge und der Privatvorsorge bleibt die Alterssicherung auch in Zukunft stabil. Richtig ist: Aktuell liegt eine durchschnittliche Altersrente im Rentenzugang bei 673 Euro im Monat (Männer 860 Euro, Frauen 514 Euro). Das ist deutlich weniger als noch vor zehn Jahren. Damals hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass der Beitragssatz unbedingt stabil sein müsse. Doch dafür muss zwangsläufig das Rentenniveau gesenkt werden. Und so wird die Rente durch eine Vielzahl gesetzlicher Eingriffe in den vergangenen zehn Jahren bis 2030 um insgesamt bis zu 25% zusammengekürzt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen dieses sinkende Rentenniveau durch zusätzliche Vorsorge ausgleichen. Doch bislang ist der Verbreitungsgrad der Privatvorsorge und auch der betrieblichen Altersvorsorge viel zu gering. So schafft es etwa im untersten Einkommensbereich gerade einmal ein Viertel, durch einen Riester-Vertrag zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Und die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine zusätzliche Vorsorge haben, bringen nicht genügend auf die Seite, um die gewaltigen Rentenkürzungen auszugleichen. Die Regierung sagt: Das Rentenniveau muss gesenkt werden, weil es auf Dauer nicht finanziert werden kann. Immer weniger Junge können nicht immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Richtig ist: Das heutige Rentenniveau kann auch in Zukunft finanziert werden, wenn sich die Arbeitgeber in vollem Umfang an den Kosten der Alterssicherung beteiligen. Dazu darf der Rentenbeitrag nicht gesenkt, sondern entsprechend zu den demografischen Herausforderungen angepasst werden. Versicherte und Arbeitgeber kostet dies nur jeweils 0,1 % mehr pro Jahr. Für Durchschnittsverdiener/innen und ihre Arbeitgeber wären dies jedes Jahr 2,60 Euro mehr im Monat. Geschieht dies nicht, müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Niveauabsenkung bei der Rente allein ausgleichen. Dazu wäre eine Sparleistung von mindestens 4 Prozent (bei höheren Einkommen mehr, weil die Rentenbesteuerung hier stärker zuschlägt) des Einkommens nötig. Dies ist für viele, vor allem für Beschäftigten mit geringen Einkommen, nicht möglich. Und es ist auch gar nicht nötig. Häufig wird in der Diskussion um die Entwicklung der Renten die steigende Arbeitsproduktivität ausgeblendet. Diese hat zur Folge, dass etwa wegen des Einsatzes arbeitssparender Technologie selbst mit einem geringeren Arbeitseinsatz ein wachsendes Sozialprodukt erwirtschaftet werden kann. So wird sich

5 das reale Bruttoinlandsprodukt von 2002 bis 2040 schätzungsweise fast verdoppeln trotz sinkender Erwerbstätigenzahlen. Die Regierung sagt: Die Beitragszahler werden durch eine Beitragssatzsenkung entlastet. Damit entsteht ein finanzieller Spielraum für Beschäftigte zum Beispiel, um eine Privatrente zu finanzieren. Richtig ist: Die Entlastung durch eine Beitragssatzsenkung auf 19,2 % beträgt für Durchschnittsverdiener/innen im Vergleich zu heute 5,20 Euro im Monat. Damit lässt sich keinerlei Ausgleich für die Alterssicherung finanzieren. Die Regierung sagt: Eine Beitragssatzsenkung ist wichtig für die Arbeitsplätze, denn die Arbeitgeber werden entlastet. Manche sagen auch, die Lohnnebenkosten seien zu hoch. Richtig ist: Deutschland liegt bei den Lohnnebenkosten aktuell auf Platz 16 in Europa das ist unter dem EU-Durchschnitt und weniger als in Frankreich, Rumänien, Tschechien oder Litauen. Und: Im letzten Jahr (2011) ist die Arbeitslosigkeit gesunken, obwohl die Sozialabgaben um insgesamt 0,8 Prozentpunkte gestiegen sind. Die Regierung sagt: Der Rentenbeitrag darf aber bis zum Jahr 2030 auf keinen Fall über 22 % steigen. Richtig ist: Wenn wir jetzt anfangen, gemeinsam Reserven aufzubauen, kann das heutige Rentenniveau auf lange Sicht gehalten werden selbst wenn die Beiträge auf 22 % im Jahr 2030 begrenzt werden.

6 DGB-Rentenkonzept 2012 Datenblatt 19. Juni 2012 Geltendes Recht und neue Rentenanpassung 2012 Jahr Beitragssatz in % Rentenausgaben Ausgaben allg. Bundeszuschuss Einnahmen Nachhaltigkeitsrückl. in MA ,6 216,3 249,8 40,0 252,3 27,4 1, ,1 219,9 254,2 40,2 253,4 27,1 1, ,0 223,8 258,7 41,0 258,3 27,1 1, ,0 230,4 266,3 42,0 264,7 25,9 1, ,0 237,5 274,3 42,9 271,2 23,3 1, ,0 244,6 282,4 43,9 277,7 19,1 0, ,0 253,0 291,9 45,0 284,6 12,4 0, ,2 262,7 303,1 46,7 294,8 4,7 0, ,0 272,2 314,0 49,9 314,3 5,8 0, ,0 280,6 323,7 51,4 322,9 5,7 0, ,1 290,4 334,9 53,2 333,3 5,0 0, ,4 301,4 347,5 55,6 346,9 5,2 0, ,6 311,9 359,6 57,6 358,7 5,2 0, ,8 322,3 371,5 59,8 370,8 5,4 0, ,0 333,1 383,9 62,0 383,2 5,7 0, ,2 344,4 396,8 64,2 395,9 5,8 0, ,4 356,1 410,2 66,6 409,0 5,7 0, ,7 368,3 424,2 69,3 424,3 7,1 0, ,8 380,6 438,3 71,5 436,5 6,7 0,22 Quelle: Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mai 2012 Seite 1 von 4

7 DGB-Rentenkonzept 2012 Datenblatt 19. Juni 2012 DGB-Rentenkonzept 2012 Demografie-Reserve trotz Sicherung des aktuellen Rentenniveaus Jahr Beitragssatz in % Rentenausgaben Ausgaben allg. Bundeszuschuss Einnahmen Nachhaltigkeitsrückl. in MA ,6 216,3 249,8 40,0 252,3 27,4 1, ,6 220,7 255,0 41,2 259,3 32,2 1, ,8 225,7 260,9 42,6 268,1 39,9 2, ,0 232,2 268,4 44,0 277,5 49,5 2, ,2 238,6 275,6 45,4 287,5 61,9 3, ,4 245,5 283,5 46,8 297,7 76,7 3, ,6 253,6 292,8 48,4 308,6 93,1 4, ,8 263,1 303,7 50,2 320,3 110,4 5, ,0 273,2 315,2 52,1 332,8 128,7 5, ,2 284,0 327,6 54,2 345,5 147,3 6, ,4 295,6 340,8 56,3 358,6 165,8 7, ,6 307,5 354,4 58,5 371,9 184,2 7, ,8 319,5 368,1 60,7 384,9 201,8 7, ,0 331,8 382,2 62,9 398,1 218,8 8, ,0 344,6 396,7 64,7 408,3 231,4 8, ,0 358,4 412,4 66,5 418,4 238,5 8, ,0 373,3 429,2 68,3 428,6 239,1 7, ,0 388,8 446,8 70,2 438,8 232,3 7, ,0 404,9 465,0 72,1 448,9 217,5 6,66 Quelle: Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mai 2012 Seite 2 von 4

8 DGB-Rentenkonzept 2012 Datenblatt 19. Juni 2012 DGB-Rentenkonzept 2012 Demografie-Reserve bei Stabilisierung des Rentenniveaus, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente (Zurechnungszeit +2 Jahre) und des Reha-Budgets Jahr Beitragssatz in % Rentenausgaben Ausgaben allg. Bundeszuschuss Einnahmen Nachhaltigkeitsrückl. in MA ,6 216,3 249,8 40,0 252,3 27,4 1, ,6 220,8 255,3 41,2 259,3 31,9 1, ,8 226,0 261,3 42,6 268,1 39,2 2, ,0 232,6 268,9 44,0 277,5 48,3 2, ,2 239,1 276,2 45,4 287,5 60,2 3, ,4 246,1 284,2 46,8 297,6 74,2 3, ,6 254,4 293,6 48,4 308,5 89,6 4, ,8 264,0 304,6 50,2 320,2 105,7 5, ,0 274,2 316,3 52,1 332,6 122,6 5, ,2 285,2 328,9 54,2 345,2 139,7 6, ,4 297,0 342,3 56,3 358,2 156,3 6, ,6 309,1 356,1 58,5 371,5 172,5 6, ,8 321,3 370,0 60,7 384,4 187,7 7, ,0 333,8 384,3 62,9 397,5 201,9 7, ,0 346,7 399,0 64,7 407,6 211,5 7, ,0 360,8 414,9 66,4 417,6 215,2 7, ,0 375,8 432,0 68,3 427,6 212,0 7, ,0 391,5 449,7 70,2 437,6 201,2 6, ,0 407,8 468,1 72,1 447,5 182,0 5,53 Quelle: Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mai 2012 Seite 3 von 4

9 DGB-Rentenkonzept 2012 Datenblatt 19. Juni 2012 DGB-Rentenkonzept 2012 Demografie-Reserve bei Stabilisierung des Rentenniveaus, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente (Zurechnungszeit +2 Jahre) und des Reha-Budgets sowie gesetzl Renteneintrittsalter 65 Jahre Jahr Beitragssatz in % Rentenausgaben Ausgaben allg. Bundeszuschuss Einnahmen Nachhaltigkeitsrückl. in MA ,6 217,5 251,1 40,0 252,3 25,9 1, ,6 222,4 256,9 41,2 259,1 28,6 1, ,8 227,7 263,2 42,6 267,7 33,6 1, ,0 234,6 271,1 44,0 276,9 39,9 2, ,2 241,5 278,8 45,4 286,6 48,3 2, ,4 248,6 286,8 46,8 296,5 58,5 2, ,6 256,9 296,3 48,4 307,0 69,8 3, ,8 266,8 307,7 50,2 318,4 81,1 3, ,0 277,5 319,8 52,1 330,5 92,5 4, ,2 288,9 332,9 54,1 342,7 103,0 4, ,4 301,2 346,9 56,3 355,3 112,2 4, ,6 313,9 361,3 58,5 368,1 119,8 4, ,8 326,7 375,9 60,7 380,4 125,1 4, ,0 340,1 391,1 62,9 392,8 127,8 4, ,0 354,0 407,0 64,6 402,0 123,9 4, ,0 369,1 424,0 66,4 411,1 112,1 3, ,0 385,3 442,3 68,2 420,1 91,0 2, ,0 402,0 461,1 70,1 428,9 60,2 1, ,0 419,1 480,4 72,0 437,8 18,9 0,56 Quelle: Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mai 2012 Seite 4 von 4

10 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Rentenpläne der Bundesregierung Senkung des Rentenniveaus auf 43 % Keine Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente Keine Verbesserungen bei Reha Altergrenze 67 Jahre DGB-Rentenkonzept ohne Nachhaltigkeitsfaktor plus Erwerbsminderungsrente (2 Jahre Zurechnungszeit) demografisches Reha-Budget Altersgrenze 65 Jahre Beitragssatz in % Nachhaltigkeitsrückl ,6 27, ,1 27, ,0 27, ,0 25, ,0 23, ,0 19, ,0 12, ,2 4, ,0 5, ,0 5, ,1 5, ,4 5, ,6 5, ,8 5, ,0 5, ,2 5, ,4 5, ,7 7, ,8 6,7 Jahr Beitragssatz in % Nachhaltigkeitsrückl ,6 25, ,6 28, ,8 33, ,0 39, ,2 48, ,4 58, ,6 69, ,8 81, ,0 92, ,2 103, ,4 112, ,6 119, ,8 125, ,0 127, ,0 123, ,0 112, ,0 91, ,0 60, ,0 18,9 Seite 1 von 6

11 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Beitragssatzpläne der Bundesregierung in % 22 21, , , , Regierungsmodell Seite 2 von 6

12 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Regierungsmodell Rente: Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage Beitragssatz in % Nachhaltigkeitsrücklage Seite 3 von 6

13 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Beitragssatz-Modelle zum Rentenbeitrag DGB Modell Regierungsmodell Seite 4 von 6

14 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro 200,0 150,0 182,0 100,0 50,0 0,0 6,7 Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets Seite 5 von 6

15 DGB-Rentenkonzept 2012 / Pressekonferenz Daten (Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, Mai 2012) Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro 20,0 15,0 18,9 10,0 5,0 6,7 0,0 Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets + Abschaffung der Rente mit 67 Seite 6 von 6

16 Schwerpunkt Alterssicherung Heute die Rente von Morgen sichern. Deutsche Gewerkschaftsbund Juni 2012

17 Grundlagen des DGB-Konzepts: Finanzierung zur Stärkung der solidarischen Alterssicherung. Stabilisierung des Rentenniveaus auf heutigem Niveau Aufwertung der Erwerbsminderungsrente und Verbesserung des Reha-Budgets Abschaffung / Aussetzung der Rente mit 67. Mindestanforderungen unter den Bedingungen einer Beitragssatzbegrenzung bei 22 % im Jahr

18 Eckdaten zur Rente 2012: Beitragssatzsenkung (Jan.): 19,6 % (-0,3 %) Rentenerhöhung (Juli): 2,18 % (West) und 2,26 % (Ost) Start der Rente mit 67 Herbst 2012: Debatte um weitere Beitragssatzsenkung (19,2 % oder 19,0 %) 3

19 Eckdaten zur Rente 2030 nach den Plänen der Koalition: Beitragssatzanhebung auf 22 % (allein 2019/ % -insg. plus 3 % bis 2030) Rentenniveau-Absenkung auf 43 % Rente mit 67 voll wirksam (bis zu minus 14,4 %). Bei Beitragssatzsenkung auf 19,2 % (oder 19,0%): Vor 2020 Debatte um Beitragssatzanstieg ggf. weitere Senkung des Rentenniveaus. 4

20 Renten-Niveau muss gesichert werden. Im Jahr 2030 müssen Durchschnittsverdiener/innen (2.600 Euro) für eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter 33 Jahre arbeiten (heute 27). Bei einem Einkommen von Euro wären 43 Beitragsjahre erforderlich, um knapp über die Grundsicherung zu kommen. Und: Die Zahl der Durchschnittsverdiener geht zurück: Ausweitung des Niedriglohnsektors (22 %). Das Normalarbeitsverhältnis geht zurück (auf 61,2 %) fast 50 % der Frauen sind atypisch beschäftigt, 70 % der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind Frauen. Die Zahl der älteren Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis liegt nur bei 10 % (63- und 64-Jährige). Fast jede/r Zweite geht mit Abschlägen in Frührente. 5

21 Aussichten 2030: Altersarmut ist nicht nur auf besondere Problemgruppen beschränkt (Erwerbsgeminderte, Langzeitarbeitslose, Geringverdienende oder Selbständige): Die Gefahr des sozialen Abstiegs im Alter erreicht die Mitte der Gesellschaft. Ein Hauptgrund: Rentenniveauabsenkung von heute 51 % auf 43 % im Jahr

22 Ziel 2012: Die Rente von morgen sichern. Leistungsverbesserungen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung: Das Mindeste: Rentenniveau auf heutigem Stand halten. Übergänge absichern. Schritt 1: Rentenniveau durch Demografie-Rücklage absichern Durch eine demografisch gestaltete Nachhaltigkeitsrücklage kann das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf dem heutigen Niveau (51 %) gehalten werden. Das Absenken des Rentenniveaus auf 43 % wird vermieden. Dies ist auch bei einem Beitragssatz von 22 % im Jahr 2030 möglich. Schritt 2: Verbreiterung der solidarischen Finanzierungsbasis Weitere Verbesserung der Rentenleistungen, z. B. durch Ausbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung. 7

23 Heute die Rente von Morgen sichern. Aufbau einer Demografie-Reserve in der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verbesserung der rentenrechtliche Leistungen: Rentenniveau auf heutigen Stand sichern Erwerbsminderungsrente spürbar verbessern Reha-Leistungen verbessern Übergänge in den Ruhestand sozial absichern Rente mit 67 mindestens aussetzen. Dazu nötig: Nachhaltiger Aufbau einer Demografie-Rücklage (jährlich plus 0,2 Prozentpunkte ab 2014 bis 22 %). Keine weiteren Beitragssatzsenkungen. 8

24 Dreh- und Angelpunkt: Beitragssatz. Beitragssenkungen führen zur Absenkung der Renten. Wenn der Beitragssatz in 2012 auf 19,2 % gesenkt wird, bleibt kein Spielraum, um die Rentenleistungen zu verbessern. Im Gegenteil: Durch eine Beitragssatzsenkung 2012 ff. droht für die jüngeren Generationen eine weitere Absenkung des Rentenniveaus (Beitragssatz-Sprung in 2020) ist das entscheidende Jahr für die Entwicklung der Renten. 9

25 Beitragssatzpläne der Bundesregierung ab ,0 21,5 Beitragssatz in % 21,0 20,5 20,0 19,5 19,0 18,

26 Folgen der Pläne der Bundesregierung: ca. 0,2 MA (= gesetzliche Mindestreserve) Beitragssatz in % Nachhaltigkeitsrücklage Keine Verbesserung rechtenrechtlicher Leistungen Sinkendes Rentenniveau auf 43 % ab 2020: mögliche Verschlechterungen 11

27 Die Alternative: Nachhaltige Beiträge für sichere Renten. Beitragssatz-Modelle zum Rentenbeitrag DGB Modell Regierungsmodell 12

28 Rentenniveau lässt sich auf heutigem Stand sichern: Reserve trotzdem 217 Mrd. Euro Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro 250,0 200,0 217,5 150,0 100,0 50,0 0,0 6,7 Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus 13

29 Weitere Leistungsverbesserungen sind möglich: Erwerbsminderungsrente + Reha Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro 200,0 150,0 182,0 100,0 50,0 0,0 6,7 Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha- Budgets 14

30 Auch die Rente mit 67 kann abgeschafft werden. Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro 20,0 15,0 18,9 10,0 5,0 6,7 0,0 Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha- Budgets + Abschaffung der Rente mit 67 15

31 Gute Argumente. Rentenniveausicherung auch bei Beitragsbegrenzung von 22 % im Jahr 2030 finanzierbar. Aufbau einer nachhaltigen Demographie-Reserve, um Rentenniveau zu halten entspricht bei Durchschnittsverdienern/innen 2,60 Euro jährlich mehr pro Monat (0,1 %). Vermeidung von Altersarmut (und dadurch entstehende Kosten für Steuerzahler/innen bzw. Bund). Info: Lohnnebenkosten in Deutschland im Jahr 2011 mit unter EU-Durchschnitt (16. Platz) 16

32 Vorteile des DGB-Modells: Bildung einer kollektiven, paritätisch finanzierten Rücklage in der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verbesserung der rentenrechtlichen Leistungen: Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2030 auf heutigem Niveau (51 %) Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets Aussetzung der Rente mit 67. Planbarkeit / Verlässlichkeit für Beitragszahler/innen Vermeidung eines Beitragsschocks (2020) bzw. weiterer Leistungskürzungen. Grundlage für weitere Leistungsverbesserungen durch Ausbau zur Erwerbstätigenversicherung. 17

33 Weitere Schritte denkbar: Die Begrenzung des Rentenversicherungsbeitrags auf 22 % im Jahr 2030 ist eine politische Entscheidung. Die von der Politik gesetzten Beitragsziele müssen mit der Gewährleistung des notwendigen Sicherungsniveaus abgewogen werden. Durch eine Anpassung des Beitragsatzes außerhalb dieses Rahmens sind weitere Verbesserungen des Leistungsniveaus möglich. Durch den Ausbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung können die Spielräume zur Verbesserung der Alterssicherung erhöht werden. 18

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