1 Aufgabe 2 Strafbestimmungen 3 Verbindlichkeiten der Vereine 4 Pflichtspiele 5 Ausrüstung der Hallen und Kampfgerichte
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- Franka Hauer
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1 Spielordnung 1 Aufgabe (1) Die Spielordnung des BFV Basketball Braunschweig, Bereich Nord (BBSN) regelt den Basketball- Spielbetrieb im Nordbereich des Bezirkes Braunschweig in Verbindung mit der Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO), des Niedersächsischen Basketballverbandes (NBV-SO) und des BFV Basketball Braunschweig. (2) Für Spiele der Jugend gelten außerdem die DBB- und die NBV-Jugendordnung. (3) Die BBSN-SO gilt für den gesamten Spielbetrieb des BBSN. Sie regelt insbesondere die Tatbestände, die von der DBB-SO und NBV-SO einer Regelung durch die Bezirks-verbände vorbehalten sind. (4) Ausschreibungen ergänzen die Spielordnungen insbesondere hinsichtlich der Besonderheiten einzelner Wettbewerbe. 2 Strafbestimmungen (1) Verstöße gegen die DBB-SO, die NBV-SO, die BBSN-SO, Ausschreibungen oder gegen die Sportdisziplin werden nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) geahndet. (2) Das Strafmaß wird im Strafenkatalog geregelt, der als Anhang zur BBSN-Ausschreibung erstellt wird. (3) Bei wiederholtem Verstoß gegen einzelne Bestimmungen kann die zuletzt verhängte Strafe verdoppelt werden. (4) Bei allen Bestrafungen werden außerdem die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt. In gewöhnlichen Fällen können die Kosten pauschalisiert bemessen werden. (5) Ordnungsstrafbescheide und andere beschwerende rechtsmittelfähige Entscheidungen der Vorinstanz können abweichend von 9 Absatz 3 DBB-RO auch durch gewöhnlichen Brief oder zugestellt werden. 3 Verbindlichkeiten der Vereine (1) Die Teilnahme an Pflichtspielen des BBSN ist von der Zahlung eines in der Ausschreibung festzulegenden Meldegeldes und BBSN-Beitrages abhängig. (2) Kommt ein Verein seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem DBB, dem NBV, dem Bezirk oder dem BBSN - gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen nicht nach, wird er schriftlich in Verzug gesetzt. Diese Mahnung ist gebühren- und kostenpflichtig. (3) Werden die Verbindlichkeiten nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mahnung beglichen, kann der Verein gesperrt werden. Die gebühren- und kostenpflichtige Sperre wird für den Vorstand durch den Kassenwart oder Geschäftsführer ausgesprochen. Sie wird mit dem Tage des Eingangs der rückständigen Zahlung - inklusive der Gebühren und Kosten für Mahnung und Sperre - durch eine schriftliche Mitteilung aufgehoben. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. (4) Die Teilnahme von Mannschaften am Spielbetrieb wird von der Benennung einsatz-berechtigter Schiedsrichter abhängig gemacht. (5) Erfüllt ein Verein wiederholt seine Schiedsrichter-Gestellungspflicht gemäß NBV- bzw. BBSN- Schiedsrichterordnung nicht, werden seine Seniorenmannschaften vom Spielbetrieb ausgeschlossen. (6) Die Entscheidung über den Ausschluss von Mannschaften nach Abs. 4-5 trifft der Vorstand auf Antrag der BBSN-Schiedsrichterkommission. (7) Von einer Vereinssperre sind Jugendmannschaften ausgeschlossen. 4 Pflichtspiele (1) Der BBSN veranstaltet jährlich folgende Wettbewerbe: - Meisterschaftsspiele der Damen, Herren sowie Jugendmannschaften in Form von Rundenspielen, - Qualifikationsturniere oder -spiele für die Bezirksmeisterschaften - Mixedspiele oder turniere. (2) Teilnahmeberechtigt sind nicht auf höherer Ebene spielende Mannschaften von Vereinen, die dem NBV angehören und im BBSN angesiedelt sind. Sonstige Teilnahmeberechtigungen ergeben sich aus der NBV-SO sowie BBSN-SO. 5 Ausrüstung der Hallen und Kampfgerichte (1) Alle Pflichtspiele sind grundsätzlich in Hallen auszutragen, deren Maße den FIBA-Regeln entsprechen. Abweichend davon müssen die hindernisfreien Räume außerhalb des Spielfeldes rundum lediglich mindestens einen Meter breit sein. Ausnahmen für einzelne Spielhallen sind
2 möglich, wenn die Sicherheit der am Spiel beteiligten Personen nicht gefährdet ist und der BBSNVorstand auf schriftlichen Antrag zustimmt. (2) Dem Gastverein und den Schiedsrichtern ist jeweils ein eigener, gesicherter Umkleideraum zuzuweisen. (3) Die Umkleideräume und das Spielfeld müssen mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung stehen. (4) Jeder Kampfrichter muss über ein Signalgerät verfügen. (5) Die Zeitnahme darf nur mit Uhren erfolgen, die vom Kampfgericht und zugelassene Personen am Kampfrichtertisch deutlich abgelesen werden können. (6) Wird die laufende Spielzeit oder das laufende Ergebnis nicht in der Halle angezeigt, so ist den Trainern oder Betreuern beider Mannschaften regelmäßig oder auf Verlangen Kenntnis zu geben. (7) Wird der Ablauf der 24-Sekunden-Periode nicht durch die vorgeschriebene Vorrichtung angezeigt, so ist laut und deutlich anzusagen: bei 8 Sekunden (wenn 16 Sekunden abgelaufen sind), 5, 4, 3, 2, 1 Sekunden -> Pfiff von einem anderen Kampfrichter (nicht der 24-Sekunden.Zeitnehmer). 6 Spielklassen des BBSN Die Mannschaften werden jährlich nach regionalen Gesichtspunkten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt durch den BBSN-Vorstand auf Vorschlag des Sportwartes. Die Zuordnung ist endgültig und nicht rechtsmittelfähig. Sie wird durch die Ausschreibung festgelegt. 7 Klassenstärke (1) Die Sollstärke für alle Staffeln beträgt 10 Mannschaften. (2) Die Spiele in den Staffeln werden in einer Runde mit Hin-und Rückspielen ausgetragen. (3) Das Spielsystem für Klassen, die die Sollstärke nicht erreichen, wird nach Eingang der Meldungen festgelegt, bei geringeren Meldeergebnissen ist eine Drei- bzw. Vierfachrunde möglich. (4) Wird die Sollstärke der Staffeln überschritten, können weitere Spielklassen eingerichtet werden. (5) Spielt ein Verein innerhalb des BBSN mit mehr als einer Mannschaft in einer Altersklasse der Jugend, so darf die erste Mannschaft nicht in der Bezirksklasse gemeldet werden. (6) Ein Spielen außer Konkurrenz ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Sportwart oder Geschäftsführer möglich. Der Antrag muss mit der Meldung erfolgen. Die Mannschaft kann nur in der höchsten Spielklasse melden. (7) Der Einsatz von Jugendlichen ist in der DBB-Jugendordnung geregelt. 8 Auf- und Abstieg (1) Der Erstplatzierte jeder Spielgruppe ist zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse berechtigt. (2) In der BL-H und den BK-Harz und -Heide können in Abweichung von 9 DBB-SO mehrere Mannschaften eines Vereins teilnehmen. Die maximale Anzahl von Mannschaften wird auf zwei Mannschaften je Liga begrenzt. Eine Mannschaft ist auch aufstiegsberechtigt, wenn aus der nächsthöheren Spielklasse eine Mannschaft ihres Vereins absteigt. (3) Entstehen zusätzliche freie Plätze in einer Spielklasse, so werden sie gegebenenfalls nach zwei Entscheidungsspielen gleichrangig platzierter Mannschaften der nächst niedrigen Spielklasse besetzt. Heimrecht im ersten Spiel hat in Jahren mit gerader Jahreszahl die Mannschaft der Gruppe Nord, Ost bzw. BK-Heide, in ungeraden Jahren die der Gruppe Süd, Mitte, West bzw. BK-Harz. Entsprechendes gilt, soweit erforderlich für die Drittplatzierten. (4) Soweit keine Bezirksleistungsligen oder NBV-Jugendlandesligen bestehen, qualifiziert sich jeweils eine Mannschaft des BBSN für die Bezirksjugendmeisterschaften. (5) Die Nennung von Mannschaften für weiterführende Wettbewerbe muss der Sportwart zustimmen. (6) Ein Aufstiegsverzicht ist der Geschäftsstelle innerhalb einer Woche nach Zugang der Abschlusstabelle bzw. einer gesonderten Aufstiegsmitteilung zu erklären. (7) Sportliche Absteiger sind in jeder Spielgruppe der Herren die auf den Plätzen 9 und 10 einkommenden Mannschaften. Müssen Mannschaften aufgrund der Regelung des 16 DBB-SO absteigen, so verringert sich die Zahl der sportlichen Absteiger dieser Spielgruppe entsprechend. (8) Weitere Mannschaften sind entsprechend ihrer Platzierung bedingte Absteiger. Deren Zahl ergibt sich aus der Anzahl der Absteiger aus der BOL abzüglich der Anzahl der Aufsteiger in die BOL. Bei einer ungeraden Zahl bedingter Absteiger finden Entscheidungsspiele zwischen gleichplatzierten Mannschaften der Spielgruppen statt. Heimrecht im ersten Spiel hat in den Jahren mit gerader Zahl die Mannschaft der Spielklassen BK-Heide, Nord und Ost, in ungeraden Jahren die der Spielklassen BK-Harz, Mitte, Süd und West. (9) Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften werden in der Regel mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Die Spiele zählen als Einheit; nur das Rückspiel wird verlängert, wenn die Addition der Spielergebnisse ein Unentschieden ergibt. Sind mehr als zwei Mannschaften beteiligt, wird ein Turnier ausgetragen. Der Ausrichter wird unter den Bewerbern ausgelost.
3 (10) Bei nicht rechtzeitiger Beendigung eines Wettbewerbes ist der Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig. 9 Kosten Der Ausrichter trägt die Kosten der Ausrichtung (Halle, Schiedsrichter), wenn nicht für einzelne Wettbewerbe eine besondere Kostenregelung getroffen ist. Näheres regelt die Ausschreibung. 10 Ausschreibung Die gemeinsame Ausschreibung für alle Wettbewerbe des BBSN wird vom BBSN-Vorstand beschlossen. 11 Meldevorgänge (1) Zur Teilnahme an den Spielbetrieb des BBSN ist eine besondere Meldung erforderlich. Dieser Vordruck wird den Vereinen nach Beendigung der Spielserie gesondert zugeschickt. (2) Die Vereine melden ihre - Mannschaften und - Anschriften der verantwortlichen Mitarbeiter (Abteilungsleiter, Sportwart, Schiedsrichterwart und Mannschaftsverantwortliche) und - Bezeichnung und Anschrift der Spielhallen und - Farben von Trikots und Hosen bis zum in der Ausschreibung genannten Termin. (3) Die Vereine haben Änderungen der vorstehenden Angaben unverzüglich dem BBSN-Sportwart und der BBSN-Geschäftsstelle mitzuteilen. Seite 35 (4) Verspätete oder unvollständige Meldungen werden nur berücksichtigt, wenn dadurch die Vorbereitung des Wettbewerbes, insbesondere die Erstellung des Spielplanes, nicht beeinträchtigt wird. (5) Alle gemeldeten oder automatisch qualifizierten Mannschaften sind zur Teilnahme verpflichtet. 12 Mannschaftsmeldebogen (MMB) (1) Von jeder teilnehmenden Mannschaft sind vor dem ersten Spiel die teilnehmenden Spieler im Online-Verfahren zu melden. Wird noch der MMB in Papierform eingereicht, ist dies gebührenpflichtig. Außerdem ist als Nachweis der Einsatzberechtigung mit dem MMB auch der mit der Mannschaft der nächsthöheren Ordnungsnummer dem Staffelleiter einzureichen. (2) Jeder Spieler darf in seiner Altersklasse nur auf einem MMB aufgeführt sein. (Ausnahme siehe Abs. 3) (3) Die Einsatzberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugend-SO. Als Sonderregelung wurde vereinbart, dass auf dem MMB von weiterführenden Ligen mindestens 7 Spieler geblockt sein müssen. Dieser MMB ist dem SL im BBSN einzureichen. Spielberichte der weiterführenden Ligen sind dem BBSN-SL zu übersenden. (4) gestrichen auf Rechtsanordnung (5) Auf dem MMB dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für den Verein eine Teilnahmeberechtigung oder Doppellizenz besitzen. (6) Ummeldungen sind an den Bezirkssportwart zu richten, der diese zu genehmigen hat. (7) Alle Änderungen auf dem MMB sind dem Staffelleiter bzw. Online vor Einsatz des betroffenen Spielers einzureichen bzw. einzutragen. 13 Ausländereinsatz In den Wettbewerben des BBSN unterliegen Ausländer keinerlei Beschränkungen. 14 Spielleitungen, Instanzen (1) Die Spielleiter werden auf Vorschlag des BBSN-Sportwarts vom BBSN-Vorstand berufen. (2) Der Sportwart überwacht die Tätigkeit der Spielleiter. (3) Zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der BBSN-Spielleiter ist der BBSN - Rechtsausschuss. (4) Für Entscheidungen bei Maßnahmen gegen die Sportdisziplin findet der DBB-Strafenkatalog Anwendung, soweit im BBSN-Strafenkatalog keine anders lautende Regelung getroffen ist. (5) Zuständig für Revisionen gegen BBSN-Entscheidungen ist der Bezirks-Rechtsausschuss. 15 Ausrüstung der Spieler
4 (1) Alle Spieler einer Mannschaft haben in Trikots gleicher Farbe anzutreten. Unbeschadet der FIBA- Regelung ist der Heimverein dafür verantwortlich, dass sich die Trikots seiner Mannschaft farblich von denen des Spielpartners deutlich unterscheiden. (2) Bestehen besondere örtliche Bestimmungen über die Benutzung von Ausrüstungsgegenständen (z.b. Farbe und Beschaffenheit von Schuhsohlen), so hat der Heimverein oder Ausrichter die Mannschaften und Schiedsrichter mindestens vier Wochen zuvor schriftlich darauf hinzuweisen. Die Spielleitung ist gleichzeitig zu unterrichten. 16 Spielberichte (1) Der Spielbericht ist auf dem offiziellen Anschreibebogen des DBB zu erstellen. (2) Er ist spätestens am dritten Tag (Poststempel) nach dem Spieltag an den Spielleiter abzusenden. Verstöße werden mit einer Ordnungsstrafe belegt. 17 Ergebnismeldung (1) Die Spielergebnisse aller Ligen (außer U12 und U10) müssen gemeldet werden. Der jeweilige Heimverein hat sofort nach Spielende das Spielergebnis zu melden. Für Sonntagsspiele ist Uhr Meldeschluss. Enden die Spiele sonntags später ist dennoch sofort danach zu melden, können aber keine Berücksichtigung in der Presse und Internet finden. Alternativ können die Ergebnisse in dem vorgenannten Zeitrahmen auch direkt in die Spielplansoftware vom Ergebnismelder eingetragen werden. (2) Spielverlegungen und Spielausfälle hat der Heimverein zu melden. 18 Weitere Regelungen (1) Bei Minispielen wird ohne Drei-Punkte-Linie gespielt. (2) Für alle Spiele der weiblichen und männlichen U16- und U14-Jugend ist eine Mann-Mann- Verteidigung vorgeschrieben. Die Kontrolle wird durch die Schiedsrichter gemäß den NBV-Bestimmungen durchgeführt. (3) In allen Klassen dürfen pro Spiel 12 Spieler(innen) eingesetzt werden. (4) In den Spielen der männlichen U14 dürfen auch weibliche U14 Jugendliche eingesetzt werden. (5) Der BBSN-Vorstand kann von sich aus oder auf Anforderung eines Vereins Technische Kommissare ansetzen. Die Kosten trägt der Anfordernde. (6) Die Richtlinien des Bezirkes bzw. NBV zur Benutzung von Werbung auf der Spielkleidung sind einzuhalten. 19 Spielball (1) Es sind alle Spielbälle erlaubt, die durch den DBB zugelassen sind (DBB-Siegel). (2) Bei U10-, U11-, U12- und U13-Spielen wird mit einem Ball Gr. 5 gespielt, das gilt auch für Spiele, bei denen nur eine der genannten Mannschaften beteiligt ist. Bei der U14-Jugend wird mit einem Ball der Größe 6 gespielt. (3) Im Damen- und weiblichen Jugendbereich wird mit einem Ball Gr. 6 gespielt (FIBA-Regel). 20 Spielverlegungen (1) Spielverlegungen sind nach den Vorschriften der NBV-SO vorzunehmen. (2) Die Gebühr für eine Spielverlegung beträgt EUR 5,00, wenn gleichzeitig ein Ersatztermin genannt wird, ansonsten EUR 15,00. Für Spielverlegungen im Jugendbereich werden einheitlich EUR 5,00 berechnet. Die Gebühr wird durch die Staffelleiter in Rechnung gestellt. (3) Spielverlegungen und Spielausfälle hat der Heimverein der Ergebnissammelstelle zu melden. (4) Eine Spielverlegung nach dem letzten genannten Spieltag einer Liga - Ausnahme Jugendligen - ist nicht zulässig. Für Jugendligen gilt der 30. April als letztmöglicher Spieltag, sofern der Staffelleiter zustimmt. (5) Alle genehmigungsfreien oder genehmigten Spielverlegungen sind vom Antragsteller oder Verlegenden den Mannschaften, der Spielleitung, sowie dem angesetzten Schiedsrichterverein mitzuteilen. (6) Bei plötzlich eintretenden winterlichen Witterungsbedingungen, die die Anreise einer Mannschaft unzumutbar werden lassen, kann ein Spiel mit Zustimmung der Spielleitung kurzfristig abgesetzt werden. (7) Spielverlegungen sind außer in den o.a. Fällen auch möglich, wenn sich beide Vereine rechtzeitig vor dem Spiel (bei höherer Gewalt auch in letzter Minute ) auf einen neuen Termin einigen, die Zustimmung des Schiedsrichtervereins erhalten und bei der Spielleitung unter Nennung triftiger Gründe beantragen. Der neue Termin muss dem Spielleiter innerhalb von einer Woche nach Absage des Spiels vorliegen. Ansonsten wird eine kostenpflichtige Mahnung ausgeschrieben und der neue Termin wird vom Spielleiter verbindlich festgelegt.
5 (8) Das Einverständnis der Beteiligten muss immer schriftlich erklärt werden. (9) Kann eine Mannschaft aus beruflichen Gründen wochentags nicht um 18:30 Uhr antreten, oder liegt die Anfangszeit außerhalb des vorgegeben Rahmens der Ausschreibung, so ist ihrem Antrag auf Verlegung auch ohne Zustimmung des Gegners kostenpflichtig stattzugeben. (10) Falls Spiele nicht zustande kommen oder in sonstigen Zweifelsfällen kann es gegen den Verlegenden und/oder Verantwortlichen gewertet werden. 21 Änderungen Der BBSN-Vorstand kann Bestimmungen dieser Spielordnung ändern, wenn dies durch Änderungen der DBB-SO oder NBV-SO erforderlich wird. Die Änderungen bedürfen der Bestätigung durch die jeweils nächste Sportpraktische Arbeitstagung. Sonstige Änderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der Sportpraktischen Arbeitstagung.
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