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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4858 Neuregelung des Elterngelds Vorbemerkung der Fragesteller MitWirkungzum1.Januar2011wurdedasElterngeld-undElternzeitgesetz geändert.nebeneinerreduzierungdeselterngeldswurdedaselterngeldfür BeziehervonLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII), dieüberkeinerwerbseinkommenvordergeburtverfügten,gestrichen. GrundlagederBerechnungderHöhedesElterngeldsistdasEinkommenaus ErwerbsarbeitindenzwölfKalendermonatenvorderGeburtdesKindes.Erwerbsbiographien,indenengeringesEinkommen,befristeteBeschäftigungen undwiederkehrendeerwerbslosigkeitrealitätsind,habenindenvergangenen Jahrenzugenommen.VordiesemHintergrundstelltsichdieFrage,inwieweit diederzeitigengesetzlichenregelungendiesesituationberücksichtigenund einebenachteiligungvonfamilienindiesersituationverhindertwerden kann.seitkurzemliegtauchdererstegleichstellungsberichtvor,derinzahlreichen Feldern Handlungsbedarf formuliert. 1.WievieleElterngeldbescheidemusstenimRahmendergesetzlichenNeuregelung zum 1. Januar 2011 neu beschieden werden? Wievieledavonsindnochnichtneubeschiedenwordenundwarumnicht (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländernundgeschlecht)? DerBundesregierungliegenkeineDatenhinsichtlichdertatsächlichenNeubescheidungendurchdieindenLändernzuständigenStellenvor.Aufgrundvon Schätzungenistjedochdavonauszugehen,dassrund75000Frauenund15000 MännerinfolgederNeuregelungenzumElterngeldeinenneuenElterngeldbescheid erhalten. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 9. März 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.FallseineNeubescheidungimRahmendergesetzlichenNeuregelungzum 1.Januar2011nochnichtabgeschlossenist,biswannwirddieserVorgang abgeschlossenseinundwerdendiebetroffenenrechtssicherheithaben (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländernundgeschlecht)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenhinsichtlichdesAbschlusses der Neubescheidungen durch die in den Ländern zuständigen Stellen vor. DieRechtssicherheitfürdieBetroffenenistinkeinerWeiseberührt.InsbesonderegreifendieNeuregelungennichtrückwirkend.Nachdenallgemeinen RegelndesSozialrechtsistbeilaufendenLeistungeneineNeubescheidung zulastenderberechtigtenwegenänderungderrechtslagegrundsätzlichnur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit zulässig. 3.InwievielenFällenwurdedasElterngeldentsprechenddenNeuregelungen gekürzt? InwievielenFällenwerdenRückzahlungenseitensderElterngeldstellen vondenempfängerinnenundempfängerneingefordert,undwiehochsind diedurchschnittlichenrückzahlungen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? DieBundesregierunggehtaufgrundvonSchätzungendavonaus,dassbeirund 75000Frauenund15000MännerneineKürzungdesElterngeldanspruchs erfolgtundsiedeshalbeinenneuenelterngeldbescheiderhalten.imübrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4.InwievielenFällenwurdeWiderspruchgegendieneuenBescheideeingereicht, und wie wurden die Widersprüche begründet? WiehochistdieBewilligungs-undAblehnungsquote,undwievieleWidersprüche sind noch offen? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzuWidersprüchengegendie geänderten Bescheide vor. 5.WievieleElterngeldempfängerinnenundElterngeldempfängerhabenangesichtsderKürzungderElterngeldbezügezum1.Januar2011vonder MöglichkeitGebrauchgemacht,eineinAnspruchgenommeneVerlängerungsoptiondesElterngeldes (nach 6desBundeselterngeldgesetzes)zurückzunehmen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländern und Geschlecht)? ZuderFrage,wievieleElterngeldberechtigtetatsächlichdieinAnspruchgenommeneVerlängerungsoptionbeidenindenLändernzuständigenStellenwiderrufen haben, liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 6.WievieleElterngeldbezieherinnenundElterngeldbeziehersindvorder GeburtvonbefristetenArbeitsverträgenmittemporärerErwerbslosigkeit betroffen? UmwievielunterscheidetsichdieHöhedesElterngeldanspruchsdieser GruppeimVergleichzuElterngeldbezieherinnenundElterngeldbezieher, dievordergeburtohneunterbrechungerwerbseinkommenbeziehen konnten (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländernundgeschlecht)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiestehtdieBundesregierungzudiesenUnterschieden,undplantsie Maßnahmen gegen diese Unterschiede (bitte begründen)? DerGesetzgeberhatfürdieEinkommensermittlungvorderGeburtdesKindes einenrelativlangenbemessungszeitraumvonzwölfkalendermonatengewählt,derdieeinkommensverhältnisseindieserzeitinderregelgutabbilden undmöglicheunregelmäßigkeitenimlaufeeinesjahresausgleichenkann,um denunterschiedlicheneinkommenssituationenderberechtigtengerechtzu werdenundgleichzeitigfürdieverwaltunghandhabbarzusein.maßgeblich fürdiebemessungdeselterngeldesistgrundsätzlichdasbereinigtedurchschnittlichemonatlichenettoerwerbseinkommenderletztenzwölfkalendermonatevordemmonatdergeburtdeskindes.mitdieserausgestaltungwird dieeinkommenssituationvordergeburtdeskindesangemessenerfasst.das soermittelteeinkommenistsachgerechteranknüpfungspunktfürdaselterngeld,mitdemdaseinkommen,daswegendergeburtdeskindesundderübernahme der Betreuungsaufgaben wegfällt, ausgeglichen werden soll. DurcheinezeitweiligeErwerbslosigkeitimmaßgeblichenZeitraumvorder GeburtverringertsichfolglichdieHöhedesElterngeldesimVergleichzuFällenmitdurchgehenderErwerbstätigkeit.DieseFolgeistimHinblickaufdas ZielderLeistung,dasEinkommenauszugleichen,daswegenderGeburtdes Kindeswegfällt,gerechtfertigt.ReichtdasElterngeldzurSicherungdesLebensunterhaltesnichtaus,habendieElterneinenAnspruchaufandereSozialleistungen,beispielsweiseKinderzuschlag,WohngeldoderLeistungennach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. 8.WiehochfallendiedurchschnittlichenKürzungendesElterngeldsauf GrunddergeplantenErhöhungderWerbungskostenpauschalevon920auf 1000Euroaus,undwiehochwerdendieanteilmäßigenprozentualenKürzungenindenstatistischerfasstenHöhegruppensein (300bis500Euro/ 500bis750Euro/750bis1000Euro/1000bis1250Euro/1250bis1500 Euro/1500bis1800Euro/1800Euroundmehr bitteinsgesamtundaufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? DerBundesregierungliegenkeineDatenhinsichtlichderdurchschnittlichen KürzungendesElterngeldesdurchdiegeplanteErhöhungderWerbungskostenpauschalevor.AufgrundvonSchätzungenistjedochdavonauszugehen,dass dieerhöhungderpauschalezudurchschnittlichenkürzungeninhöhevon rund3euromonatlichbeivollerwirkungderneuregelungführt.diemaximal möglichekürzungbeträgt6,67euro.diehöchsteprozentualekürzungergibt sichbeieinemelterngeldinhöhevon300euroundeinerkürzungum 6,67 Euro; sie beträgt 2,2 Prozent. DurcheineÜbergangsregelungwirdzugunstenderElterngeldberechtigtenverhindert,dassbereitsbewilligtesElterngeldherabgesetztwerdenmuss.DieerhöhteWerbungskostenpauschalewirderstfürGeburtenabdem1.Januar2012 berücksichtigt. 9.WievieleElterngeldbezieherinnenundElterngeldbezieherwerdenauf GrundderAnrechnungdererhöhtenWerbungskostenpauschaleaufdie Mindesthöhevon300EuroElterngeldzurückfallen,undwievieleElterngeldbezieherinnenundElterngeldbezieherwerdenineineniedrigerestatistischerfassteHöhegruppefallen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnach Bundesländern und Geschlecht)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiestehtdieBundesregierungzudieserKürzungderElterngeldleistungen,vonderinsbesonderegeringeEinkommensbezieherinnenundEinkommensbezieher betroffen sind? 11.PlantdieBundesregierungMaßnahmen,umeinenAusgleichsicherzustellen? Falls ja, welche? Falls nein, mit welcher Begründung? DieFragen10und11werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasElterngeldisteineLeistung,dieinengerAnlehnungandasSteuerrechtberechnetwird.BeiderBerechnungdeswegfallendenEinkommenswirddem UmstandRechnunggetragen,dasswährenddesElterngeldbezugs soweit einererwerbstätigkeitnichtnachgegangenwird auchkeinewerbungskosten anfallen,dievordergeburttypischerweisedasverfügbareeinkommenverringerthaben.indemselbenumfangwieimsteuerrechtwirddaherbeim Elterngeld eine Pauschale für Werbungskosten berücksichtigt. MitderErhöhungderWerbungskostenpauschaleimSteuerrechtwirddasBesteuerungsverfahreneinfacherausgestaltetundbürokratischerAufwandreduziert.DieerhöhteWerbungskostenpauschaleführtdazu,dassEinzelnachweise in einem erweiterten Umfang entbehrlich werden. DiemittelbarenAuswirkungeninfolgedererhöhtenWerbungskostenpauschale imsteuerrechtbeidertypisierendeneinkommensersatzleistungelterngeldsind imhinblickaufihrenbegrenztenumfangvertretbar.diebundesregierung plant daher keine Maßnahmen, um einen Ausgleich zu erreichen. 12.WievieleElterngeldbescheidemüssenimRahmenderErhöhungder Werbungskostenpauschaleneubeschiedenwerden (bitteinsgesamtund aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? 13.BiswannwirddieserVorgangabgeschlossensein,undwerdendieBetroffenen Rechtssicherheit haben? DieFragen12und13werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. InkeinemFallmussinfolgederErhöhungderWerbungskostenpauschaleüber daselterngeldneuentschiedenwerden.dierechtssicherheitfürdiebetroffenen ist in keiner Weise berührt; siehe auch Antwort zu Frage WiebeurteiltdieBundesregierungdieseseitEinführungdesElterngelds nahezuunverändertesituation,wonachnachwievorüber75prozentder VäterlediglichzweiMonateElternzeitundca.90ProzentderMütter 12Monate Elternzeit nehmen? DurchdieEinführungdesElterngeldesalsEinkommensersatzleistungundinsbesondereauchderPartnermonatenehmensichnachderGeburteinesKindes deutlichmehrväterzeitfürverantwortunginderfamilie.diezahlderväter, diediepartnermonatebeimelterngeldinanspruchnehmen,steigtkontinuierlich.mittlerweilenehmen23,7prozentallerväterelterngeld (Statistisches Bundesamt,StatistikzumElterngeld,GemeldetebeendeteLeistungsbezügefür im 3. Vierteljahr 2009 geborene Kinder).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5017 MitdemAnstiegderVäterbeteiligungerfahrenMütterzunehmendUnterstützunginderFamilie,wassichz.B.ineinerfrüherenBerufsrückkehrderjenigen Mütter zeigt, deren Partner Elterngeld beanspruchen. 15.WiesiehtdieBundesregierungindiesemKontextdieEmpfehlungenaus demgleichstellungsbericht,undwelchekonkretenhandlungsmöglichkeiten sieht sie und strebt sie an (bitte begründen)? ImJahr2011wirddieBundesregierungdenErstenGleichstellungsberichtvorlegen.ErbestehtauszweiKomponenten:demGutachteneinerunabhängigen SachverständigenkommissionundderStellungnahmederBundesregierungzu diesemgutachten.nachdemdassachverständigengutachtenam25.januar 2011demBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)überreichtwurde,wirdzurzeitunterFederführungdesBMFSFJdie StellungnahmederBundesregierungerarbeitet.DerErsteGleichstellungsberichtwirdnachAbstimmunginnerhalbderBundesregierungundKabinettbeschlussdemDeutschenBundestagalsUnterrichtungderBundesregierung zugeleitetwerden.diebeantwortungderfrageistaufgrundderinnerhalbder Bundesregierung noch laufenden Abstimmung nicht möglich. 16.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umdieausderErwerbssituationhervorgehendeunterschiedlicheElterngeldhöhezwischenVäternundMütternperspektivischimRahmeneinerGleichstellungspolitik zu reduzieren (bitte begründen)? DieBundesregierungsiehtinderBekämpfungdervielfältigenUrsachender EntgeltungleichheitzwischenFrauenundMännerneinzentralesgleichstellungspolitisches Anliegen. DieBundesregierungunterstütztdaherverschiedeneMaßnahmen,dieaufeine ursachengerechteüberwindungderentgeltungleichheithinwirken.dasmaßnahmepaketenthältz.b.dieberatungsgestützteeinführungdeslohntestverfahrens Logib-D ( 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdiegeplanteEinführungdesBetreuungsgeldesimAngesichtderunterschiedlichenBezugsdauerdesElterngeldsvonMütternundVäternvordemHintergrundderAnalysendes Gleichstellungsberichts? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18.WiehochmüsstederGrundbetragdesElterngeldsheutesein,umeinen Inflationsausgleich (seit der Einführung 2007) sicherzustellen? Plant die Bundesregierung entsprechende Schritte (bitte begründen)? DerGesetzgeberistandieInflationsratebeiderSozialleistungElterngeldnicht gebunden,daihmeinweitergestaltungsspielraumzusteht.dieinflationwird jedoch,soweitdaselterngeldeineeinkommensersatzleistungist,mittelbar überdiezwischenarbeitnehmerseiteundarbeitgeberseiteausgehandeltehöhe derlöhneundgehälterunddiegewinnentwicklungbeiselbständigenberücksichtigt, die direkte Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes haben.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.HältdieBundesregierungdieNeuregelungzum1.Januar2011,wonach daselterngeldbeiderberechnungvonleistungennachdemzweiten undzwölftenbuchsozialgesetzbuchund 6adesBundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag)invollerHöhealsEinkommenzuberücksichtigenistmitAusnahmederFälle,indenenvorderGeburtdesKindesErwerbseinkommendurchdieelterngeldberechtigtePersonerzieltwurde (Elterngeldfreibetragbis300Euro),fürverfassungskonformimSinne desgleichbehandlungsgrundsatzesimgrundgesetz,wenninbeidenfällen (ElterngeldbezieherinnenundElterngeldbeziehervorderGeburtlängeralszwölfMonateerwerbslosundElterngeldbezieherinnenundElterngeldbezieherwenigeralszwölfMonateerwerbslos)aufGrundvon ErwerbslosigkeitHilfebedürftigkeitundsomitAnspruchaufSGBII- LeistungenbestehtundineinemFalleinFreibetraggewährtwirdundin dem anderen Fall nicht (bitte begründen)? ImRechtsbereichdesZweitenunddesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchist dieberücksichtigungdeselterngeldesbeiderermittlungdesanspruchsauf diebetreffendenleistungensystemgerecht.dennindiesenfällenwirddergesamtefamilienbedarfüberdiegrundsicherungsleistungennachdemzweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sichergestellt. Gemäß 10Absatz5Satz2BEEGistjedochElterngeldberechtigten,dieim maßgeblichenzeitraumvordergeburtdeskindeserwerbstätigwaren,ein Elterngeldfreibetragvonbiszu300Eurozugewähren.DamitwirdderbesondereZweckdesElterngeldesunterstrichen,ElterndieEntscheidungfürdie vorübergehendeunterbrechungihrererwerbstätigkeitzugunstenderbetreuungihreskindesohneallzugroßeeinkommensnachteilegegenüberdem EinkommenimmaßgeblichenZeitraumvorderGeburtzuerleichtern.Dieser GesichtspunktwirdbeiEltern,dievorderGeburtnichterwerbstätigwaren, nichtrelevant.dieunterschiedlichebehandlungistsomitinderunterschiedlichen Ausgangslage der betreffenden Eltern begründet. 20.WievieleSGBII-Bezieherinnenund-BeziehersindvondenNeuregelungenbetroffen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländern und Geschlecht)? 21.WievielederSGBII-Empfängerinnenund-Empfängerkönnenkeinen Freibetraggeltendmachen,undwievielekönneneinenFreibetragbiszu 50Euro,über50bis100Euro,über100bis150Euro,über150bis 200Euro,über200bis250Eurosowieüber250bis300Eurogeltend machen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnachbundesländernund Geschlecht)? 22.FallseineNeubescheidungimRahmendergesetzlichenNeuregelung zum1.januar2011nochnichtabgeschlossenist,biswannwerdendiese VorgängeabgeschlossenseinunddiebetroffenenSGBII-Empfängerinnenund-EmpfängerRechtssicherheithaben (bitteinsgesamtundaufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? 23.InwievielenFällenwerdenRückzahlungenseitensderJobcentervon denempfängerinnenundempfängerneingefordert,undwiehochsind diedurchschnittlichenrückzahlungen (bitteinsgesamtundaufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? 24.InwievielenFällenwurdeWiderspruchgegendieneuenSGBII-Bescheideeingereicht,undwiewurdendieWidersprüchebegründet (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)? DieFragen20bis24werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5017 DerBundesregierungliegenhierzukeineDatenvor.DieRechtssicherheitfür die Betroffenen ist in keiner Weise berührt. 25.HältdieBundesregierungdieReduzierungdesFreibetragsauf300Euro beimehrlingsgeburtenbeierwerbstätigensgbii-empfängerinnenund -Empfängern,dieaufergänzendeSGBII-Leistungenangewiesensind, fürgerechtfertigt,sodasselternvonmehrlingeninprekärenbeschäftigungssituationen (Niedriglohnbereich)offensichtlichbenachteiligtwerdengegenüberBeschäftigten,dienichtaufergänzendeSGBII-Leistungen angewiesen sind (bitte begründen)? ImRechtsbereichdesZweitenBuchesSozialgesetzbuchistdieBerücksichtigungdesElterngeldesbeiderErmittlungdesAnspruchsaufdiebetreffenden Leistungensystemgerecht.DasgiltauchfürdaswegeneinerMehrlingsgeburt erhöhteelterngeld.denninallenfamilien,dieleistungennachdemzweiten BuchSozialgesetzbuchbeziehen,wirddergesamteFamilienbedarfüberdie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sichergestellt. BeieinerGewährungdesElterngeldfreibetragesmitdemZiel,einerErwerbstätigkeitvorderGeburtRechnungzutragen,isteineDifferenzierungnachder Zahl der geborenen Kinder nicht angezeigt. 26.WievieleElternvonMehrlingensindvondiesenNeuregelungenbetroffen,undwiehochistdertatsächlichedurchschnittlicheElterngeldverlust indieserpersonengruppe (bitteinsgesamtundaufgeschlüsseltnach Bundesländern und Geschlecht)? DerBundesregierungliegenhierzukeineDatenvor.DerAnteilanMehrlingsgeburtenbeträgtinsgesamtrund1,7Prozent.UnterderAnnahme,dassdieser AnteilunterdenBerechtigtennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuchgleich hochist,gibtesschätzungsweiserund2000bedarfsgemeinschaften,dieeinen Mehrlingszuschlag beziehen. 27.WierechtfertigtdieBundesregierungdieUngleichbehandlung,wennin einembetriebzweifacharbeiterdiegleichentätigkeitenimgleichen UmfangausübenundgleichzeitigindenErziehungsurlaubgehenundElterngeldbeantragen,aberaufGrundunterschiedlicherTarifgefüge (TarifvertragIGMetallundZeitarbeitstarifvertragChristlicheGewerkschaft Metall CGM),dieeineFamilievondembewilligtenElterngeldgutlebenkann,dieandereaberaufGrunddesgeringerenElterngeldsaufergänzendeSGBII-Leistungenangewiesenistundsomitfinanzielldeutlich schlechtergestelltist,imsinnedesgleichbehandlungsgrundsatzesim Grundgesetz (bitte begründen)? DasElterngelderöffneteinenvorübergehendenSchonraum,damitFamilien sichvorrangigderbetreuungihrerkinderwidmenkönnen,undunterstützteltern,dienachdergeburtnichtvollerwerbstätigsind,indemfinanzielleeinbußenwegendervorrangigenbetreuungdesneugeborenenkindesindieserzeit gegenüber der Zeit vor der Geburt weitgehend ausgeglichen werden. DabeigehtdiegrundsätzlicheEntscheidungdesGesetzgebersdahin,mitdem ElterngeldnachderGeburtdaswegfallendeEinkommenzuzweiDrittelnzuersetzen.AlsFolgedavonfälltdieHöhedesElterngeldesjenachdem,wiehoch dereinkommensverlustgegenüberderzeitvordergeburtist,unterschiedlich ausundistdahersachlichgerechtfertigt.dieprozentualeersatzratezwischen 65Prozentund100ProzentgewährleisteteinenangemessenenAusgleichund

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode durchdiemitgeringeremeinkommenvordergeburtansteigendeersatzrate erfolgtzudemeinzusätzlichersozialerausgleichzugunstenvonelternmitgeringerem Voreinkommen. 28.PlantdieBundesregierunginfolgedesBerichtesder SüddeutschenZeitung vom7.februar2011 ElterngeldfürReiche konkretemaßnahmen, um einen Missbrauch zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? DieEinzelheitenzurErmittlungdesEinkommensimRahmenderseitdem 1.Januar2011geltendenRegelung,nachderbeiÜberschreiteneinesbestimmtenzuversteuerndenEinkommensderAnspruchaufElterngeldentfällt,werden zurzeit geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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