Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplanes unverändert.
|
|
- Franz Kohl
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der seit dem 4. August 1978 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 45 weist beiderseits Hees überwiegend Reine Wohngebiete (WR) mit zweigeschossiger Bebauung für Einzel- und Doppelhäuser aus. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sind mit 0,3 (GRZ) bzw. 0,6 (GFZ) festgesetzt. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächen können für das Einzelgrundstück bis zu den in der BauNVO festgesetzten Höchstwerten (0,4/0,8) überschritten werden, wenn sich die Bebauung in den ausgewiesenen Baugrenzen vollzieht und die Zahl der festgesetzten Vollgeschosse nicht überschritten wird. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen ausgewiesen, Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen allgemein zulässig. Zurückliegende überbaubare Flächen sind über private Wege zu erschließen, die als Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ausgewiesen sind. Das ca m² große Flurstück Nr der Gemarkung Fischeln, Flur 5 hinter dem Grundstück Hees 19 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 und wird als Reines Wohngebiet (WR) für eine zweigeschossige Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern, sowie mit Grund- und Geschossflächenzahlen von 0,3 GRZ bzw. 0,6 GFZ ausgewiesen. Es besitz eine ca. 4 m breite und 30 m lange Zuwegung zur Hees. Für dieses Flurstück ist keine überbaubare Fläche durch Baugrenzen ausgewiesen, so dass eine Wohnbebauung dort ausgeschlossen ist. Ein Teilbereich (ca. 650 m²) des Flurstückes ist als Fläche für den öffentlichen Straßenverkehr ausgewiesen und ist Teil der seinerzeit geplanten Verbindungsstraße Fischeln-Oppum. Der Eigentümer beantragt die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf seinem Grundstück eine ähnliche Bebauung in zweiter Reihe zu realisieren, wie sie auf dem Nachbargrundstück Hees 17 a/b bereits vorhanden ist. Der Bau dieser beiden Häuser wurde im Rahmen einer Befreiung genehmigt (Bauantrag im Jahre 2000). Die Änderung sieht die Festsetzung von zusätzlicher überbaubarer Grundstücksfläche durch Baugrenzen vor. Die neuen Baugrenzen übernehmen die vorhandene Gebäudeflucht der Nachbarbebauung Hees 17 a/b mit einer Bautiefe von maximal 14 m. Das neue Baufenster reicht über die gesamte Breite des Flurstücks mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von 3 m zu der östlichen Nachbargrenze. Darüber hinaus wird durch Text festgesetzt, dass bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen sind. Bei Nachweis der notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen kann die Baugenehmigungsbehörde die unterirdischen Geschosse sowie die notwendigen Zufahrten auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulassen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die vereinfachte Änderung keine Bedenken. Es findet ein moderate Nachverdichtung statt und die zusätzliche Bebauung fügt sich in die Siedlungsstruktur des Wohngebietes ein. Die im Bebauungsplan festgesetzte und ursprünglich geplante Verbindungsstraße Fischeln - Oppum ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden und auch nicht mehr vorgesehen. Dies wird unter anderem durch die Darstellung des fraglichen Bereiches in dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld dokumentiert, so dass ein heranrücken der Wohnbebauung an diese Verkehrsfläche unbedenklich und für die weitere städtebauliche Entwicklung unschädlich ist. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplanes unverändert. 1
2 Den von der Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Bürgern wurde gem. 13 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung in den Räumen des Fachbereiches 62, Vermessungs- und Katasterwesen, vom 22. Februar bis 22. März 2013 Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen abzugeben. Die unmittelbar von der Planänderung betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer wurden zusätzlich mit Schreiben vom 12. Februar 2013 über die Offenlage informiert. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben: 1. Mit Schreiben vom legen die Miteigentümer eines benachbarten Grundstückes Widerspruch gegen die geplante Änderung ein. a) Es empfehle sich, da die neue Wohnbaufläche unmittelbar an die im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ausgewiesenen Grünfläche grenze, diese Fläche ebenfalls im Rahmen des vereinfachten Verfahrens als Grünfläche mit einer Wegeverbindung vom Hees zur Grünfläche auszuweisen, um eine Aufwertung der Hees zu erfahren. Für den Grundstückeigentümer entstehe ein erheblicher Mehrwert durch die Schaffung der Wohnbaufläche. Er sollte zumindest verpflichtet werden, einen gepflasterten öffentlichen Weg über seine Grundstücksfläche vom Hees bis zur Grünfläche Kölner Straße - Raderfeld anzulegen und herzurichten. b) Das geplante Baufenster sei zu groß, es werde keine Abstandsfläche zu dem westlichen Nachbargrundstück ausgewiesen. c) Eine zweigeschossige Bebauung auf der hinterliegenden Grundstücksfläche entspreche nicht dem vorhanden Umfeld. d) Es sei in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass weder Stellplätze noch Garagen oberirdisch gebaut werden dürfen. Stellplätze seien in der Tiefgarage nachzuweisen, da sonst die Wohnruhe zu sehr beeinträchtigt würde. Beurteilung der Verwaltung zu a) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der zurzeit noch rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt den Teil des Änderungsgrundstücks, der für eine Bebauung vorgesehen ist, als Wohnbaufläche dar. Um diese Fläche in einem Bebauungsplan als Grünfläche ausweisen zu können, wäre eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Da auch der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan die Ausweisung als Wohnbaufläche übernimmt, wäre auch hier eine Anpassung im laufenden Verfahren notwendig. Diese Änderung wären allerdings nicht mehr im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch möglich, da mit den vorgeschlagenen Änderungen, nämlich die Umwandlung einer privaten Wohnbaufläche in Öffentliche Grünfläche, die Grundzüge der städtebaulichen Planung berührt wären. Es wäre ein Vollverfahren nötig mit der Konsequenz, dass ggf. Schadensansprüche des Eigentümers gegenüber der Stadt Krefeld entstehen würden. Darüber hinaus besteht bereits eine fußläufige Anbindung der Hees an die besagte Grünfläche in einer akzeptablen Entfernung über den Bommersweg. Das ggf. bestehende öffentliche Interesse an einer zusätzlichen, abkürzenden Anbindung der Hees an die Parkanlage wird daher gegenüber den Interessen des Eigentümers zurückgestellt. Im Übrigen bleibt es den Einwendern 2
3 selbst überlassen, eine Zuwegung zur Grünfläche - ggf. auch für die Öffentlichkeit - über das eigene Grundstück zur Verfügung zu stellen. zu b) Die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche ergibt sich nicht aus den Ausweisungen des Bebauungsplanes sondern aus den Vorschriften der Bauordnung (BauO NRW). Eine neue Bebauung löst Abstandsflächen aus, die grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen sind, d.h. es muss ein Mindestabstand von 3 m zur gemeinsamen Grenze eingehalten werden (abhängig von der Gebäudehöhe kann dieser Grenzabstand auch größer sein). Dies ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die alleinige Ausweisung der überbaubaren Flächen bis zur gemeinsamen Grenze bedeutet nicht, dass die neuen Gebäude auf die Grenze gebaut werden müssen. zu c) Der Bebauungsplan weist im Bereich Hees und auch für den in Frage stehenden Änderungsbereich bereits eine maximal zweigeschossige Bebauung aus. An diesem grundsätzlich festgesetzten Maß der baulichen Nutzung findet keine Änderung statt. Im Übrigen ist auch das Haus der Einwender in unmittelbarer Nachbarschaft zum Änderungsgrundstück zweigeschossig errichtet. Im weiteren Verlauf der Hees ist zudem durch den rechtskräftigen Bebauungsplan eine Bebauung in den zurückliegenden Flächen vorgesehen. Diese Baugrundstücke sind von der Hees aus über private Erschließungswege zu erreichen. Die geplante Änderung des Bebauungsplans ermöglicht somit auf dem neuen Baugrundstück eine Bebauung, die sich an der Umgebungsbebauung orientiert und sich in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt. zu d) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich möglich. Da noch kein konkreter Bauantrag vorliegt und noch nicht abzusehen ist, wie das neue Baugrundstück tatsächlich genutzt wird, ist die Forderung, Garagen und Stellplätze grundsätzlich in einer Tiefgarage nachweisen zu müssen, überzogen. Die Flächen im Änderungsbereich bieten die Möglichkeit, großzügig geschnittene Grundstücke zu bilden und diese mit ausreichendem Grenzabstand zu bebauen. Bei einer weniger starken Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung, zum Beispiel mit zwei einzelnen freistehenden Einfamilienhäusern und den üblichen oberirdischen Garagen neben dem Haus, wird die Wohnruhe nicht zwangsläufig gestört. Sollte die bauliche Nutzung maximal ausfallen z.b. mit zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern, vergleichbar mit der Bebauung auf dem Nachbargrundstück Hees 17 a/b, wird die Anzahl der geforderten Stellplätze wesentlich höher ausfallen und nicht mehr im Freibereich des Grundstückes nachzuweisen sein, unter anderem auch da Stellplatzanlagen nur bis zu 9 m auf der gemeinsamen Grenze zulässig bzw. durch den Nachbarn zu dulden sind. In diesem Falle kann ggf. im Baugenehmigungsverfahren bauordnungsrechtlich z.b. wegen möglicher Störung der Wohnruhe eine Tiefgarage gefordert werden. Da Tiefgaragen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten sind, diese aber erfahrungsgemäß eine größere Fläche beanspruchen als das eigentliche Wohngebäude, wurde durch Text die zusätzliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenom- 3
4 men, dass im Änderungsbereich Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden können. Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme nicht zu folgen. 2. Mit Schreiben vom und erreichen die Verwaltung zwei inhaltlich gleichlautende Stellungnahmen eines Absenders. Die Erste Stellungnahme schreibt er als Anwohner der Hees, die Zweite als Miteigentümer des Nachbargrundstückes. Da die Anregungen bzw. Forderungen in beiden Schreiben identisch sind, werden diese gemeinsam beurteilt. Einleitend nimmt der Stellungnehmer Bezug auf den eigenen Bauantrag für sein Grundstück an der Hees aus dem Jahre 2011, dass von der Verwaltung u.a. aus städtebaulichen Gründen teilweise abgelehnt wurde. Des Weiteren werden in der Stellungnahme folgende Forderungen gestellt. a) Das geplante Baufenster sei zu groß, es werde keine Abstandsfläche zu dem westlichen Nachbargrundstück ausgewiesen. b) Eine zweigeschossige Bebauung auf der hinterliegenden Grundstücksfläche entspreche nicht dem vorhanden Umfeld. c) Es sei in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass weder Stellplätze noch Garagen oberirdisch gebaut werden dürfen. Stellplätze seien in der Tiefgarage nachzuweisen, da sonst die Wohnruhe zu sehr beeinträchtigt würde. d) Bisher sei eine Bebauung in zweiter Reihe im historischen Bereich der Hees nicht zulässig gewesen. e) Es empfehle sich, da die neue Wohnbaufläche unmittelbar an die im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ausgewiesenen Grünfläche grenze, diese Fläche ebenfalls im Rahmen des vereinfachten Verfahrens als Grünfläche mit einer Wegeverbindung vom Hees zur Grünfläche auszuweisen, um eine Aufwertung der Hees zu erfahren. Beurteilung der Verwaltung Die Entscheidung der Verwaltung zum Bauvorhaben des Stellungnehmers an der Hees wurde durch die Baugenehmigungsbehörde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes getroffen. Eine Entscheidung hierzu ist nicht notwendig. Die übrigen Anregungen entsprechen denjenigen der Stellungnehmer unter Ziffer 1. Die Verwaltung verweist daher auf ihre Beurteilung unter Ziffer 1, die auch hier Geltung hat. Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme nicht zu folgen. 3. Mit Schreiben vom nimmt die Eigentümergemeinschaft Hees 17 b Stellung. Die Anregungen in dieser Stellungnahme entsprechen inhaltlich den Stellungnahmen unter Ziffer 1 und 2. und werden hier nicht wiederholt. Beurteilung der Verwaltung Auch hier gilt die Beurteilung der Verwaltung unter Ziffer 1. Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme nicht zu folgen. 4
5 4. Mit Schreiben vom fragt eine Anwohnerin, wie hoch das geplante Gebäude werde. Die Anfrage wurde seitens der Verwaltung mit Schreiben vom wie folgt beantwortet. Da es sich nicht um ein konkretes Bauvorhaben handelt, sondern um die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe zu den Höhen von Gebäuden gemacht werden. Inhalt der geplanten Änderung ist lediglich die Festsetzung von zusätzlichen überbaubaren Flächen. Die Festsetzungen von Trauf- und Firsthöhen sind nicht vorgesehen. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen den Ausweisungen der Nachbarschaft. Hier sind maximal zweigeschossige Einzel- oder Doppelhäuser innerhalb eines Reinen Wohngebietes (WR) erlaubt. Eine Entscheidung ist nicht erforderlich. Als Ausgleich für den durch die zusätzliche Versiegelung von Grund und Boden zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft wird gem. 1a Abs. 3 BauGB i.v.m. 18 bis 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Ausgleichsgeld festgesetzt. Mit diesem Betrag werden Ausgleichsmaßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen finanziert, da ein sinnvoller Ausgleich auf dem betroffenen Grundstück nicht möglich wäre. Hierzu werden die Regelungen in einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung gem. 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zwischen dem Antragsteller und der Stadt Krefeld getroffen. Als Ausgleich für die der Stadt Krefeld durch die vorbereitenden Maßnahmen sowie die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten wird auf Grundlage des 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Kostenbeteiligung vereinbart. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann diese gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. 5
6 Übersicht 6
7 Vorlage Nr. 4777/13 Auszug aus dem Bebauungsplan 7
8 Vorlage Nr. 4777/13 Auszug aus dem Bebauungsplan mit der eingetragenen Änderung 8
Textliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrIm Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).
6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende
MehrBebauungsplan. Vorlesungsthema
Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
MehrDer Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrDer Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrFachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.
Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrWohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
Mehr00998 in der Gemarkung: Kirchsteinbek
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrPlanen und Bauen im Grunewald
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Waldsiedlung Am Gimpelweg der Stadt Ludwigsfelde
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrInformationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.
Informationen zum Bebauungsplan Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf www.aachen.de/bauleitplanung Informationen zum Bebauungsplan Was ist ein Bebauungsplan? In einem räumlich genau abgegrenzten
MehrDer Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
MehrBebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeindeteile Bissendorf und Wennebostel 3. Änderung Erläuterungen zur Planung Juni 2017 Grundlagen Ein Aufstellungsbeschluss liegt für
MehrStädtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrZu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde
C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.
MehrGemeinde Gessertshausen Niederschrift
Gemeinde Gessertshausen Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses Gessertshausen Datum: 19. Juli 2016 Ort: Schriftführer/in: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen Lutz
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBeschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrGemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 07/07 I Gewerbegebiet Elze-Nord in Elze 1. Änderung Verfahren nach 13 BauGB Stand: 09.06.2015
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrDatum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015
Gemeinde Scheeßel Datum: 21.08.2015 Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer Beschlussvorlage Nr. 59/2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge HoTiPlaUmA VA Sitzungstermin
MehrBEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1
GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes
MehrAusschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
Mehr3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage
Bauvoranfrage 88 71 BauO NRW 3. Sonstiges 3.1 Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Sie im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Fragen Ihres Bauvorhabens rechtsverbindlich
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2017100/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 27.07.2017
MehrFläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan
MehrB E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)
B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBegründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr "Hauptstraße/Alte Straße"
Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73.1 "Hauptstraße/Alte Straße" 1. Allgemeine Vorbemerkungen / Anlass und Ziel der Planung 2. Übergeordnete
MehrBegründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt
Anlage zur Vorlage Nr. 61/20/2009 Begründung zur gemäß 9 (8) Baugesetzbuch Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014
MehrÖffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrIII. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben
III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
MehrSBS Vorberatung öffentlich Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Drucksache Nr. 037/2016 Aktenzeichen: 621.41 Bearbeitet von: Inge Weber Zuständig: Stadtentwicklung Bebauungsplan "Demonstrativprogramm I. Bauabschnitt" in Horb a.n. 10. Änderung im vereinfachten Verfahren
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
Mehr2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
MehrBebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt
Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung Mittelstadt 28.09.2017 Ablauf des heutigen Abends Top1 Begrüßung Top 2 Ausgangspunkt der aktuellen Planung Top 3 Städtebauliches Konzept
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf-Sieglar Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Ergänzung der Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren Entwurf, Stand: 15.01.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrGemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld" in der Fassung der 1. Änderung
Fassung vom 2008-06-16 Anlage: 2 OR 6410 Fertigung: GmbH weissenrieder Ingenieurbüro für Bauwesen und Stadtplanung Offenburg GEMEINDE ORTENBERG Ortenaukreis Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld"
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrBegründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 Hudeweg
Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 Hudeweg Erstellt vom Stadtplanungsamt Paderborn im März 2003 Verfahrensabschnitt: Offenlage Stadtplanungsamt Paderborn Stadtentwicklung - Verkehrsplanung
MehrBebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
MehrBebauungsplan Nr. 11/42 Trotzberg
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 11/42 Trotzberg 1. Änderung Gemeindeteil Mellendorf Begründung Stand: 11/2012 1. Einleitung; Planungsziel Der Bebauungsplan Nr. 11/42 Trotzberg ist seit dem 24.09.2009
MehrUmfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
Mehr7. Änderung des Bebauungsplanes
7. Änderung des Bebauungsplanes Neues Kurgebiet Planstufe IIIa - Teilabschnitt G" der Stadt Bad Breisig Begründung Verbandsgemeinde: Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrTeilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger
Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung der Grundstücke- 4 Abs. 3 (3) Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine
MehrGemeinde Weißensberg
Gemeinde Weißensberg Zugestellt am: Niederschrift über die öffentliche 24. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 06.10.2016 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende:
MehrBEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BN 49/1 Alte Zurmaiener Straße, 2. Änderung
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BN 49/1 Alte Zurmaiener Straße, 2. Änderung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, 09.06.2016 Stand: Satzungsbeschluss 1 1 Anlass und Erforderlichkeit der Planung Die 1.
MehrVerkauf von Baugrundstücken
Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,
MehrGemeinde Sigmarszell zugestellt:...
1 Gemeinde Sigmarszell zugestellt:... Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des Bauausschusses Sigmarszell vom 21.02.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Schlachters Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung
Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet
MehrEXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße
EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrBebauungsplan Forestastraße - Aufhebung des Bebauungsplanes
Anlage 01 zur VO/0682/14 Ressort Bauen und Wohnen Bebauungsplan 435 - Forestastraße - Aufhebung des Bebauungsplanes Begründung Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1.
MehrAchtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!
Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht
Mehr