Häusliche Gewalt und Alkohol Empfehlungen des Fachverbands Sucht und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt
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- Nadine Maier
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1 Häusliche Gewalt und Alkohol Empfehlungen des Fachverbands Sucht und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt VORBEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument umfasst die Empfehlungen des Fachverbands Sucht (FS) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) an Politik und Verwaltung, Fachverbände so wie Institutionen zum Umgang mit der Dualproblematik Häusliche Gewalt und Alkohol resp. Häusliche Gewalt und Substanzkonsum. Basis für die Empfehlungen bildeten die Resultate, die im Rahmen der Fachtagung «Das doppelte Tabu: Häusliche Gewalt und Alkohol» des FS und der SKHG (23. September 2015) von über 100 Fachleuten aus den Bereichen der Suchtberatung, der Opfer- und der TäterInnen- / Gewaltberatung mit Blick auf die spätere Formulierung ebendieser Empfehlungen erarbeitet wurden. Diese Resultate wurden anschliessend von einer Arbeitsgruppe des FS und der SKHG, bestehend aus VertreterInnen der Suchtberatung, der Opfer- und der Täter- / Gewaltberatung sowie des FS und der SKHG selbst, zu vorliegenden Empfehlungen verdichtet. Es sollte vorweggenommen werden, dass der Fokus der Empfehlungen klar auf der Dualproblematik «Häusliche Gewalt und Alkohol / Substanzkonsum» liegt. Die VerfasserInnen sind sich bewusst, dass es noch andere Dualproblematiken gibt, die im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt stehen (z.b. in den Bereichen Kindsschutz, Bildung, Gesundheit etc.). Zwecks besserem Verständnis der untenstehenden Ausführungen werden folgende Anmerkungen vorausgeschickt: - Die Empfehlungen betreffen jeweils das ganze Familiensystem und alle Altersstufen. - Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Empfehlungen ist, dass jeweils genügend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. - Wo von den «drei Bereichen» die Rede ist, sind die Bereiche der Suchthilfe, der Opferberatung sowie der TäterInnen- / Gewaltberatung gemeint. - Wo von «der Dualproblematik» die Rede ist, ist die Dualproblematik Häusliche Gewalt und Alkohol resp. Häusliche Gewalt und Substanzkonsum im Allgemeinen gemeint. - Mit «Fachverbänden» sind die Verbände und Vereinigungen der Akteure aus diesen drei Bereichen gemeint. Das sind der Fachverband Sucht und seine Pendants in der Suisse Romande (Groupement Romand d Etudes des Addictions GREA) und im Tessin (Ticino Addiction TiA), der Fachverband Gewaltberatung Schweiz, die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt sowie der Verband der Frauenhäuser Schweiz und Lichtenstein DAO gemeint. - Bei der Umsetzung der Empfehlungen ist grundsätzlich die Zusammenarbeit mit relevanten AkteurInnen von grosser Bedeutung, wie beispielsweise nationale und kantonale Fachkonferenzen wie die KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz), die SODK (Konferenz der kantonalen SozialdirektorInnen) etc.
2 EMPFEHLUNGEN AN POLITIK UND VERWALTUNG Auf nationaler Ebene gibt es klare Zuständigkeiten und eine gute Koordination der zuständigen Stellen zur Dualproblematik. Empfehlung 1 Die für die Prävention und Bekämpfung der Dualproblematik auf nationaler Ebene zuständigen Bundesstellen initiieren und koordinieren Aktivitäten in der Dualproblematik und/oder führen bestehende Aktivitäten weiter. Mögliche Aktivitäten: Zu beachten: Mögliche Stellen: - Integration der Thematik in die Nationale Strategie Sucht - Integration der Thematik in die Öffentlichkeitsarbeit und in bestehende Kampagnen - Sensibilisierungsmassnahmen, Prävention und Information (z.b. Ergänzung der Informationsblätter Häusliche Gewalt des EBG) - Forschung, Evaluation und Sammlung von «Good Practices» Alle relevanten Akteure sollten einbezogen werden: Fachverbände aus den Bereichen der Sucht-, Opfer- sowie TäterInnen- und Gewaltberatung und für die Thematik relevante Konferenzen wie beispielsweise die KOKES und die Beauftragten aus den Kantonen zu den Themen Häusliche Gewalt und Alkohol / Sucht. Wo möglich und sinnvoll sollen bestehende Gefässe genutzt oder erweitern werden. Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Justiz Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Bundesamt für Sozialversicherungen (Thema: Jugend und Gewalt) Den Kantonen stehen im Hinblick auf den Umgang mit der Dualproblematik und auf die diesbezügliche Investition von Ressourcen ein einheitliches und breit abgestütztes Wissen, Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Empfehlung 2 KKJPD, GDK, SODK, und ggf. die EDK erarbeiten und verabschieden gemeinsame Empfehlungen zuhanden der Kantone. Gewaltausübende wie auch Suchtbetroffene die von der Dualproblematik betroffen sind nehmen eine Gewalt- / TäterInnenberatung bzw. Suchtberatung in Anspruch. Empfehlung 3 Die Gewalt- / TäterInnenberatungsstellen sind ausreichend subventioniert, sodass ihre Arbeit unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann. Empfehlung 4 Die weisungsbefugten Behörden (Justiz, KESB etc.) weisen betroffene Gewaltausübende einer Gewalt- / TäterInnenberatung zu (angeordnete oder «halbfreiwillige» Massnahmen statt freiwillige Massnahmen). Sie erteilen zudem verbindliche Weisungen für die Behandlung des problematischen / süchtigen Konsums. 2
3 In den Kantonen gibt es klare Zuständigkeiten und eine gute Koordination der zuständigen Stellen zur Dualproblematik. Empfehlung 5: Die Kantone stellen die Koordination der bestehenden Aktivitäten zur Prävention und Bekämpfung der Dualproblematik sicher und initiieren bei Bedarf neue Aktivitäten. Sie benutzten und/oder erweitern dafür bestehende Gefässe. In den Kantonen, die keine Gefässe haben, werden neue, geeignete Gefässe geschaffen (z.b. Runder Tisch). Mögliche Aktivitäten: Zu beachten: Mögliche Stellen: - Sensibilisierungsmassnahmen, Prävention und Information - Öffentlichkeitsarbeit / Kampagnen - Revision geltender Gesetze und Verordnungen - Runde Tische zum Thema, Vernetzungstreffen Alle relevanten Akteure sollten einbezogen werden: KESB, Suchthilfe, ÄrztInnen, Spitäler, Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatung, Runde Tische zum Thema Häusliche Gewalt, Opferhilfe, Gewalt- / TäterInnenberatung etc. - Kantonale Suchtbeauftragte - Kantonale Interventionsstellen gegen Häusliche Gewalt Menschen, die von einer Dualproblematik betroffen sind (sowohl Opfer wie auch Gewaltausübende), finden in ihrer Nähe adäquate professionelle Unterstützung. Empfehlung 6: Lücken im bestehenden Angebot zur Behandlung und Versorgung Betroffener werden identifiziert und geschlossen. Aktuelle Lücken 1 : - Sichere Unterkünfte für Frauen, die ein Suchtproblem haben und von Häuslicher Gewalt betroffen sind - Unterstützung für Schutzbedürftige, Kinder und weitere Mitbetroffene einer Dualproblematik - Ambulante Angebote für Kinder von Eltern, die von einer Dualproblematik betroffen sind - Angebote, die es ermöglichen, auch MigrantInnen besser zu erreichen Die Institutionen aus den drei Bereichen verfügen über ausreichende Ressourcen, um sich untereinander zu vernetzen und um Kooperationen aufzubauen und zu pflegen. Empfehlung 7: Die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit wird in die Leistungsverträge der Kantone mit den betroffenen Stellen aufgenommen. 1 Die Aufzählung ist nicht abschliessend. 3
4 EMPFEHLUNGEN AN DIE FACHVERBÄNDE Ziele: Die Sensibilisierung und Vernetzung der AkteurInnen aus den drei Bereichen wird kontinuierlich verbessert und gestärkt. Die AkteurInnen aus den drei Bereichen gewinnen Wissen zum und Sicherheit im Umgang mit der Dualproblematik. Empfehlung 8: Die Fachverbände aus den drei Bereichen organisieren interdisziplinäre Fachveranstaltungen und Fortbildungen zur Dualproblematik, die gleichzeitig der Sensibilisierung der Fachleute aus den drei Bereichen und deren Vernetzung untereinander dienen. Empfehlung 9 Die Fachverbände aus den drei Bereichen tauschen die Instrumente, die es in den drei Bereichen bereits gibt, untereinander aus (z.b. Screeninginstrumente), erarbeiten bei Bedarf gemeinsam neue Instrumente und stellen diese den Fachleuten und Institutionen aller drei Bereiche sowie weiteren Fachdisziplinen (Spitäler, Notfallpraxen, ÄrztInnen etc.) zur Verfügung. EMPFEHLUNGEN AN DIE INSTITUTIONEN Die AkteurInnen der drei Bereiche kennen einander und nehmen im Bedarfsfall Kontakt miteinander auf. Empfehlung 10 Die Institutionen der drei Bereiche stellen die Vernetzung untereinander sicher. Empfehlung 11 Die Institutionen schaffen Mittel und Wege zur Vernetzung ihrer Mitarbeitenden, die für diese attraktiv sind (z.b. (anonymisierte) Fallbesprechungen), Diskussion konkreter und praxisrelevanter Fragestellungen und Themen, einladen von Gästen etc.. Die Dualproblematik ist an der Nahtstelle der drei Bereiche verankert und es besteht auf allen drei Seiten ein strategisches Bekenntnis und damit eine Verbindlichkeit zur Zusammenarbeit untereinander. Empfehlung 12: Die Institutionen der drei Bereiche bauen gemeinsam eine bedürfnisorientierte und nutzbringende Kooperation auf. Die konkrete Ausgestaltung der Kooperation orientiert sich dabei an den zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen, am vorhandenen Bedarf in der Region, an den Bedürfnissen der betroffenen Institutionen und am Nutzen, den diese damit erzielen wollen. 4
5 Ziele: Die Institutionen aus allen drei Bereichen haben je eine klare Haltung in Bezug auf die Themen Sucht / Substanzkonsum und Gewalt- / Aggressionsverhalten. Die Mitarbeitenden der Institutionen aus allen drei Bereichen sind sicherer im Umgang mit der Dualproblematik. Empfehlung 13 Die Institutionen klären je für sich institutionsintern ihre Haltung in Bezug auf den Substanzkonsum (bei Einrichtungen aus den Bereichen der Opfer- und der Gewaltberatung) und in Bezug auf das Gewalt- und Aggressionsverhalten (bei Einrichtungen aus dem Suchtbereich). Empfehlung 14 Die Institutionen aus den drei Bereichen klären je für sich institutionsintern ihre Haltung in Bezug auf den Umgang mit der Dualproblematik resp. mit Betroffenen. Empfehlung 15 Den Mitarbeitenden werden Instrumente zu ihrer Unterstützung im Umgang mit Betroffenen zur Verfügung gestellt vor allem im Hinblick auf die Früherkennung einer Dualproblematik auf unterster Eskalationsstufe: Screeninginstrumente, Coachings und/oder Intervisionen (auch interinstitutionell), interne Fortbildungen, Vernetzungen und Kooperationen mit Stellen aus anderen Bereichen etc. Empfehlung 16 Die Institutionen bilden ihre Mitarbeitenden fort, im Hinblick auf die Erkennung Betroffener und geeignete Interventionen bei einer Dualproblematik. 5
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