Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über
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- Edwina Gudrun Meinhardt
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2 Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marke Dr. Udo Gennari
3 Geistiges Eigentum (IP) generell Rechte, die aus einer geistigen Schöpfung entstehen Geistige Schöpfung ist nicht gegenständliches Erzeugnis ist neu (keine Nachahmung) Rechte sind dann wichtig, wenn sie wirtschaftlich verwertbar sind z.b.: Literatur, Kompositionen, Manuskripte, Design, Logo, Namen, Erfindungen, Drehbücher, Ablaufdiagramme, Werbesprüche
4 Bild: NOKIA Ein Produkt wie ist es geschützt? Quelle: ip4inno-modul 1B, übersetzt aus englischer Version Designschutz Markenschutz: NOKIA und Start-Ton Copyright - Software, Klingeltöne & Bilder Patente - auf Technologien zu Herstellung, Betrieb z.t. aus Patentpools und Cross- Licensing, einige auch exklusiv Geheimes Know-how: - einiges an technischem Know-how firmeninternes geheimes Know-how weder patentiert noch veröffentlicht
5 Gewerbliche Schutzrechte Patent Gebrauchsmuster Marke Muster (Geschmacksmuster) Halbleiterschutz Sortenschutz Technische Erfindungen Produkt- bzw. Firmenkennzeichnung Aussehen von Produkten Strukturen von Halbleitern Pflanzen, Mikroorganismen
6 Patent / Gebrauchsmuster Patent/Gebrauchsmuster betreffen eine technische Erfindung (Vorrichtung, Verfahren, evtl. Software) Wirkung: Dritten ist verboten den patentierten Gegenstand gewerblich herzustellen, feilzubieten, zu nutzen. Der Patentinhaber kann dieses Verbot entsprechend Bedingungen, die er selbst festlegen kann, lockern. Die dem Patent zu Grunde liegende Erfindung wird veröffentlicht
7 Patentvoraussetzungen Ein Vorteil muss mit technischen Mitteln erreicht werden Die technischen Mittel müssen neu sein, und nicht schon vor der Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sein Die neuen technischen Mittel dürfen sich nicht in für den Fachmann naheliegender Weise aus dem bekannten Stand der Technik ergeben Es darf kein Ausschließungsgrund vorliegen
8 Patentausschließungsgründe Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankl. Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten die reine Wiedergabe von Informationen Computerprogramme an sich (ohne Technizität) Verstoß gegen die guten Sitten
9 Wirkungsbereich und max. Dauer von Patenten In den Ländern, in denen es angemeldet und erteilt worden ist (Territoriales Recht). Ein Europäisches Patent (EP) zerfällt nach der Erteilung in einzelne nationale Schutzrechte. Der Anmelder kann wählen, in welchen Staaten des EPÜ (3/2014: 38) das Europäische Patent gelten soll. Dann sind nationale Gebühren fällig, und in Ländern, wo nicht Englisch, Deutsch oder Französisch Amtssprachen sind, auch Übersetzungen. Bei Nichtigkeitsverfahren: nationales Patentrecht! Maximale Dauer in den meisten Ländern 20 Jahre (bei Gebrauchsmuster 10 Jahre, aber nicht in allen Ländern anmeldbar)
10 Vergleich Patent/Gebrauchsmuster Patent Gebrauchsmuster Nötig ist Neuheit Neuheit (6 Mo. Schonfrist) Erfinderische Höhe Erfinderischer Schritt Verfahren länger kürzer Schutz hoch (geprüft) niedrig (ungeprüft) Dauer 20 Jahre 10 Jahre Kosten höher niedriger
11 Geschmacksmuster Ein Geschmacksmuster betrifft den Schutz des mit dem Auge erkennbaren Aussehens gewerblicher Erzeugnisse. Voraussetzung Für die Erteilung ist Neuheit und Eigenart
12 Geschmacksmuster - Neuheit Neuheit: Muster darf vor der Anmeldung nicht der Öffentlichkeit bekannt gewesen sein (vgl. Patent/ Gebrauchsmuster). Allerdings Neuheitsschonfrist - 12 Monaten vor Prioritätstag, wenn Offenbarung durch Schöpfer / Rechtsnachfolger Relative Neuheit: Wenn Muster vor Prioritätstag irgendwo zugänglich war, den im EWR tätigen Fachkreisen im normalen Geschäftsverlauf aber nicht bekannt sein konnte, kann dennoch Musterschutz beansprucht werden
13 Geschmacksmuster - Eigenart Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung zur Registrierung bekannt war. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Schöpfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt
14 Geschmacksmuster - Wirkung Dritten ist es verboten, Produkte, welche dem geschützten Produkt verwechselbar ähnlich sind, gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu nutzen. Der Schutzrechtsinhaber kann dieses Verbot entsprechend Bedingungen, die er selbst festlegen kann, lockern (Lizenzvertrag). Das Muster wird veröffentlicht
15 Geschmacksmuster Gültigkeit & Priorität Gültigkeit zeitlich und geografisch Das Schutzrecht gilt nur in jenem Land, in welchem es angemeldet ist. Die maximale Dauer ist in Österreich 25 Jahre. Alle 5 Jahre ist eine Erneuerungsgebühr für weitere 5 Jahre zu bezahlen. Prioritätsfrist Die Wirkung ist gleich wie bei Patenten. Allerdings beträgt die Prioritätsfrist nicht 1 Jahr, sondern nur 6 Monate
16 Die Marke Mercedes Benz Wortmarke Bildmarke Kombinierte Marke 3-D-Marke Alle grafisch darstellbaren Zeichen können Marken sein Marke als Unterscheidungsmerkmal für Waren u. Dienstleistungen von Unternehmen Marke trägt zu Unternehmenswert bei
17 Marken Erwerb eines Markenrechts Durch Gebrauch: Das Recht an einer Marke gehört demjenigen, der sie zuerst zur effektiven Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen am Markt benutzt (Verkehrsgeltung). Durch Registrierung: Der Erwerb des Exklusivrechts an einer Marke wird mittels Registrierung bei einem Markenamt erreicht. Der Schutz, welcher mit der Registrierung einer Marke erreicht wird, ist weitreichender als derjenige aufgrund des Gebrauchs, da es einfacher ist zu beweisen, wer der Inhaber ist
18 Marken - Ausschließungsgründe Nicht registriert werden unter anderem: umgangssprachliche Bezeichnungen geografische oder politische Namen (Hoheitszeichen) beschreibende Bezeichnungen (z.b. Steirer Honig) völlig verkehrsübliche Bezeichnungen (z.b. Internet) für die Funktion nötige 3-dimensionale Form (z.b. sechskantiger Schraubenkopf)
19 Marken - Wirkung Eine Marke stellt ein Vermögensrecht dar Über die Marke kann Alleinstellung erreicht werden Dritten ist verboten, die gleiche oder ähnliche Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Gegenstände zu verwenden. Der Markeninhaber kann dieses Verbot entsprechend Bedingungen, die er selbst festlegen kann, lockern (Lizenzvertrag)
20 Markenranking weltweit
21 Markenranking Europa
22 Markenranking Österreich
23 Marken Gültigkeit und Priorität Gültigkeit zeitlich und geografisch: Das Schutzrecht gilt nur in jenem Land, in welchem es angemeldet ist. Alternative = Gemeinschaftsmarke! Die maximale Dauer ist unbegrenzt. In den meisten Ländern ist für Marken alle 10 Jahre eine Erneuerungsgebühr für weitere 10 Jahre zu bezahlen. Prioritätsfrist: Die Wirkung ist gleich wie bei Patenten. Prioritätsfrist nicht 1 Jahr, sondern nur 6 Monate
24 Kontakt & Information Business Upper Austria = Konsortialpartner in VIP4SME Dr. Udo Gennari udo.gennari@biz-up.at
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