2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9

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1 2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9 Inhalt A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Seite 84 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 73 Andervenne 85 Bekanntmachung der Gemeinde Bred- 74 denberg; Bebauungsplan Nr. 14 Südlich Schwindelberg Teil II, 1. Änderung; Satzungsbeschluss 86 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 74 der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Freren 87 Bauleitplanung der Gemeinde Herzlake, 75 Bebauungsplan Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 84 Haushaltssatzung und Bekanntmachung Andervenne Auf Grund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Andervenne in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge 88 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 76 Lünne 89 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 77 Messingen 90 Bekanntmachung der Jahresabschlüsse und 2015 der Gemeinde Rhede (Ems) 91 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 78 Schapen 92 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 78 Spelle 93 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 79 der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Spelle 2.1 der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Bekanntmachung; Inkrafttreten des Be- 80 bauungsplanes Nr. 22 Erweiterung Fehnstraße / Sonderburgstraße der Gemeinde Wippingen C. Sonstige Bekanntmachungen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind im Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen.

2 74 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird genommen werden dürfen, wird Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 335 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 335 v. H. Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen: a) 15 II Nr. 1 NKomVG ,0 b) 15 II Nr. 2 NKomVG 5.000,0 c) 17 I 2 NKomVG 2.000,0 d) 2 I KomHKVO ,0 e) 9 IV 1 GemHKVO 2.000,0 f) für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,0 Schröder GEMEINDE ANDERVENNE Andervenne, Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Emsland wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 Südlich Schwindelberg Teil II mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung rechtskräftig. Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 14, rechtskräftig seit dem 15. Mai 2017, setzt die Flächen in seinem Geltungsbereich größtenteils als allgemeines Wohngebiet fest, um die Nachfrage an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde decken zu können. Das Plangebiet soll auch weiterhin wohnbaulich genutzt werden. Mit der vorliegenden Planung soll lediglich die Straßenverkehrsfläche geringfügig erweitert bzw. umgelegt werden, um die Erschließung zu optimieren. Das vorliegende Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage nördlich der Hauptstraße (Landesstraße L32). Es umfasst die Flurstücke Nr. 184/5 und 184/7 sowie den nördlichen Teil des Flurstücks Nr. 184/8 und Teilbereiche des Flurstückes Nr. 185/59 der Flur 1, Gemarkung Breddenberg und befindet sich in Erweiterung des vorhandenen Wohngebietes Südlich Schwindelberg Teil I zwischen der Straße Am Koopmannsberg K118 im Südwesten und der Schulstraße im Nordosten. Der Bebauungsplan Nr. 14 Südlich Schwindelberg Teil II 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung kann gem. 0 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg, oder im Rathaus Bauverwaltung, Poststraße 13 in Esterwegen, jedermann einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Die 1. Änderung zum Bebauungsplan ist ergänzend auch im Internet unter der Adresse unter der Rubrik Bauleitpläne/Bebauungspläne (rechtskräftig) verfügbar sowie zusätzlich über das Internetportal des Landes Niedersachsen über den Link rufbar. Hanekamp GEMEINDE BREDDENBERG Breddenberg, Verkündung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Andervenne für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit verkündet. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese Verkündung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom bis im Rathaus der Samtgemeinde Freren, Zimmer 305, Markt 1 in Freren, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. GEMEINDE ANDERVENNE Der Andervenne, Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg; Bebauungsplan Nr. 14 Südlich Schwindelberg Teil II, 1. Änderung; Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung am 30 Januar 2018 gemäß 0 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 Südlich Schwindelberg Teil II mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung als Satzung beschlossen. 86 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Freren Auf Grund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Freren in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

3 der ordentlichen Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Verkündung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit verkündet. Die gemäß 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie gemäß 5 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung mit 11 Abs. 3 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Emsland am Az.: 202 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese Verkündung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom bis im Rathaus der Samtgemeinde Freren, Zimmer 305, Markt 1 in Freren, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. SAMTGEMEINDE FREREN Der Samtgemeindebürgermeister Freren, Bauleitplanung der Gemeinde Herzlake, Bebauungsplan Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in der Sitzung vom den Bebauungsplan Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung, OT. Herzlake, im Verfahren nach 3 BauGB mit den planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß 0 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung der Gemeinde Herzlake ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wir genommen werden dürfen, wird Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2018 wird 33,0 v. H. der Steuerkraftmeßzahlen der Mitgliedsgemeinden Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen: a) 15 II Nr. 1 NKomVG ,0 b) 15 II Nr. 2 NKomVG ,0 c) 17 I 2 NKomVG 8.000,0 d) 2 I KomHKVO ,0 e) 9 IV 1 KomHKVO 7.000,0 f) für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,0 Ritz Samtgemeindebürgermeister SAMTGEMEINDE FREREN Freren, Der Bebauungsplan Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung, nebst planungsrechtlichen Festsetzungen und die Begründung liegen gemäß 0 Abs. 3 BauGB ab sofort während der Dienststunden im Rathaus Herzlake, Zimmer 10, OG, Neuer Markt 4, Herzlake, zur Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Weiterhin können diese Unterlagen auch der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 8 Bakerder Kamp, 8. Änderung, in Kraft. Die übrigen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes Nr. 8 Bakerder Kamp 1. Änderung, sowie der 2. Änderung und der 3. Änderung bleiben unberührt. Die Regelungen der 5. Änderung werden übernommen.

4 76 Die dargestellten Sichtdreiecke sind entsprechend den bisherigen Regelungen von allen baulichen Anlagen und Anpflanzungen die höher als 0,80 m sind dauernd freizuhalten. Auf die Vorschriften des 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung von etwaigen Entschädigungsansprüchen für die in den 9 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. 15 Abs. 1 BauGB wird weiterhin dar hingewiesen, dass die Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 14 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Herzlake, Neuer Markt 4, Herzlake, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE HERZLAKE Der Gemeindedirektor Herzlake, Haushaltssatzung und Bekanntmachung Lünne Aufgrund des 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lünne in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge ,0 1.2 der ordentlichen Aufwendungen ,0 1.3 der außerordentlichen Erträge ,0 0,0 2.1 der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender , , , , ,0 0,0 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird ,0 genommen werden dürfen, wird ,0 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von 17 Abs. 1 NKomVG und unerheblich im Sinne des 9 Abs. 4 Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung (KomHKVO) sind Beträge bis zu 5.000,0. Als unerheblich im Sinne von 17 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, die sich Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder solche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden. Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,0. Magdalena Wilmes in GEMEINDE LÜNNE Bekanntmachung der Haushaltssatzung Lünne, Bernhard Hummeldorf Gemeindedirektor Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Ordeniederung 1 in Meppen, am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zum zur Einsicht in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 26, Hauptstr. 43 in Spelle, öffentlich aus. GEMEINDE LÜNNE Der Gemeindedirektor Lünne,

5 77 89 Haushaltssatzung und Bekanntmachung Messingen Auf Grund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Messingen in seiner Sitzung am 29. Januar 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge 2.1 der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind im Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird genommen werden dürfen, wird a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 335 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 335 v. H. Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen: a) 15 II Nr. 1 NKomVG ,0 b) 15 II Nr. 2 NKomVG 5.000,0 c) 17 I 2 NKomVG 2.000,0 d) 2 I KomHKVO ,0 e) 9 IV I KomHKVO 2.000,0 f) für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,0 Mey GEMEINDE MESSINGEN Verkündung der Haushaltssatzung Messingen, Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Messingen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit verkündet. Die gemäß 22 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am Az.: 202 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese Verkündung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom bis im Rathaus der Samtgemeinde Freren, Zimmer 305, Markt 1 in Freren, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. GEMEINDE MESSINGEN Der Messingen, Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der Gemeinde Rhede (Ems) Der Rat der Gemeinde Rhede (Ems) hat in seiner Sitzung am die Jahresrechnungen der Gemeinde Rhede (Ems) für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 und die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 beschlossen und dem gemäß 29 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Entlastung erteilt. Gemäß 29 Abs. 2 und 56 Abs. 4 NKomVG liegen die Jahresrechnungen 2014 und 2015 und die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der Gemeinde Rhede mit den Rechenschaftsberichten und der um die Stellungnahme des s ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom bis während der Dienststunden der Gemeinde Rhede (Ems), Gerhardyweg 1, Zimmer 25, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rhede (Ems), Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: Conens GEMEINDE RHEDE (EMS)

6 78 91 Haushaltssatzung und Bekanntmachung Schapen Aufgrund des 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Schapen in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge ,0 1.2 der ordentlichen Aufwendungen ,0 1.3 der außerordentlichen Erträge ,0 0,0 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von 17 Abs. 1 NKomVG und unerheblich im Sinne des 9 Abs. 4 Kommunalhaushalts- u. Kassenverordnung (KomHKVO) sind Beträge bis zu 5.000,0. Als unerheblich im Sinne von 17 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, die sich Innere Verrechnungen dieses Haushaltes oder solche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden. Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,0. Karlheinz Schöttmer GEMEINDE SCHAPEN Schapen, Bernhard Hummeldorf Gemeindedirektor 2.1 der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender , , , , , ,0 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Ordeniederung 1 in Meppen, am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zum zur Einsicht in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 26, Hauptstr. 43 in Spelle, öffentlich aus. GEMEINDE SCHAPEN Der Gemeindedirektor Schapen, Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird ,0 genommen werden dürfen, wird ,0 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 92 Haushaltssatzung und Bekanntmachung Spelle Aufgrund des 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spelle in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender

7 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Spelle Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird genommen werden dürfen, wird Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von 17 Abs. 1 NKomVG und unerheblich im Sinne des 9 Abs. 4 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sind Beträge bis zu Als unerheblich im Sinne von 17 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, die sich Innere Verrechnungen dieses Haushaltes oder solche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden. Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,0. Andreas Wenninghoff GEMEINDE SPELLE Bekanntmachung der Haushaltssatzung Spelle, Bernhard Hummeldorf Gemeindedirektor Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Ordeniederung 1 in Meppen, am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zum zur Einsicht in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 26, Hauptstr. 43 in Spelle, öffentlich aus. GEMEINDE SPELLE Der Gemeindedirektor Spelle, Aufgrund des 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Spelle in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1.1 der ordentlichen Erträge ,0 1.2 der ordentlichen Aufwendungen ,0 1.3 der außerordentlichen Erträge 0,0 0,0 2.1 der Einzahlungen aus lender 2.2 der Auszahlungen aus lender , , , , , ,0 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird ,0 genommen werden dürfen, wird ,0 Der Umlagesatz für die Samtgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr von Hundert der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer der Gemeinden Spelle, Schapen und Lünne Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von 17 Abs. 1 NKomVG und unerheblich im Sinne des 9 Abs. 4 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) sind Beträge bis zu ,0. Als unerheblich im Sinne von 17 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, die sich Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder solche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

8 80 Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,0. Hummeldorf Samtgemeindebürgermeister SAMTGEMEINDE SPELLE Bekanntmachung der Haushaltssatzung Spelle, Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 und 22 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie gemäß 5 Absatz 6 Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung mit 11 Absatz 3 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Emsland, Ordeniederung 1 in Meppen, am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zum zur Einsicht in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 26, Hauptstr. 43 in Spelle, öffentlich aus. SAMTGEMEINDE SPELLE Der Samtgemeindebürgermeister Spelle, Bekanntmachung; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 22 Erweiterung Fehnstraße / Sonderburgstraße der Gemeinde Wippingen Der vom Rat der Gemeinde Wippingen am als Satzung beschlossene o. g. Bebauungsplan Nr. 22 Erweiterung Fehnstraße / Sonderburgstraße wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan gemäß 0 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, sowie im Hause des s Hermann Gerdes, Arenbergstraße 24, Wippingen, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die endgültigen Planunterlagen können auch der Homepage der Samtgemeinde Dörpen unter der Rubrik Planen, Bauen, Wohnen, Bauleitverfahren, rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Wippingen eingesehen werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Mit dem der Gemeinde Wippingen sind Terminabsprachen erforderlich. Auf die Vorschriften des 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 4 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 14 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrensund Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wippingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE WIPPINGEN Der Wippingen, Herausgeber: Landkreis Emsland Der Landrat Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 ; Bestellungen nimmt der Landkreis Emsland, Postfach 15 62, Meppen, entgegen. Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den Landkreis Emsland in Meppen zu richten. Druck und Vertrieb: Landkreis Emsland Die Bekanntmachungen sind auch im Internet unter (Bürger und Behörde / Bekanntmachungen / Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.

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