Sauerlach Lkr. München
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- Sabine Kästner
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1 Mich Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Gemeinde Bebauungsplan 7 Sauerlach Lkr. München Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, 05 München /2 Az.: 60-/2-76 Bearb.: ne, dö Plandatum / 77 95/ 96/ Schulstraße Die Gemeinde Sauerlach b. München erlässt aufgrund a, 2, 9, und 0 Baugesetzbuch BauGB, Art. Bayerische Bauordnung BayBO und Art. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO diesen Bebauungsplan als Satzung PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite /9
2 6 Gemeinde Sauerlach Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg - Entwurf 70/ 6/20 6/2 2/2 Meisenweg 2 7,70 2 2/ GFL für Fl.Nrn. 2, 2/, 2/,0 GR 0 II(D) E Ga 9,5 GR 0 E II(D) Ga 2/ 22/9 2/ 2 9 Oberlandstraße Ga 22/6 22/ GR 20 II E 22/2 5 6 GR 20 II E 5 2 Ga 6 GFL für Fl.Nrn. 22/2, 22/22 22/9 22/ 6 22/2 22/ 5 7 a 22/22 Ga Finkenweg 2 0 GR 20 II E 22/ /7 Finkenweg /5 22/20 22/ 6/ 6/6 6/ 62/ 70/ /7 7 5 Finkenweg 6/ 6/0 6/9 62/ / 9 NOR DEN M = :000 Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Geschäftsstelle - Az. 60-/2-76, Seite / a 6a 70/2 6 6/2 6/ 6/2 /5 /9 6/ 5 6/7 6/6 6/ 62/ m SAL276Finkenweg_Entwurf2000.vwx 9
3 ach Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg nd Arget A Festsetzungen Geltungsbereich Entwurf vom / Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Art der baulichen Nutzung 2 Das Baugebiet wird gemäß BauNVO als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Nicht zulässig sind Nutzungen gemäß Abs. BauNVO ße Höchstzulässige Grundfläche je Baugrundstück in Quadratmetern, z. B. 20 qm. 5 27/2 Die höchstzulässige Grundfläche darf gem. 6 Abs. 5 BauNVO um max. 20 % 2/ 29/ durch Balkone, Außentreppen und Terrassen überschritten werden. 9 2/ Es sind in Wohngebäuden zwei Wohnungen zulässig / II (D) zwei Vollgeschosse zulässig, davon eines im Dachgehl schoss Am Goldbic 2/5 2/2 25 II zwei Vollgeschosse zulässig Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 6 2/ /2 E2/ 2/ 2/ 2/5 2/ 2/20 Einzelhaus Baugrenze 2/2 rlw Zache.. 2 / eg Es wird offene Bauweise gemäß 722 9Abs. 2 BauNVO festgesetzt... 2/ Die Mindestgrundstücksgröße von Baugrundstücken beträgt 500 qm ndstra 20 0/2 2 Oberla.. 27/GR 29/2 2/6 Maß der baulichen Nutzung Die Geltung der Regelungen des Art. 62/22 Abs. 5 Satz BayBO wird angeordnet... 2/6 2/9 2/9 2/0 2/7 2/ 2/6 2 0 eg Höhe der Hauptgebäude miedw Kaltsch 5 Die max. zulässige traufseitige Wandhöhe, gemessen zwischen dem natürlichen Gelände und dem Schnittpunkt Außenwand/Oberkante Dachhaut, wird wie folgt 2/5 festgesetzt: / 2/2, m2/ 6, m 2/ 2/7 / 56/ 5.2. E+D II Die Oberkante des Erdgeschoß-Fertigfußbodens darf bei Neubauten höchstens 55/ 55/oder festgelegten 0,0 m über der natürlichen Geländeoberfläche liegen. 5 55/2 7 I 2 56/7 Seite 2/9 SAL /2-76, PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München a 7 7a 62/2
4 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Bauliche Gestaltung 6.. Die Hauptgebäude sind aus rechteckigen Grundrissen zu entwickeln. Als Dächer sind Satteldächer zulässig. Der First ist über die lange Gebäudeseite anzuordnen. Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie am Dach sind allgemein zulässig. Deren Flächen sind in klaren Rechteckformen zu planen Firstrichtung Es wird eine Dachneigung von 22 bis 0 festgesetzt. Sie ist in der vorgegebenen Bandbreite frei wählbar, jedoch innerhalb eines Baugrundstücks einheitlich zu wählen. 6.. Dacheinschnitte und Dachgauben sind unzulässig Als Dachdeckungsmaterial für die Hauptgebäude sind nur nicht spiegelnde Ziegel und Dachsteine in Rot- und Rotbrauntönen zulässig Je Dachfläche sind bis zu zwei Dachflächenfenster zulässig. Es sind nur einzeln liegende Dachflächenfenster zulässig. Ihre Breite darf,20 m je Fenster nicht überschreiten. Sie dürfen auch nicht breiter sein als die darunter liegenden Fenster in der Fassade. Zu den seitlichen Dachrändern (Ortgang) ist ein Abstand von mindestens 2,50 m einzuhalten Für die Gebäude-Außenwände ist nur heller Putz und/oder Holzverschalung zulässig, grelle Farben sind unzulässig. An der gemeinsamen Grundstücksgrenze zusammengebaute Garagen sind hinsichtlich Dachneigung, Dachüberstand und Giebelbreite einheitlich zu gestalten. 5/ Abgrabungen, Lichtgräben etc. sowie Aufschüttungen an Gebäuden über 0,5 m Höhe bzw. Tiefe, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche aus, sind nicht zugelassen. 7 Garagen und Stellplätze, Nebenanlagen 7.. Ga Fläche für Garage 7.2. Bei Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche ist ein Stellplatz, bei Wohnungen über 50 m² Wohnfläche sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Es dürfen jedoch pro Einzelhaus max. zwei Garagenstellplätze errichtet werden. Die zusätzlich erforderlich werdenden notwendigen Stellplätze sind als offene Stellplätze zu errichten Garagen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen sowie innerhalb der Baugrenzen für Hauptgebäude errichtet werden. Die maximal zulässige traufseitige Wandhöhe für Garagen wird mit,0 m festgesetzt, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt Außenwand / Oberkante Dachhaut. / Für die bauliche Gestaltung der Garagen gelten die für Hauptgebäude erlassenen Festsetzungen entsprechend. Es sind auch begrünte Flachdächer zulässig. Anstelle von Garagen sind auch überdachte, offene Holzkonstruktionen (sog. Carports) mit begrünten Wänden oder Stützen zulässig Außerhalb der bebaubaren Grundstücksflächen können Nebenanlagen gemäß Abs. BauNVO bis zu einer Größe von 20 cbm zugelassen werden. Im Bereich des Vorgartens, d. h. der Grundstücksflächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze bzw. der bis zur seitlichen Grundstückslinie verlängerten Gebäudeflucht, sind diese unzulässig. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite /9
5 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Stellplätze und Zufahrten sind mit versickerungsfähigen Belägen auszuführen. Einfriedungen.. Als Einfriedung sind nur sockellose Zäune mit einer max. Höhe von,2 m über Gelände bzw. Straßenoberkante und einem Bodenabstand von mindestens 0 cm zulässig. Geschlossene Einfriedungen sind unzulässig (Mauern, geschlossene Bretterwand). Einfriedungen und Hecken sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen,0 m von der Straßenbegrenzungslinie zurückzusetzen. 9 Verkehr 9.. Straßenbegrenzungslinie für Verkehrsflächen 9.2. Öffentliche Verkehrsfläche 9.. Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 9.. Grundstückszufahrten und private Verkehrsflächen, z. B. Stellplätze, sind wasserdurchlässig zu befestigen, etwa als wassergebundene Decke oder Pflaster mit Sandfugen. 0 Grünordnung 0.. private Grünfläche 0.2. zu erhaltender Baum; Bei Ausfall ist ein standortgerechter heimischer Laubbaum mindestens 2. Wuchsordnung in der Pflanzqualität H, xv, STU nachzupflanzen 0.. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist gärtnerisch zu gestalten und als Fläche mit direktem Bodenanschluss auszubilden. Je Wohngebäude ist ein Laubbaum zu pflanzen. Es sind standortgerechte heimische Gehölze mindestens zweiter Wuchsordnung in der Pflanzqualität Hochstamm, dreimal verpflanzt, Stammumfang 20 cm zu pflanzen. Bei Ausfall ist in der festgesetzten Pflanzqualität nachzupflanzen. Vorhandene Bäume, welche die festgesetzten Pflanzqualitäten erfüllen, können auf die Anzahl der zu pflanzenden Bäume angerechnet werden. 0.. Entlang der Grundstücksgrenzen ist zur freien Landschaft hin eine Reihe Sträucher mindestens der Pflanzqualität vstr, 0 00 cm mit einem Abstand von höchstens,5 m zu pflanzen. Zu mindestens 50 % sind heimische standortgerechte Sträucher zu verwenden. Ausfallende Gehölze sind in der festgesetzten Qualität nachzupflanzen Scheinzypressen, Thuja-Hecken und Bambushecken sind zum Straßenraum hin unzulässig Sichtschutzeinrichtungen sind nur zulässig im unmittelbaren Bereich von Terrassen, die am Hauptgebäude angeordnet sind. Ihre Höhe darf max. 2,0 m, ihre Breite max.,0 m betragen Abfallbehälter dürfen nicht nach außen in Erscheinung treten. Sie sind in Garagen, Zäunen oder Gartentoranlagen zu integrieren. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite /9
6 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Eingriffs-/Ausgleichsregelung.. Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) Innerhalb der Umgrenzungen sind die Anlage- und Pflegekonzepte gemäß Ökokonto für die Flurstücke 597 der Gemarkung Eichenhausen und 20 der Gemarkung Arget umzusetzen. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite 5/9
7 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Maßangaben 5m Maßangabe in Metern, z. B. 5,0 m B Hinweise Bestehende Grundstücksgrenze 2 vorhandene Haupt-/Nebengebäude Vorgeschlagene Grundstücksgrenze 22/22 Bestehende Flurnummer, z. B. Fl. Nr. 22/22 5 Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben zu Tage kommen, unterliegen der Meldepflicht nach Art. Denkmalschutzgesetz. 6 Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage und an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossen sein. 7 Pflanzliste Für die Gehölzpflanzungen im Bereich der öffentlichen Flächen und der privaten Gartenflächen werden folgende Arten empfohlen: Bäume. Wuchsklasse Acer platanoides Fagus sylvatica Juglans regia Quercus robur Tilia cordata Spitzahorn Rotbuche Walnuß Stieleiche Winterlinde Bäume 2. Wuchsklasse Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Wildkirsche Sorbus aucuparia Eberesche und hochstämmige Obstbäume Sträucher Carpinus betulus Cornus mas Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Frangula alnus Lonicera xylosteum Ligustrum vulgare Viburnum opulus Viburnum lantana Hainbuche Kornelkirsche Roter Hartriegel Haselnuss Zweigr. Weißdorn Faulbaum Rote Heckenkirsche Liguster Wasser-Schneeball Wolliger Schneeball PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite 6/9
8 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Artenschutz Rodungen sind ausschließlich in der Zeit vom. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. 9 Die festgesetzten Gehölzpflanzungen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Rohbaus der Hauptgebäude durchzuführen, um Funktionsverluste, die mit den Eingriffen in Natur und Landschaft einhergehen, zeitnah zu minimieren. 0 Im Bereich von Hochbaumaßnahmen und bei erforderlichen Erdbewegungen ist der Oberboden fachgerecht zur Wiederverwendung zu sichern. Bei allen Einzelbauvorhaben sollen Brauchwasser-, Wiederverwertungs- und umweltfreundliche Energieversorgungsmöglichkeiten (z.b. Blockheizwerk, Sonnenenergie) in höchst möglichem Umfang angestrebt werden. 2 Niederschlagswasser Das Versickern von Niederschlagswasser stellt einen wasserrechtlichen Benutzungstatbestand dar und bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt München. Werden die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) eingehalten ist eine erlaubnisfreie Versickerung des unverschmutzten Niederschlagswassers möglich. Vom Bauwerber ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob die NWFreiV anzuwenden ist. Unabhängig davon, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist oder nicht, müssen die Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswasser den Regeln der Technik entsprechend gebaut und unterhalten werden. Für die Bemessung und Planung der Anlagen im Umgang mit Niederschlagswasser verweisen wir als fachliche Arbeitsgrundlage auf das Arbeitsblatt DWA-A (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) und das Merkblatt DWA-M 5 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser). Für die vorgesehene Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund ist die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes mittels Sickertest nach Arbeitsblatt DWA-A, Anhang B, exemplarisch an ausgewählten Stellen im Geltungsbereich nachzuweisen. Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung Des Weiteren muss die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bevor die Grundstücke bebaut werden sichergestellt sein. Altlasten Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt München zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. BayBodSchG). PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite 7/9
9 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 20 - siehe hier u.a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. 6 Eine Flächenversiegelung soll auf das Mindestmaß beschränkt werden. Unverschmutztes Niederschlagswasser ist möglichst an Ort und Stelle breitflächig über die obersten Bodenschichten zu versickern. 7 Den Bauanträgen sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne beizufügen mit folgenden Inhalten: Erschließung mit Materialangaben; Ausmaß und Höhe zulässiger Abgrabungen und Aufschüttungen; Lage und Umfang der Vegetationsflächen; Standort, Art und Größen der Bepflanzung; Lage und Art der Einfriedung. Bei baulichen Maßnahmen im Kronenbereich von Bestandsbäumen sind die DIN 920 (Schutz von Bäumen) sowie die RAS-LP (Richtlinie für die Anlage von Straßen Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) zu beachten. 9 Auf gelegentliche Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen, die von den benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgehen, wird im Bebauungsplan vorsorglich hingewiesen. 20 Es wird empfohlen ein intelligentes C0 2 -neutrales Gesamtenergie-Konzept zu planen und umzusetzen z.b. zur Raum-Heizung, zur Warmwasserbereitung und zur Stromversorgung, ferner zur Verwendung C0 2 -neutraler Bau-Materialien, wie Holz und zur Einrichtung von Stellplätzen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge und Pedelecs vorzugsweise für Carsharing Betrieb. Kartengrundlage: Digitale Flurkarte Maßentnahme: Planzeichnung zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Planfertiger: München, den (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München) Gemeinde: Sauerlach, den (Barbara Bogner, Erste Bürgermeisterin) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite /9
10 Bebauungsplan Nr. 7 Ortsrand Arget Finkenweg Entwurf vom Verfahrensvermerke. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat am... gefasst und am... ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Bürger zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( Abs. BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan- Vorentwurf in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( Abs. Satz BauGB). Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am... gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( Abs. 2 BauGB). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( Abs. 2 BauGB). Die wiederholte öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( a Abs. i.v.m. Abs. 2 BauGB). Die wiederholte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan- Entwurf in der Fassung vom hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( a Abs. i.v.m. Abs. 2 BauGB). Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in der Fassung vom... wurde vom Gemeinderat am... gefasst ( 0 Abs. BauGB). Sauerlach, den... (Siegel)... (Barbara Bogner, Erste Bürgermeisterin) 2. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolgte am...; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der und 25 BauGB sowie auf die Einsehbarkeit des Bebauungsplans hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in der Fassung vom... in Kraft ( 0 Abs. BauGB). Sauerlach, den... (Siegel)... (Barbara Bogner, Erste Bürgermeisterin) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München SAL /2-76, Seite 9/9
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