VERBANDS-HANDBUCH. Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im BDPh e. V. Der Vorstand

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1 VERBANDS-HANDBUCH Das Verbands-Handbuch soll den Vereinen die Möglichkeit geben, die Anschriften und die regelm ä- ßigen Vereinstreffen, Veranstaltungen und Tauschmöglichkeiten im Gebiet des Verbandes kennen zu lernen und diese Angaben für ihre Planung und Werbung der eigenen Veranstaltungen zu nutzen. Das Verzeichnis wird ständig durch Mitteilungen in den Verbands-Nachrichten und Nachträge ergänzt und gibt Auskunft über die Organisation des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. Dazu müssen allerdings alle Vereine und deren Verantwortliche beitragen, indem sie die Veränderungen innerhalb ihres Vereines der Verbands-Geschäftsstelle unverzüglich bekannt geben. Darüber hinaus sind Hilfen für die Vereine und die Statuten für Ehrungen enthalten. Das Handbuch ist Eigentum des Verbandes und wird den Vereinen leihweise zur Verfügung gestellt. Bei Wechsel des Vereinsvorsitzenden ist daher das Handbuch dem neuen Vorsitzenden zu überg e- ben. Der Verein ist verantwortlich für die Ergänzung des Inhalts. Gemäß Beschluss des LV-Tages 1975 sind Auskünfte aus diesem Handbuch an Dritte nur mit Zustimmung des Verbands-Vorstandes gestattet. Informationen über den Bund Deutscher Philatelisten e. V. und die ihm angeschlossenen Mitglied s- verbände sowie über die Deutsche Philatelisten-Jugend und die ihr angeschlossenen Landesringe entnehmen Sie bitte dem Handbuch Philatelie" des BDPh oder den Internet-Seiten bzw. Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im BDPh e. V. Der Vorstand Um es den Vereinen zu erleichtern, liegt dem Handbuch ein Arbeitsblatt bei, welches Sie bei Veränderungen in Ihrem Verein ausgefüllt der Verbands-Geschäftsstelle übersenden wollen. Damit sind dann auch der aktuelle Stand des Verbands-Handbuches, der LV-Homepage und die Unterrichtung der Bundesgeschäftsstelle gewährleistet. Auch formlose Meldungen, per Brief oder übermittelt, werden entsprechend bearbeitet. 1

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I II Gliederung des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main- Nahe e. V. im BDPh e. V. a) Karte des Verbandsgebietes b) Aufstellung der Verbands-Vereine alphabetisch nach Orten c) Arbeitsgemeinschaften im Verbandsgebiet d) Junge Briefmarkenfreunde Hessen e. V. Jugendgruppen Unterlagen für die Vereinsarbeit a) Satzung des Verbandes b) Materialliste des Verbandes c) Einweisung philatelie (Bundesnachrichten) siehe Handbuch Philatelie 1.8(1)- 1.8(8) d) Verbandsstelle Ausstellungswesen da) Zuständigkeiten db) Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Ausstellerpasses dc) Merkblatt über die Handhabung bei der Anmeldung einer Veranstaltung dd) Merkblatt Ausstellungsrahmen de) Zuschüsse df) Vorbereitung einer Veranstaltung dg) Funktionen bei Veranstaltungen e) Verbandsstelle Sammlerschutz ea) Merkblatt für Veranstalter von Tauschveranstaltungen eb) Ordnung für Tauschveranstaltungen ec) Tausch-Kauf-Vertrag ed) Ebay-Watchdog ee) Verhaltenskodex f) Checklisten fa) Informationen zu den Verbandstagen fb) Tag der Briefmarke fc) Hessentag und Philatelie g) Merkblatt Vereinsversicherungen 2

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S III Unterlagen für die Vereinsarbeit intern a) Vereinsgründung aa) ab) Mustersatzung Musteraufnahmeantrag b) Merkblatt Wir über uns ; Was leisten der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. und der BDPh e. V. ba) c) Auszeichnungen ca) cb) cc) cd) ce) cf) cg) ch) ci) cj) ck) cl) Merkblatt Rechtsschutzversicherung Hans-Wagner-Medaille Baurat Luce-Gedächtnis-Medaille Richard-Renner-Medaille Kalkhoff-Medaille Verbands-Verdienstmedaille Aenne-Weis-Medaille BDPh-Verdienst-Medaille Hermann-Deninger-Literaturpreis Rauhut-Literatur-Preis Alois-Wilhelm-Bögershausen-Preis Heinrich-Schlemmer-Preis Vespermann-Gedächtnis-Preis IV a) Vorstand des Verbandes (einschl. Ehrenmitglieder, Stellenleiter, Beirat, Kuratorium und Regionalvertreter) V VI b) Vorstand Junge Briefmarkenfreunde Hessen e. V. Verbands-Vereine (Einzelaufstellung nach Vereins-Nr.) -Adressen der Verbands- und Vereins-Vorstandsmitglieder 3

4 127 Weschnitztal Karte Landesverbandsgebiet I/a 08/15

5 Überörtliche Vereine Briefmarkensammler-Gemeinschaft Frankfurt am Main (BSG / BSW Ffm) Bundesbahn-Sozialwerk Briefmarkensammlergemeinschaft Kassel 04/025 Frankfurt/Main 04/118 Kassel Sammler-Service-Club Hessen 04/115 Friedberg Thematische Philatelisten Hessen e. V. 04/060 Frankfurt Örtliche Vereine Alsfeld 04/001 Briefmarkenfreunde Alsfeld e. V. Alzenau/Ufr. 04/003 Briefmarkensammler-Verein e.v. Alzenau/Ufr. Aschaffenburg 04/091 Verein für Briefmarkenkunde e.v Aschaffenburg Bad Camberg 04/017 Briefmarkenfreunde Bad Camberg e.v. Bad Hersfeld 04/006 Briefmarken- und Münzverein Bad Hersfeld-Rotenburg 1959 e.v. Bad Homburg v.d.h. 04/007 Verein für Briefmarkenkunde e. V. Bad Homburg v.d.h. Bad Kreuznach 04/008 Creuznacher Briefmarkensammler-Verein e.v. Bad Nauheim 04/009 Verein für Briefmarkenkunde Bad Nauheim e.v. Bad Vilbel 04/011 Briefmarkensammler-Verein Bad Vilbel Bad Wildungen 04/093 Briefmarken-Sammler-Verein Bad Wildungen Baunatal 04/012 Verein der Briefmarkenfreunde Baunatal e.v. Bensheim 04/013 Verein für Briefmarkenkunde Bensheim Bergen-Enkheim 04/014 Briefmarkensammlerverein Bergen-Enkheim e. V. Biblis 04/106 Verein für Briefmarken- und Münzenkunde Biblis Biedenkopf a. d. Lahn 04/015 Hinterländer Philatelistenklub Biedenkopf a. d. Lahn Birstein 04/126 Briefmarkenfreunde Vogelsberg Sitz Birstein e. V. Büdingen 04/105 Oberhessische Philatelisten- Vereinigung, Sitz Büdingen e. V. Budenheim 04/016 Philatelisten Verein 1965 Budenheim I b/1 08/13

6 Darmstadt 04/018 Allgemeiner Postwertzeichen- Sammlerverein e.v. Darmstadt Dieburg 04/097 Verein der Briefmarkenfreunde Dieburg Dietzenbach 04/089 Briefmarken- und Münzensammler Verein Dietzenbach/Hess. Dillenburg 04/019 Briefmarkensammler-Verein für den Dillkreis e. V. Ehringshausen 04/125 Briefmarkensammlerverein Ehringshausen Erbach/Odenw. 04/122 Briefmarkensammler und Münzfreunde Odenwald e.v. Erlensee 04/111 Verein für Briefmarken- und Münzenkunde Erlensee Eschborn 04/084 Briefmarkenfreunde Eschborn Eschwege 04/022 Briefmarkensammler-Verein Philatelia e.v. Eschwege Frankenberg/Eder 04/094 Frankenberger Philatelistenverein e. V. Frankfurt am Main 04/026 Sportclub Deutsche Bundesbank Abt. Philatelie 04/027 Philatelisten-Verein 1923 e. V. Frankfurt am Main-Höchst 04/028 Verein für Briefmarkenkunde 1878 e. V. Frankfurt am Main 04/029 Briefmarken-Sammler-Vereinigung Merkur, Frankfurt am Main 04/030 Vereinigung Frankfurter Briefmarkensammler Moenus 1911 e. V. 04/063 Briefmarkensammler-Verein e. V. Frankfurt am Main-Nieder- Eschbach 04/031 Briefmarkensammler-Verein Frankfurt am Main-Nord e. V. 04/032 Verein für Briefmarkenkunde Frankfurt a. M.-Rödelheim Friedberg/Hessen 04/034 Verein der Briefmarkensammler Friedberg e. V. Friedrichsdorf/Ts. 04/088 Briefmarkensammler-Verein Friedrichsdorf/Ts. Fulda 04/035 Verein für Briefmarkenkunde e. V. Fuldensia Fulda Gau-Algesheim 04/117 Verein für Briefmarkenkunde 1984 e. V. Gau-Algesheim Geisenheim/Rh. 04/036 Verein der Briefmarkenfreunde Rheingau e.v., Sitz Geisenheim/Rh. Gelnhausen 04/121 Briefmarkensammlerverein Gelnhausen Gießen 04/037 Briefmarkensammler-Verein Gießen e.v. Groß-Gerau 04/038 Briefmarkensammler-Vereinigung e. V. Groß-Gerau I b/2 12/14

7 Hanau 04/041 Verein der Briefmarkensammler Hanau 1890 e. V. Hochheim/Main 04/044 Briefmarkensammlerverein Hochheim 1939 Hofgeismar 04/102 Briefmarken-Sammlergemeinschaft 1932, Hofgeismar Hofheim/Ts. 04/045 Philatelisten-Verein Hofheim am Taunus e. V. Idstein/Ts. 04/046 Briefmarkenfreunde Idstein und Umgebung e. V. Ingelheim am Rhein 04/047 Gemeinschaft Ingelheimer Briefmarkensammler Kassel 04/048 Verein für Briefmarkenkunde 1881 Kassel e. V. Kelkheim/Ts. 04/085 Kelkheimer Philatelisten Kirn/Nahe 04/050 Club der Briefmarkenfreunde Kirn und Umgebung Korbach 04/051 Verein der Briefmarkensammler e. V. Korbach Kronberg/Ts. 04/052 Briefmarkensammler-Verein Kronberg im Taunus Langen 04/090 Briefmarkensammlerverein Langen e. V. Lauterbach 04/113 Briefmarkenfreunde Vogelsberg e. V. Sitz Lauterbach/Hessen Lich 04/116 Verein der Briefmarkenfreunde 1960 Lich Limburg/Lahn 04/054 Briefmarkensammler-Verein Limburg e. V. Mainz/Rh. 04/055 Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz Marburg 04/058 Verein für Briefmarkenkunde Marburg/Lahn 1892 e. V. Melsungen 04/110 Verein der Briefmarkenfreunde Melsungen Mühlheim/Main 04/061 Briefmarkenfreunde Mühlheim am Main e. V. Neu-Isenburg 04/062 Briefmarken-Sammler-Verein Neu-Isenburg e. V. Nieder Roden/Rodg. 04/064 Briefmarken-Verein Rodgau e. V. Obermörlen 04/066 Briefmarkenfreunde Usatal Obermörlen Obertshausen 04/043 Arbeitsgemeinschaft Philatelie Obertshausen im BDPh e. V. Offenbach/Main 04/068 Briefmarkensammlergilde Offenbach e. V. Oppenheim/Rh. 04/069 Briefmarken-Sammler-Verein Oppenheim I b/3 12/14

8 Rimbach/Odw. 04/127 BSV Weschnitztal, Sitz: Rimbach/Odw. Rödermark 04/124 Briefmarkensammler-Verein Rödermark Rüsselsheim/Main 04/072 Briefmarkensammler-Verein Rüsselsheim 1948 e. V. Schwalbach/Ts. Schwalmstadt Seeheim Seligenstadt Sponheim 04/098 Schwalbacher Briefmarkensammler-Club 04/074 Verein für Briefmarkenkunde Schwalm-Eder 04/075 Briefmarkenfreunde 1968, Seeheim 04/076 Briefmarkenfreunde Seligenstadt und Umgebung 04/100 Briefmarken- und Münzensammler-Verein Sponheim und Umgebung Steinbach/Ts. 04/078 Briefmarken-Sammler-Verein Steinbach/Ts. e. V. Stockstadt Taunusstein Usingen/Ts. 04/119 Verein der Briefmarkenfreunde Stockstadt am Rhein 04/039 Briefmarkenverein Untertaunus West 04/079 Verein der Briefmarkenfreunde Usingen/Ts. Wächtersbach 04/080 Briefmarkenfreunde Kinzigtal e. V. Weilburg/Lahn 04/081 Briefmarkensammlerverein Oberlahn-Weilburg e. V. Wiesbaden 04/083 Wiesbadener Briefmarken-Sammler-Verein von 1885 e. V. I b/4 08/15

9 Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Neues Handbuch der Briefmarkenkunde e. V. 04/042 Soest I/c 1 06/12

10 JUGENDGRUPPEN Junge Briefmarkenfreunde Hessen e. V. I d/1 08/13

11 Nachstehend geben wir Ihnen die Orte bekannt, in denen Jugendgruppen bestehen. Kontaktaufnahme mit den Jugendgruppen, bitten wir über die Verbands-Vereine (Teil V dieses Handbuches) aufzunehmen. Gruppe Alsfeld Bad Camberg Bad Nauheim Bad Wildungen Baunatal Bensheim Birstein Gruppe Lampertheim Lauterbach Lich Marburg Melsungen Mühlheim/Main Darmstadt Dieburg Dietzenbach Dinosaurier-Club Donau-Lech (Wertingen) Ehringshausen Erlensee Eschborn Flörsheim Frankenberg Frankfurt-Rödelheim Friedberg Fulda Gau-Algesheim Gießen Hanau Hochheim Hofgeismar Neu-Isenburg Obermörlen - Usatal Obertshausen Rheingau Rimbach Rödermark Rotenburg Rüsselsheim Schwalmstadt Sponheim SSC (Jugend) Untermain (Seligenstadt/ Rodgau) Weilburg Wiesbaden Wiesbaden-Breckenheim Worms Idstein Ingelheim Zeppelinheim Kassel Kinzigtal Kirchhain Kirn Korbach I d/2 02/15

12 Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im Bund Deutscher Philatelisten e. V. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Aufgaben (1) Der Verband bezweckt, der Philatelie zu dienen, insbesondere durch a) den freiwilligen Zusammenschluss aller Philatelistenvereine seines Geschäftsbereiches, b) die Vertretung der Interessen aller Verbandsmitglieder c) die Pflege, Förderung und Unterstützung der wissenschaftlichen Philatelie und verwandter Gebiete d) die Förderung der Jugend-Philatelie e) die Förderung des Fachschrifttums f) die Bekämpfung aller Missstände auf dem Gebiet der Philatelie g) die Durchführung von Tagungen, Ausstellungen und anderen philatelistischen Veranstaltungen h) die Pflege philatelistischer Beziehungen zum Bund Deutscher Philatelisten (BDPh) e. V., zu den anderen Verbänden des BDPh, sowie sonstigen philatelistischen Vereinigungen im In- und Ausland (2) Der Verband verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Er ist überparteilich und nicht konfessionell gebunden. 3 Mitgliedschaft (1) Der Verband hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. (2) Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jeder Philatelistenverein werden, dessen Aufgaben und Tätigkeiten den Grundsätzen der Verbandsarbeit entsprechen. Vereine, welche Erwerbszwecke verfolgen, können nicht aufgenommen werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (3) Wird die Aufnahme eines Vereins durch den Vorstand abgelehnt, so kann der abgelehnte Verein innerhalb eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Bescheids schriftlich Berufung einlegen. Über diese Berufung entscheidet der nächste Verbandstag endgültig. (4) Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes vom Verbandstag ernannt; sie haben kein Stimmrecht. II a/1 02/11

13 4 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder (1) Den Verbandsmitgliedern stehen alle Einrichtungen des Verbandes zur Verfügung. Sie haben das Recht, zum Verbandstag Vertreter zu entsenden. (2) Die Verbandsmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag nach der Zahl ihrer Mitglieder. Die Höhe und Fälligkeit setzt der Verbandstag fest. Ehrenmitglieder des Verbandes zahlen keinen Beitrag. Zusammen mit dem Verbands-Jahresbeitrag ist auch der an den Bund Deutscher Philatelisten e. V. zu entrichtende Jahresbeitrag abzuführen. Alle Mitglieder haben die Pflicht, sich tatkräftig für die Ziele des Verbandes und des Bundes Deutscher Philatelisten (BDPh) e. V. einzusetzen. 5 Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung des Verbandes, durch Austritt oder Ausschluss. Die Austrittserklärung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen; sie muss dem Vorstand drei Monate vorher schriftlich per Einschreiben zugegangen sein. (2) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand, wenn dieses gegen die Belange des Verbandes verstößt, insbesondere, wenn es seine Beitragspflicht nicht erfüllt. Gegen den Ausschluss kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Einspruch beim Vorstand des Verbandes erheben. Der nächste Verbandstag entscheidet dann endgültig. In beiden Fällen ist eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Vorstands- bzw. Verbandsmitglieder erforderlich. (3) Die Mitgliedschaft eines Ehrenmitgliedes erlischt durch Austritt oder Tod. (4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verband. 6 Organe des Verbandes Organe des Verbandes sind a) der Verbandstag b) der Verbandsvorstand c) der erweiterte Verbandsvorstand 7 Verbandstag (1) Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung des Verbandes. Ein ordentlicher Verbandstag findet alljährlich statt. Außerordentliche Verbandstage können vom Vorstand jederzeit aus wichtigem Anlass einberufen werden. Die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages muss seitens des Vorstandes innerhalb einer Frist von zwei Monaten erfolgen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Verhandlungspunkte beantragt. (2) Die Verbandstage werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens einen Monat vorher durch Rundschreiben an die Mitglieder einberufen. Anträge sind spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag beim Vorstand schriftlich einzureichen. II a/2 02/11

14 (3) Teilnahmeberechtigt am Verbandstag ist jedes Mitglied eines einem Verband des BDPh angeschlossenen Vereins. (4) Stimmberechtigt sind die Vorsitzenden der dem Verband angeschlossenen Vereine. Vertreter müssen sich durch ordnungsgemäße Vollmachten ausweisen; dabei ist die Übertragung des Stimmrechts von bis zu drei Mitgliedsvereinen auf einen gemeinsamen Vertreter zulässig. (5) Die Stimmenzahl richtet sich nach der Zahl der Mitglieder des angeschlossenen Vereins, für die bis zum Ende des abgelaufenen Kalenderjahres der Beitrag an den Verband gezahlt worden ist. (6) Beschlussfähig ist jeder ordnungsgemäß einberufene Verbandstag. Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Bei Satzungsänderungen entscheidet der Verbandstag mit ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (7) Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Verbandstag nicht stattfinden oder nicht beschlussfähig sein, so bleiben die auf dem letzten Verbandstag ordnungsgemäß gefassten Beschlüsse (Besetzung der Ämter, Beitrag usw.) bis auf weiteres gültig. 8 Aufgaben des Verbandstages, Niederschrift (1) Die Tagesordnung des ordentlichen Verbandstages hat folgende Punkte zu enthalten: 1. Begrüßung und Eröffnung; Wahl des Protokollführers 2. Feststellung der stimmberechtigten Vertreter 3. Jahresbericht des Vorsitzenden 4. Berichte der Stellenleiter und der Regionalvertreter 5. Berichte des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer 6. Aussprache zu den Berichten 7. Entlastung des Schatzmeisters 8. Entlastung des Vorstandes 9. im Bedarfsfall: Ehrungen 10. im Bedarfsfall: Wahlen von Vorstand Stellenleiter Regionalvertreter Rechnungsprüfer 11. Festlegung des Etats und des Beitrages für das folgende Jahr 12. Wahl der Orte für die nächsten Verbandstage 13. Beschlussfassung über Anträge 14. Verschiedenes (2) Über jeden Verbandstag ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem jeweiligen Protokollführer zu unterzeichnen ist. II a/3 02/11

15 9 Verbandsvorstand (1) Der Verbandsvorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden b) bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schatzmeister d) dem Geschäftsführer (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verbandstag auf drei Jahre gewählt. Sie führen die Geschäfte bis zur Neuwahl fort. Wiederwahl ist zulässig. (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ergänzt sich der Vorstand bis zum nächsten Verbandstag durch Zuwahl. Die Amtsdauer des Zugewählten endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstandes. (4) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB; jeweils zwei von ihnen sind vertretungsberechtigt. (5) Der Verbandsvorstand führt die Geschäfte des Verbandes. Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit soll er den erweiterten Verbandsvorstand zu Rate ziehen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn in einer Sitzung mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. 10 der erweiterte Verbandsvorstand (1) der erweiterte Verbandsvorstand besteht aus den Leitern der Verbandsstellen und aus den Regionalvertretern. (2) der erweiterte Verbandsvorstand wird nach Bedarf mindestens aber vor einem Verbandstag - vom Vorstand einberufen. Der Verbandsvorsitzende oder ein Stellvertreter leiten die Sitzungen des erweiterten Verbandsvorstandes. 11 Verbandsstellen und Regionalvertreter (1) Zur Erreichung der Zwecke des Verbandes sollen Verbandsstellen und Regionalvertretungen eingerichtet werden. (2) Die Stellenleiter und Regionalvertreter werden vom Verbandstag auf Vorschlag des Vorstandes auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 12 Rechnungsprüfer (1) Der Verbandstag wählt zwei Rechnungsprüfer und eine Ersatzperson, die dem Vorstand und dem erweiterten Verbandsvorstand nicht angehören dürfen. Sie haben die Prüfung des Jahresabschlusses, der Bücher und Belege sowie der Kasse für den nächsten Verbandstag vorzunehmen und diesem über das Ergebnis ihrer Feststellungen zu berichten. (2) Sie werden für ein Jahr gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. II a/4 07/11

16 13 Auflösung des Verbandes (1) Die Auflösung des Verbandes kann nur von einem zu diesem Zweck einberufenen Verbandstag mit ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Im Falle der Auflösung des Verbandes muss das Vermögen zur Förderung der Philatelie verwendet werden. Über die Verwendung des Verbandsvermögens entscheidet der Verbandstag mit einfacher Mehrheit. Ist die Verwendung des Vermögens für Zwecke der Philatelie nicht möglich, so darf das Vermögen nur zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken verwendet werden. Ende der Satzung Die Satzung in der hier vorliegenden Form wurde auf dem Verbandstag am 19. Mai 1996 in Eschwege beschlossen mit der Maßgabe, dass sie nach dem 50jährigen Jubiläum des Landesverbandes Hessischer Philatelisten-Vereine e.v. zum 1. Januar 1998 in Kraft treten soll. Anmerkung: Der Landesverband Hessischer Philatelisten-Vereine e.v. wurde am 14. Dezember 1950 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die Satzung wurde durch den Landesverbandstag am 4. Mai 1969 in Bad Vilbel geändert und am 18. Dezember 1969 unter der Nummer 5750 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die Satzung wurde durch den Landesverbandstag am 29. April 1979 in Langen geändert und am 21. August 1979 beim Amtsgericht in Frankfurt am Main, Abteilung 3, eingetragen. gez. Dieter Hartig Vorsitzender gez. Edgar Schroth Schriftführer Die Satzung in der vorliegenden Form wurde auf dem Verbandstag am 6. April 2009 in Gau- Algesheim geändert und beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen gez. Prof. Dr. Erhard Mörschel Vorsitzender gez. Jörg-Ulrich Hübner Schriftführer II a/4 07/11

17 Materialliste des Verbandes Abgabepreise - Stand 1. März 2011 Durch den Verbands-Schatzmeister werden geliefert: Mitgliedsnadeln Treuenadeln Treuenadeln Treuenadeln Treuenadeln Treuenadeln Treuenadeln Treuenadeln einfach Jahre, bronze.. 15 Jahre, versilbert.. 25 Jahre, vergoldet.. 40 Jahre, vergoldet.. 50 Jahre, vergoldet.. 60 Jahre, vergoldet.. 65 Jahre, vergoldet... Treueurkunden sind in dem Bezugspreis für Treuenadeln enthalten. 3,70 4,40 4,40 4,40 5,00 0,00 0,00 0,00 Die Treunadeln sind auch als Damenbroschen zum gleichen Preis lieferbar. Die Nadeln und Broschen werden grundsätzlich mit einheitlich gestalteten Urkunden geliefert. Alle Preise verstehen sich je Stück, inklusive Mehrwertsteuer aber zuzüglich Porto und Verpackung. Bestellungen richten Sie bitte an den Verbands-Schatzmeister: Harry Kollatz Distelrasen Frankfurt/Main Telefon (0 69) Durch den Verbands-Geschäftsführer werden geliefert: Landesverbandshandbuch Lieferung per ,00 Lieferung als CD.. 2,00 Die Preise verstehen sich je Stück, inklusive Mehrwertsteuer aber zuzüglich Porto und Verpackung. Bestellungen richten sie bitte an den Verbands-Geschäftsführer: Wolfgang Greiner Grunerstr Idstein Telefon ( ) II b/1 08/13

18 Anleitung für die Mitglieder-Einweisung zum Bezug der Zeitschrift philatelie" für die Sachbearbeiter in den BDPh-Mitgliedsvereinen II c/1 06/12

19 Einweisung für die Verbandszeitschrift philatelie" Kein Mitgliedsverein des BDPh sollte die Gelegenheit ungenutzt lassen, durch eine sofortige Einweisung seiner neuen Mitglieder den Bezug der Verbandszeitschrift philatelie sicherzustellen. Die ordnungsgemäße Zustellung an die Mitglieder ist jedoch nur möglich, wenn der Sachbearbeiter des Vereins ein neues Mitglied mit einer Einweisungskarte sofort dem zuständigen Einweisungsbeauftragten seines Mitgliedsverbandes meldet. Die Verbandszeitschrift philatelie ist ein wichtiger Bestandteil der BDPh-Mitgliedschaft; das neue Mitglied wird sich freuen, wenn es feststellt, dass die Organisation im Verein und im Verband funktioniert. Mit Einweisung (gelbe Karte) für die Zeitschrift philatelie wird gleichzeitig die EDV- Mitgliederliste des Vereins auf den neuesten Stand gebracht. Der Verein erhält eine aktuelle Liste am Jahresbeginn. Die in der EDV-Mitgliederliste ausgedruckten Mitgliedsnummern sind endgültig und nicht übertragbar. Die Mitgliedsnummer ist bei künftigem Schriftwechsel mit dem Mitgliedsverband und dem Bundesverband anzugeben. Weisen Sie bitte Ihre Mitglieder darauf hin. Damit keine Verwechslungen und doppelte Vergaben von Mitgliedsnummern vorkommen, ist es notwendig, die EDV-Mitgliederliste bis zum Erhalt einer neuen Liste immer auf dem neusten Stand zu halten. Um eine reibungslose Durchführung des Direktversandes der Zeitschrift philatelie zu gewährleisten, sind die Sachbearbeiter der Vereine angehalten, sich an die nachfolgenden Erläuterungen für das Ausfüllen der Einweisungs-, Änderungs- und Zurückziehungskarten zu halten. Dies erspart Zeit, Geld und unnötige Rückfragen. Jeder Schriftwechsel in Sachen philatelie -Einweisung ist nur mit dem zuständigen Einweisungsbeauftragten des Mitgliedsverbandes zu führen und auf die notwendigen Angaben zu beschränken. Es ist nicht erforderlich, die übersandten Karten aufzulisten. Wichtig ist, die Karten dem Sachbearbeiter des Mitgliedsverbandes richtig beschriftet und rechtzeitig vor dem vorgegebenen Einweisungstermin für die jeweils kommende philatelie zur Bearbeitung zuzuleiten, denn auch dieser ist an die von der BDPh-Bundesgeschäftsstelle vorgegebenen Abgabetermine der Daten gebunden. Wird ein Termin versäumt, muss ein neu gewonnenes Mitglied unter Umständen mehr als zwei Monate auf seine erste philatelie warten. Folgende Termine sollten Sie sich für die Abgabe Ihrer Einweisungs-, Änderungs- oder Zurückziehungskarten vormerken: für die Januar - philatelie für die Februar - philatelie für die März - philatelie für die April - philatelie für die Mai - philatelie für die Juni - philatelie für die Juli - philatelie für die August - philatelie für die September - philatelie für die Oktober - philatelie für die November - philatelie für die Dezember - philatelie Nach Einspielen der Daten für die Januar-Ausgabe der philatelie werden bis zum Jahresende ausgeschiedene Mitglieder in die Historie überführt und die aktuelle, bereits angesprochene EDV-Mitgliederliste für das Folgejahr erstellt und an die Vereine versendet. II c/2 06/12

20 Die Einweisung neuer Mitglieder erfolgt mit der gelben Einweisungskarte. Genaue und lesbare Angaben sind notwendig, denn diese Daten gelten sowohl für den Versand der Zeitschrift philatelie als auch für die Beschriftung der Mitgliedskarte. Hat das neue Mitglied eine Postfach- Anschrift, ist diese zusätzlich zur Hausadresse anzugeben. Es ist notwendig, bei der Haus- und Postfachadresse die jeweils richtige Postleitzahl anzugeben. Für den Versand hat die Postfachanschrift Priorität. Änderungen werden mit der weißen Änderungskarte vorgenommen. Beachten Sie bitte die Erläuterungen hierzu. Der Einweisungsbeauftragte des Mitgliedsverbandes informiert die Sachbearbeiter in den Vereinen über die von der Post gemeldeten unzustellbaren Zeitschriften. Diese Angaben sind umgehend zu überprüfen und die neu ermittelten Daten des Mitgliedes per Änderungskarte bekannt zu geben. Erst wenn diese Meldung über den Mitgliedsverband der BDPh- Bundesgeschäftsstelle gemeldet ist, erhält das Mitglied wieder ordnungsgemäß die philatelie. Zurückziehungen, bedingt durch Tod, Kündigung oder Ausschluss sollen sofort mit einer blauen Zurückziehungskarte (Löschung) dem Einweisungsbeauftragten des Mitgliedsverbandes mitgeteilt werden. Das jeweilige Löschungsdatum gilt gleichzeitig für die Berechnung des BDPh- Mitgliedsbeitrages. Auf der Kartenrückseite ist anzukreuzen, warum die Kündigung oder der Ausschluss des Mitgliedes erfolgte. Die mit der Zurückziehung frei gewordene Mitgliedsnummer darf nicht wieder vergeben werden. Auch eine Übernahme der Mitgliedsnummer, beispielsweise durch ein anderes Familienmitglied, ist nicht möglich. Ausgeschiedene Mitglieder werden in eine Historiendatei übernommen. Einweisungs-, Änderungs- und Zurückziehungskarten sind beim Einweisungsbeauftragten des Mitgliedsverbands erhältlich. Alle Daten werden durch EDV gespeichert und sind vor Missbrauch geschützt. Sie können Ihre Informationen selbstverständlich auch formlos oder per an den DIVA- Beauftragten übermitteln. Diese Meldungen sollen alle Informationen der entsprechenden Karte aufweisen. Jede Meldung wird Ihnen auf gleichem Weg bestätigt und Sie bekommen bei schriftlicher Meldung jeweils neue Blankokarten des entsprechenden Typs in der Anzahl der Meldungen zugeschickt. Hinweis: Zeitschriften werden bei Umzug von der Post nur auf besonderen, kostenpflichtigen Antrag nachgesandt. Auch die Rücksendung unzustellbarer Zeitschriften ist kostenpflichtig. Weisen Sie Ihre Mitglieder darauf hin, damit in solchen Fällen die philatelie nahtlos an die neue Anschrift geschickt werden kann. II c/3 06/12

21 Bitte beim Ausfüllen der EINWEISUNGSKARTE beachten! Das Ausfüllen der Karte soll entweder in Druckschrift oder per Schreibmaschine erfolgen. In jedes Kästchen nur ein Zeichen (Zahl, Buchstabe, Komma und Punkt). Ein Umlaut ist ein Zeichen, außer der Name wird ausdrücklich mit ae, oe oder ue geschrieben (das gilt natürlich auch für Orts- und Straßennamen! Vorderseite: Vorderseite Einweisungs- und Änderungskarte 01 Unbedingt MV, Vereins- und EDV-Mitglieds-Nr. eintragen. Diese Mitglieds-Nummer darf nur einmal vergeben werden. Eine Wiederverwendung ist auch nicht statthaft, wenn das Mitglied ausgeschieden ist. Es ist also prinzipiell die nächstfolgende Mitglieds-Nummer aus der EDV- Mitgliederliste zu verwenden. 06 Name und Vorname eintragen (Titel vor Vorname). Nach dem Namen immer ein Komma und dann ein Leerfeld. 07 Reicht die erste Namenszeile nicht aus, um alle notwendigen Informationen unterzubringen, können Sie hier die weiteren Daten eintragen. 08 Straße und Haus-Nr. ist einzutragen, auch wenn ein Postfach vorhanden ist. 09 Tragen Sie die Postleitzahl ein. Hat das Mitglied ein Postfach, sind zusätzlich die Postleitzahl und die Nummer des Postfachs einzutragen. Weicht der Ort des Postfaches von der Hausanschrift ab, geben Sie diesen in dem freien Bereich neben der Postfachnummer an. 14 Bei Auslandsadressen ist die im Länderverzeichnis festgelegte Code-Nummer einzutragen. Die Codes sind beim zuständigen Einweisungsbeauftragten des Mitgliedsverbandes erhältlich. Bei Inlandsadressen bleibt dieses Feld frei. 22 Eintrittsdatum in den Verein und in den BDPh eintragen. Hat das neue Mitglied Vormitgliedschaften in anderen Vereinen, ist bei 22b das früheste Eintrittsdatum in den BDPh einzutragen (wichtig für Jubiläen und Auszeichnungen mit der Treuenadel). 25 Geburtsdatum des Mitglieds eintragen. II c/4 06/12

22 Rückseite Einweisungs- und Änderungskarte Rückseite: Soweit gewünscht und vorhanden: Telefon, Fax, -Adresse und Homepage eintragen. Bitte beim Ausfüllen der ÄNDERUNGSKARTE beachten! Das Ausfüllen der Karte soll entweder in Druckschrift oder per Schreibmaschine erfolgen. In jedes Kästchen nur ein Zeichen (Zahl, Buchstabe, Komma und Punkt). Ein Umlaut ist ein Zeichen. Vorderseite: 01 Unbedingt MV, Vereins- und EDV-Mitglieds-Nr. eintragen. 06 Name und Vorname ist in der Änderungskarte auch dann anzugeben, wenn hier keine Änderung erfolgt. Dies dient zur Kontrolle, ob die Änderung beim richtigen Mitglied erfolgt. Ändert sich der Name, z. B. durch Heirat oder Fehler bei der ursprünglichen Eingabe, geben Sie bitte den ursprünglich gemeldeten Namen auf einem freien Platz der Karte an. Sind in der Änderungskarte Mitgliedsnummer und Name eingetragen, genügt es, nur noch die Felder auszufüllen, in denen Daten geändert werden sollen. Rückseite: Soweit vorhanden, Telefon, Fax, -Adresse und Homepage eintragen. II c/5 06/12

23 Bitte beim Ausfüllen der ZURÜCKZIEHUNGSKARTE beachten! Das Ausfüllen der Karte soll entweder in Druckschrift oder per Schreibmaschine erfolgen. In jedes Kästchen nur ein Zeichen (Zahl, Buchstabe, Komma und Punkt). Ein Umlaut ist ein Zeichen. Vorderseite Zurückziehungskarte Vorderseite: 01 Unbedingt MV, Vereins- und EDV-Mitglieds-Nr. eintragen. 24 Austrittsdatum eintragen. Der Einweisungsbeauftragte kann die Löschung nur zu dem in DIVA vorgesehenen nächsten Termin (normalerweise der letzte Tag des laufenden Monats) vornehmen. Sie können aber einen Austritt, z. B. zum Jahresende, bereits früher melden; das Mitglied erhält die philatelie bis zum Austrittsmonat. Rückdatierte Eingaben (mit Ausnahme Todesfall) sind nicht möglich. Bitte geben Sie auch immer den Namen des Mitglieds zur Kontrolle an. II c/6 06/12

24 Rückseite Zurückziehungskarte Rückseite: Es wird ein Hinweis erbeten, warum die Kündigung oder der Ausschluss erfolgte. Bitte verwenden Sie hierzu den Nummernschlüssel und kreuzen Sie das Zutreffende an. Hinweis: Der BDPh druckt die Zurückziehungskarten nicht mehr nach. Solange Sie noch Exemplare in Ihrem Bestand haben, können Sie diese selbstverständlich verwenden. Ansonsten langt eine formlose Meldung mit den Angaben analog zur Zurückziehungskarte per Brief oder . Wie schon vorher erwähnt, sind Meldungen auch formlos per Brief oder möglich. Diese Meldungen sollen inhaltlich den Formularen entsprechen. Wenn neue Mitglieder per angemeldet werden, geben Sie bitte an, an wen die Mitgliedskarte versendet werden soll (Sachbearbeiter im Verein oder direkt an das neue Mitglied). Bei schriftlichen Neuanmeldungen wird der Ausweis an den Absender geschickt. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den Weg per . Sie ersparen sich und dem Verband Zeit und Kosten! Wenn Sie den schriftlichen Weg wählen, geben Sie dem Sachbearbeiter bekannt, ob Sie den Umschlag zurückhaben wollen (z. B. Sonderstempel), ansonsten wird er der Jugendarbeit zugeführt. II c/6 06/12

25 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Verbandsstelle Ausstellungswesen Wolfgang Greiner, Grunerstraße 14, Idstein, Tel.: / Zuständigkeiten: 1. Die Anmeldung aller Veranstaltungen erfolgt mit dem Formular Anmeldung einer Veranstaltung, das über die Verbandsstelle Ausstellungswesen bezogen werden kann und zur Anmeldung einer Veranstaltung ausgefüllt an diese zurückgesandt wird. Die Verbandsstelle Ausstellungswesen informiert mit diesem Formularsatz die zuständigen Stellen Verbandsstelle Ausstellungswesen (grün) 1.2. BDPh-Geschäftsstelle (gelb) 1.3. Zeitschrift PHILATELIE (über BDPh) (gelb) 1.4. Verbands-Geschäftsstelle (grün) 1.5. Verbands-Vorsitzende/Vorsitzenden (blau) 1.6. Verbands-Nachrichten (rot) 1.7. Bestätigung für Verein (weiß) Bei Anmeldung einer Ausstellung mit Jugendklasse wird der Landesring-Ausstellungswart informiert. Die Termine zur Anmeldung von Veranstaltungen werden durch die AO geregelt. Eine Anmeldung ist auch auf elektronischem Weg möglich. Laden Sie sich dazu das Musterformular von der Homepage des BDPh ( - Download-Formulare - Anmeldung einer Veranstaltung), speichern das auf Ihrem PC, füllen es aus und schicken es als Anhang einer an die Fachstelle. 2. Verbands-Rahmen-Verwaltung (Terminabstimmung, Reservierung und Bestätigung, Benachrichtigung der Lagerverwalter, Versicherungsangelegenheiten) siehe auch bei Verbands-Ausstellungsrahmen und Verbands-Rahmenlager. Entgegennahme der Abschlussberichte und Bezuschussung der Veranstaltungen. Die Abschlussberichte von bezuschussungsfähigen Veranstaltungen müssen in 3-facher Ausfertigung mit Belegen und Zeitungsausschnitten (1 x Verbandsstelle Ausstellungswesen, 1 x Verbands-Archiv, 1 x BDPh- Schatzmeister) der Verbandsstelle Ausstellungswesen zugesandt werden. Bei Wettbewerbsausstellungen sind 28 Ausstellungskataloge inkl. Jurybericht zu übersenden. Nach Eingang aller Unterlagen und Begleichung der Rechnung für Rahmenausleihe erfolgt die Freigabe der Zuschüsse, Verteilung der Ausstellungskataloge und Berichte der Preisgerichte an den BDPh, die Mitgliedsverbände des BDPh und die Bibliotheken. 3. Beratung und Vermittlung von Serviceleistungen für Vereine, Regionalvertreter und Veranstalter von Ausstellungen usw. 4. Beratung von Ausstellern. Abhalten von Vorträgen und Seminaren zum Sammlungsaufbau und Ausstellungswesen in Verbindung mit dem Vorstand, den Regionalvertretern und Vereinen. 5. Antragsstelle für die Ausfertigung von Ausstellerpässen und deren Änderung. 6. Der Juryobmann/die Juryobfrau regelt die Preisrichtereinsätze. Er/sie führt das Jurorenverzeichnis des Verbandes. II da/2 02/11

26 7. Die Auswahl und der Einsatz von Juroren-Eleven werden vom Juryobmann/Juryobfrau geregelt. 8. Einsätze in Philatelistischen Ausschüssen erfolgen nach Absprache und entsprechend der Ausstellungs- und Jurorenordnung. 9. Der Juryobmann/die Juryobfrau organisiert im Einvernehmen mit dem Verbands-Vorstand Jurorenseminare. 10. Der Stellenleiter AW vertritt das Ausstellungswesen im Verband, gegenüber dem BDPh und anderen Organisationen. Vordrucke und Merkblätter der Verbandsstelle 1. Anmeldung einer Veranstaltung 2. Antrag auf Ausstellerpass (BDPh) 3. Organisationsmappe für Ausstellungen (BDPh) 4. Jurorenverzeichnis 5. Ausstellungsordnung Die Formulare können auch aus dem Internet von der Homepage des BDPh heruntergeladen werden ( II da/2 02/11

27 1. Allgemeines VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Ausstellerpasses 1.1 Für jedes Exponat, das auf einer Wettbewerbs-Ausstellung ausgestellt werden soll, muss lt. Ausstellungsordnung (AO) des BDPh ein Ausstellerpass vorhanden sein. 1.2 Für jedes Exponat ist nur ein Ausstellerpass zulässig. Er ist exponatgebunden und bleibt Eigentum des Verbandes. Bei Ausscheiden aus dem Verband oder Auflösung des Exponats ist der Ausstellerpass zurückzugeben oder als ungültig kennzeichnen zu lassen. 1.3 Der Ausstellerpass wird auf den Aussteller und Exponatseigentümer ausgefertigt. Er beinhaltet Name und Anschrift des Ausstellers, Bezeichnung des Exponats und die Registriernummer des Verbandes. Jeder Ausstellerpass hat eine eigene Pass- (Registrier-) Nummer, die nur einmal ausgegeben wird. 1.4 Jede Bewertung eines Exponates durch eine ordentliche Jury nach der AO des BDPh auf einer Wettbewerbs-Ausstellung wird im Ausstellerpass eingetragen und unterschriftlich bestätigt. Mit dem neuen DIVA-Modul Ausstellungen wird das Einlageblatt zum Pass neu ausgedruckt. Dieses ist vom Ausstellungsleiter abzuzeichnen. 2. Beantragung 2.1 Der Ausstellerpass wird auf dem Vordruck Antrag auf Ausstellerpass des BDPh beantragt. Dieser ist im Internet auf der Homepage des BDPh ( verfügbar. 2.2 Der Antrag ist über den Mitgliedsverein bei der Verbandsstelle Ausstellungswesen zu stellen; der Verein bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit der Angaben im Antrag. 2.3 Für jedes Exponat ist ein eigener Antrag erforderlich. 2.4 Aus dem Antrag muss klar erkennbar sein, in welche Klasse das Exponat eingestuft werden soll (z. B. Traditionelle Philatelie, Postgeschichte, etc.). In Zweifelsfällen der Klassifizierung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle oder einen erfahrenen Juror. 2.5 Der ausgefertigte Ausstellerpass wird dem Antragsteller von der zentralen Pass-Stelle des BDPh direkt zugestellt. 3. Gebühren 3.1 Für jeden Ausstellerpass - auch für Zweit-Ausfertigungen - wird eine Gebühr von 10,00 erhoben. Diese Gebühr ist mit der Beantragung an die Geschäftsstelle des BDPh zu entrichten. Erst nach Eingang der Gebühr wird der Pass ausgefertigt. Für die Gebühr ist der Verein verantwortlich. Auf Wunsch erhält der Aussteller zusammen mit dem Pass die aktuelle Ausstellungsordnung und die Bewertungsrichtlinien. 4. Ausstellerpass-Datei 4.1 Der BDPh (zentrale Pass-Stelle) führt die Datei der Aussteller. Mit der Beantragung des Ausstellerpasses erteilt der Antragsteller die Erlaubnis, die angegebenen Daten elektronisch zu speichern. Wird die Zustimmung zur Speicherung nicht erteilt, kann kein Pass ausgestellt werden. 4.2 Auf Anforderung kann dem Verein ein Auszug aus der Ausstellerdatei mit den Exponaten seiner Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. 5. Änderungen/Sanktionen 5.1 Änderungen, Ergänzungen etc. sind nur durch die zentrale Pass-Stelle des BDPh durchzuführen. 5.2 Zuwiderhandlungen und missbräuchliche Benutzung des Ausstellerpasses können zu Sanktionen lt. AO des BDPh führen. II db/2 06/12

28 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Merkblatt zur Anmeldung einer Veranstaltung über die Verbandsstelle Ausstellungswesen 1. Allgemeines 1.1. Öffentliche Veranstaltungen der Verbands-Vereine sind bei der Verbandsstelle Ausstellungswesen anzumelden. Dazu zählen: Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen Rang 2 und Rang 3, Briefmarkenschauen, Offene Klasse und Briefmarken-Salon, Öffentliche Tauschtage/Börsen etc. Die Termine von Wettbewerbsausstellungen (R2, R3) werden mit der Verbandsstelle AW und dem Vorstand abgestimmt. Die Termine der weiteren Veranstaltungen sollten einvernehmlich mit dem jeweiligen Regionalvertreter festgelegt werden Die Anmeldung erfolgt auf dem Vordruck des BDPh Anmeldung einer Veranstaltung (es handelt sich um einen Durchschreibesatz mit 7 Exemplaren). Dieser Vordruck ist komplett in 7-facher Ausfertigung der Verbandsstelle Ausstellungswesen zuzuleiten. (s. dazu Punkt 3.). Computerausdrucke in gleicher Form können benutzt werden. Sie können sich auch das Formular von der Homepage des BDPh herunterladen, ausfüllen und der Fachstelle als Anhang einer zuschicken dann natürlich nur einfach. Als Bestätigung erhalten Sie in diesem Fall eine Kopie der an die Geschäftsstelle des BDPh Der Zeitpunkt der Anmeldung ist in der AO des BDPh festgelegt. Die Termine sind: Nationale Ausstellungen (Rang 1) 3 Jahre vor der Veranstaltung Regionale Ausstellungen (Rang 2) 2 Jahre vor der Veranstaltung Lokale Ausstellungen (Rang 3) 1 Jahr vor der Veranstaltung 1.4. Lokale Wettbewerbsausstellungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes, regionale Ausstellungen des Verwaltungsrates, nationale Ausstellungen der des Bundesvorstandes Die Anmeldeformulare sind lückenlos auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Veranstalter an, die Veranstaltung nach den gültigen Vorschriften des BDPh und ggf. des Verbandes auszurichten. 2. Material-Anforderung 2.1. Alle erforderlichen Materialien für die Veranstaltung können mit der Anmeldung angefordert werden. Die Anmeldung einer Veranstaltung sieht entsprechende Möglichkeiten vor Den veranstaltenden Vereinen wird zur Durchführung von Wettbewerbsausstellungen die Organisationsmappe des BDPh zur Verfügung gestellt, sie enthält alle wichtigen Formulare und Vordrucke Die Vorbestellung der Verbands-Rahmen erfolgt ebenfalls auf dem Formular Anmeldung einer Veranstaltung. II dc/1 06/12

29 3. Bearbeitung durch die Verbandsstelle 3.1. Nach Eingang der Anmeldung stimmt die Verbandsstelle Termine und evtl. nötige Ausrichtungsgenehmigungen bei Wettbewerbsausstellungen mit dem Verbandsvorstand ab Nach Genehmigung der angemeldeten Veranstaltungen erhält der anmeldende Verein das weiße Blatt des Anmeldevordruck-Satzes mit der Bestätigung zugestellt bei Briefmarkenschauen und Tauschveranstaltungen erfolgt diese Bestätigung postwendend Die Verbands-Rahmen-Bestellung wird mit der Anmeldebestätigung und einer Bestätigung der Rahmenzuteilung und Rechnung dem Verein bestätigt. Ein Exemplar ist, vom Veranstalter unterschrieben, der Verbandsstelle Ausstellungswesen zurückzugeben und ist gleichzeitig die Anerkennung der Entleih-Ordnung. Der bzw. die Lagerhalter und der Schatzmeister des Verbandes erhalten gleichzeitig Durchschriften dieser Bestätigung der Rahmenzuteilung. - Alle weiteren Bestimmungen zur Ausleihe siehe Entleihordnung für Ausstellungsrahmen 3.4 Die Rechnungsstellung für die Rahmen und die Annahmebestätigung derselben durch den Verein ist in Bezug auf Rahmen-Anzahl zunächst vorläufig zu betrachten. Sollte eine geringere Rahmenzahl benötigt werden, ist dies der Verbandsstelle frühestmöglich bekanntzugeben, damit umgehende Gutschrift erfolgen kann. Berechnet werden in jedem Fall die vom Lager abgenommenen Rahmen, auch dann, wenn sie während der Veranstaltung keine Verwendung finden. Eine Abnahme von zusätzlichen Rahmen kann nicht gewährleistet werden und ist in jedem Fall vorher mit der Verbandsstelle abzustimmen und durch diese schriftlich zu bestätigen. 4. Preisgericht/Philatelistischer Ausschuss 4.1. Das Preisgericht für Wettbewerbs-Ausstellungen im Rang 2 und Rang 3 wird ohne Ausnahme von Juryobmann/Juryobfrau, ggf. in Verbindung mit dem Verbandsvorstand entsprechend der AO des BDPh bestimmt. Das schließt nicht aus, dass Veranstalter besondere Wünsche an die Verbandsstelle Ausstellungswesen herantragen können. Diese Wünsche werden weitestgehend berücksichtigt, jedoch muss besondere Rücksicht auf die Aussteller-Interessen und eine Zusammensetzung genommen werden, die eine fachlich einwandfreie Bewertung der Exponate gewährleistet Für den Philatelistischen Ausschuss wird ein Mitglied durch die Verbandsstelle Ausstellungswesen ernannt. Die weiteren Mitglieder des Philatelistischen Ausschusses können durch den Veranstalter bestimmt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Mitglieder erfahrene Philatelisten sind. Mindestens ein Mitglied des Philatelistischen Ausschusses muss einen Jurorenpass für den Rang besitzen, in dem die Ausstellung durchgeführt wird; normalerweise ist das der vorgesehene Jury-Vorsitzende Nachdem die Mitglieder der Jury und des Philatelistischen Ausschusses benannt sind, werden diese vom Veranstalter eingeladen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen mit der Aufforderung der schriftlichen Zusage, einschließlich für das Gespräch der Jury mit den Ausstellern. Nach Vorlage der Zusagen ist umgehend die Verbandsstelle Ausstellungswesen zu benachrichtigen. II dc/2 06/12

30 5. Schlussbericht/Verbands-Archiv-Unterlagen 5.1. Bei Briefmarkenschauen, Ausstellungen der Offenen Klasse und Briefmarkensalons muss der Verbandsstelle Ausstellungswesen umgehend nach Abschluss ein Abschluss- Bericht (3-fach) zugestellt werden. Bei Wettbewerbs-Ausstellungen sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung der Verbandsstelle Ausstellungswesen folgende Unterlagen vorzulegen: 28 x Ausstellungskataloge 28 x Bericht der Jury 3 x Abschlussbericht, inkl. Kopien von Presseartikeln, Bildern, Belegen, Sonderpostkarten/Sonderumschlägen Dem Verbands-Archiv (Verbands-Geschäftsstelle) werden Katalog und Bericht des Preisgerichts, sowie vorhandene Drucksachen über die Verbandsstelle AW zugesandt Nach termingerechtem Eingang aller Unterlagen wird der Zuschuss angewiesen. 6. Technische Hinweise für die Benutzung der Word-Vorlage Je nach Version kann die Vorlage schreibgeschützt ein. Wenn Sie die freigegebenen Felder ausgefüllt haben, heben Sie den Schutz auf. Dann können Sie ein Textfeld einfügen, in das Sie den Scan von Vereinsstempel und Unterschrift einfügen. Verschieben Sie das Textfeld an die vorgesehene Position und definieren unter Farben und Linien keine Farbe und keine Linie, damit die Vordrucktexte sichtbar bleiben. Danach speichern Sie das Ergebnis als Word-Dokument mit einem aussagekräftigen Namen. Dieses Dokument senden Sie als Anhang einer an die Verbandsstelle Ausstellungswesen; kopieren Sie das Dokument nicht in die Original-Mail, dann nimmt die Bundesgeschäftsstelle die Anmeldung nicht an und die Verbandsstelle muss die ganze Arbeit noch mal machen! II dc/3 06/12

31 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Merkblatt Ausstellungsrahmen Der Verband unterhält 3 Rahmenlager, die nach regionalen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Grundlage jeder Verbands-Rahmen-Ausleihe ist die Entleihordnung für Verbands-Rahmen, die sich der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. gegeben hat. Verbands-Rahmen-Verwaltung Die Verbands-Rahmen werden ausnahmslos durch die Verbandsstelle Ausstellungswesen verwaltet. Rahmen-Bestellungen haben ausschließlich bei dieser Verbandsstelle zu erfolgen. Ebenfalls sind nur über die Verbandsstelle Terminabsprachen vorzunehmen. Nach Eingang einer Rahmenbestellung bei der Verbandsstelle Ausstellungswesen und Feststellung der Verfügbarkeit der Rahmen zum gewünschten Termin, erhält der ausleihende Verein frühzeitig etwa 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin eine Bestätigung der Rahmenzuteilung und Rechnung. Ein Exemplar ist zu unterschreiben und umgehend an die Verbandsstelle Ausstellungswesen zurückzusenden; die Ausleihgebühren sind vor Abholung zu überweisen. Rahmen-Beschädigungen Sollte es trotz aller erforderlichen Sorgfalt zu einem Rahmenschaden kommen, so ist dieser Schaden bei der Rücklieferung dem Lagerhalter anzuzeigen und schriftlich festzuhalten. Der Entleiher, wie auch der Lagerhalter, benachrichtigen umgehend mit einem formlosen Schadensbericht und Schadenshergang die Verbandsstelle. Die Abwicklung der Schadensregulierung erfolgt über bzw. durch die Verbandsstelle mit der Versicherung. Bei verschuldeten Schäden und Verlusten, für die der Aussteller aufzukommen hat, wird dem Ausleiher nach erfolgter Reparatur oder entsprechender Wiederbeschaffung der Schadensbetrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort fällig. II dd/1 02/11

32 Rahmen-Lager Lager 1: Ober-Mörlen Norbert Heil, Frankfurter Str. 34 Tel. (06002) 7549, Handy 0171/ (Bitte nur bis Uhr anrufen). Lager 2: Zierenberg Ulrich Reinhardt, Neue Straße 14, Hofgeismar Tel.: (05671) Lager 3: Sponheim Bernhard Haas, Roseneck 4 Tel.: (06758) 7477 Rahmen-Gebühren Die Rahmen-Gebühren werden vom Verbandsvorstand festgelegt. Sie betragen zur Zeit: für Wettbewerbs-Ausstellungen je Doppelrahmen 3, für Briefmarkenschauen je Doppelrahmen 2, für nichtphilatelistische Veranst. je Doppelrahmen 20, für die Vereine der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Briefmarkensammler-Vereine: für Wettbewerbs-Ausstellungen je Doppelrahmen 2, für Briefmarkenschauen je Doppelrahmen 1,50 Wenn die Ausleihe 14 Tage überschreitet, verdoppeln sich die Rahmengebühren. In diesen Gebühren sind die Kosten für die Versicherung der Verbandsrahmen enthalten. Die Rahmengebühren sind vor der Abholung auf das Postbankkonto des Verbandes zu überweisen. Rahmen-Beschreibung Die Abmessungen der Rahmen werden hier genannt, damit die Veranstalter die Möglichkeit der richtigen Raumaufteilung und -vermessung haben, sowie Anhaltspunkte für die Größe des Transportfahrzeuges. Breite: 112 cm Höhe: 108 cm Dicke: 5,5 cm Gewicht: ca. 20 kg II dd/2 02/13

33 Entleihordnung für Ausstellungsrahmen Der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e.v. im BDPh e. V. gibt sich nachstehende Entleihordnung für die Verbands-Ausstellungsrahmen: 1. Die Rahmen-Ausleihe kann erfolgen für: a. Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen b. Briefmarkenschauen, Offene Klasse, etc. c. Nichtphilatelistische Veranstaltungen 2. Der Antrag auf leihweise Überlassung der Verbands-Rahmen soll mit dem Formular Anmeldung einer Veranstaltung erfolgen. Diese Anmeldung ist an die Verbandsstelle Ausstellungswesen zu senden. Die Verbandsstelle AW bestätigt die Rahmenausleihe durch Zusendung des Formblattes Bestätigung der Rahmenausleihe und Rechnung. 3. Der Lagerhalter ist nicht berechtigt, Rahmen und Zubehör ohne schriftlichen Auftrag der Verbandsstelle Ausstellungswesen abzugeben. In besonderen Fällen kann der Lagerhalter, nach Abstimmung mit der Verbandsstelle Ausstellungswesen, auch eine kurzfristige Ausleihe vornehmen. 4. Der entleihende Verein übernimmt folgende Verpflichtungen: a. Unterzeichnung des Entleihvertrages für die Verbands-Rahmen durch den Vereinsvorsitzenden und damit Anerkennung der Entleihordnung. b. Die Ausleihgebühr, deren Höhe durch den Verbandsvorstand festgesetzt wird, ist vor der Abholung der Verbands-Rahmen an den Schatzmeister des Verbandes zu überweisen. c. Die Transportkosten gehen zu Lasten des entleihenden Vereins. Der Transport der Rahmen hat in überdachten, regensicheren Fahrzeugen zu erfolgen. d. Die Lagerung der Verbands-Rahmen, auch während des Transportes, muss ausschließlich in senkrechter, stehender Anordnung erfolgen. 5. Der Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Abholung und Rücklieferung ausreichendes Personal vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Auslieferung und Rücknahme verweigert werden oder der Lagerhalter zieht auf Kosten des Entleihers Personal heran. Der Entleiher ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung und Rücklieferung rechtzeitig mit dem Lagerhalter abzustimmen. Die Aus- und Rücklieferung sollte in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und Uhr erfolgen. 6. Die Ausleihe kann in der Regel frühestens in der Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Die Rücklieferung muss bis spätestens Ende der Woche erfolgt sein, in der die Veranstaltung endet. 7. Die Abholung und Rücklieferung wird von beiden Beteiligten auf Lieferschein quittiert. Diese Quittung schließt nicht aus, dass Mängel, die bei der Rücklieferung nicht sofort bemerkt werden, auch noch bei späterer Feststellung geltend gemacht werden können. Die Regelung tritt auch dann ein, wenn es sich nicht mehr um einen Versicherungsfall handelt. 8. Blattschienen dürfen aus damit ausgerüsteten Rahmen nicht entfernt werden. Evtl. Remontage geht zu Lasten des Entleihers. 9. Der Entleiher ist verpflichtet, die Rahmen pfleglich zu behandeln. Die Rahmen und Scheiben dürfen nicht mit Papier, Pappe oder Schildern beklebt werden. Beschädigungen jeglicher Art, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, werden auf Kosten des Entleihers beseitigt. Bei Verlust von Zubehörteilen und Rahmen wird auf Kosten des Entleihers Ersatz beschafft. Versicherungsfälle hat der Entleiher zusammen mit der Verbandsstelle Ausstellungswesen unverzüglich zu regeln. Bei Schadensfällen hat der Entleiher der Verbandsstelle Ausstellungswesen sofort ein Schadensprotokoll inkl. Schadenshergang zuzusenden. Der Lagerverwalter informiert die Verbandsstelle ebenfalls unverzüglich; hierdurch wird die Informationspflicht des Entleihers nicht berührt. 10. Mit dem Antrag auf Ausleihe erkennt der Entleiher diese Entleihordnung an. II dd/3 02/11

34 Info-Stand Der Verband hat einen Infostand, der an die Vereine gegen eine Gebühr von 20, inkl. Versicherung ausgeliehen werden kann; Standort: Lager 1 Ober-Mörlen. Transparente Folgende Transparente können kostenfrei ausgeliehen werden: LANDESVERBANDSTAG, BRIEFMARKENAUSSTELLUNG Lager 1 Ober-Mörlen BRIEFMARKENAUSSTELLUNG Lager 2 Zierenberg II dd/4 02/11

35 Möglichkeiten der Rahmenaufstellung BEI BEDARF EINER 5, 6 ODER 7er KOJE MUSS UNBEDINGT AUF DER GEGENSEITE EIN RAHMEN GESETZT ODER ES MÜSSEN FUSSPLATTEN ANGEBRACHT WERDEN. MASSANGABE IN CM K/.9875 II dd/5 01/12

36 MASSANGABE IN METER VERSCHIEDENE AUFSTELLMÖGLICHKEITEN (VERBANDS-RAHMEN) II dd/6-06/12

37 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Zuschüsse zu Veranstaltungen Die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte unterstützt Veranstaltungen durch finanzielle Zuwendungen. Diese sind nach Veranstaltungsarten gegliedert. Derzeit werden folgende Veranstaltungen gefördert: Briefmarkenschau Briefmarkenausstellungen der Offenen Klasse Briefmarkenausstellungen der Einsteigerklasse (Ein-Rahmen-Objekte) Ein-Rahmen-Wettbewerbsausstellungen Wettbewerbsausstellungen im Rang 3 Wettbewerbsausstellungen im Rang 2 BDPh-Salon Bei Briefmarkenschauen und der Offenen Klasse gibt es unterschiedliche Zuschüsse nach Anzahl der Rahmen (mindestens 20, mindestens 40 Quadratmeter). Auch bei Wettbewerbsausstellungen im Rang gibt es gestaffelte Zuschüsse. Bei Wettbewerbsausstellungen werden erhöhte Zuschüsse gewährt, wenn die Jugendklasse integriert ist. Dabei sind die Mindestrahmen- und -exponatszahl gemäß Ausstellungsordnung des BDPh einzuhalten. Der Landesverband gewährt ebenfalls Zuschüsse zu den Veranstaltungen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist ein Bericht über die Veranstaltung. Dieser muss in dreifacher Ausfertigung der Fachstelle Ausstellungswesen übergeben werden. Der Bericht soll auch Kopien der in der Presse veröffentlichten Ankündigungen und Nachberichte, Exponatsverzeichnis, Ergebnis der Publikumsbewertung und ggf. Belege (Sonderganzsachen) enthalten. Über das Ergebnis einer Wettbewerbsausstellung sind auch die anderen Landesverbände, die Bibliotheken und die Bundesgeschäftsstelle zu informieren. Dies erfolgt durch die Übersendung des Ausstellungskataloges, des Juryberichts und die vergebenen Auszeichnungen (Palmares). Wenn Sie die Unterlagen an die Fachstelle Ausstellungswesen weitergeben, erfolgt die Verteilung über diese. Dafür braucht die Fachstelle 28 Exemplare. Wenn Sie den Versand selbst vornehmen wollen, erhalten Sie von der Fachstelle Ausstellungswesen entsprechende Adressetiketten, auf denen die Anzahl der zu versendenden Unterlagen angegeben ist. Die Empfänger freuen sich bestimmt über einen Sonderstempel zur Ausstellung. II de/1-06/12

38 Derzeit gewährt die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte folgende Zuschüsse zu Ausstellungen: Wettbewerbsausstellung im Rang 2 mit allen Klassen mit mindestens 150 Rahmen (= 300 m²) und 60 Exponaten Wettbewerbsausstellung im Rang 2 mit allen Klassen mit mindestens 200 Rahmen (= 400 m²) und 80 Exponaten Wettbewerbsausstellung im Rang 3 mit Jugendklasse Wettbewerbsausstellung im Rang 3 ohne Jugendklasse Wettbewerbsausstellung im Rang 3 mit angeschlossener Rang 2 mit Jugendklasse Wettbewerbsausstellung im Rang 3 mit angeschlossener Rang 2 ohne Jugendklasse Briefmarkenschau oder Offene Klasse mit mindestens 10 Exponaten und 20 Rahmen (= 40 m²) Briefmarkenschau oder Offene Klasse mit mindestens 5 Exponaten und 10 Rahmen (= 20 m²) Einstiegsklasse wenn gesondert mit mindestens 20 Exponaten 420 BDPh-Salon mit mindestens 100 Rahmen 500 Dazu kommen noch Zuschüsse des Landesverbands (gültig ab ): Wettbewerbsausstellung im Rang Briefmarkenschau oder Offene Klasse 30 II de/2 08/15

39 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Vorbereitung einer Ausstellung Ganz allgemein sollte man sich mit der vom BDPh zur Verfügung gestellten Literatur auseinandersetzen: Ausstellungsmappe/Organisationsmappe Ausstellungsordnung Bewertungsrichtlinien bei Wettbewerbsausstellungen In diesen Publikationen sind die Grundsätze festgehalten, nach denen Ausstellungen ausgerichtet werden. Ebenso sind Muster für Formulare und Anschreiben enthalten, die dem Veranstalter die Arbeit erleichtern. Bevor man eine Ausstellung anmeldet, sollte man entscheiden, welche Art von Ausstellung man ausrichten will. Briefmarkenschau Ausstellung der Offenen Klasse BDPh-Salon Wettbewerbsausstellung o Rang 3 oder Rang 2 o Einrahmen-Wettbewerb o Einsteigerklasse Je nach Typ der Ausstellung sind unterschiedliche Tätigkeiten erforderlich. Beginnen Sie auf jeden Fall frühzeitig mit der Organisation (bis zu 2 Jahre vor dem Termin). Allgemeines Nach Festlegung des Termins (beachten Sie dabei die Sperrtermine des BDPh) ist jede Ausstellung mit dem Formular Anmeldung einer Veranstaltung bei der Fachstelle Ausstellungswesen anzumelden (siehe Kapitel II dc). Nur dann ist gewährleistet, dass die Veranstaltung auch in der Verbandszeitschrift philatelie veröffentlicht wird. Ebenso ist nach jeder Veranstaltung ein Bericht abzuliefern, ohne den keine Zuschüsse ausgezahlt werden. Die Finanzierung einer Ausstellung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Zuschüsse der Stiftung zur Förderung der Philatelie Postgeschichte und des Landesverbands (siehe Kapitel II de) Eintrittsgelder (nicht zu empfehlen) Sponsoren, z. B. durch Anzeigen im Ausstellungskatalog Verkauf des Ausstellungskataloges Verkauf von veranstaltungsbezogenen Belegen Vermietung von Händlertischen Veranstalten einer Tombola mit gespendeten Preisen (Vorsicht! Da es sich um ein Glücksspiel handelt, könnte das Finanzamt schnell vor der Tür stehen.) Rahmengebühren der Aussteller Je nach Größe der Ausstellung sollten Sie versuchen, einen Schirmherren zu gewinnen oder einen Sonderstempel und ggf. eine Sonderpostfiliale einzusetzen. Denken Sie auch über eine entsprechende Versicherung nach. II df/1 08/12

40 Briefmarkenschau Eine Briefmarkenschau wird in erster Linie zur Werbung für den Verein veranstaltet. Meist werden Exponate von Vereinsmitgliedern ausgestellt. Hier beschränkt sich die Vorbereitung auf die Exponatsauswahl, die Ermittlung der erforderlichen Rahmen, die Beschaffung eines geeigneten Raumes und die Erstellung eines Rahmenplans. Wie bei allen anderen Ausstellungsarten ist natürlich die lokale und regionale Presse entsprechend mit Informationen zu versorgen. Sollte der Verein keine eigenen Rahmen haben, sind diese rechtzeitig beim LV anzufordern und der An- und Abtransport zu organisieren. Für die Besucher sollte ein Ausstellungsführer vorbereitet werden, der zumindest eine Aufstellung der Aussteller mit ihren Exponaten enthalten soll. Auch ein Mitgliedsantrag kann enthalten sein; die Ausstellung soll ja auch zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Für die Eröffnung sollte man sich überlegen, welche Ehrengäste (Bürgermeister, Landrat usw.) einzuladen sind. Für die Ehrengäste sollten kleine philatelistische Präsente vorgehalten werden. Das könnten Ministerkarten, Belege mit einem ortsbezogenen Sonderstempel oder ähnliches sein. Man könnte für die Eröffnung auch einen kleinen Umtrunk mit Häppchen vorbereiten. Vergessen Sie nicht, benachbarte Vereine einzuladen. Ausstellung der Offenen Klasse Hier ist schon etwas mehr zu tun. Da dieser Typ von Ausstellung öffentlich ausgeschrieben wird, muss man einen Anmeldeschluss festlegen, der meist 2 Monate vor dem Ereignis liegt. Da damit zu rechnen ist, dass sich (bundesweit) Aussteller anmelden, ist eine Kontrolle der Anmeldungen unumgänglich. Man sollte den potentiellen Ausstellern die Ausstellungsbedingungen zukommen lassen. Sollten mehr Anmeldungen eintreffen als Ausstellungsfläche zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Auswahl aus den Anmeldungen vorzunehmen. Dazu dient ein philatelistischer Ausschuss, der sich aus erfahrenen Sammlern und dem Ausstellungs- und/oder Veranstaltungsleiter zusammensetzt. Die Aussteller sind über die Annahme oder Ablehnung ihres Exponats entsprechend zu informieren. Ebenso ist zu klären, ob die Objekte zugesandt oder vom Aussteller selbst auf- und abgebaut werden. Die Rücksendung der eingesandten Exponate hat auf dem gleichen Weg wie die Anlieferung zu erfolgen. Bei Ausstellungen der Offenen Klasse wird vielfach eine Bewertung durch das Publikum vorgenommen. Hierfür sind entsprechende Stimmzettel vorzubereiten und der Bewertungsmodus festzulegen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Jeder Besucher hat eine bestimmte Anzahl Punkte zur Verfügung und kann sie beliebig auf die Objekte verteilen Jeder Besucher kann die drei Objekte, die ihm am besten gefallen reihen Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Besucher einfach 3 Exponate ohne Reihung auswählen Natürlich besteht auch die Möglichkeit der Bewertung durch eine Prominenten-Jury. Auch für diesen Personenkreis sind erforderlichenfalls Stimmzettel vorzubereiten. Die Auswertung der Stimmzettel sollte so rechtzeitig vorgenommen werden, dass sie vor dem Abbau vorliegt und zu diesem Zeitpunkt bekannt gegeben werden kann. Für die Preisträger (1. bis 3. Platz) sind Ehrenpreise vorzusehen. Ebenso ist für jeden Aussteller eine Teilnahmeurkunde vorzubereiten, die die Veranstaltung, den Namen des Ausstellers, den Titel des Objekts und ggf. die Platzierung enthält. Bei der Bundesgeschäftsstelle können Ausstellerpässe und Anstecknadeln angefordert werden. Sollte ein Aussteller bereits einen Pass für die Offene Klasse besitzen, braucht dieser nur ergänzt zu werden. II df/2 08/12

41 BDPh-Salon Schon allein vom Umfang her ist die Veranstaltung eines Salons um einiges aufwändiger als eine Offene Klasse. Dazu kommt, dass ein Salon unter einem bestimmten Motto stehen muss und daher nur Exponate zugelassen sind, die zu diesem Thema passen. Nähere Informationen finden sich in der Ausstellungsordnung des BDPh. Ansonsten gilt hier das Vorgehen bei Wettbewerbsausstellungen ohne den Teil Jury (beim Salon handelt es sich um eine Ausstellung außerhalb des Wettbewerbs). Wettbewerbsausstellungen Hier erhalten Sie auch Hinweise, die den Abschluss der Veranstaltung betreffen. Gerade dieser Bereich muss aber schon im Vorfeld entsprechend organisiert werden. Für Wettbewerbsausstellungen gelten Anmeldefristen: Rang 3-Ausstellungen 1 Jahr Rang 2-Ausstellungen 2 Jahre vor geplantem Termin, da diese Veranstaltungen vom LV-Tag (Rang 3) bzw. vom BDPh- Verwaltungsrat (Rang 2) genehmigt werden müssen. Die Information der Presse ist natürlich weiter zu streuen, insbesondere bei Ausstellungen im Rang 2. Da sind neben der lokalen und regionalen Presse auch die philatelistischen Medien entsprechend zu informieren und mit Waschzetteln zu versorgen. Bei dieser Art von Ausstellungen kommt zusätzlich die Jury ins Spiel. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Jurorenobmann/der Jurorenobfrau in Verbindung, um zumindest den Jury- Vorsitzenden zu bestimmen. Dieser ist auch Mitglied im philatelistischen Ausschuss. Ein weiteres Mitglied wird vom Fachstellenleiter Ausstellungswesen des Landesverbandes bestimmt (normalerweise nimmt er selbst diese Aufgabe wahr). Den philatelistischen Ausschuss sollten sie kurzfristig nach dem Anmeldeschluss einberufen. Sobald die endgültige Zusammensetzung der Jury bekannt ist, sind den Mitgliedern die Unterlagen (Anmeldungen inkl. Beschreibung des Exponats) zuzuleiten. Der Juryvorsitzende bekommt die Unterlagen aller Exponate, die anderen nur die der Ausstellungsklasse, für die sie vorgesehen sind. Je früher die Juroren die Unterlagen erhalten, desto besser können sie sich vorbereiten und auch das Ergebnis der Bewertung wird ausgewogener sein, als wenn die Juroren die Unterlagen erst kurz vor der Veranstaltung erhalten. Deshalb sollten Sie den Anmeldeschluss entsprechend früh legen (bei Rang 3 mindestens 3 Monate, bei Rang 2 mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung). Informieren Sie die Aussteller möglichst kurzfristig nach der Entscheidung des philatelistischen Ausschusses. Es kommt immer wieder vor, dass ein Aussteller sein Exponat zurückzieht. Dann haben Sie immer noch genügend Zeit, einen abgelehnten Aussteller wieder einzuladen oder Ersatzobjekte zu finden. Nichts ist schlimmer, als in einer Ausstellung leere Rahmen zu haben! Bereiten Sie alle Unterlagen vor Deckblätter für die Ausstellertaschen Bewertungs- und Arbeitsbogen für die Jury Urkundenentwurf Jetzt ist auch die Zeit, den Rahmenplan zu erstellen. Wie viele Rahmen Sie stellen können, muss natürlich vor der Sitzung des philatelistischen Ausschusses feststehen. Jetzt geht es darum, die angenommenen Exponate sinnvoll und logisch auf die Rahmen zu verteilen. Erstellen Sie ein Exponatsverzeichnis für den Ausstellungskatalog. Sinnvoll ist es auch, gerade bei größeren Ausstellungen, den Rahmenplan mit der Exponatszuordnung in den Katalog aufzunehmen. Sollten Literaturexponate angemeldet sein, führen Sie diese mit Bezugsquelle und Preis im Katalog auf und richten Sie eine Leseecke ein. II df/3 08/12

42 Informieren Sie den BDPh (Zentrale Passstelle) über die angenommen Exponate. Sie erhalten dann die Unterlagen für die Aktualisierung der Ausstellerpässe. Machen Sie sich mit dem Programm vertraut, sie brauchen es nach Vorliegen des Juryergebnisses zur Aktualisierung der Ausstellerpässe; die Aussteller erwarten, dass die aktuelle Bewertung im Pass eingetragen ist und wollen auch den Pass mit nach Hause nehmen. Denken Sie auch daran, die Landesverbände, den BDPh und die Bibliotheken über das Ergebnis der Ausstellung zu informieren (Katalog, Jurybericht und Bewertungsergebnisse). Organisieren Sie Ihre Hilfsmannschaft für Rahmenaufbau, Einlegen der Objekte, Ausgabe der Exponate am Ende der Ausstellung, Rahmenabbau, Bewachung. Auch der Ausstellungskatalog muss entsprechend vorbereitet werden. Nicht nur Grußworte, Dank an die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Organisation der Ausstellung, Exponatsverzeichnis und Rahmenplan müssen in den Katalog. Eine Selbstdarstellung des Vereins und ein oder mehrere philatelistische Beiträge sollten enthalten sein. Natürlich kann man auch ortsgeschichtliche Beiträge integrieren. Nicht zu vergessen sind die Anzeigen der Sponsoren der Ausstellung. Je nach Höhe der Zuwendung sind hier unterschiedliche Positionen möglich (Umschlagseite, rechte oder linke Seite, halb- oder ganzseitig). Vergessen Sie nicht die Pflichtanzeige des BDPh; sie ist mit eine Voraussetzung für den Zuschuss. Organisieren Sie das Rahmenprogramm (Festabend, Bekanntgabe des Jury-Ergebnisses, Gespräche der Aussteller mit der Jury, ggf. Vorträge u. a. m.) und das Damenprogramm (Stadtführung o. ä. für philatelistisch weniger interessierte Begleitpersonen). Vor Beginn der Ausstellung sollte der Ausstellungsleiter die Ausstellertaschen in zwei Kategorien einteilen: Aufbau durch Veranstalter (eingesandte Exponate) Aufbau durch Aussteller Auf der Beschriftung der Ausstellertaschen sollte Platz für die Quittierung des ordnungsmäßigen Auf- und Abbaus vorgesehen sein. Denken Sie daran, dass Sie zwei Arbeitsräume in der Nähe der Ausstellung für die Jury und den Ausstellungsleiter brauchen. Organisieren Sie rechtzeitig den Abbau der Exponate. Legen Sie dazu eine Liste auf, in der sich die Aussteller, die selbst abbauen wollen, eintragen sollen. Es kann chaotisch werden, wenn plötzlich jemand kommt, der sich nicht eingetragen hat und argumentiert ich muss meinen Zug erreichen ; reihen Sie diesen Aussteller auf die nächste freie Position und erklären Sie ihm, warum das so ist (kein Eintrag in die Liste). Dieser Absatz hat zwar weniger mit der Vorbereitung einer Ausstellung zu tun, trotzdem sollte man schon im Vorfeld daran denken! Einsteigerklasse Diese Art des Wettbewerbs ist dazu gedacht, Sammlern, die noch nicht im Wettbewerb ausgestellt haben, die Möglichkeit zu geben, sich mit einem Ein-Rahmen-Exponat einer kompetenten Jury zu stellen. Im Vordergrund steht die Beratung der Sammler für den weiteren Weg bei Ausstellungen. Gegenüber anderen Wettbewerbsausstellungen fällt hier der Zwang weg, einen Ausstellerpass vorzulegen. Insofern ist auch keine Kommunikation mit der zentralen Passstelle des BDPh erforderlich. Auch der Aufwand für den Veranstalter hält sich in Grenzen, da mit 20 Rahmen Mindestumfang eine überschaubare Größe gegeben ist. Trotzdem sollten die Regularien für eine Rang 3- oder Rang 2-Ausstellung eingehalten werden. II df/4 08/12

43 Im Folgenden habe ich tabellarisch die Aktivitäten ja nach Ausstellungsart zusammengestellt. Aktivität BMS OK Salon Rang Anlass und Termin Im Vorfeld bestimmen Team Veranstaltungsleiter X X X X Ausstellungsleiter (X) X X Schatzmeister X X Öffentlichkeitsarbeit (X) (X) X X Hilfsmannschaft X X X X Räumlichkeiten X X X X Versicherung Haftpflicht für den Veranstalter, Exponatsversicherung für die Jugendklasse Sonderstempel Siehe Organisationsmappe Sonderpostfiliale Siehe Organisationsmappe Belegprogramm Umschläge, Ganzsachen, evtl. personalisierte Marken Phil. Ausschuss (X) X X Rahmenplan X X X X Jury X Exponatsverzeichnis X X Katalog X X Aufbau Rahmen X X X X Exponate X X X X Schirmherr (X) X X X Rahmenprogramm X X X Eröffnung (X) X X X Festabend X X Palmarés X Jurygespräch X Urkunden und Medaillen X X X Ehrenpreise X X X II df/5 08/12

44 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Funktionen bei Veranstaltungen Je nach Veranstaltungsart braucht es verschiedene Funktionsträger, die durch ihr Zusammenspiel den Erfolg gewährleisten. Veranstaltungsleiter Ausstellungsleiter Schatzmeister Katalogredaktion Hilfsmannschaft Ich will hier versuchen, die Aufgabenbereiche bei Briefmarkenausstellungen näher zu definieren und Vereinen, die eine Ausstellung durchführen wollen, Unterstützung zu geben. Natürlich gibt es Unterschiede je nach Art der Veranstaltung. Bei Briefmarkenschauen ist wenig Aufwand erforderlich, bei Ausstellungen der Offenen Klasse wird man schon mehr gefordert und bei Wettbewerbsausstellungen im Rang 3 oder 2 kann sich das teilweise bis zur Vollzeitarbeit ausdehnen. Der Veranstaltungsleiter ist in erster Linie nach außen wirksam. Er ist verantwortlich für die Veröffentlichung in den Medien und muss versuchen, Sponsoren zu finden. Überdies ist er der Koordinator des Teams, erstellt die Zeitpläne und überwacht deren Einhaltung. Auch die Erstellung des Budgets liegt in seiner Verantwortung. Gegebenenfalls wird er bei größeren Veranstaltungen durch einen Öffentlichkeitsarbeiter unterstützt. Der Ausstellungsleiter ist der interne Organisator der Ausstellung. Er ist derjenige, der die Anmeldungen der Aussteller entgegennimmt und sie für den philatelistischen Ausschuss vorbereitet. Auch die Einberufung der Jury und die Versorgung dieser mit den Exponatsunterlagen nach der Entscheidung des philatelistischen Ausschusses gehört in diesen Bereich. Nicht zuletzt ist er für den Aufstellungsplan der Rahmen, die Bestückung durch Aussteller oder Hilfsmannschaft und den Abbau der Exponate (durch Aussteller oder Hilfsmannschaft) verantwortlich. Bei Wettbewerbsausstellungen werden die Ausstellerpässe durch ihn aktualisiert. Für seinen Zuständigkeitsbereich erstellt er ein Budget. Bei größeren Ausstellungen kann er durch einen Technischen Leiter unterstützt werden. Der Schatzmeister führt die Kasse, achtet u. a. darauf, dass zugesagte Sponsorengelder auch eintreffen und überwacht das Budget. Rechnungen für die erforderlichen Aufwendungen (Saalmiete, Bewachung u. a. m.) werden von ihm nach entsprechender Kontrolle bezahlt. Nach der Veranstaltung hat er einen entsprechenden Bericht an den Veranstaltungsleiter abzugeben. Die Katalogredaktion sammelt die Beiträge für den Ausstellungskatalog und bringt sie in eine druckfertige Vorlage. Neben den zwangsweise erforderlichen Teilen (Organisation, Exponatsverzeichnis, Dank an die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Grußworte) ist auch auf die Positionierung der Anzeigen der Sponsoren zu achten. Meist wird die Redaktion von einem Lektorat unterstützt, das die Beiträge auf korrekte Darstellung (Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik) überprüft. Nicht zuletzt ist die Auswahl und anschließende Kommunikation mit der Druckerei Bestandteil des Aufgabenbereichs. II dg/1 08/12

45 Die Hilfsmannschaft wird sehr selten gewürdigt, aber ohne sie könnte keine Ausstellung funktionieren. Sie baut die Rahmen nach den Vorgaben des Ausstellungsleiters auf, füllt die Rahmen mit den Exponaten und ist auch beim Abbau gefordert. Je nach Veranstaltungsart fallen noch andere Tätigkeiten an: o Gästebewirtung und betreuung o Besetzung eines Informationsstandes o Führungen durch die Ausstellung o Betreuung des Rahmenprogramms o Wachdienst o Boten-/Erledigung-/Besorgungsdienst o Dokumentation/Fotograf (ggf. Öffentlichkeitsarbeiter ) Darüber hinaus gibt es noch weitere Tätigkeiten, die nicht zwangsweise einem der oben angeführten Funktionsträger zugeordnet werden können (z. B. Organisation eines Festabends). Das hier Dargestellte soll die Vereine nicht davon abschrecken, auch einmal eine kleine Veranstaltung abzuhalten, da die meisten Aufgaben durch ein kleines Team erledigt werden können. Andererseits soll darauf hingewiesen werden, dass bei größeren Ausstellungen ein entsprechender Personaleinsatz erforderlich ist. II dg/2 08/12

46 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. MERKBLATT für Veranstalter von Tauschveranstaltungen 1. Allgemeines 1.1 Tauschveranstaltungen im Sinne dieses Merkblattes sind speziell angesetzte regionale/überregionale Tauschtage (sog. Großtauschtage). 1.2 Bei Tauschveranstaltungen hat der ausrichtende Verein - zumindest indirekt - eine moralische Verantwortung für den Schutz der Besucher vor eventuell vorkommenden unlauteren Machenschaften. Es kommt vor, dass minderwertiges oder gar ge-/verfälschtes Material den Besitzer wechselt oder sonstige Betrügereien versucht und Diebstähle begangen werden. 2. Ordnung für Tauschveranstaltungen 2.1 Der Bund Deutscher Philatelisten e. V. hat sich eine Tauschordnung gegeben, die dazu beitragen soll, den Besuchern von Tauschveranstaltungen einen möglichst großen Schutz zu bieten. Es sollte deshalb Verpflichtung für jeden Veranstalter von Tauschveranstaltungen sein, sich an dieser Tauschordnung zu orientieren und nach ihr zu verfahren. 2.2 Die Tauschordnung muss im Veranstaltungsraum sichtbar angebracht sein und/oder auf Zetteln gedruckt vorrätig gehalten werden, um sie den Besuchern aushändigen zu können. 2.3 Der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. hält die TAUSCH- ORDNUNG im Format DIN A 2 und DIN A 5 bereit. Ebenso Eintrittskarten, auf deren Rückseite die Tauschordnung abgedruckt ist. Die Vereine können diese kostenlos beim LV-Geschäftsführer anfordern. 3. Tausch-Kauf-Vertrag Neben der Einhaltung der Tauschordnung bietet sich als weiterer Schutz vor unliebsamen Überraschungen der Abschluss eines Tausch-Kauf-Vertrages" an. Dieser Vertrag sollte u. a. bei allen Tausch-/Kaufgeschäften zwischen dem Anbieter und Abnehmer abgeschlossen werden, bei denen Zweifel über bestimmte Eigenschaften eines philatelistischen Objektes entstanden sind. Ferner bei fälschungsgefährdeten Objekten (siehe entsprechende Hinweise in den Katalogen). Vordrucke des Tausch-Kauf-Vertrages" sollten ebenfalls bei Tauschveranstaltungen bereitgehalten werden. 4. Mustervordrucke der Ordnung für Tauschveranstaltungen" und des Tausch-Kauf- Vertrages" sind nachfolgend abgedruckt. 5. Das jedem Verein vorliegende HANDBUCH PHILATELIE" bietet in den Kapiteln und 7.3 weitere nützliche Informationen, die den Vereinen helfen, die Planung und Durchführung von Tauschveranstaltungen vorzunehmen. 6. Von den Vereinen kann nicht zuletzt auch im eigenen Interesse erwartet werden, dass sie die in diesem Merkblatt gegebenen Hinweise berücksichtigen und somit einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzen Schafe" in der Philatelie leisten. II ea/1 02/11

47 II eb/1 02/11

48 II ec/1 06/12

49 ebay-wachhund - BDPh-Fälschungsmeldungen an ebay ebay.watchdog@gmail.com Was sollte die Meldung enthalten? o Link zum ebay-angebot (oder alternativ ebay-artikelnummer) o Grund, warum der Artikel falsch bzw. verfälscht ist o Beispiele für Gründe: Nachdrucke (z.b. Altdeutschland), abweichende Zähnung (Linien- statt Kammzähnung = meist Fälschungen des Opernsängers Peter Winter) o Bei regelmäßig (identisch) auftretenden Fälschungen: Nachmeldungen mit Verweis zu früheren gemeldeten Artikeln mit den passenden Begründungen (Vergleich echt/falsch) o Bei Verfälschungen (z.b. Nachgummierungen oder Nachzähnung) kurzer Hinweis auf die betreffende Stelle im Scan (z.b. Zähnung links oben) o Falls vorhanden, Bildmaterial von echtem Vergleichsmaterial Worauf sollte man achten? o Fälschung/Verfälschung muss eindeutig nachzuweisen sein! Hinweise wie könnte falsch sein, ist wohl falsch oder wahrscheinlich falsch reichen meist nicht für eine Löschung o Angebot muss noch laufen oder beendet und noch nicht bezahlt o Löschungsfähig sind immer: Angebote ohne Obligo = o. O., nicht gekennzeichnete Fälschungen, ungeprüftes höherwertiges bzw. fälschungsgefährdetes Material o Gekennzeichnete Fälschungen dürfen angeboten werden, Echtheit: Reproduktion Mit- und Zuarbeit erforderlich! o Niemand kann sämtliche Neueinstellungen pro Tag sichten (mehrere Zehntausend) o Niemand ist Experte auf allen Gebieten o Daher ist die Zuarbeit möglichst vieler Sammler nötig. Jeder Sammler kann sich daran beteiligen! Bearbeitung der Meldungen: o ebay-watchdog prüft die Berechtigung der Meldung, aus Zeitgründen erfolgt nicht immer eine Rückmeldung o Meldung der geprüften Artikel an ebay; gewerblich tätige Anbieter erhalten eine E- Mail mit der Bitte, den Artikel selbst zu beenden, sonst an ebay o nur durch ebay: meistens Löschung der Artikel, ebay antwortet nicht! Weitere Information auch unter II ed/1 02/15

50 Verhaltenskodex für Anbieter philatelistischer Lose über ebay-deutschland 1. Ich versichere, keine reparierte, nachgezähnte, nachgummierte oder anderweitig veränderte philatelistische Lose anzubieten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt. Ferner versichere ich, dass ich Verfälschungen, Fälschungen, Faksimiles oder Neudrucke nur dann anbiete, wenn a. ihr Verkauf nicht gegen Gesetze des Copyrights verstößt, b. das Material deutlich und unzweideutig als Verfälschung, Fälschung, Faksimile oder Neudruck auf der Vorder- oder Rückseite gekennzeichnet ist, c. in der Verkaufsbeschreibung eindeutig vermerkt ist, dass es sich um eine Verfälschung, Fälschung, ein Faksimile oder einen Neudruck handelt und zusätzlich die Kennzeichnung als solche abgebildet ist. 2. Ich versichere, philatelistisches Material nach besten Wissen und Gewissen und keinesfalls in betrügerischer Absicht anzubieten. Ich vermeide insbesondere irreführende Aussagen zur Seltenheit, zum Wert oder einer möglicher Wertsteigerung des angebotenen Loses. 3. Ich versichere, kein philatelistisches Material anzubieten, auf das andere einen Erstanspruch haben. 4. Ich versichere, den Erstehungspreis umgehend dem Bieter zurückzuzahlen, wenn von einem von ebay autorisierten Experten festgestellt wurde, dass das Los von mir falsch oder nicht eindeutig, also irreführend, beschrieben wurde. 5. Die Kürzel o.o. (ohne Obligo), Wie besehen oder vergleichbares werde ich nicht benutzen. II ed/2 02/15

51 Informationen zu den Verbandstagen Als Anleitung für die Vorbereitung und Durchführung von Verbandstagen sind aufgrund bisheriger Erfahrungen nachstehende Grundsätze zusammengestellt worden, bei deren Beachtung Versäumnisse und Pannen weitgehend vermieden werden. 1. Allgemeines Der Antrag auf Durchführung eines Verbands-Tages sollte 2 Jahre vor dem beabsichtigten Termin schriftlich an den Verbands-Vorsitzenden oder Geschäftsführer gestellt werden. Der Antrag sollte vom Bürgermeister und der Stadtverwaltung unterstützt werden. Der Antrag wird vom Vorstand den Delegierten des nächsten Verbandstages zur Beschlussfassung/Genehmigung vorgelegt. Die Delegierten entscheiden über die Zusage, oder treffen bei mehreren Anträgen für das gleiche Jahr die Auswahl. Die Terminfestsetzung erfolgt nach Absprache mit dem Verbands-Vorstand. Bekanntgabe des Termins beim Verbandstag - 1 Jahr vorher, und im Verbands-Rundbrief; Anmeldung beim BDPh veranlasst der Verband. Finanzierungen - grundsätzlich durch den Veranstalter. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Veranstaltung. Der Durchschreibesatz Anmeldung einer Veranstaltung ist wegen der Veröffentlichung des Termins in der philatelie ebenfalls einzureichen. Alle Einnahmen für Drucksachen, Ausstellungs-Kataloge, usw. sowie alle Einnahmen aus Sonderveranstaltungen erhält der Veranstalter. Der Verband übernimmt die Kosten für den Entwurf und Herstellung des Sonderstempels, sowie für eine zurückgezogene Sonderpostfiliale. Ein Zuschuss zu der Ausstellung richtet sich nach den gültigen Bestimmungen. 2. Zeittabelle nach Absprache mit dem Verbands-Vorsitzenden Samstag Vormittags nach Möglichkeit Empfang durch einen Repräsentanten der Stadt für den geschäftsführenden Vorstand. Teilnehmer: Geschäftsführender Vorstand, Ehrengäste, Vertreter des veranstaltenden Vereins (ggf. mit Damen) Uhr Sitzung des erweiterten Vorstands (Raum für ca. 20 Personen) Sonntag Uhr Verbandstag (Raum für ca. 100 Personen) Weitere Termine, die außerhalb der genannten Zeiten liegen, sind vorher mit dem Verbands-Vorstand abzustimmen; z. B. Eröffnung einer Ausstellung usw. II fa/1 06/12

52 3. Rahmenprogramm (Beispiele) Briefmarkenschau durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Vorstand Für eine Briefmarkenschau werden die Ausstellungsrahmen kostenlos zur Verfügung gestellt. Transportkosten trägt der Veranstalter. Der entsprechende Antrag wird beim Stellenleiter Ausstellungswesen gestellt. Die Information des Rahmenlagers erfolgt von dort. Sonderpostfiliale Sonderstempel Antrag und Ausrichtung durch den Veranstalter Antrag durch den Veranstalter, rechtzeitige Vorlage des Entwurfs und Abstimmung mit dem Verbands-Vorstand Festabend, Bunter Abend, Ausrichtung durch den Veranstalter gemütliches Beisammensein Sonderprogramm für Begleitpersonen und Gäste 4. Werbung und Presse Für den Verbandstag Fachpresse Lokale Presse Für die Rahmenveranstaltungen durch den Veranstalter (Sonntag Uhr) durch die Verbandsstelle Öffentlichkeitsarbeit nach Absprache mit dem Veranstalter durch den Veranstalter durch den Veranstalter Der Werbeschrift ist eine Stadt-Information - möglichst mit Zimmernachweis - und ein kleiner Stadtplan beizufügen. Pressemappen 5. Einladungen Einladung zum Verbandstag gem. Satzung durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Stellenleiter Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbands-Nachrichten Zu den Vorstandssitzungen durch die Verbands-Geschäftsstelle Ehrengäste aus dem Bereich der Philatelie Ehrengäste aus dem örtlichen Bereich Zum Empfang des Bürgermeisters Stadtempfang" Zu den Rahmenveranstaltungen durch den Verbands-Vorsitzenden durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Verbandsvorsitzenden durch die Stadtverwaltung (Vorschlagsliste ist beim Verband anzufordern) durch den Veranstalter II fa/2 06/12

53 6. Unterbringung (allgemein nur für Samstag/Sonntag) Reservierung von Einzel- und Doppelzimmern Für Ehrengäste durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Vorstand Für den Verbands-Vorstand durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Vorstand Teilnehmer - Besucher durch den Veranstalter Für die Zimmerbestellungen ist eine Verbindungsstelle mit genauer Anschrift einschließlich Telefon anzugeben. Für die Übernachtungen sind möglichst Sonderpreise zu vereinbaren, da die Zimmer nur am Wochenende in Anspruch genommen werden. 7. Besondere Leistungen Lautsprecheranlagen oder Mikrofone für Vorstandstisch und für den Saal Bestuhlung des Saales möglichst alle Sitzplätze an Tischen mit Blick zum Vorstandstisch Rednerpult Vorlage eines Titelbildes für die Verbands- Nachrichten Terminabsprache für die Einnahme des Mittagessens am Verbands-Tag (Restaurantvorschläge) Reservierung von Sitzplätzen für Ehrengäste, Presse, usw. Genaue Bezeichnung der Veranstaltungsräume, möglichst mit Verkehrsverbindungen, Parkplätzen, Fahrplänen: ggf. Skizze (für die Veröffentlichungen in den Werbeschriften und im Verbands-Rundbrief) durch den Veranstalter durch den Veranstalter durch den Veranstalter durch den Veranstalter an die Redaktion der Verbands-Nachrichten durch den Veranstalter durch den Veranstalter nach Absprache mit dem Verbands-Vorsitzenden durch den Veranstalter (Veröffentlichung in den Verbands-Nachrichten) II fa/3 06/12

54 Tag der Briefmarke Der Tag der Briefmarke ist eine bundesweite Veranstaltung, die durch die Verbände des Bundes Deutscher Philatelisten jährlich durchgeführt wird. An diesem Tag können alle Vereine durch Veranstaltungen auf die Briefmarke aufmerksam machen. In jedem Verband findet eine zentrale Veranstaltung statt, die auch durch den Verband getragen, unterstützt und durch die Aktion Tag der Briefmarke werblich gefördert wird. Der Tag der Briefmarke wird jährlich unter ein für alle Verbände verbindliches Thema gestellt. Die Belege zum Tag der Briefmarke werden durch den Bundesverband zentral hergestellt. Der Sonderstempel wird durch die Aktion Tag der Briefmarke für Werbezwecke in Zeitschriften verwendet. Der Bundesverband legt zum Tag der Briefmarke eine Jahresmappe oder ein Set aller Belege zum Tag der Briefmarke auf. Der Tag der Briefmarke wird im Bereich des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe von den Mitgliedsvereinen durchgeführt. Die Mitgliedsvereine bewerben sich um die Durchführung dieser Veranstaltung und werden durch Beschluss des Verbandstages damit beauftragt. Der Verbands-Vorstand ist nicht der Meinung, dass den Mitgliedsvereinen bei der Durchführung von Veranstaltungen Regelungen bis ins kleinste Detail vorgegeben werden sollten. Veranstaltungen der Mitgliedsvereine sollten von diesen mit eigenen Ideen und Vorstellungen durchgeführt werden. Die nachstehenden Informationen stellen die Erwartungen des Verbands-Vorstandes an eine Veranstaltung zum Tag der Briefmarke dar und zeigen die Leistungen des Verbandes auf. Termin: Die Veranstaltung sollte an einem Sonntag im September oder Oktober des Jahres stattfinden. Veranstalter: Mitgliedsvereine unseres Verbandes nach Übertragung der Durchführung durch den Verbandstag. Veranstaltungsart: Wenn möglich, eine Rang-Ausstellung mit angegliederter offener Klasse und Jugendklasse mit besonderem Hinweis auf den Tag der Briefmarke. Veranstaltungsbelege: Der Veranstalter sollte zum "Tag der Briefmarke" Belege auflegen, die bei der Veranstaltung angeboten werden. Sonderstempel: Zum Tag der Briefmarke ist ein Sonderstempel zu beantragen. Dieser ist nur am Tag der Briefmarke (Sonntag) zu verwenden. Er muss zum gemeinsamen Thema des Tages der Briefmarke einen Bezug haben. Den Sonderstempel zum "Tag der Briefmarke" sollte der Veranstalter in Absprache mit dem Verbandsvorstand direkt mit dem "Erlebnisteam Briefmarke" (Weiden) absprechen. Die Förderung der Sonderpostfiliale ist über die Verbandsstelle Ausstellungswesen des Verbandes auf Formblatt zu beantragen. II fb/1 06/12

55 H e s s e n t a g und P h i l a t e l i e 1. Vorwort Im Jahre 1961 wurde vom damaligen Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Z i n n der H e s s e n t a g eingeführt. Ein Fest der Hessen, durch das die Verbundenheit der Alt- und Neubürger mit der Heimat zum Ausdruck gebracht wird. Es ist eine Leistungsschau unter Einbeziehung des Handwerks, der Industrie, der öffentlichen Verwaltung und der Sozialeinrichtungen. Im Rahmenprogramm des alljährlichen Hessentages, der mit dem abschließenden Festzug seinen Höhepunkt erreicht, ist auch den Organisationen und den Vereinigungen die Möglichkeit zur Selbstdarstellung gegeben. Hinweise auf die Gestaltung der Freizeit stehen hierbei im Vordergrund. So ist auch die Tätigkeit der Briefmarkensammler-Vereine in das Festprogramm aufgenommen worden. Unter dem Titel: Hessentag und Philatelie werden mit Unterstützung der Landesregierung, der jeweiligen Stadtverwaltung und des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V., durch die örtlichen Briefmarkensammler-Vereine Briefmarken-Ausstellungen durchgeführt. Anziehungspunkte sind naturgemäß die damit verbundene Sonderpostfiliale, der Sonderstempel und die Erinnerungsbelege. Wir Philatelisten sind glücklich, über die uns im Rahmen des größten Volksfestes in Hessen gebotene Möglichkeit, auf das Sammeln von Briefmarken als sinnvolle Freizeitbeschäftigung hinweisen zu können. Für den ausrichtenden Verein ergibt sich hierdurch eine äußerst günstige Gelegenheit, durch Selbstdarstellung für den eigenen Verein und für die Philatelie zu werben. Die Veranstaltungen beim Hessentag sind an bestimmte Voraussetzungen und Regeln gebunden. In der nachfolgenden Checkliste ist aufgenommen, was aufgrund langjähriger Erfahrungen für die Planung und Ausrichtung der Veranstaltung Hessentag und Philatelie" unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu beachten ist. Lfd- Nr. Maßnahmen 2. Allgemeines 2.1 Sobald der Ort für den kommenden Hessentag bekannt wird, ist festzustellen, ob dort ein Briefmarkensammler-Verein besteht. Der Verband unterrichtet diesen Verein mit der Bitte, eine Briefmarken-Ausstellung unter dem Motto/Thema Hessentag und Philatelie" vorzubereiten und durchzuführen. 2.2 Besteht am Ort des Hessentages kein Briefmarkensammler-Verein, dann verhandelt der Verbands-Vorstand mit den Vereinen in der Nachbarschaft und bittet einen dieser Vereine, die Ausrichtung der Ausstellung zu übernehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn am Ort des Hessentages mehrere philatelistische Vereine bestehen. 2.3 Der beauftragte Verein (Ortsverein oder Verein aus der Nachbarschaft) handelt nunmehr selbständig und eigenverantwortlich bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Briefmarken-Ausstellung. 2.4 Die in der nachfolgenden Checkliste aufgeführten Regeln, Erfahrungen und Anregungen sind zu beachten. veranlasst durch Verband Verband Verband Verein II fc/1 06/12

56 Lfd- Nr. Maßnahmen veranlasst durch 3. Checkliste 3.1 Mit dem für die Ausrichtung des Hessentages Verantwortlichen der Stadtverwaltung ist unverzüglich Verbindung aufzunehmen und sogleich Raumbedarf anzumelden und festzulegen. Frist: so früh wie möglich, jedoch mindestens 1 Jahr vorher. Verein 3.2 Die Schirmherrschaft ist dem hessischen Minister-Präsidenten anzutragen. Verein 3.3 Die Veranstaltung ist beim Verbands-Stellenleiter Ausstellungswesen anzumelden und hierbei die Ausstellungsrahmen anzufordern; es sind die üblichen Vordrucke zu verwenden. Die Rahmenausleihe für eine Briefmarkenschau ist kostenfrei. Verein 3.4 An- und Abtransport der Ausstellungsrahmen. Verein 4. Briefmarkenausstellung 4.1 Die Ausstellung ist als Briefmarkenschau nach den Bestimmungen des BDPh auszurichten. 4.2 Bei den Ausstellungsexponaten sollten vorhanden sein: Sammlungen Hessentage, Heimatsammlungen, Sammlungen von Erstausstellern, usw. Mit den Ausstellern ist frühzeitig Verbindung aufzunehmen. Verein Verein 4.3 Die Ausstellung sollte während des gesamten Hessentages durchgeführt werden. Tägliche Öffnungszeiten z. B Uhr. 4.4 Der Eintritt zur Ausstellung ist grundsätzlich frei. 4.5 Die Versicherung der Ausstellungsexponate (pauschal) veranlasst der Verein. Verein 4.6 Die Ausstellung ist mit einer Feierstunde zu eröffnen. Terminfestsetzung nach Absprache mit dem Beauftragten der Stadt. Hierzu sind u.a. einzuladen: Der Schirmherr, Vertreter der Landesregierung, Landrat, Oberbürgermeister/Bürgermeister, Vertreter der Stadt, Vorsitzender des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V., Hessenpärchen, Vertreter der Parteien, Presse, Aussteller usw. Für die Ehrengäste sind philatelistische Belege vom Hessentag bereitzuhalten. 4.7 Während der Öffnungszeiten übernehmen Vereinsmitglieder die Überwachung. Für die übrige Zeit ist nach Absprache mit der Stadtverwaltung eine ausreichende Bewachung durch die Feuerwehr oder einen Bewachungsdienst sicherzustellen. Die zuständige Polizei-Dienststelle ist zu bitten, die Ausstellungsräume bei ihren Streifenplänen zu berücksichtigen. 4.8 Über den Verlauf der Veranstaltung Hessentag und Philatelie" ist ein Abschlussbericht zu fertigen. Dem Bericht an den Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. sind alle Unterlagen wie Festschrift, Programm, phil. Belege, Zeitungsausschnitte über die phil. Veranstaltung, Ausstellungsführer usw. beizufügen. Die dem Verband zugesandten Unterlagen sind über den Verbands-Stellenleiter Ausstellungswesen an das Verbands-Archiv weiterzuleiten. Verein Verein Verein II fc/2 06/12

57 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. IM BDPH E. V. Merkblatt Vereinsversicherungen Im Vereinsleben ist man nicht davor gefeit, dass Forderungen aus Unglücksfällen oder anderen Vorkommnissen an den Verein gestellt werden. Einiges davon kann durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden. Es sind selbstverständlich die Aktivitäten des Vereins zu beachten. Ein Verein, der regelmäßig Großtauschtage veranstaltet, braucht eine andere Absicherung als ein Verein, der Ausstellungen organisiert. Auch für einmalige Aktionen, z. B. Ausrichtung einer Wettbewerbsausstellung, ist eine entsprechende Absicherung des finanziellen Risikos empfehlenswert. Im Folgenden finden Sie eine (nicht vollständige) Übersicht der Versicherungsarten, die für den Verein erforderlich oder empfehlenswert sind. Police abgesicherte Risiken (Vereins-)Haftplicht Mietsachenschäden, Räumdienst Veranstalterhaftplicht Schäden, die durch den Veranstalter an den Räumlichkeiten verursacht werden Unfallversicherung körperliche Schäden der Mannschaft bei Auf- und Abbau Exponatsversicherung Beschädigung/Verlust von Exponaten Art der Veranstaltung Vereinstreffen Tauschtag Ausstellung Ausstellung Ausstellung mit Jugendklasse notwendig/ empfehlenswert e e e n Auch kombinierte Policen sind möglich. So können z. B. Risiken der vereinsseitigen Bewirtung bei Veranstaltungen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, den Rat eines Versicherungsfachmannes einzuholen. Nicht nur die Vertreter der Versicherungsanstalten, auch freie Versicherungsmakler können hier behilflich sein. In einigen Vereinen sind auch Versicherungsfachleute Mitglieder, die auch anderen Vereinen gerne Informationen geben. Sie können auch Vereine ansprechen, die entsprechende Veranstaltungen durchgeführt haben. Auch beim Verbandsvorstand können Sie entsprechende Informationen erhalten. Die Versicherung für Jugendexponate wird von der DPhJ abgeschlossen; die Prämie wird mit dem Zuschuss verrechnet. Exponate von Senioren müssen von diesen selbst versichert werden. II g/1 08/12

58 Richtlinien für Vereinsgründungen, Eintragungen usw. Muster für Schriftsätze Nachfolgend sind Muster für den Schriftverkehr insbesondere mit Behörden abgedruckt, wie sie bei Vereinsgründungen und Änderungen im Vorstand benötigt werden. Bemerkungen und Erläuterungen sind kursiv dargestellt; zu ergänzende Teile sind durch gekennzeichnet. 1. Neugründung Protokoll Die Unterzeichneten haben in einer Sitzung am... im (Lokal)... in (Ort)... beschlossen, einen Briefmarkensammlerverein unter dem Namen... zu gründen, mit der hier beigefügten Satzung. Der Verein soll / soll vorläufig nicht in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Als Vorstand im Sinne des 26 BGB wurden die Personen (die Worte im Sinne des 26 BGB fallen fort, wenn keine Eintragung erfolgen soll). 1. Name, Beruf, Anschrift Name, Beruf, Anschrift... bestellt. (Hier sind nur die Personen aufzuführen, die laut Satzung den Verein gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, im Allgemeinen also nur 2-3 Namen. Wenn der Verein nicht eingetragen werden soll, können hier sämtliche Vorstandsmitglieder genannt werden). Die Vorgenannten nahmen die Wahl an. Ort, Datum... Der Protokollführer (Unterschrift) Unterschrift sämtlicher Anwesenden, die damit Gründer und die ersten Vereinsmitglieder werden (Ohne Beglaubigung der Unterschriften) 2. Anschluss an den BDPh An den Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e.v. im BDPh e. V. Wir bitten um Aufnahme in den Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im BDPh e. V. und erkennen die Satzung an. Ort, Datum... Unterschrift Antrag für Eintragung in das Vereinsregister a) eines neugegründeten Vereins Ort, Datum... An das Amtsgericht - Vereinsregister in... Beiliegend überreichen wir das Gründungsprotokoll unseres Vereins, vom (Datum...) nebst Satzung (muss - unbeglaubigt - unterschrieben sein) und beantragen die Eintragung in das Vereinsregister. (Unterschriften der Vorstandsmitglieder, wie im Protokoll genannt; diese Unterschriften müssen gerichtlich, ortsgerichtlich oder notariell beglaubigt sein.) III a/1-01/12

59 b) eines bestehenden Vorstandes (Name des Vereins) Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom... im (Lokal)... in (Ort)... Es wurde festgestellt, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen worden ist. Die Versammlung beschloss, dass der Verein unter obigem Namen in das Vereinsregister beim Amtsgericht in eingetragen werden soll. Als Vorstand im Sinne des 26 BGB wurden 1. (Name, Beruf, Anschrift) (Name, Beruf, Anschrift)... bestellt. (Hier sind nur die Personen aufzuführen, die laut Satzung den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten, im Allgemeinen also nur 2 bis 3 Namen.) Die Vorgenannten nahmen die Wahl an. (Ort, Datum)... Der Protokollführer: Der Vorstand: (Unterschrift) (1. Unterschrift)... (2. Unterschrift)... (Hierunter beliebig viele Unterschriften, alle ohne Beglaubigung, auch die des Vorstandes). c) Antrag an das Amtsgericht (Name des Vereins) (Ort, Datum)... An das Amtsgericht-Vereinsregister Beiliegend überreichen wir einen Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung unseres Vereins vom. nebst Satzung (muss - unbeglaubigt - unterschrieben sein) und beantragen die Eintragung in das Vereinsregister. (Unterschriften der Vorstandsmitglieder, wie in vorstehendem Protokollauszug genannt; diese Unterschriften müssen gerichtlich, ortsgerichtlich oder notariell beglaubigt sein.) III a/2-01/12

60 4. Änderungsantrag eines bereits eingetragenen Vereins zum Vereinsregister (Name des Vereins) a) Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom... im (Lokal)... in (Ort)... Es wurde festgestellt, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen worden ist. Die Versammlung beschloss, als Vorstand im Sinne des 26 BGB die folgenden Personen 1. (Name, Beruf, Anschrift) (Name, Beruf, Anschrift)... zu bestellen. (Hier sind wie oben Zeile 4-6) Die Vorgenannten nahmen die Wahl an. Herr... (und Herr...) ist (sind) nicht mehr Vorstandsmitglied (Ort, Datum)... Der Protokollführer: Der Vorstand: (Unterschrift) (1. Unterschrift)... (2. Unterschrift)... (Hierunter beliebig viele Unterschriften, alle unbeglaubigt.) b) Antrag an das Amtsgericht wie 3 c. und beantragen die Eintragung der Änderung in das Vereinsregister. (Dies 4b nur, wenn sich die Vorstandsämter geändert haben; bei sonstigen Änderungen wie Satzungsänderungen, Namensänderungen, wird im gleichen Sinne verfahren). Bemerkungen Alle Anschreiben an das Amtsgericht/Vereinsregister müssen beglaubigte Unterschriften aufweisen, auch wenn eine beglaubigte Unterschrift der einzelnen Unterschriftsträger bereits vorliegt. Sollten aus irgendwelchen Gründen, Unklarheiten oder gar Schwierigkeiten bei dem Vorgenannten auftreten, steht dem Verein jederzeit der Verbands-Vorstand hilfreich zur Seite. Alle Änderungen im Vereinsvorstand sind umgehend dem Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein- Main-Nahe e. V. im BDPh e. V. anzuzeigen. III a/3-12/13

61 Mustersatzung Im Folgenden erhalten Sie eine Mustersatzung für Vereine. Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit erlangen will, ist die Satzung vor allem im Punkt 2 entsprechend zu erweitern. Auch sind weitere Passagen entsprechend den Bedürfnissen des Vereins anzupassen. Grundsätzlich sollte in der Satzung so wenig wie möglich geregelt werden. Man kann auf Geschäftsordnung und Beschlüsse der Jahreshauptversammlung ausweichen. Ein Beispiel ist der Mitgliedsbeitrag: steht dieser in der Satzung, muss bei eingetragenen Vereinen die Änderung als Satzungsäderung auch im Vereinsregister eingetragen werden, was natürlich entsprechende Kosten nach sich zieht. Kursiv dargestellte Teile gelten nur für eingetragene Vereine. 1. Name und Sitz Der Verein trägt den Namen und hat seinen Sitz in Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt nach Eintragung den Namen e. V. Er ist Mitglied im Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im Bund Deutscher Philatelisten e. V. 2. Zweck des Vereins Der Verein fördert das Sammeln von Briefmarken und anderen postalischen Belegen durch regelmäßige Zusammenkünfte, Treffen mit anderen Briefmarkensammlervereinen, Fahrten zu philatelistischen Veranstaltungen und gesellige Zusammenkünfte. Der Verein ist nicht auf monetären Gewinn ausgerichtet. Der Verein unterstützt Mitglieder bei der Erstellung von Exponaten für den Wettbewerb und andere Ausstellungen. 3. Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. 4. Ausscheiden a. Austritt Ein Mitglied kann seinen Austritt bei Einhaltung einer 3-monatigen Frist schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen dem Vereinsvermögen. Bei natürlichen Personen erlischt die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds. b. Ausschluss Ein Mitglied kann aus triftigen Gründen (z. B. Beitragsversäumnis, vereinsschädigendes Verhalten) ausgeschlossen werden. Dies ist dem Mitglied schriftlich bekanntzugeben. Dem Mitglied steht eine einmonatige Frist für einen Widerspruch gegen den Ausschluss zu. Erhebt das Mitglied Einspruch gegen den Ausschluss, trifft die Entscheidung eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 5. Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben den von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Jahresbeitrag im ersten Quartal jeden Jahres an den Kassier zu entrichten. 6. Rechte der Mitglieder Den Mitgliedern stehen die Einrichtungen des Vereins (Bücherei, Prüfgeräte) kostenlos zur Verfügung. III aa/1 08/13

62 7. Organe des Vereins a. Vorstand Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, ggf. dem Geschäftsführer, dem Kassier, dem Schriftführer. Der Vorstand beschließt eine Geschäftsordnung, die von der Jahreshauptversammlung zu bestätigen ist. Diese Geschäftsordnung regelt u. a. die internen Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Die Geschäftsordnung in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil der Satzung. Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für 4 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand ist im Sinne des 26 BGB vertretungsbefugt, wenn mindestens einer der Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten sind. b. Jahreshauptversammlung (siehe Punkt 8.) c. Andere (Beisitzer, Kassenprüfer) Je nach Bedarf können weitere Personen einem erweiterten Vorstand angehören. Dazu gehören z. B. Ausstellungsleiter, Rundsendeleiter, Bücherwart u. ä. Funktionen. Ebenso sind 2 Kassenprüfer durch die Jahreshauptversammlung zu wählen, die die Gebarung des Kassiers prüfen und der Jahreshauptversammlung darüber Bericht geben. Einmalige Wiederwahl der Kassenprüfer ist zulässig. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht als Kassenprüfer gewählt werden. 8. Jahreshauptversammlung Eine Jahreshauptversammlung ist jährlich im ersten Quartal vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung mit Tagesordnung muss den Mitgliedern mindestens einen Monat vor der Versammlung bekanntgegeben werden. Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder. Anträge an die Jahreshauptversammlung sind spätestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich an den Vorstand zu richten. Initiativanträge können auch während der Jahreshauptversammlung gestellt werden, sofern die Satzung das nicht ausschließt und die Mitgliederversammlung zustimmt. Aufgaben der Jahreshauptversammlung: Entgegennahme der Berichte des Vorstands und Aussprache hierzu Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer und Aussprache hierzu Entlastung des Vorstands Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer Bestätigung der Mitglieder des erweiterten Vorstands Festsetzung des Mitgliedsbeitrags Beschluss über Satzungsänderungen Entscheidung über eingereichte Anträge Bei Bedarf kann der Vorstand eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen. Ebenso ist eine solche anzuberaumen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies mit Begründung fordern. Über jede Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. III aa/2 08/13

63 9. Mitgliederversammlung Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, Mitgliederversammlungen finden regelmäßig einmal im Monat statt. Die dafür festgelegten Tage werden durch Vereinsmitteilungen bekannt gegeben. 10. Satzungsänderung Änderungen der Satzung können nur durch eine Jahreshauptversammlung vorgenommen werden. Die zu ändernden Texte sind den Mitgliedern mit der Einladung bekanntzugeben. Jede Änderung erfordert eine ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen können nicht als Initiativantrag gestellt werden. 11. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine außerordentliche Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Diese außerordentliche Jahreshauptversammlung hat nur diesen Tagesordnungspunkt. Der Auflösungsbeschluss bedarf der ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Diese Versammlung bestimmt auch (mit einfacher Mehrheit) über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dieses ist gemeinnützigen Zwecken, vorrangig zur Förderung der Philatelie, zuzuführen. Die Mitglieder haben im Fall der Auflösung keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 12. Schlussbestimmungen Diese Satzung wurde am beschlossen und in das Vereinsregister beim Amtsgericht unter der Nummer eingetragen. Sie wurde am von der Jahreshauptversammlung geändert. Die Änderung wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht am eingetragen. III aa/3 08/13

64 Briefmarkenfreunde A u f n a h m e a n t r a g Ich möchte Mitglied im Verein werden Jugendgruppe Seniorenverein Name: Vorname: Geburtstag: Beruf: Strasse: PLZ und Ort: Sammelgebiete (Angabe freigestellt):, den Unterschrift Bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

65 WIR ÜBER UNS Was leisten der Verband Hessen und der BDPh? Der VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE e. V. ist eines der achtzehn Mitglieder des BUNDES DEUTSCHER PHILATELISTEN e. V. (BDPh) und gehört damit einem Dachverband an, der zur Zeit über Senioren und Jugendliche umfasst. Dem Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. (im folgenden Verband HRMN genannt) sind z. Zt. etwa 99 Mitgliedsvereine (siehe Seiten I b) mit ca Mitgliedern angeschlossen. Über die bestehenden Jugendgruppen geben die Seiten I d dieses Handbuchs Auskunft. Der Verband HRMN veranstaltet alle 2 Jahre ein Seminar mit aktuellen Themen, das von allen Sammlern gegen eine geringe Teilnahmegebühr besucht werden kann. Zusätzlich findet alle zwei Jahre ein Seminar für Preisrichter des Verbandes HRMN statt. In Nordhessen, Mittelhessen, Rhein-Main, Rheinhessen und Südhessen bestehen Kontaktkreise bzw. Regionalbereiche in denen sich die dort ansässigen Vereine in regelmäßigen Abständen treffen um Informationen auszutauschen und Veranstaltungen zu koordinieren, damit keine Terminüberschneidungen eintreten. Zu der immer wieder zur Diskussion stehenden Frage: Was leisten der BDPh und der Landesverband?", die so alt ist wie diese beiden Organisationen bestehen, ist zu sagen: Um die nachstehenden Leistungen zu erbringen, ist unser Verband mit siebzehn anderen Landesverbänden im Bund Deutscher Philatelisten e. V. zusammengeschlossen, da er weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht diese Leistungen allein erbringen könnte. Unser Verband soll für seine Mitgliedsvereine Hilfsarbeit" leisten, damit diese in ihrer Vereinsarbeit Erleichterung und Unterstützung haben. Die Organisation von Vereinen und Sammlern im Verband HRMN des BDPh nimmt den Einzelnen nicht die Möglichkeit der freien Entfaltung, sondern fördert sie im Gegenteil. Ihr Hauptanliegen ist weiterhin, die Philatelie in allen Aspekten zu entfalten und die Fülle unseres schönen Hobbys voll auszuschöpfen. An dem überreichen Angebot kann man heute nicht vorbeigehen; es sei denn, man ist an der Zukunft unseres Hobbys nicht interessiert. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich z.zt. wie folgt zusammen: 12 Bundesbeitrag + 3,50 Landesverbandsbeitrag = 15,50 Jahresbeitrag. III b/1 01/12

66 Welche Leistungen werden nun für diesen Beitrag von Landesverband und BDPh geboten? 1. Jedes Mitglied erhält 12-mal im Jahr durch kostenfreie Postzustellung die Zeitschrift philatelie". 2. Jedes Mitglied hat das Recht, jährlich eine persönliche Kleinanzeige kostenlos in der philatelie" zu veröffentlichen. (Vordruck erhältlich beim örtlichen Verein.) 3. Philatelistische Veranstaltungen (regional, national und international) aller Art werden im Veranstaltungskalender in der philatelie" bekannt gemacht. 4. Jeder Verein erhält regelmäßig die Landesverbands-Nachrichten (die Anzahl der Exemplare richtet sich nach der Mitgliedsstärke) mit einem umfangreichen, ausführlichen und langfristigen Veranstaltungskalender und mit speziellen Veröffentlichungen zu hessischen Themen. Den Mitgliedern sind die LV-Nachrichten bei den Vereinstreffen zugänglich. Die Mitglieder können die LV-Nachrichten über die Vereine beziehen. 5. In den LV-Nachrichten werden kostenlos alle Termine von philatelistischen Veranstaltungen im Bereich des Verbandes HRMN, und zwar Tauschtage, Werbeschauen, Wettbewerbsausstellungen, Vorträge u. a. veröffentlicht. 6. Einmal im Jahr erhält jeder Mitgliedsverein vor dem Verbandstag einen Sonderrundbrief, der in einer der unter Punkt 5 genannten Verbandsnachrichten integriert ist, in dem die Berichte des Vorstandes und der Stellenleiter zur Einarbeitung für die Teilnahme am Verbandstag (Jahreshauptversammlung) abgedruckt sind. 7. Jeder Verein erhält das Handbuch des Verbandes HRMN mit allen Angaben über die Mitgliedsvereine und die Organisation. Nachträge zu diesem Handbuch erscheinen bei Bedarf. 8. Für die Veranstaltungen der Vereine können Plakate, Anmeldeformulare und weitere Materialien über den BDPh (Bundesgeschäftsstelle), oder den Verband HRMN geliefert werden. 9. Für Ausstellungen, die nach der Ausstellungsordnung des BDPh durchgeführt werden, stellt der Verband HRMN neben einer Vielzahl von Organisationshilfen, z. B. Anmeldeformulare, Bewertungsbögen usw., auch einen finanziellen Zuschuss der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte" und auch einen eigenen Zuschuss. 10. Für Ausstellungen und Werbeschauen stehen in 3 Lagern Ausstellungsrahmen mit Zubehör zur Verfügung. Das Entleihen der Rahmen durch die Vereine kann unter Zugrundelegung der festgelegten Entleihordnung erfolgen (siehe Handbuch II de/2). III b/2 02/15

67 11. Mitglieder, die an speziellen Sammelgebieten intensiv interessiert sind, haben die Möglichkeit, bei einer der über 150 Forschungs- und Arbeitsgemeinschaften im BDPh Mitglied zu werden. Anschriften erhalten sie vom örtlichen Verein oder der Geschäftsstelle des Verbandes HRMN. 12. Die Mitglieder können zu Sonderbedingungen an der Fernausleihe der Philatelistischen Bibliothek München teilnehmen. 13. Jeder Vereinsvorsitzende erhält jährlich kostenlos die von der Bundesstelle Literatur des BDPh zusammengestellten Literatur-Nachrichten. Diese enthalten in der Regel eine Liste der Arbeitsgemeinschaften. 14. Für Forschung, Literatur, Jugend, Öffentlichkeitsarbeit, Steuern, Fälschungsbekämpfung und Sammlerschutz können die Mitglieder die entsprechenden Verbands-- oder Bundesstellen bei Bedarf kostenlos in Anspruch nehmen. 15. Für jedes Mitglied im BDPh besteht eine Rechtsschutz-Versicherung zur evtl. benötigten und berechtigten Interessenwahrung. Geltendmachung von Ansprüchen aus Kauf und Tausch von philatelistischen Belegen aller Art ist abgesichert, wenn anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. 16. Für die Bereicherung der Vereinsabende stehen Vorträge mit VIDEO, DIAS u. a. zur Verfügung. Darüber hinaus können LV-Mitarbeiter in den Vereinen Vorträge über die verschiedensten Themen halten. 17. Allen Mitgliedern werden Mitgliedskarten ausgestellt, die über den Vereinsvorstand zur Verteilung kommen. 18. Bei Vorlage der Mitgliedskarten bei Veranstaltungen von Verbands- und BDPh-Vereinen wird den Mitgliedern ein z. T. ermäßigter Eintrittspreis gewährt. 19. Die Vereine erhalten zu ihren Wettbewerbs-Ausstellungen einen Ehrenpreis des Landesverbandes. 20. Die Vereine können für langjährige Mitgliedschaft im Verein Treuenadeln für 10, 15, 25, 40, 50, 60, 65 und 70 Jahre einschließlich Urkunde gegen geringen Kostenersatz vom LV erhalten. 21. Die Mitglieder können auf begründeten Antrag durch den BDPh mit einer Bundesverdienstnadel in vier Stufen ausgezeichnet werden. 22. Für Verdienste um die Philatelie können Mitglieder des Verbandes unabhängig von Auszeichnungen des Bundes auf begründeten Antrag mit der Verbands-Verdienst-Medaille (drei Stufen) geehrt werden. 23. Einmal jährlich wird beim LV-Tag die Aenne Weis-Medaille" verliehen. Mit dieser Medaille wird ein Sammler aus dem Bereich des Verbandes ausgezeichnet, dessen Exponat innerhalb des Verleihungszeitraumes als die beste Heimatsammlung festgestellt wurde und bei einer Wettbewerbsausstellung die höchste Auszeichnung erhalten hat. 24. In vielen Vereinen des Verbandes bestehen Nachlassverwertungs-Kommissionen, die den Hinterbliebenen von Sammlern bei der Auflösung bis zur Veräußerung der Sammlung mit Rat und Tat zur Seite stehen. III b/3 06/98

68 Merkblatt Rechtsschutzversicherung nur für Mitglieder im Bund Deutscher Philatelisten e. V. (BDPh) EINLEITUNG Zu unterscheiden ist die Inanspruchnahme des Sammlerschutzes von der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung. Der Sammlerschutz, der in den Landesverbänden und in einer Bundesstelle des BDPh e. V. organisiert ist, ist in jedem Fall kostenlos. Erst wenn die Bemühungen der Sammlerschützer gescheitert sind, kann die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder im BDPh e. V. in Anspruch genommen werden. Für diese Versicherung gelten hierbei nachfolgende Ausführungen: A. Wer ist versichert? a) versichert sind die Mitglieder des einem Mitgliedsverband des BDPh e. V. angeschlossenen Vereins b) die BDPh e. V.-Direktmitglieder Nicht versichert sind gewerbsmäßige Briefmarkenhändler und Vereine. B. Was ist versichert? a) versichert ist die Geltendmachung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen bei Kauf, Tausch oder Verkauf von philatelistischem Material aller Art. b) versichert ist bei Rundsendeheften auch der Herausgabe- und der Schadensersatzanspruch. Zu beachten ist: 1. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von versicherten Personen untereinander ist mitversichert. 2. Die Versicherung tritt nur ein, sofern der Streitwert 52,- übersteigt. 3. Es besteht ein Selbstbehalt von 102,-, d. h. jeder, der die Versicherung in Anspruch nimmt, muss sich mit (höchstens) 102,- an den Rechtsschutzkosten beteiligen. 4. Die Höchstsumme je Schadensfall beträgt ,-. 5. Die Versicherung tritt nicht ein in Fällen mit Auslandsberührung (z. B. wenn der Schuldner im Ausland wohnt). C. Was zahlt die Versicherung? Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Danach zahlt die Versicherung u. a.: a) die gesetzliche Vergütung eines für das Mitglied tätigen Rechtsanwalts, b) die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers, c) die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. III ba/1 06/12

69 D. Wie erlangt das Mitglied Rechtsschutz? a) Das Mitglied wendet sich mit einer Schilderung des Sachverhaltes und unter Vorlage des bisherigen Schriftwechsels an die Bundesstelle Sammlerschutz oder ggf. an den Sammlerschutz seines Landesverbandes. Er nennt hierbei seine Mitgliedsnummer und erklärt sich zur Frage, inwieweit er gewerbsmäßig Briefmarkenhändler ist. b) Nach Vorliegen der unter Pkt. D. a) genannten Voraussetzungen prüft der Sammlerschutz den Vorgang und schreibt den Gegner zum Zwecke einer gütlichen Einigung an und bittet ihn um eine Stellungnahme. c) Führt dies nicht zu einer Erledigung des Vorganges, so entscheidet die Bundesstelle Sammlerschutz, ob Rechtsschutz eingeholt wird. d) Rechtsschutz wird eingeholt, wenn 1. der Streitwert den Betrag von 52,-- übersteigt, 2. das Mitglied gegenüber der Bundesstelle Sammlerschutz schriftlich sein Einverständnis mit dem Selbstbehalt von 102,- erklärt hat, 3. der Vorgang hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und 4. nicht mutwillig erscheint. e) Die Bundesstelle Sammlerschutz teilt dem Mitglied das Vorliegen der Kostenzusage schriftlich mit. f) Mit diesem Schreiben kann sich das Mitglied an einen Anwalt seines Vertrauens wenden, wenn ihm nicht im Einzelfalle bereits ein geeigneter Anwalt genannt wird. Stand März 2002 III ba/2 06/12

70 Auszeichnungen In den folgenden Unterkapiteln werden die Auszeichnungen und Ehrungen dokumentiert, die vom BDPh, dem Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe oder anderen Verbänden und Vereinen bundesweit ausgesprochen werden. Die in früheren Ausgaben des LV-Ordners enthaltenen Dokumentationen der Empfänger der Ehrungen veröffentlichen wir nicht mehr, da dies zu Kosten führt, die wir zu Gunsten anderer Unterstützungen der Vereine nicht mehr tragen wollen und können. Den Satzungen können Sie entnehmen, wer für eine Ehrung in Frage kommen könnte und entsprechende Vorschläge an das jeweilige Vergabegremium richten. Die Verbandsgeschäftsstelle kann Auskunft darüber geben, welche Auszeichnungen und Ehrungen bisher vergeben wurden. III c/1 06/12

71 Name des zu Ehrenden Adresse Antrag auf Ehrung eines Mitglieds mit BDPh-Verdienstnadel oder Landesverbands-Verdienstmedaille Mitgliedsnummer Bisher erhaltene Ehrungen mit Jahr der Erteilung Welche Ehrung wird beantragt o BDPh-Verdienstnadel in o LV-Verdienstmedaille in Ausführliche Begründung (ggf. auf Beiblatt) Beantragender Verein Kennzeichnen Sie die beantragte Ehrung und geben Sie an, ob sie in Bronze oder Silber ausgesprochen werden soll. Versehen Sie den Antrag mit Vereinsstempel, Datum und Unterschrift. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an den Landesverbandsvorstand spätestens 2 Monate vor dem Landesverbandstag. Selbstverständlich können Sie es auch per als Anhang versenden. Auch der formlose Weg ist möglich. Empfänger: Gertrude Almquist-Bois In der Burg Friedberg GAlmquist@t-online.de Für andere bundesweite Ehrungen wenden Sie sich an das jeweilige Verleihungsgremium (siehe Statuten/Satzung der jeweiligen Ehrung). III c/2 06/12

72 Hans-Wagner-Medaille Satzung für die Verleihung Die in der Sitzung des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V." in Mainz (im Bund Deutscher Philatelisten) vom 22. April 1909, 8. Februar 1912, 12. Mai 1926, 16. Dezember 1946 und 19. Oktober 1967 beschlossene Satzung für die Verleihung der Hans-Wagner-Medaille wird wie folgt neu festgesetzt: 1 Der Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V." in Mainz (im Bund Deutscher Philatelisten) hat in seiner ordentlichen Sitzung vom 22. April 1909 in Würdigung der Verdienste seines Ehrenmitgliedes, des Vaters der Deutschen Philatelisten-Tage, dem Ehrenmitglied des Bund Deutscher Philatelisten-Verbände im In- und Ausland e. V.", Herrn Hauptmann a. D. Hans Wagner, eine Medaille gestiftet, welche an Mitglieder des Bund Deutscher Philatelisten e. V." unter nachstehenden Bedingungen verliehen wird: 2 Die Medaille wird Hans-Wagner-Medaille" benannt; sie zeigt auf der Vorderseite das Bildnis Wagners und auf der Rückseite die Inschrift: Für hervorragende philatelistische Betätigung" und um den Kranz: Gestiftet am 22. April 1909 vom Verein für Briefmarkenkunde von 1885 zu Mainz". Sie soll in Silber geprägt werden. 3 Die Medaille wird an solche Personen verliehen, die sich hervorragende Verdienste um die Philatelie erworben haben. Die Verleihung erfolgt in der Regel alle 3 Jahre in einem Stück, sie erfolgt auf einer philatelistischen Veranstaltung durch den Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz. 4 Die Verleihung erfolgt durch ein Kuratorium, das sich wie folgt zusammensetzt: 1. dem Vorsitzenden des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz 2. den zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz 3. dem Vereinsmitglied, das am längsten dem Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz tätig angehört; in Zweifelsfällen entscheidet hier der Vereinsvorsitzende. Vor jeder Verleihung kann der Vorsitzende des Mainzer Vereins bis zu drei weitere deutsche Philatelisten - vorzugsweise noch lebende Träger der Hans-Wagner-Medaille - als stimmberechtigte Mitglieder in das Kuratorium berufen. Sämtliche Verhandlungen, die auch schriftlich geführt werden können, leitet der Vorsitzende des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz. Die Verleihung erfolgt durch Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz. Über die Verleihung wird ein Besitz-Zeugnis ausgestellt. III ca/1-06/94

73 5 Vorschläge zur Verleihung können im Verleihungsjahr von Untergliederungen des Bundes Deutscher Philatelisten" oder von einzelnen Mitgliedern des Bundes Deutscher Philatelisten" gemacht werden, sie sind mit eingehender Begründung schriftlich bei einem der in 4 genannten Mitglieder des Kuratoriums einzureichen. Von diesen sind die Vorschläge dann an den Vorsitzenden des Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz, weiterzugeben, der daraufhin die Verhandlungen einleitet. Die Entscheidung soll innerhalb von zwei Monaten herbeigeführt werden. 6 Die entstehenden Kosten trägt, da der Stiftungsfond aufgelöst ist, der Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e. V. Mainz. 7 Mit einer Auflösung des Vereins erlischt die Stiftung. Mainz, 17. Februar 1975 gez.: Dr. Hermann Müller Vorsitzender Rückseite Vorderseite III ca/2 10/11

74 Baurat Luce-Gedächtnis-Medaille Satzung für die Verleihung 1 Der Verein für Briefmarkenkunde Frankfurt/Main e. V. gegr in Frankfurt/Main (im Bund Deutscher Philatelisten e. V.) hat in seiner Generalversammlung vom 12. Dezember 1947 in Würdigung der Verdienste seines verstorbenen Ehrenvorsitzenden und langjährigen Vorsitzenden, Herrn Baurat Alfred Luce, eine Medaille gestiftet, welche an Mitglieder von Vereinen im Bund Deutscher Philatelisten unter nachstehenden Bedingungen verliehen wird. 2 Die Medaille wird Baurat Luce-Gedächtnis-Medaille benannt. Sie zeigt auf der Vorderseite das Bildnis des Herrn Baurat Luce und auf der Rückseite die Inschrift: Für besondere Verdienste um die Philatelie und um den Kranz: Gestiftet am vom Verein für Briefmarkenkunde Frankfurt/Main e. V. gegr Sie soll in Silber geprägt werden. 3 Die Medaille soll an solche Personen verliehen werden, welche sich besondere Verdienste um die Philatelie - sei es auf wissenschaftlichem oder organisatorischem Gebiete - erworben haben. Die Verleihung erfolgt alle zwei Jahre am 29. Oktober, dem Geburtstag des verstorbenen Herrn Baurat Luce, in einem Exemplar. Sie kann auch anlässlich einer philatelistischen Veranstaltung verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch ein Preisgericht. Dieses setzt sich zusammen aus 4 1. dem Vereinsvorsitzenden des Vereins für Briefmarkenkunde Frankfurt/Main e. V. 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins 3. dem Vereinsmitglied, welches am längsten dem Verein tätig angehört. Im Zweifelsfall zwei langjährige Vereinsmitglieder. 4. dem Vorsitzenden des Bund Deutscher Philatelisten e. V.. Ist derselbe gleichzeitig Vereinsvorsitzender des V.f.B., tritt an seine Stelle der stellvertretende Bundesvorsitzende. 5. dem Vorsitzenden des Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im Bund Deutscher Philatelisten e. V., bzw. bei Personalunion von 1-4 der stellvertretende Vorsitzende. Die Verleihung erfolgt durch Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vereinsvorsitzende des V. f. B. Über die Verleihung wird eine Besitzurkunde ausgestellt. 5 Vorschläge zur Verleihung können im Verleihungsjahr von Vereinen oder Einzelmitgliedern des Bundes gemacht werden. Sie sind mit eingehender Begründung schriftlich bei einem der in 4 genannten Preisrichter bis zum 1. August des Verleihungsjahres einzureichen. Von diesem sind die Vorschläge bis zum 20. August des Verleihungsjahres an den Vereinsvorsitzenden des V. f. B. weiterzugeben, der daraufhin die Verhandlungen einleitet. Die Entscheidung soll bis 1. Oktober des Verleihungsjahres herbeigeführt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Verein für Briefmarkenkunde Frankfurt/ Main e. V. 6 7 Mit einer Auflösung des Vereins erlischt diese Stiftung. III cb/1 06/12

75 Richard-Renner-Medaille Statuten Der 17. Bundestag Deutscher Philatelisten e. V. hat in seiner Sitzung am 31. August 1963 in Berlin nachfolgende Satzung für die Verleihung der Richard-Renner-Medaille" beschlossen: 1 In Anerkennung der überragenden Verdienste des Wiederbegründers des Bundes Deutscher Philatelisten hat der Bundestag die Stiftung einer Richard-Renner-Medaille beschlossen. 2 Die Richard-Renner-Medaille zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Richard Renner. Die Medaille trägt auf der Rückseite die Inschrift: Der Bund Deutscher Philatelisten dem verdienten Philatelisten. Die Medaille ist in Silber geprägt. Über die Verleihung der Medaille wird ein Besitzzeugnis ausgestellt. Die Richard-Renner-Medaille wird an Mitglieder des Bundes Deutscher Philatelisten verliehen, die sich auf organisatorischem Gebiet oder durch ihr beispielhaftes Wirken für die Belange der Deutschen Philatelie besondere Verdienste erworben haben. Die Verleihung geschieht durch ein Kuratorium auf dem Philatelistentag. 3 4 Das Kuratorium für die Verleihung der Richard-Renner-Medaille setzt sich wie folgt zusammen: 1. Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten 2. Vorsitzender des Verwaltungsausschusses 3. Vorsitzender (Vorsitzende) des Hamburger Vereins für Briefmarkenkunde, dessen Mitglied Richard Renner seit Jahrzehnten bis zu seinem Ableben gewesen ist. Das Kuratorium, dessen Einberufung dem Präsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten obliegt, entscheidet mit Stimmenmehrheit. ( 4, Neue Fassung). 5 Vorschläge für die Verleihung der Richard-Renner-Medaille können von den Landesverbänden und den Vereinen mit schriftlicher Begründung bis zum 1. Juli eines jeden Jahres bei der Bundesgeschäftsstelle eingebracht werden. 6 Die Kosten für die Verleihung der Richard-Renner-Medaille trägt der Bund Deutscher Philatelisten. Mit der Auflösung des Bundes Deutscher Philatelisten entfällt die Stiftung der Richard-Renner- Medaille. Berlin, den 31. August 1963 III cc/1 06/12

76 Kalckhoff-Medaille" Satzung 1 Der Bund Deutscher Philatelisten e. V. in Hamburg hat anlässlich des 90. Geburtstages des Nestors der deutschen Philatelie, Herrn Geheimrat Dr. Franz Kalckhoff, am 30. November 1950 eine Medaille als Literaturpreis gestiftet. Über die Stiftung wurde eine Urkunde angefertigt und Herrn Geheimrat Dr. Kalckhoff überreicht, welcher verfügte, dass sie nach seinem Tode an den Bund Deutscher Philatelisten e. V." zurückgelangen soll. 2 Die Medaille wird Kalckhoff-Medaille" benannt. Sie zeigt auf der Vorderseite ein Relief-Bildnis von Herrn Geheimrat Dr. Kalckhoff und auf der Rückseite den Namen des damit Ausgezeichneten. Sie wird in Silber geprägt und hat einen Durchmesser von 50 mm. 3 Die Medaille wird an solche Personen verliehen, welche sich besondere Verdienste auf dem Gebiet der deutschsprachigen Fachliteratur erworben haben. Die Verleihung kann in Abständen von zwei Jahren erfolgen und soll jeweils auf dem Deutschen Philatelistentag durchgeführt werden. Über jede Verleihung ist eine Ehrenurkunde anzufertigen, die von dem Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden des Bundes Deutscher Philatelisten e. V." zu unterzeichnen ist. Über die Verleihung entscheidet ein Kapitel, welches sich zusammensetzt aus: 1. dem Präsidenten des BDPh 2. dem Vizepräsidenten des BDPh 3. dem Leiter des Bundesstelle Forschung 4. dem Leiter der Bundesstelle Literatur 5. den Inhabern der Kalckhoff-Medaille" Zum Beschluss über die Verleihung ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. 4 5 Vorschläge zur Verleihung können im Verleihungsjahr von den Mitgliedern des Kapitels und den Mitgliedern des Bundesvorstandes und des Bundesbeirates gemacht werden. Sie sind mit eingehender Begründung schriftlich bis zum 1. April an den Vorsitzenden des BDPh einzusenden, welcher die Vorschläge den Mitgliedern des Kapitels zur Äußerung und Abstimmung zuleitet. Die Entscheidung soll bis zum 1. Juli herbeigeführt sein. Die entstehenden Kosten trägt der BDPh e. V. Mit der Auflösung des Bundes Deutscher Philatelisten e. V. erlischt diese Stiftung. 6 7 III cd/1 06/12

77 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. LV-Verdienstmedaille Satzung für die Verleihung der Verdienstmedaille des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im BDPh. e.v. In der Erkenntnis der Tatsache, dass der Philatelie eine ständig wachsende Bedeutung zukommt, dass der Einsatz des Einzelnen für die Philatelie damit zunehmend an Bedeutung gewinnt, dass dieser Einsatz eine gebührende Würdigung verdient, hat sich der Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. im BDPh entschlossen, dem Beispiel anderer Landesverbände folgend, eine Medaille für Verdienste um die Philatelie zu stiften, die an verdiente Mitglieder des Landesverbandes Hessischer Philatelisten-Vereine e. V. verliehen werden soll. 1 Die Medaille wird in der Regel in Bronze und in Silber verliehen. Für besonders hervorragende Leistungen kann sie auch vergoldet vergeben werden. Ihre Verleihung erfolgt unabhängig von Auszeichnungen des Bundes. 2 Die Zahl der jährlich zur Verleihung kommenden Bronze-Medaillen soll drei und der in Silber zwei nicht überschreiten. 3 Zur Auszeichnung vorgesehene Philatelisten können von den Vereinen, vom Vorstand des Landesverbandes oder von den Leitern der Bundes-Arbeitsgemeinschaften, die in Hessen ihren Sitz haben, vorgeschlagen werden. Die Vorschläge müssen spätestens drei Monate vor der Jahreshauptversammlung vorliegen. Eine ausführliche Begründung ist den Vorschlägen beizufügen. 4 Die Entscheidung über die Verleihung trifft ein aus drei Mitgliedern bestehendes Gremium, das von der Jahreshauptversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt wird. Diesem Gremium gehören an: ein Mitglied des LV-Vorstandes ein Mitglied des LV-Beirates (zugleich Vorsitzender) ein Vereinsvorsitzender. Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Gremiums bestimmt der Landesverbandsvorstand einen Ersatzmann bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. 5 Die Verleihungen werden jeweils in der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. bekanntgegeben. Damit dies möglich ist, müssen die zur Auszeichnung vorgesehenen Mitglieder vier Wochen vor dem LV-Tag von dem Kuratorium bestimmt und dem LV-Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt sein. III ce/1 06/11

78 Der LV-Vorstand ist ermächtigt, Änderungen der Satzung vorzunehmen. 6 7 Diese Satzung tritt nach Billigung durch die Jahreshauptversammlung 1961, die am 14. Mai 1961 in Kassel stattgefunden hat, am 1. Juni 1961 in Kraft. Sie wurde erweitert anlässlich der LV-Vorstandssitzungen am in Limburg und am in Bad Orb und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bad Orb, den Der LV-Vorstand III ce/2 06/11

79 VERBAND DER PHILATELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. Aenne-Weis-Medaille Satzung für die Verleihung (Neufassung 2000) Frau Aenne Weis, verstorben am 22. November 1982, hat in Ihrem Testament dem Verband der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e. V. (im folgenden Verband HRMN), eine Geldspende zugedacht, von deren Zinsen eine Medaille zu beschaffen ist, die an die höchst prämierte Heimatsammlung einer Sammlerin / eines Sammlers aus dem Verband vergeben wird. Unter Beachtung der im Testament niedergeschriebenen Auflagen werden folgende Richtlinien festgelegt: 1 Die Medaille ist in Gold herzustellen. Sie wird jährlich oder alle 2 bis 3 Jahre, je nach den Zinserträgen, verliehen. Sie trägt den Namen der Stifterin. Der Name der Trägerin / des Trägers und die Jahreszahl sind einzugravieren. Die Verleihung erfolgt beim Verbandstag. Hierüber ist eine Urkunde auszufertigen. 2 3 Mit der Medaille wird eine Sammlerin / ein Sammler aus dem Bereich des Verbandes HRMN ausgezeichnet, deren / dessen Exponat innerhalb des Verleihungszeitraumes als die beste Heimatsammlung festgestellt wurde, und die bei einer Wettbewerbs-Ausstellung die höchste Auszeichnung erhalten hat. 4 Die Medaille kann nur einmal für ein Exponat / eine Sammlerin / einen Sammler verliehen werden. 5 Die Entscheidung über die Verleihung trifft ein Gremium, dem angehören: Herr Dr. Walter Gundel, Bad Orb, der Verbandsstellenleiter Ausstellungswesen ein Preisrichter, Rang 2, aus dem Verband HRMN, der vom Verbandsvorstand gewählt wird. Beim Ausscheiden von Herrn Dr. Walter Gundel, Bad Orb, tritt an seine Stelle der Vorsitzende des Verbandes HRMN. Die Entscheidung des Gremiums ist nicht anfechtbar. III cf/1 06/12

80 6 Eine Änderung der Satzung ist nur durch einen einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Verbandsvorstandes, einschließlich aller Mitglieder des Verleihungsgremiums, möglich. 7 Im Falle der Auflösung des Verbandes HRMN ist das Stammkapital der Spende der Nachfolgeorganisation oder dem Bund Deutscher Philatelisten, e. V., mit der Auflage der Fortsetzung zu übertragen. 8 Die Neufassung der Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist in den Verbands- Nachrichten bekanntzugeben und in den Verbands-Ordner einzufügen. Schwalbach, den 6. Mai 2000 Dieter Hartig Hans Köhler III cf/2 06/12

81 Vergaberichtlinien für Verdienstnadeln des BDPh Für besondere Verdienste im Bereich der Philatelie können über den VERBAND DER PHILA- TELISTEN-VEREINE HESSEN, RHEIN-MAIN-NAHE E. V. bestimmte Ehrungen / Auszeichnungen für ein Mitglied im Verein beantragt werden. Bevor jedoch der Verein für ein Mitglied eine Ehrung / Auszeichnung beantragt, sollten auf alle Fälle nachstehende Punkte beachtet werden: 1. BRONZE-Verdienstnadel des BDPh e. V. Diese kann beantragt werden für: mehrjährige (mindestens 3 Jahre) Führungsposition im Ortsverein oder Ausstellungsleiter einer Rang 3 Ausstellung oder Verantwortlicher Leiter einer Briefmarkenschau (mindestens zweimal) oder mindestens 2 Jahre Leiter einer Verbands-Fachstelle oder Preisrichter im Rang 3 mit mehrfachen Einsätzen. 2. SILBER-Verdienstnadel des BDPh e. V. Diese kann beantragt werden für Verdienste, die über den Ortsverein in den Bereich des Verbandes hinausgehen. Zum Beispiel: langjährige, erfolgreiche Führungsposition im Ortsverein mindestens 2 bis 3 mal Ausstellungsleiter, Veranstaltungsleiter oder Schatzmeister einer Rang 3 Ausstellung erfolgreiche Abwicklung zum TAG DER BRIEFMARKE innerhalb des Verbandes mindestens 4 Jahre Mitglied des Verbandsvorstandes Preisrichter im Rang 2 bzw. Rang 3 mit langjährigen Einsätzen. 3. VERMEIL-Verdienstnadel des BDPh e. V. Die Verdienstnadel in Vermeil kann für Verdienste, die über die Grenzen des eigenen Mitgliedsverbandes hinausgehen und für den BDPh e. V. von besonderer Bedeutung sind, vorgeschlagen werden. Die Empfänger werden in der Regel vom Verband vorgeschlagen. BDPh-Verdienstnadeln in Bronze, Silber, Vermeil und Gold III cg/1 06/12

82 Allgemein: Die Beantragung von Verdienstnadeln muss rechtzeitig vor dem Verbandstag in dem Jahr, für welches die Ehrung beantragt wird, erfolgen. Der Termin wird in der Regel im Sonderrundbrief für den Verbandstag veröffentlicht. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name des Auszuzeichnenden mit kompletter Anschrift. BDPh-Mitgliedsnummer Leistungen welche die Auszeichnung begründen. Wann wurde die letzte Auszeichnung (in welcher Stufe) vergeben. Von der Vergabe / Auszeichnung mit einer Verdienstnadel des BDPh zur nächst höheren Auszeichnung (also von Bronze zu Silber oder von Silber zu Vermeil) sollte in der Regel ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Zu beachten bei der Vergabe von allen Verdienstnadeln ist außerdem die begrenzte Anzahl der zu vergebenden Nadeln. Nicht jeder Verein kann jedes Jahr Verdienstnadeln für seine Mitglieder bekommen. Für langjährige Mitgliedschaft im Verein stehen außerdem die TREUENADELN, die über den Schatzmeister des Landesverbandes zu beziehen sind, zur Verfügung. Dazu kann im Handbuch (blauer Ordner) und im Handbuch Philatelie nachgelesen werden. Unbenommen von den zuvor benannten Verdienstnadeln ist es jedem Verein möglich, durch besondere Auszeichnungen / Ehrungen, verdiente Mitarbeiter des Vereins zu ehren, sofern sie nicht die oben genannten Bedingungen erfüllen. III cg/2 06/12

83 Hermann-Deninger-Literaturpreis Satzung für die Verleihung Die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte hat in Würdigung der Verdienste des verstorbenen Konsuls Hermann Deninger, die dieser in der Wiederanknüpfung internationaler Beziehungen, in der Schaffung eines die Belange der Philatelie förderlichen Einvernehmens mit der damaligen Deutschen Bundespost und in vieljähriger vorbildlicher Führung des Bundes Deutscher Philatelisten e. V. erworben hat, einen Literaturpreis, den Hermann-Deninger- Literaturpreis geschaffen. 1. Der Literaturpreis wird für ein einzelnes Werk bzw. das Lebenswerk eines Autors auf dem Gebiet der Philatelie oder der Postgeschichte verliehen. Es soll wissenschaftlichen Rang haben und einen bedeutsamen Beitrag auf dem Gebiet der Philatelie oder Postgeschichte liefern. 2. Der Preis wird alle drei Jahre, erstmalig 1971, von einem Vorstandsmitglied/Geschäftsführer der Stiftung verliehen. 3. Die Höhe des Preises beträgt zurzeit (in Worten: zweitausend Euro). Die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte ist berechtigt, die Höhe des Betrages zu ändern. 4. Der Hermann-Deninger-Literaturpreis kann an Einzelpersonen oder, wenn mehrere ein für die Verleihung würdiges Werk geschaffen haben, an eine Personengemeinschaft verliehen werden. In diesem Fall wird der Preis anteilig aufgeteilt. Für die Verleihung kommen nur Werke in deutscher Sprache in Frage. Die Verleihung geschieht unter Ausschluss des Rechtsweges. 5. Die Vorbereitung und Auswahl für die Verleihung obliegt einem Ausschuss erfahrener Philatelisten oder Postgeschichtler. Der vorbereitende Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die durch die Stiftung berufen werden. Der Ausschuss wird ermächtigt, wenn es ihm erforderlich erscheint, Sachkenner des von den in Aussicht genommenen Preisträgern behandelten Gebietes hinzuzuziehen. Der Ausschuss bestimmt seinen Vorsitzenden und führt seine Verhandlungen nicht öffentlich. In den Fällen, in denen ein Ausschussmitglied selbst für die Auszeichnung in Frage kommt, wird auf Vorschlag der Stiftung ein anderes Ausschussmitglied bestellt. Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Der Träger bzw. die Träger des Literaturpreises erhält/erhalten neben dem Preis eine Urkunde. 6. Vorschläge für die Auszeichnung sind an die Geschäftsstelle der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Bonn, einzureichen. Die Stiftung ist an die eingereichten Vorschläge nicht gebunden. 7. Alle mit der Auszeichnung verbundenen Kosten trägt die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte. III ch/1 06/12

84 Rauhut-Literatur-Preis für Arbeitsgemeinschaften im Bund Deutscher Philatelisten (BDPh) e. V. Der Bund Deutscher Philatelisten e. V. verleiht den vom Auktionshaus Harald Rauhut in Mülheim a. d. Ruhr gestifteten Rauhut-Literatur-Preis für Arbeitsgemeinschaften im Bund Deutscher Philatelisten (BDPh) e. V. jährlich an bis zu zwei Arbeitsgemeinschaften. 1. Mit dieser Auszeichnung können jährlich bis zu zwei Arbeitsgemeinschaften Ehrung und Würdigung ihrer Leistungen erfahren, deren regelmäßig erscheinenden Rundbriefe/Forschungsberichte sich im vorhergehenden Jahr durch besonders hochwertige Gestaltung und inhaltliche Ausprägung hervorgetan und qualifiziert haben. 2. Die Ehrung ist speziell für besondere Beiträge zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, für eigenständige intellektuelle und forschungsbasierte Gehalte der Arbeiten vorgesehen, wobei aber auch die optische Präsentation, Typografie, Druck und Layout eine mitentscheidende Bedeutung haben. 3. Die Auszeichnung wird jährlich, erstmalig 2011, vom Bund Deutscher Philatelisten e. V. in Anwesenheit des Stifters der Auszeichnung verliehen. Im Falle seiner Verhinderung nimmt eine andere von ihm zu berufene Persönlichkeit die Ehrung mit vor. 4. Die Auszeichnung wird ausschließlich an Arbeitsgemeinschaften verliehen, die Mitglied im Bund Deutscher Philatelisten e. V. sind. 5. Die Vorbereitung und Auswahl für die Verleihung obliegt einem Verleihungskapitel, dem folgende erfahrene Philatelisten angehören: a. der Stifter der Auszeichnung, Harald Rauhut b. der im BDPh-Vorstand zuständige Ressortleiter für Forschung und Literatur c. der im BDPh zuständige Bundesstellenleiter für Literatur d. der für die BDPh-Zeitschrift philatelie zuständige Chefredakteur Der im Bundesvorstand zuständige Ressortleiter für Forschung und Literatur übernimmt die Koordination der Vorbereitung und Ausführung. Bewerbungsfrist für die Auszeichnung ist der 1. April eines Jahres. Die Ausschreibung mit Bewerbungstermin und Versandadresse wird rechtzeitig in der Verbandszeitschrift philatelie veröffentlicht. Interessierte Arbeitsgemeinschaften können sich daraufhin mit einem Exemplar ihrer ArGe- Rundbriefe / Forschungsberichte bewerben, das ausschließlich aus dem jeweils vorangehenden Jahr stammen darf. Innerhalb eines Monats nach Ablauf der Vorschlagsfrist werden die Mitglieder des Verleihungskapitels über die anliegenden Vorschläge unterrichtet und die Hefte der teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften im Rundlauf an diese verschickt. Das Verleihungskapitel trifft seine Entscheidung spätestens bis zwei Monate vor der Veranstaltung, in deren Verlauf die Preisverleihung erfolgen soll. Die Entscheidung im Gremium wird mit Stimmenmehrheit getroffen, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Preisstifters entscheidet. 6. Rechtzeitig vor der Veranstaltung, in deren Verlauf die Preisverleihung erfolgt, werden die 1. Vorsitzenden der beiden Sieger-Arbeitsgemeinschaften schriftlich gebeten, die Auszeichnung persönlich in Empfang zu nehmen. Vertretung ist möglich. Die diesen hierdurch entstehenden Kosten können nicht übernommen werden. Zeitnah nach der Preisverleihung werden die Sieger- Arbeitsgemeinschaften auf veröffentlicht. 7. Die auszuzeichnenden Arbeitsgemeinschaften erhalten eine Urkunde, verbunden mit einem Geldpreis in Höhe von Euro für den Erstplatzierten bzw. von Euro für den Zweitplatzierten. Sämtliche mit der Auszeichnung verbundenen Kosten trägt der Stifter des Preises. 8. Die Ehrung hat in einem der Bedeutung der Auszeichnung angemessenen Rahmen, in der Regel während der Internationalen Briefmarkenbörse Sindelfingen, zu erfolgen. 9. Die Verleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Beschlossen am 30. Januar 2011 III ci/1 06/12

85 Aloys-Wilhelm-Bögershausen-Preis Satzung für die Verleihung In Würdigung der Verdienste des am 9. Dezember 1976 in Wuppertal verstorbenen langjährigen Vorsitzenden des Verbandes der Philatelisten in Nordrhein Westfalen e. V. und ehemaligen Vizepräsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e. V., die dieser durch die Gründung des Landesverbandes, durch Anknüpfung gutnachbarlicher Beziehungen zu den Verbänden in Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden sowie durch unermüdliche Arbeit im Kunstbeirat der Deutschen Bundespost, in der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte e. V. und zum Besten der Jugendphilatelie erworben hat, wird der Aloys-Wilhelm- Bögershausen-Preis geschaffen. 1. Der Aloys-Wilhelm-Bögershausen-Preis wird an Angehörige des Bundes Deutscher Philatelisten verliehen, die sich um die Arbeit des Bundes auf seinen verschiedenen Tätigkeitsgebieten verdient gemacht haben und deren Wirken durch sichtbare Erfolge gekrönt wurde. 2. Der Aloys-Wilhelm-Bögershausen-Preis besteht aus einer Medaille, deren Vorderseite das Bild Bögershausens, seinen Namen sowie das Geburts- und Sterbejahr trägt. Die Rückseite trägt die Inschrift: "Für hervorragende Verdienste auf dem Gebiete der Philatelie". Außerdem erhält der Preisträger einen Geldpreis in der Höhe von DM 1.000,-. Der Bund Deutscher Philatelisten e. V. ist berechtigt, die Höhe des Betrages zu ändern. 3. Der Preis kann jährlich verliehen werden. Seine Verleihung soll anlässlich des Deutschen Philatelistentages erfolgen. 4. Der Aloys-Wilhelm-Bögershausen-Preis kann sowohl an Einzelpersonen wie auch an Vereine oder Verbände des Bundes Deutscher Philatelisten verliehen werden. Die Verleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. 5. Die Vorbereitung und Auswahl für die Verleihung erfolgt durch ein Kapitel. Diesem gehören an: der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V., die Vizepräsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e. V., der Vorsitzende des Verbandes der Philatelisten in Nordrhein Westfalen e. V., der Vorsitzende des Verwaltungsrates des BDPh, ein Vertreter der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, der jeweils zuletzt gewählte Träger des Preises. Wenn ein Kapitelherr selbst für die Auszeichnung in Frage kommt, tritt an seine Stelle ein anderes Mitglied des entsprechenden Gremiums; es wird durch den Präsidenten des Kapitels bestimmt. Präsident des Kapitels ist der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V., im Verhinderungsfalle einer der beiden Vizepräsidenten. Das Kapitel hält seine Sitzungen nicht öffentlich ab. Für die Zuerkennung des Preises ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. 6. Zur Erreichung von Vorschlägen fordert der Präsident des Kapitels jeweils in der ersten Vierteljahresnummer der Bundesnachrichten PHILATELIE unter Festsetzung eines Endtermins auf. Vorschläge für die Auszeichnung sind an die Geschäftsstelle des Bundes Deutscher Philatelisten e. V. zu richten. III cj/1 06/12

86 7. Das Kapitel ist durch die eingereichten Vorschläge nicht gebunden. 8. Über die Verleihung der Medaille erhält der Geehrte eine Urkunde, die von allen Mitgliedern des Kapitels unterzeichnet ist. 9. Die mit der Auszeichnung verbundenen Kosten trägt der Bund Deutscher Philatelisten e. V. Frankfurt am Main, den 14. August 1977 III cj/2 06/12

87 Heinrich-Schlemmer-Preis Satzung für die Verleihung In Würdigung der Verdienste des am 29. Juni 1988 verstorbenen Mitbegründers des Bund Deutscher Philatelisten e. V., dem langjährigen Vorsitzenden und späteren Ehrenvorsitzenden des heutigen Philatelistenverband Mittelrhein e. V., Herrn Heinrich Schlemmer wird der Heinrich-Schlemmer-Preis geschaffen. 1. Der Heinrich-Schlemmer-Preis wird jährlich einem dem Bund Deutscher Philatelisten e. V. angeschlossenen Verein verliehen. 2. Die Verleihung erfolgt für den philatelistisch besten Ausstellungskatalog aller Verbandsausstellungen im Rang 2 oder Rang 3 im ablaufenden Jahr. 3. Der Heinrich-Schlemmer-Preis wird in Form einer Urkunde sowie eines Tellers verliehen. 4. Urkunde und Teller werden durch den Vorsitzenden des Philatelistenverband Mittelrhein e. V. dem ausgezeichneten Verein anlässlich des Bundes- und Philatelistentags übergeben. 5. Über die Verleihung entscheidet ein Kapitel. Dieses Kapitel setzt sich zusammen aus folgenden Personen: Dem Vorsitzenden des Philatelistenverband Mittelrhein e. V. Dem Bundesstellenleiter Literatur Dem Bundesstellenleiter Ausstellungswesen 6. Die Kataloge sind dem Bundesstellenleiter Ausstellungswesen bis spätestens 30. September eines jeden Jahres vorzulegen. 7. Die entstehenden Kosten für die Urkunde und den Teller trägt der Philatelistenverband Mittelrhein e. V. III ck/1 06/12

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